Category Archives: Hartz IV

Keine Rückerstattung wegen 9-Euro-Ticket!

Die Sozialberatung Ruhr e. V. hat sich der Frage einer möglichen Rückerstattung von Menschen und besonders von Familien im Hartz IV-Bezug wegen des 9-Euro-Tickets angenommen und empfiehlt im Kern, eine möglicherweise ins Haus geflatterte Forderung auf Rückerstattung nicht zu leisten, nichts zu unterschreiben und eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen!

Hier das Zitat von der Website der Sozialberatung Ruhr e. V.:

“In den sozialen Medien geistert seit kurzem eine Meldung durch den digitalen Blätterwald, wonach Schüler, die Geld für eine Schülerfahrkarte erhalten, die Differenz zwischen € 9,00 und dem regulären Preis an das Jobcenter bzw. den Sozialhilfeträger zu erstatten haben. Die „Sozialberatung Ruhr e. V.“ hält das für falsch und empfiehlt allen Betroffenen, Keine Erstattung zu leisten und nichts zu unterschreiben.

Die Sozialberatung schreibt: »Als Rechtsgrundlage einer solchen Erstattungsforderung wird hier § 29 Abs. 5 SGB II genannt (so angeblich das zuständige Ministerium in Baden-Württemberg).

Gemäß § 29 Abs. 5 SGB II kann im Einzelfall der Nachweis für eine zweckentsprechende Verwendung von Leistungen für Bildung und Teilhabe verlangt werden. § 29 Abs. 5 SGB II ist jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage für die Geltendmachung einer Forderung. Nach § 29 Abs. 5 Satz 2 SGB II soll, wenn der Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung des Geldes nicht erbracht wird, die Verwaltungsentscheidung widerrufen werden. Hier ist allerdings zu beachten, dass die Schüler ja das Geld ausgegeben haben, um die Fahrkarte zu bezahlen. Insofern dürfte von einer zweckwidrigen Verwendung wohl kaum die Rede sein.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Regelungen des § 29 Abs. 5 Satz 2 SGB II modifiziert werden durch § 47 SGB X, wo ausgeführt wird, ob und unter welchen Bedingungen ein rechtmäßiger, begünstigender Verwaltungsakt widerrufen werden kann. Auch hier kann der Verwaltungsakt widerrufen werden, wenn das Geld nicht für den im Verwaltungsakt genannten Zweck verwendet wird. Das Geld wurde für den Kauf der Fahrkarte verwendet. Insofern dürfte eine Aufhebung in diesem Fall nicht möglich sein.

Eine weitere wichtige Rechtsfolge für die Aufhebung des Bewilligungsbescheides gibt es nicht, sodass nach diesseitiger Auffassung eine Rückforderung nicht möglich ist (s. a. Lenze in LPK SGB II § 29 Rnr. 25; Leopold in juris PK SGB II 2015 § 29 Rnr. 107; Thommes in Gagel 2012 § 29 Rnr. 22).

Insofern ist allen Betroffenen zu empfehlen nicht zu leisten, nichts zu unterschreiben und eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen.”

Quelle: Sozialberatung Ruhr e. V.

11 Jahre Grundrecht

Heute begehen wir den 11. (in Worten: ELFTEN) Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Am 9. Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht Schluss gemacht mit dem “ins Blaue hinein” bestimmten Regelsatz. Der neue Maßstab ist seitdem die Ermöglichung der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe, und zwar zu einem Mindestmaß, nämlich dem des Citoyens. Schon bei der Umsetzung 2011 hatten all die neoliberalen Politiker im Deutschen Bundestag aber offenbar ein “Minimalmaß” im Ohr, was angesichts der Artikel 1 (Menschenwürde), 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) und 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) zu einem Hohn in Gestalt des jetzigen Regelbedarfs führte. Für Kinder bleiben sogar weiterhin permanent substanzielle Anteile der Teilhabe aus dem Regelbedarf gleich ganz ausgeklammert und müssen von den Eltern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eigens beantragt werden!

Der Regelbedarf bleibt weiterhin ein Hohn: Ausgaben für einen Weihnachtsbaum werden herausgerechnet und dann kann man auch keine Geschenke darunterlegen. Der Anteil für Genussmittel wie Alkohol und Tabak wird komplett (bis auf den Ersatz der Flüssigkeitsmenge in der sich aus der EVS ergebenden Biermenge durch Billigsprudel) sogar komplett gestrichen! Dem halte ich üblicherweise entgegen: “Seit Jahrhunderten haben Genussmittel im Alltag jedes einzelnen Menschen eine überragende Bedeutung, die nicht nur auf ihre geschmacklichen Eigenschaften zurückzuführen ist, sondern in weit höherem Maße auf ihre kulturellen Zuschreibungen und Bewertungen.” (aus: “Genußmittel – Eine Kulturgeschichte”, erschienen im Insel-Verlag) Selbst das Vergleichsportal Verivox bemängelt schon, dass der Regelbedarf 2021 Stromkosten nicht ausreichend abdeckt! Die Strompauschale sei im Durchschnitt um 22 Prozent zu niedrig bemessen. Außerdem würde der Fehlbetrag von Jahr zu Jahr größer! “Skandal!”, möchte ich da lesen, auch wenn man es nicht so nennen will. Noch viel skandalöser ist freilich, dass der ganze Rest derer, die auch Menschen in der Grundsicherung als Kunden haben bzw. nicht verlieren wollen, zu den sie betreffenden Anteilen im Regelbedarf beharrlich schweigt, vor allem der Einzelhandel und darunter – für mich persönlich am skandalösesten – der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, wo man sich schon längst “Für Hartzer gibt es keinen Handke” zu Herzen hätte nehmen müssen!

Und dann schliddern wir mit der von denselben Hanseln ausgerufenen “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” und Monate später sogar mit einem Ermächtigungsgesetz in eine Krise der Politik, der Kultur, der Vergesellschaftung und der Wirtschaft (Gesundheit? Nein, eher weniger…), kurz: in die Corona-Krise und bekommen wiederum in zwei Stufen sogar eine “Maskenpflicht” aufgebrummt, für die KEINE Zulagen zu den Grundsicherungsleistungen bereitgestellt wurden, während anderweitig “Soforthilfen” auf den Weg gebracht wurden (auch wenn sich so mancher bis heute über das Zeitgefühl der Bundesregierung im Zusammenhang mit “sofort” wundert…). Allein dass es Dimensionen (ja: Plural!) braucht, in denen darum gerungen wird, ist grotesk. Erst hat das Landessozialgericht Essen beschieden, dass es keine Zulagen zu geben bräuchte, weil die bis dahin nur geforderten “Community-Masken” im Textil- und Kleidungsanteil des Regelbedarfs – eben pauschal – schon enthalten wären, was dem Sprichwort vom “letzen Hemd” eine ganz neue zynische Bedeutung mitgab. Dann wurden die “medizinischen Masken” auf einmal im Anteil für Hygieneartikel verortet (obwohl die Masken eher Unhygieneartikel sind), dessen Budget dafür zwar technisch wenigstens hinreichend wäre, aber nur um den Preis des Verzichts auf Seife, Shampoo, Zahnpasta – den ganzen Monat lang, jeden Monat!

Und dann kommt der “Wirtschaftsrat” der CDU und lehnt in völliger Unkenntnis wirtchaftlicher Zusammenhänge (siehen einfach weiter oben!) jede Hartz-IV-Erhöhung ab, offenbar sogar ohne jede Differenzierung zwischen dem längst überfälligen Anstieg des Regelbedarfs zum Erreichen des Mindestmaßes an Teilhabe und den durch die Pandemie-Paranoia-Politik selbst aufgezwungenen Zusatzkosten zur Erfüllung der auferlegten Pflichten! Das “Argument” ist zum Schießen: “Der Zugang zu Hartz IV wurde in der Corona-Krise ohnehin bereits erleichtert und großzügiger gestaltet”, entblödet sich Generalsekretär Wolfgang Steiger für einen O-Ton seinen Namen herzugeben. Stehen der Zugang zu Hartz IV und die Höhe des Regelbedarfs in irgendeinem Zusammenhang? Nicht im geringsten! Schlimmer: Der “erleichterte Zugang” wurde für Solo-Selbstständige, Freie und Künstlerinnen als Quasi-Soforthilfe für aufgezwungene Einnahmeausfälle geschaffen, obwohl das Hartz IV-System weder darauf zugeschnitten (Sippenhaft der “Bedarfsgemeinschaft”), noch dafür geeignet ist (Unterdeckung selbst des Existenzminimums). Auch hierzu fällt uns nur “Skandal!” ein.

Darum unterstützen wir gemeinsam mit einer stetig wachsenden Zahl weiterer Organisationen diesen an die Bundesregierung gerichteten Appell des Paritätische Gesamtverband:

Arm sein ist teuer – besonders in der Corona-Krise - unterzeichne jetzt unseren Appell!

Die COVID-19-Pandemie mit all ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen ist eine Herausforderung für uns alle. Doch sie trifft die Ärmsten in der Gesellschaft besonders hart. Sie warten noch immer auf angemessene Unterstützung.

Wir fordern daher…

...die bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IV angewiesen sind. Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe.

...für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat. Denn es entstehen durch Corona zusätzliche Bedarfe durch wegfallende Schulessen, Preissteigerungen bei Obst und Gemüse, Mehrausgaben für Hygieneartikel und Masken oder Spielzeug und Bücher für Kinder im Lockdown.

...für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen.

Unterzeichnen Sie unseren Appell!

Manfred Bartl
Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

200 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelbedarfe, die zum Leben reichen!

Pressemitteilung zum Aktionstag AufRecht bestehen! am 30. und 31.10.2020

Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung!

Konzerne wie z. B. die Lufthansa werden mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt. Kleine Firmen, Erwerbstätige und manch andere Gruppen bekommen wenigstens kleine Hilfen oder Kurzarbeitergeld. Dagegen fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Minijobber*innen erhalten z. B. nicht einmal Kurzarbeitergeld. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Masken und Desinfektionsmitteln, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und KiTa-Essens sind aber viele von uns in ihrer nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher rückwirkend ab März 2020 einen Corona-Zuschlag von 200 Euro auf die Regelleistung, um die schlimmste Not abzufedern.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute.

Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!

Hartz IV und alle anderen Grundsicherungsleistungen bedeuten Armut. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV-Regelbedarf ab 1. Januar 2021 aber nur um 14 Euro auf dann 446 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind bei 30 Tagen im Monat ganze 47 Cent am Tag…

Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziale, kulturelle und politische Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Regelbedarf liegt. Zur Ermittlung des Regelbedarfs werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelbedarfsrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.

Die Bemessung der Regelsätze ist seit längerem ein Problem. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass die Entwicklung der Regelbedarfshöhe hinter der längerfristigen Lohnentwicklung zurückbleibt. Im Ergebnis werden daher die Unterschiede im Lebensstandard zwischen den Grundsicherungsbezieher*innen und den Beschäftigten immer größer. Betroffene werden immer stärker abgehängt und können sich von dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen immer weniger leisten. Langfristig muss diese Abkopplung von der Mitte der Gesellschaft gestoppt werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 den Gesetzgeber beauftragt hatte, die zu erbringenden Leistungen am jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten, und am 23. Juli 2014 nachgelegt hatte, die Bedarfe für Strom und Mobilität – zur Not auch dynamischer als nur im jährlichen Turnus – bedarfsgerecht anzupassen.

Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen bei der Ermittlung des Existenzminimums! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelbedarfs auf mindestens 600 Euro!

Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelbedarfe betrifft rund acht Millionen ALG II- und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Auch für sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen würde sich eine Aufwertung ergeben, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“! Zudem alle Menschen, deren Einkommen auch von der Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums beeinflusst wird wie lohnabhängig Beschäftigte, Solo-Selbstständige, Kinder…

Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen! Gemeinsam werden wir unseren Protest bei einer Reihe von Aktionen am 30. und am 31. Oktober 2020 in vielen Städten und Gemeinden auf die Straße tragen!

Hintergrundinformationen:

https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/716-kritik-an-zu-niedrigen-regelsaetzen

Das Bündnis “AufRecht bestehen!” wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB‐KV Bonn/Rhein‐Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG‐PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Schwarzfahren für Gerechtigkeit am Landgericht Mainz

Am kommenden Montag, den 29. Juni 2020 wird um 9 Uhrunter Corona-Bedingungen! – die Berufungsverhandlung in Sachen Schwarzfahren für Gerechtigkeit am Landgericht Mainz ausgetragen. Den Download der Selbstauskunft zum Ausfüllen vorab und als zum Eintritt ins Gerichtsgebäude berechtigendes Formular findet Ihr unter https://lgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/

Gerade erst heute habe ich die 240 Sozialstunden aus dem letzten Prozesszug abgeschlossen (entsprechend 40 Tagessätzen à 6 Stunden), in deren Verlauf ich die Schulen Frauenlobgymnasium und Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss quasi in den grundsanierten Ausgangszustand versetzt habe. Sozialstunden als gemeinnützige Arbeit, als unentgeltliche Tätigkeit (während der man immer wieder Glückscents und auch mal größere Münzen findet) und vor allem als Arbeit an sich sind ungeheuer sinnstiftend und erhebend!

Es ist nicht so vorgesehen – und dem stehen immerhin Kant und Hegel entgegen! –, aber leider abzusehen, dass auch nach dieser Verhandlung nichts weiter als eine nur unwesentlich höhere Geldstrafe bzw. die dann wieder in Sozialstunden umzuwandelnde Ersatzfreiheitsstrafe dabei herausspringen…

Allerdings steht schon jetzt auf dem Spiel, dass ich beim nächsten Mal (gemeint ist der nächste Prozesszug) mit einer “kurzen Freiheitsstrafe” rechnen müsse, so die Staatsanwältin am Ende der Verhandlung am Amtsgericht. Allerdings wüsste ich nicht, WIE kurz die Justiz die Freiheitsstrafe ansetzen könnte und müsste, um zu vermeiden, dass ich das Urteil (nach der Feststellung, dass auch keine andere Abhilfe mehr gemäß Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz möglich ist) als Eintritt in den Widerstandsfall zu werten hätte.

  • Ein Tag in Haft?
  • Sechs Stunden Verweildauer im Knast?
  • Zehn Sekunden Gefängnisluft schnuppern?

Definitiv nicht mit mir!

Und der Richter ergänzte noch tumbe, man müsse versuchen, mich auf diese Weise “irgendwie zu erreichen”. Ein Richter darf sich doch nicht dermaßen entblöden! Wo bleibt der Aufschrei der Zivilgesellschaft? Und das in Zeiten, in denen nicht nur die Verhältnisse um das Mainzer und das Wiesbadener “Sozialticket” an sich skandalös sind, sondern auch die Verhältnismäßigkeit immer skandalöser wird – Ihr wisst alle, dass das 365-Euro-Seniorenticket in Mainz/Wiesbaden für beliebig reiche Senior*innen ab 65 Jahren nur 31 Euro im Monat kostet und Bus- und Zugfahrten durch ganz Hessen erlaubt, während im Mainzer “Sozialticket” für Transferleistungsbeziehende bei 35 Euro im Monat nicht einmal die S-Bahn von Mainz nach Wiesbaden enthalten ist, Fahrten erst ab 9 Uhr gestattet sind und keine Mitnahmeregelung, selbst für die eigenen Kinder nicht, besteht!

Darum handelt es sich um eine Verhandlung Schwarzfahren für Gerechtigkeit ./. Unrechtsstaat Bundesrepublik Deutschland!

Kennt jemand den Roman “Landgericht” (eben über das Mainzer Landgericht) von Ursula Krechel? Deutscher Buchpreis 2012… Ob man da eine Traditionslinie sehen muss?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr der Verhandlung beiwohnen und Öffentlichkeit herstellen könntet!

Vorgesehen ist Sitzungssaal 14 im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes. Es wird sich allerdings nicht vermeiden lassen, sich vor Ort noch einmal zu erkundigen, da auch letztes Mal (ganz ohne Corona) der Sitzungssaal verlegt wurde…

Manfred Bartl
der Schwarzfahrer für Gerechtigkeit

Thema Solidarität am 1. Mai 2020

Zum Internationalen Kampftag der Arbeiterklasse, der dieses Jahr bedingt durch die Corona-Krise unter dem Motto “Solidarisch ist man nicht alleine” (#SolidarischNichtAlleine) online stattfinden soll, fragte der DGB, was Solidarität für uns individuelle Gewerkschaftsmitglieder bedeutet. Leider ist der gesellschaftliche Stand der Solidarität durch das seit über 15 Jahren herrschende neoliberal-faschistoide Hartz IV-Regime mehr als nur versehrt. Schon auf der Ebene des Existenzminimums ist die gesellschaftliche, spezifischer: staatlich organisierte Solidarität völlig unzureichend und deckt das die Menschenwürde garantierende Existenz- und Teilhabeminimum (auch ohne die zusätzliche Problematik der Hartz IV-Sanktionen) de facto nicht ab. Hartz IV steht für den Angriff auf, für die Breitseite gegen den Sozialstaat, womit Millionen Menschen in eine dauerhaft zementierte Armut gestürzt, Millionen Lohnabhängige zu erduldetem Lohnverzicht und Entsagungen bei den Arbeitsbedingungen diszipliniert und ganze Volkswirtschaften in der Eurozone durch den erdrückenden wirtschaftlichen Druck aus Deutschland in den Ruin getrieben werden. Speziell in Mainz herrscht seit über 11 Jahren der durch Manfred Bartl transparent gemachte skandalöse Zustand, dass eine als “Sozialticket” zu verstehende “Sondermonatskarte” für Transferempfänger viel zu teuer ist, um vom wiederum zu niedrig angesetzten Anteil am Regelbedarf der Grundsicherung für den ÖPNV abgedeckt zu werden. So wird das Existenzminimum dauerhaft unterschritten: Entweder kaufen die Menschen das überteuerte Pseudo-Sozialticket und müssen zwangsweise auf Nahrungsmittel verzichten (die bekanntlich ihrerseits nur unterdeckt im Regelbedarf enthalten sind), um legal mit Bussen & Bahnen unterwegs sein zu können, ODER sie verzichten auf ÖPNV-Mobilität und sehen sich – wie im Mittelalter – an die Scholle gefesselt. Zwar gibt es eine einfache Lösung, aber die ist illegal(isiert) und führt so manche*n in den Knast, sofern sie nicht als politische Aktion durchgezogen wird: #SchwarzfahrenFuerGerechtigkeit!

Manfred mit dem Erster-Mai-Schild Schwarzfahren zu MÜSSEN
Manfred Bartl zeigt Solidarität… fehlt!
Solidarität? Schwarzfahren MÜSSEN weil Hartz 4 zu wenig und das sogenannte Sozialticket zu teuer ist
Solidarität? Heißt für mich Schwarzfahren zu müssen weil der ÖPNV-Anteil am Regelbedarf zu niedrig & das “Sozialticket” zu teuer ist Da ist man schon ganz ohne Corona wie im Mittelalter an die Scholle gefesselt Manfred Bartl, ver.di-Bezirk Mittelrhein, Mainz 1. Mai 2020

Wir fordern die SOFORTIGE Einführung eine diskriminierungsfreien, menschenwürdig bezahlbaren Sozialtickets ohne jede Einschränkung!

Auch die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen müssen mit den S-Bahnen und Nahverkehrszügen fahren, ihre Kinder (und andere Menschen wie “normal”) mitnehmen können und vor allem wieder vor 9 Uhr fahren können – wir sind weder eine gesellschaftliche Randgruppe, die es sich leisten könnte den Berufs- und Schulverkehr auszulassen, noch haben wir dem zugestimmt wie Senior*innen und andere, wenn sie Seniorentickets oder 9-Uhr-Monatskarten auswählen.

Wir fordern darüber hinaus die schnellstmögliche Einführung des Nulltarifs im Nahverkehr, um die sozial-ökologische Verkehrswende einzuleiten, die aus Klimaschutzerwägungen so dringend notwendig ist!

Solidaritätsschild vor stimmungsvollem Sonnenuntergang

Presseerklärung ZUM ZEHNJÄHRIGEN des Schwarzfahrers für Gerechtigkeit auf das Jahr 2019

Das Jahr 2018 war wohl das bewegteste in der Geschichte des Protests gegen die Stadt Mainz und ihre asoziale Praxis, eine Monatskarte für die Ärmsten der Armen zu einem Preis „anzubieten“, den das dediziert für den ÖPNV zur Verfügung stehende Budget im Regelbedarf der Grundsicherung, die ein menschenwürdiges Existenzminimum abzudecken hat, bei Weitem übersteigt, zuletzt 61,10 Euro gegenüber 26,87 Euro.

Das Bündnis „Mobilität für alle!“ nahm seine Arbeit auf und kämpft nun für ein Sozialticket auf Landesebene, und zwar sowohl als landesweit einheitliche Regelung als auch im Hinblick auf den Geltungsbereich. Am 19. Oktober 2018 lachte die Sonne für das Sozialticket: Das Bündnis „Mobilität für alle!“ warb in Mainz, Trier und Koblenz für eine bezahlbare Fahrkarte auch für finanziell schwächer gestellte Menschen. Auf dem Vorplatz des Mainzer Hauptbahnhofs hatten sich mit mir, Dietmar Muscheid (DGB RLP-S)und Willi Jäger (VdK RLP) einige prominente Fürsprecher des Sozialtickets eingefunden. Der Tag hat alle Beteiligten darin bestärkt weiterzukämpfen. Mobilität ist Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und somit ein Grundrecht! Dies wurde auch dem Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling mit auf den Weg gegeben.

Mit Lydia Herdt trat eine zweite Person an meine Seite, die auf die etablierte Weise nicht nur ihr Grundrecht auf Mobilität wahrt, sondern auch als Schwarzfahrerin für Gerechtigkeit gegen das „Sozialticket“ protestiert, durch das Menschen von der Mobilität und damit von der Teilhabe am Leben ausgeschlossen werden.

Während ich unter dem Namen @grundrechtaufmobilitaet auf der Social Media-Plattform Instagram durchstartete, wurde Lydia Herdt mit @schwarzfahrenfuergerechtigkeit aktiv.

Der zweite Prozesszug, der erste auf der Mainzer Rheinseite, sollte in die Landgerichtsinstanz gehen, blieb aber – je nach Sichtweise – in den Anfängen stecken, nachdem der Richter in unfassbarer Willkür mein Ärztliches Attest verwarf und so tat, als könne er die Verhandlung einfach so, in meiner Abwesenheit durchziehen. Nun muss sich das Oberlandesgericht mit meiner Sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand herumschlagen, anstatt dass wir die Verhandlung endlich durchführen. Eine Revisionsbegründung brachte ich aufgrund schwerster Depressionen schon nicht mehr zustande…

Am 13. November 2018 im Sozialausschuss und am 21. November 2018 im Stadtrat der Stadt Mainz kam dann nach fast zehn Jahren Schwarzfahren für Gerechtigkeit endlich Bewegung in die Verhältnisse der Stadt Mainz. Doch wie enttäuschend war das Ergebnis! Mit dem neuen MainzPass als (vom Sozialausweis kaum unterscheidbarer) Grundlage kann man seit dem 1. Januar 2019 wahlweise eine von zwei sogenannten Sondermonatskarten kaufen, die beide den Namen „Sozialticket“ nicht verdienen. Die Sondermonatskarte „Wucher“ wird aus der alten Sondermonatskarte fortgeführt und kostet jetzt 62,40 Euro, ist weiterhin rund um die Uhr gültig, ist aber auch nach wie vor um die Mitnahmeregelung, die Übertragbarkeit und die Benutzung von S-Bahnen und Nahverkehrszügen beschnitten. Die Sondermonatskarte „Hohn“ bleibt um die Mitnahmeregelung, die Übertragbarkeit und die Benutzung von S-Bahnen und Nahverkehrszügen beschnitten und kann zum Wucherpreis von (immerhin „nur“ noch) 35 Euro erworben werden, sofern man diesen Betrag überhaupt erübrigen kann, denn die Grenze von 27,41 Euro, die 2019 im Regelbedarf der Grundsicherung für ÖPNV-Dienstleistungen eingestellt sind, wird weiterhin um knapp 8 Euro „gerissen“. Und man bekommt für diesen Wucherpreis nur eine realitätsferne 9-Uhr-Monatskarte! Wenn man also ein Ziel vor ca. 9:30 Uhr mit dem Bus oder der Mainzelbahn erreichen muss und eine Einzelfahrkarte fällig wird, dann ist bereits das gesamte für die Abteilung Verkehr gewidmete Budget (Öffentliche Verkehrsmittel im Nah- und Regionalverkehr, Taxifahrten, Fahrrad sowie Zubehör) für ein angebliches „Sozialticket“ draufgegangen!

Das schlimmste Detail an dieser Gemengelage ist aber, dass nicht etwa ein Pseudo-„Sozialticket“ durch ein anderes, etwas „harmloseres“ Pseudo-„Sozialticket“ ersetzt wird, nein, die mit dem neuen MainzPass eingeführte Neuerung wird parallel zu dem alten „Angebot“ eingeführt! Neben den mit den „Sozialticket“-Modellen verbundenen Problemen kommt also als zentrales Problem dazu: Dieser Bullshit ist nicht ansatzweise sozial, sondern nichts weiter als ein Programm zur Einnahmenoptimierung der MVG / Mainzer Mobilität! Alle Betroffenen im Rechtskreis SGB II, die vom Jobcenter zur Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet werden, die vor ca. 9:30 Uhr beginnen, und auf eine Fahrkarte angewiesen sind, die auch vor 9 Uhr schon gilt, werden sich die alte Sondermonatskarte oder gleich eine reguläre Monatskarte kaufen, die mit 83,20 Euro nur (!) 20,80 Euro mehr kostet als die Fahrtkostenerstattung für das „Sozialticket“ abwirft, dann aber übertragbar ist und in der S-Bahn nicht zu Stress mit Kontrolleuren führt. Schlussendlich finanziert das Jobcenter so die MVG / Mainzer Mobilität! Wer sich auf die geschilderte Weise durch den Kauf einer Monatskarte in die Normalität hinüberrettet, fällt obendrein aus der in zwei Jahren anstehenden Evaluation der beiden Sondermonatskarten heraus und erhöht damit die Gefahr, dass sich die MVG danach nicht einmal mehr an das jetzt gefundene Modell gebunden fühlt…

Wenn man bedenkt, dass die Redewendung „seinen Obolus leisten“ eine Gebühr, eine Spende, eben einen kleinen Geldbetrag bezeichnet, ist das Verhalten der MVG / Mainzer Mobilität unwürdig, ausgerechnet aus den Ärmsten der Armen noch einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen und Profit herausschlagen zu wollen! Zudem ist es erbärmlich von der Mainzer Politik, sie in diesem Streben nicht in die Schranken zu weisen und sich in der eigenen Unfähigkeit zu gefallen, keine politische Lösung herbeiführen zu können, sei es, weil schlicht die politische Durchsetzungsfähigkeit fehlt oder die politische Kompetenz zu durchschauen, dass ohne Rekommunalisierung der MVG / Mainzer Mobilität eine politische Lösung im eigentlichen Sinne unerreichbar bleibt.

In der Sitzung des Sozialausschusses habe ich den Sozialdezernenten Eckart Lensch (SPD) gefragt, ob die Stadt Mainz das neue Modell denn bekannter zu machen beabsichtige als das alte „Sozialticket“. Es hatte fast den Anschein von Enthusiasmus, als er im Hinblick auf die nach zwei Jahren geplante Evaluation des MainzPass-Projekts zusagte, die Menschen über das neue Angebot informieren zu wollen, und sei es nur, um realistische Zahlen für die Auswertung zu erhalten. Tatsächlich wurde nicht einmal mir das Flugblatt zum MainzPass zugestellt, obwohl ich im Sozialausschuss meine E-Mail-Adresse hinterlegt hatte, um (auch) eine schriftliche Antwort zu bekommen. In dieser verwies Lensch auf den Flyer und die städtischen Internetseiten sowie viele „aktuelle Veröffentlichungen in den regionalen Medien“, als ob arme und vor allem alte Menschen in Abhängigkeit von der (völlig unzureichenden) Grundsicherung (im Alter) verlässlich darauf zugreifen könnten! Selbst der Artikel der Mainzer „Allgemeinen Zeitung“ zum MainzPass erschien erst am Dienstag, den 8. Januar 2019 und enthält nur hochverdichtete Informationen zum „Sozialticket“; der Aufmacher auf der Titelseite verzichtet sogar vollständig auf das Thema Mobilität! Dabei wird mit „Am Leben teilhaben können“ ein Anspruch aufgemacht, der ohne Mobilität gar nicht zu verwirklichen ist.

Es ist gut, dass Lensch immerhin zur Kenntnis nimmt, dass der Preis von 35 Euro den im Regelbedarf vorgesehenen Anteil übersteigt, eine Aussage, die in den genannten Veröffentlichungen – auch des Oberbürgermeisters – regelmäßig zu kurz kommt. Das insgesamt dreijährige Projekt soll „Perspektiven für die weitere Entwicklung der Sondermonatskarte“ ergeben. Hartz IV aber wurde am 19.12.2003 beschlossen, trat am 1.1.2005 in Kraft und wurde nach dem 9.02.2010, dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, welches uns das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums brachte, zwischendurch noch einmal ordentlich aufgewirbelt. DIE GANZE ZEIT lag der Preis des Mainzer Pseudo-„Sozialtickets“ dramatisch über dem im Regelbedarf vorgesehenen Anteil und wird weiterhin darüber liegen. Wer KEINE PERSPEKTIVE hat, sind und bleiben also die Betroffenen, die eine brauchbare Mobilität nur mit den Betrag übersteigenden Eigenmitteln erzielen können und ansonsten mit Mängeln an Mobilität und Teilhabe, mit ihrer Selbstexklusion (zusätzlich zur staatlich gewollten Exklusion) oder sogar mit illegalen Nothilfe-Mitteln wie dem Schwarzfahren umgehen müssen. Als Andreas Behringer (SPD) den Stadtrat nach der Sitzung am 21.11.2018 verließ und mich erblickte, sagte er scherzhaft: „Mit dem Schwarzfahren ist dann aber Schluss!“

Doch, nein: Das Schwarzfahren für Gerechtigkeit wird auch 2019 bruchlos fortgeführt, um das Grundrecht auf Mobilität in Anspruch zu nehmen, weil ein rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB vorliegt und es das einzige Mittel ist, mit dem – bei hinreichender Resonanz in der Presse und der Öffentlichkeit – klar gemacht werden kann, dass einerseits die betroffenen Menschen SOFORT eine Perspektive brauchen und andererseits die verstrichene Zeit seit der „Gestaltung“ des Desasters Hartz IV für die Sammlung empirischer Daten, Projektstudien, Best Practice-Richtlinien und das Begehen der berühmten Wege, die sich eröffnen, wenn man einen Willen vorweisen kann, längst dicke, dicke hätte reichen müssen!

Mit dem heutigen 25. Januar 2019 erfülle ich mir meinen grundrechtlichen Anspruch auf Mobilität und Teilhabe seit zehn Jahren mittels Schwarzfahren für Gerechtigkeit, ein Jubiläum, das nicht wirklich zum Feiern einlädt und das ich mir, Ihnen allen und vor allem den Betroffenen gerne erspart hätte, wenn die Mainzer Politik nur etwas beweglicher im Geiste wäre; wieder sehen wir, wie wichtig aktiv , auch geistige Mobilität ist.

Wir jedenfalls werden diesen tapferen Widerstand gegen asoziale Politik mit Sicherheit würdig zu begehen wissen! Und wir werden ihn fortsetzen, bis zumindest eine menschenwürdige Lösung umgesetzt ist!

Manfred Bartl

Schwarzfahrer für Gerechtigkeit

Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

Mitglied im Bündnis “Mobilität für alle!” – Ein Sozialticket für Rheinland-Pfalz – mit VdK, DGB, ver.di, LIGA, PARITÄTISCHEM, LINKE HILFE Mainz e.V., EVG, BUND, Mainzer Initiative gegen HARTZ IV uvm.

Podiumsdiskussion: Recht auf Mobilität

Der Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, Manfred Bartl, wird am Donnerstag, den 14.02.2019 um 19 Uhr bei der Heinrich Böll Stiftung Rheinland-Pfalz (Walpodenstraße 10, 55116 Mainz) zu Errungenschaften, Herausforderungen und (womöglich) Grenzen (?) des (Grund-)Rechts auf Mobilität diskutieren mit Daniel Köbler MdL (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN).

Bitte verbreitet den Termin möglichst unter allen, die geringste Einkommen haben, am Rande der Gesellschaft in Exklusion leben, von Mobilität und Teilhabe abgeschnitten sind und ein Interesse an Fortschritten bei der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums haben, das ein Mindestmaß (KEIN Minimalmaß!) an sozialer, kultureller und politischer Teilhabe (sic!) sicherstellen muss!

15 Jahre Hartz IV-Beschluss – Infostand in Mainz

Die Erwerbslosen im Bezirk ver.di Mittelrhein werden am Mittwoch, den 19.12.2018 eine (höchstwahrscheinlich) bundesweit einmalige Leuchtturm-Aktion zum 15. Jahrestag des (eigentlichen) Beschlusses von Hartz IV am 19.12.2003 im Deutschen Bundestag veranstalten. Den Infostand findet Ihr in der Zeit von 10 bis 14 Uhr am Eingang der Römerpassage (Lotharstraße/Adolf-Kolping-Straße) – auch bei voraussichtlich regnerischem und kühlem Wetter!

Der 19.12.2018 ist der 15. Jahrestag des Hartz IV-Beschlusses im Bundestag auf Grundlage des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003. Das Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde an Heiligabend 2003 von Bundespräsident Johannes Rau unterzeichnet und damit ausgefertigt…

“Wir mahnen und erinnern daran, dass ALLE Fraktionen im Deutschen Bundestag – bis auf insgesamt nur 16 Bundestagsabgeordnete – Hartz IV zugestimmt haben und befragen dazu Passant*innen, was ihnen daran (noch oder überhaupt) bewusst ist. Dazu bieten wir als Auswahlmöglichkeiten die sechs heute im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP, GRÜNE, LINKE, AfD) an und informieren ggf. über den Wert der getroffenen Auswahl, weisen auf die Realität hin und bewerten die Information im Hinblick auf künftige Wahlentscheidungen aus unserer Sicht.

Als Beweis führen wir die Listen der namentlichen Abstimmung im Bundestag als mit – und als Möglichkeit, sich über das Abstimmungsverhalten der “eigenen” Bundestagsabgeordneten zu informieren!”

Wieder kein Sozialticket!

Am 21.11.2018 wird der Mainzer Stadtrat über Anträge abstimmen, die bis auf das Jahr 2009 zurückgehen, als der Kampf um ein menschenwürdig bezahlbares Sozialticket begann. Wenn nicht auf den letzten Metern noch der entscheidende Widerstand aus seinen Löchern kriecht, bleibt diese Chance den rund 20.000 Berechtigten mit geringen finanziellen Möglichkeiten für mindestens weitere drei Jahre verwehrt (wenn sich nicht unterwegs Unterstützung vom Land Rheinland-Pfalz am Horizont abzeichnet). Die im Sozialausschuss unverständlicherweise einstimmig zur Kenntnis genommene Beschlussvorlage macht deutlich: Sozial ist an diesem Plan gar nichts – es steht nicht einmal der Mensch im Mittelpunkt, sondern ausschließlich das Geld; Geld, das die Mainzer Mobilität als Einnahmen verbuchen soll, darum geht es, um nichts anderes.

So wird die alte Sondermonatskarte nicht etwa ersetzt, um überhaupt einen Plan zur Einführung eines echten Sozialtickets vorzutäuschen, nein, es sind ZWEI Sondermonatskarten vorgesehen. Eine wie bisher (mit 25-prozentigem Rabatt auf die Monatskarte) zum Preis von dann 62,40 Euro und eine zum Preis von 35,00 Euro als 9-Uhr-Monatskarte. BEIDE ohne Mitnahmeregelungen, nicht einmal für die eigenen Kinder – und das bei der gegenüber dem RMV großzügigeren Mitnahmeregelung bei den sonstigen VMW-Zeitkarten! (Vermutlich auch) BEIDE ohne die Benutzung von S-Bahnen und Nahverkehrszügen im VMW – als zusätzliche Schikane für die Ärmsten der Armen!

Mit der einen Sondermonatskarte für 35,00 Euro soll der Eindruck erweckt werden, in Mainz existiere (neuerdings) ein “Sozialticket” – doch im Jahr 2019 werden im Regelbedarf der Grundsicherung (Arbeitslosengeld 2/Hartz IV, Grundsicherung im Alter; variiert im Asylbewerberleistungsgsetz) nur 27,41 Euro für ÖPNV-Dienstleistungen (im weitesten Sinne) vorgesehen und damit das Existenzminimum unterdeckt sein, wenn man seine Mobilität über den “MainzPass” absichern müsste! Darüber hinaus besteht bekanntlich KEIN Manövrierspielraum gegenüber allen anderen, ebenfalls für eine Unterdeckung des Existenzminimums sorgenden Teilbereichen!

Alexandra Gill-Gers, Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, wird in der “Allgemeinen Zeitung” zitiert, es sei ihrer Fraktion besonders wichtig gewesen, “während der Modellphase auch das bisherige Sozialticket für 61 Euro [zum Fahren ‚rund um die Uhr‘] beizubehalten. Aufstockerinnen und Aufstocker, die darauf angewiesen sind, vor 9 Uhr zu fahren, sollten “durch den Modellversuch nicht benachteiligt werden”. Tatsächlich werden sie GERADE durch diesen Modellversuch diskriminiert – oder besser: durch diejenigen, welche die absurden Zugangskriterien zu verantworten haben. Es besteht keinerlei naturgesetzliche Notwendigkeit, ausgerechnet diesen Personenkreis von einer Monatskarte für 35 Euro oder richtigerweise maximal 27,41 Euro auszugrenzen!

Richtig offensichtlich wird der perfide Zusammenhang zwischen beiden Sondermonatskarten aber erst, wenn man Teilnehmer*innen in Maßnahmen des Jobcenters und der Agentur für Arbeit Mainz betrachtet. Da die allermeisten auf das teuerste Modell angewiesen sind, weil ihre Maßnahmen in der Regel zwischen 8 und 9 Uhr beginnen, kann die Mainzer Mobilität (MVG GmbH) hier ordentlich zulangen und die fette Kohle abgreifen. Für die Betroffenen ist das kein Kosten-Problem, weil ihre Fahrtkosten vom Jobcenter oder von der BA übernommen werden. Sie können sogar der menschenunwürdigen “Sozialticket”-Falle ganz entkommen, indem sie ein paar Euro aus ihrem ÖPNV-Etat drauflegen und eine reguläre Monatskarte MIT Mitnahmeregelung und MIT Benutzung der Nahverkehrszüge kaufen – Gewinnerin ist wiederum die Mainzer Mobilität!
Welche Art von Modellversuch soll das eigentlich werden, wenn das Bestreben der Mainzer Mobilität immer nur sein wird, den Menschen unabhängig von ihrem Einkommen das Meistmögliche aus der Tasche zu ziehen, während sich die potenziellen Kunden eben aufgrund ihrer krass geringen Einkommen in alle möglichen Richtungen auszuweichen genötigt sehen und auf Einzelfahrscheine, bei auf einen Tag zu konzentrierenden Aktivitäten auf Tageskarten, auf das Fahrrad (sofern vorhanden) zurückgreifen, ans Schwarzfahren denken oder in mittelalterlicher Immobilität, an die Scholle gefesselt in sozialer Isolation verharren…

Sylvia Köbler-Gross, Fraktionssprecherin der Grünen im Stadtrat, sieht den MainzPass laut Bericht der “Allgemeinen Zeitung” trotz alledem “als Erfolg”. Seit 2009 würden sich die Grünen “vehement” für eine Weiterentwicklung des Sozialausweises zum MainzPass einsetzen. – Schreiben wir nicht das Jahr 2018? Der “zentrale Punkt” sei immer die “Frage der Mobilität” gewesen. – Was aber hat eine 9-Uhr-Monatskarte mit den Mobilitätsbedürfnissen von normalen Menschen zu tun?

Es gibt leider viel zu viele Menschen, die den Mainz Pass mit seiner neuen Sondermonatskarte für 35,00 Euro für einen “Schritt in die richtige Richtung” halten. Das ist er nicht. Er ist ein Fehlschritt. Er erreicht das Ziel – TROTZ des unerwartet großen Schrittes – bei weitem nicht. Er ist völlig ungeeignet, den materiellen Anspruch aus dem Grundrecht auf Mobilität zu erfüllen. Er führt mit der 9-Uhr-Monatskarte neue Schikanen ein. Der MainzPass verletzt in vielerlei Hinsicht die Menschenwürde von Zehntausenden Mainzerinnen und Mainzern.

Der Mainz Pass wird zu noch größerem Widerstand von Seiten des Schwarzfahrers für Gerechtigkeit führen. Manfred Bartl wird sein Grundrecht auf Mobilität weiterhin wahren und nur noch entschiedener gegen die politischen, ethischen und ökonomischen Versager in Stadtrat, Verwaltung und Mainzer Mobilität vorgehen, noch härter für das Grunderecht aller Mainzerinnen und Mainzer auf Mobilität kämpfen, denn die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt!

Manfred Bartl
Schwarzfahrer für Gerechtigkeit
Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

Mobilität für alle!

Die folgenden Forderungen für ein Sozialticket in Rheinland-Pfalz haben wir gemeinsam mit den anderen im Bündnis “Mobilität für alle!” zusammengeschlossenen Organisationen an die Landesregierung und den Landtag von Rheinland-Pfalz gerichtet.

1. Selbstbestimmte Mobilität ist eine elementare Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, das kann ein Besuch bei Freunden im Nachbardorf sein, das Abholen der Kinder vom Kindergeburtstag, der Weg zur Post oder die Fahrt zum Stadtfest. Auch um ein Ehrenamt auszuüben oder sich in einer politischen Partei zu engagieren, muss man meist mobil sein. Aufgrund der hohen Beförderungskosten fehlt Menschen mit geringem Einkommen für solche Fahrten häufig das Geld, weil auch Einkäufe und Arzttermine erledigt werden müssen.

Dabei hat sogar das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Teilhabe als Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein zum Existenzminimum gehört. Demnach hat jeder Mensch ein Recht auf die „Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“ Die Ermöglichung von Mobilität ist somit nicht optional, sondern ein Bestandteil staatlicher Daseinsvorsorge.

2. Armut wird durch hohe Kosten für Mobilität im ÖPNV verschärft.

Im Regelbedarf der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind für den ÖPNV 27,85 Euro monatlich vorgesehen – in der Regelbedarfsstufe 1, bei den übrigen Stufen ist der Betrag noch kleiner. Mobilität in einem angemessenen Umfang kann man zu diesem Preis nirgendwo in Rheinland-Pfalz erhalten. 27,85 Euro, das sind gerade einmal fünf Hin- und Rückfahrten mit dem Zug von Worms nach Frankenthal. In Mainz kostet das Sozialticket über 60 Euro. Nicht einmal ein halbes Monatsticket kann man sich dort vom Regelbedarfsanteil leisten.

Wer sich das Ticket dennoch kauft, muss das Geld in anderen Bereichen abzweigen. Das Existenzminimum wird also zwangsläufig unterschritten, Mobilität wird verhindert. Menschen mit geringem Einkommen müssen wählen: essen oder Bus fahren. Die Konsequenz ist soziale Isolation – mit entsprechenden gesamtgesellschaftlichen Folgekosten.

3. Das Land Rheinland-Pfalz trägt Verantwortung dafür, Armut zu bekämpfen und Mobilität für alle zu gewährleisten.

Mit bezahlbarer Mobilität für alle könnte das Land einen ganz konkreten, wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von Armut leisten, der die Lebenssituation hunderttausender Menschen im Land verbessern würde. Andere Länder sind uns auf diesem Weg bereits einen Schritt voraus, beispielsweise Brandenburg und Hamburg.

Armutsbekämpfung und Verkehr sind Länderaufgaben. Und Rheinland-Pfalz will hier vorangehen, so etwa mit dem Beteiligungsprozess „Armut begegnen – gemeinsam handeln“. Gerade im Land Rheinland-Pfalz mit seinen verschiedenen Verkehrsverbünden ist die verkehrs- und sozialpolitische Steuerungsverantwortung des Landes gefragt, um eine landesweit einheitliche und zugleich für die Betroffenen überzeugende Lösung zu gewährleisten.

Das Bündnis Mobilität für alle! fordert daher die Landesregierung auf, in der laufenden Legislaturperiode eine Lösung für bezahlbare Mobilität im rheinland-pfälzischen ÖPNV zu schaffen.

4. Die Kosten für ein Sozialticket dürfen nicht über dem Regelbedarfsanteil liegen.

Für Menschen mit geringem Einkommen muss Mobilität im ÖPNV realistisch finanzierbar sein. Das heißt: Die Preise für den öffentlichen Nahverkehr müssen zu den dafür verfügbaren Einkünften passen. Verschiedene Wege führen zu diesem Ziel. Einer dieser Wege ist eine preisreduzierte Monatskarte, die in ihrem Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im ÖPNV ermöglicht. Ergänzt (aber nicht ersetzt) werden kann ein solches Sozialticket durch ein Angebot ermäßigter Einzel- und Sammelfahrkarten für Gelegenheitsfahrer. Der Preis für ein Sozialticket als Monatskarte muss sich an dem Regelbedarfsanteil orientieren, der bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den ÖPNV vorgesehen ist. Das sind in der Regelbedarfsstufe 1 27,85 Euro.

5. Eine Lösung für bezahlbare Mobilität in Rheinland-Pfalz muss …

… flächendeckend und einheitlich sein,
Für Rheinland-Pfalz bedarf es einer einheitlichen, verbundübergreifenden Lösung. Gleich ob man in Trier, Altenkirchen, Neustadt oder Staudernheim wohnt – bezahlbarer ÖPNV muss zu gleichen Konditionen in ganz Rheinland-Pfalz verfügbar sein. Das gilt für den Preis, für die Reichweite sowie für den sonstigen Leistungsumfang. Der räumliche Geltungsbereich sollte sich am Rheinland-Pfalz-Ticket orientieren – denn Teilhabe kennt keine Verbundgrenzen.

Flächendeckende Mobilität heißt aber auch, den Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum voranzutreiben. Denn wo öffentliche Verkehrsmittel kaum zur Verfügung stehen, geht auch eine Lösung für bezahlbare Mobilität ins Leere. Gerade ältere Menschen, Kinder und Familien benötigen ein verlässliches, dichtes Nahverkehrsangebot.

… die Nutzung aller Verkehrsmittel des ÖPNV beinhalten,
Nicht nur Busse, auch S-Bahnen und Regionalbahnen müssen im Geltungsbereich eines bezahlbaren ÖPNV-Angebots genutzt werden können. Der Ausschluss von bestimmten Verkehrsmitteln, wie er bei bestehenden Sozialtickets teils geregelt ist, wirkt diskriminierend und verringert die Attraktivität des Angebots.

… diskriminierungsfrei sein, das heißt inhaltlich und optisch einer normalen Fahrkarte gleichen,
Diskriminierungsfrei heißt zweierlei: Geltungsbereich, Mitnahmeregelungen und nutzbare Verkehrsmittel müssen einer vergleichbaren regulären Monatskarte entsprechen. Das heißt für den zeitlichen Geltungsbereich: Das Ticket sollte ganztägig nutzbar sein. Zur Diskriminierungsfreiheit gehört es aber auch, dass sich die Fahrkarte nicht auf den ersten Blick von einer normalen Fahrkarte unterscheidet, sodass der Nutzer nicht als Sozialleistungsbezieher zu erkennen ist. Schließlich sollte auch der Name des Tickets positiv und nicht stigmatisierend gewählt werden.

… unbürokratisch zugänglich sein,
Das Verfahren muss so ausgestaltet sein, dass alle Berechtigten das Ticket ohne großen Aufwand erhalten können. Beispielsweise könnten BezieherInnen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ein Monats-Sozialticket gegen Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids für den jeweiligen Bewilligungszeitraum erhalten. Zur Niedrigschwelligkeit gehört es auch, das Angebot bekannt zu machen. Dieses muss auf den Homepages der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde wie eine reguläre Fahrkarte im Leistungskatalog erscheinen.

… umweltfreundlich sein.
Deutschland will weltweit Vorreiter beim Klimaschutz sein – und Rheinland-Pfalz Vorreiter in Deutschland. Zudem ist das Individualverkehrsnetz in Rheinland-Pfalz chronisch überlastet. Was liegt da näher, als öffentliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen? Je mehr der Individualverkehr zugunsten öffentlicher Verkehrsmittel reduziert wird, desto leichter fällt es, Klimaziele zu erreichen und Verkehrsprobleme zu lösen. Doch für viele Menschen mit geringem Einkommen ist der Umstieg auf den ÖPNV unattraktiv. Sie können es sich nicht leisten, ein bereits vorhandenes Auto ungenutzt stehen zu lassen. Und wenn sie auch für öffentliche Verkehrsmittel mehr Geld ausgeben müssen, als sie dafür zur Verfügung haben, dann ist es nachvollziehbar, dass sich viele von ihnen für den flexibleren Individualverkehr entscheiden. Nur ein ÖPNV, der auch finanziell allen Menschen offensteht, ist attraktiv – und leistet einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz.