Schwarzfahren für Gerechtigkeit am Landgericht Mainz

Am kommenden Montag, den 29. Juni 2020 wird um 9 Uhrunter Corona-Bedingungen! – die Berufungsverhandlung in Sachen Schwarzfahren für Gerechtigkeit am Landgericht Mainz ausgetragen. Den Download der Selbstauskunft zum Ausfüllen vorab und als zum Eintritt ins Gerichtsgebäude berechtigendes Formular findet Ihr unter https://lgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/

Gerade erst heute habe ich die 240 Sozialstunden aus dem letzten Prozesszug abgeschlossen (entsprechend 40 Tagessätzen à 6 Stunden), in deren Verlauf ich die Schulen Frauenlobgymnasium und Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss quasi in den grundsanierten Ausgangszustand versetzt habe. Sozialstunden als gemeinnützige Arbeit, als unentgeltliche Tätigkeit (während der man immer wieder Glückscents und auch mal größere Münzen findet) und vor allem als Arbeit an sich sind ungeheuer sinnstiftend und erhebend!

Es ist nicht so vorgesehen – und dem stehen immerhin Kant und Hegel entgegen! –, aber leider abzusehen, dass auch nach dieser Verhandlung nichts weiter als eine nur unwesentlich höhere Geldstrafe bzw. die dann wieder in Sozialstunden umzuwandelnde Ersatzfreiheitsstrafe dabei herausspringen…

Allerdings steht schon jetzt auf dem Spiel, dass ich beim nächsten Mal (gemeint ist der nächste Prozesszug) mit einer “kurzen Freiheitsstrafe” rechnen müsse, so die Staatsanwältin am Ende der Verhandlung am Amtsgericht. Allerdings wüsste ich nicht, WIE kurz die Justiz die Freiheitsstrafe ansetzen könnte und müsste, um zu vermeiden, dass ich das Urteil (nach der Feststellung, dass auch keine andere Abhilfe mehr gemäß Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz möglich ist) als Eintritt in den Widerstandsfall zu werten hätte.

  • Ein Tag in Haft?
  • Sechs Stunden Verweildauer im Knast?
  • Zehn Sekunden Gefängnisluft schnuppern?

Definitiv nicht mit mir!

Und der Richter ergänzte noch tumbe, man müsse versuchen, mich auf diese Weise “irgendwie zu erreichen”. Ein Richter darf sich doch nicht dermaßen entblöden! Wo bleibt der Aufschrei der Zivilgesellschaft? Und das in Zeiten, in denen nicht nur die Verhältnisse um das Mainzer und das Wiesbadener “Sozialticket” an sich skandalös sind, sondern auch die Verhältnismäßigkeit immer skandalöser wird – Ihr wisst alle, dass das 365-Euro-Seniorenticket in Mainz/Wiesbaden für beliebig reiche Senior*innen ab 65 Jahren nur 31 Euro im Monat kostet und Bus- und Zugfahrten durch ganz Hessen erlaubt, während im Mainzer “Sozialticket” für Transferleistungsbeziehende bei 35 Euro im Monat nicht einmal die S-Bahn von Mainz nach Wiesbaden enthalten ist, Fahrten erst ab 9 Uhr gestattet sind und keine Mitnahmeregelung, selbst für die eigenen Kinder nicht, besteht!

Darum handelt es sich um eine Verhandlung Schwarzfahren für Gerechtigkeit ./. Unrechtsstaat Bundesrepublik Deutschland!

Kennt jemand den Roman “Landgericht” (eben über das Mainzer Landgericht) von Ursula Krechel? Deutscher Buchpreis 2012… Ob man da eine Traditionslinie sehen muss?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr der Verhandlung beiwohnen und Öffentlichkeit herstellen könntet!

Vorgesehen ist Sitzungssaal 14 im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes. Es wird sich allerdings nicht vermeiden lassen, sich vor Ort noch einmal zu erkundigen, da auch letztes Mal (ganz ohne Corona) der Sitzungssaal verlegt wurde…

Manfred Bartl
der Schwarzfahrer für Gerechtigkeit

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