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200 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelbedarfe, die zum Leben reichen!

Pressemitteilung zum Aktionstag AufRecht bestehen! am 30. und 31.10.2020

Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung!

Konzerne wie z. B. die Lufthansa werden mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt. Kleine Firmen, Erwerbstätige und manch andere Gruppen bekommen wenigstens kleine Hilfen oder Kurzarbeitergeld. Dagegen fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Minijobber*innen erhalten z. B. nicht einmal Kurzarbeitergeld. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Masken und Desinfektionsmitteln, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und KiTa-Essens sind aber viele von uns in ihrer nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher rückwirkend ab März 2020 einen Corona-Zuschlag von 200 Euro auf die Regelleistung, um die schlimmste Not abzufedern.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute.

Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!

Hartz IV und alle anderen Grundsicherungsleistungen bedeuten Armut. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV-Regelbedarf ab 1. Januar 2021 aber nur um 14 Euro auf dann 446 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind bei 30 Tagen im Monat ganze 47 Cent am Tag…

Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziale, kulturelle und politische Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Regelbedarf liegt. Zur Ermittlung des Regelbedarfs werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelbedarfsrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.

Die Bemessung der Regelsätze ist seit längerem ein Problem. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass die Entwicklung der Regelbedarfshöhe hinter der längerfristigen Lohnentwicklung zurückbleibt. Im Ergebnis werden daher die Unterschiede im Lebensstandard zwischen den Grundsicherungsbezieher*innen und den Beschäftigten immer größer. Betroffene werden immer stärker abgehängt und können sich von dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen immer weniger leisten. Langfristig muss diese Abkopplung von der Mitte der Gesellschaft gestoppt werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 den Gesetzgeber beauftragt hatte, die zu erbringenden Leistungen am jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten, und am 23. Juli 2014 nachgelegt hatte, die Bedarfe für Strom und Mobilität – zur Not auch dynamischer als nur im jährlichen Turnus – bedarfsgerecht anzupassen.

Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen bei der Ermittlung des Existenzminimums! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelbedarfs auf mindestens 600 Euro!

Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelbedarfe betrifft rund acht Millionen ALG II- und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Auch für sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen würde sich eine Aufwertung ergeben, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“! Zudem alle Menschen, deren Einkommen auch von der Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums beeinflusst wird wie lohnabhängig Beschäftigte, Solo-Selbstständige, Kinder…

Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen! Gemeinsam werden wir unseren Protest bei einer Reihe von Aktionen am 30. und am 31. Oktober 2020 in vielen Städten und Gemeinden auf die Straße tragen!

Hintergrundinformationen:

https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/716-kritik-an-zu-niedrigen-regelsaetzen

Das Bündnis “AufRecht bestehen!” wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB‐KV Bonn/Rhein‐Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG‐PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Mondays for Future

Zukunft für Europa! Solidarität mit dem Klimastreik der Schüler*innen!

Mahnwache zu Fukushima und Montagsspaziergang für Zukunft

am 11. März, 17:30 – 18:30 Uhr

Sammelplatz: Gutenbergplatz

Am kommenden Montag, den 11.3.2019, geht die Fukushima-Katastrophe in das 8. Jahr. Anlass für Mainzer*innen, ab 17:30 Uhr mit einer Mahnwache am Gutenbergplatz an die Opfer zu erinnern und auf die Gefahren der Atomtechnologie für unsere Zukunft hinzuweisen. Tausende Generationen werden sich mit den radioaktiven Abfällen aus den letzten Dekaden herumplagen müssen. Die zahlreichen Kinder mit Schilddrüsenkrebs in der Region Fukushima haben keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Versorgung. Egbert Bialk vom BUND weist ferner darauf hin, dass auch bei uns die Atomrisiken fortbestehen: „Sieben Reaktoren werden noch mehrere Jahre weiterbetrieben, obwohl wir genug Stromkapazitäten haben. Sie stellen eine permanente Gefahr dar und erhöhen täglich die Menge des hochradioaktiven Mülls, für den es keine Entsorgung gibt. Das Gleiche gilt für die nicht minder gefährlichen Reaktoren in Frankreich, Belgien oder Tschechien. Auch nach 2022 werden bei uns weiter Nuklearbrennstoffe hergestellt und quer durch Europa, auch durchs Rhein- und Moseltal, transportiert. Damit muss Schluss sein. Europa muss atomfrei werden!“
„Und auch atomwaffenfrei werden“, ergänzt Hans Ripper von der DFG-VK Mainz: „Statt die Atombomben aus Büchel in Rheinland-Pfalz abzuziehen werden diese zu Hightech-Nuklearwaffen weiterentwickelt, dagegen protestieren wir.“
Der Protest des neuen Bündnisses in Mainz richtet sich auch gegen die Verschleppung des Kohleausstiegs. Nach der Mahnwache wird sich deshalb ein „Montagsspaziergang“ anschließen. Dieser führt über Schillerplatz und Neubrunnenplatz zurück zum Gutenbergplatz. Schüler*innen von Fridays for Future werden dort sprechen. Die Montagsspaziergänge sollen monatlich bis zur Europawahl fortgesetzt werden und auch Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. So wird Marius Schlageter das Konzept von „European May“ „another Europe is in the Making“ vorstellen und Franz Botens von Mehr Demokratie Rheinland-Pfalz wird die gemeinsame Initiative „Klimawende von Unten“ mit dem Umweltinstitut München vorstellen.
„Die genannten Probleme kann man nicht getrennt betrachten. Notwendig ist die Stagnation in Berlin und Brüssel durch die „Machtergreifung“ der Bürger*innen im urdemokratischen Sinne der ‘kollektiven Selbstbestimmung’ zu beenden“, so Botens. Ein aktuelles Beispiel ist das erfolgreiche Volksbegehren zum Artenschutz in Bayern.

Das Bündnis: BUND, Mehr Demokratie RLP, European May, BI Energiewende Mainz, Imkerverband Rheinland-Pfalz, AbL-Rheinland-Pfalz und Saarland, Linkswärts, Attac Mainz, DFG-VK Mainz, Greenpeace Mainz/Wiesbaden, Mainzer Initiative gegen Hartz IV.

Presseerklärung ZUM ZEHNJÄHRIGEN des Schwarzfahrers für Gerechtigkeit auf das Jahr 2019

Das Jahr 2018 war wohl das bewegteste in der Geschichte des Protests gegen die Stadt Mainz und ihre asoziale Praxis, eine Monatskarte für die Ärmsten der Armen zu einem Preis „anzubieten“, den das dediziert für den ÖPNV zur Verfügung stehende Budget im Regelbedarf der Grundsicherung, die ein menschenwürdiges Existenzminimum abzudecken hat, bei Weitem übersteigt, zuletzt 61,10 Euro gegenüber 26,87 Euro.

Das Bündnis „Mobilität für alle!“ nahm seine Arbeit auf und kämpft nun für ein Sozialticket auf Landesebene, und zwar sowohl als landesweit einheitliche Regelung als auch im Hinblick auf den Geltungsbereich. Am 19. Oktober 2018 lachte die Sonne für das Sozialticket: Das Bündnis „Mobilität für alle!“ warb in Mainz, Trier und Koblenz für eine bezahlbare Fahrkarte auch für finanziell schwächer gestellte Menschen. Auf dem Vorplatz des Mainzer Hauptbahnhofs hatten sich mit mir, Dietmar Muscheid (DGB RLP-S)und Willi Jäger (VdK RLP) einige prominente Fürsprecher des Sozialtickets eingefunden. Der Tag hat alle Beteiligten darin bestärkt weiterzukämpfen. Mobilität ist Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und somit ein Grundrecht! Dies wurde auch dem Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling mit auf den Weg gegeben.

Mit Lydia Herdt trat eine zweite Person an meine Seite, die auf die etablierte Weise nicht nur ihr Grundrecht auf Mobilität wahrt, sondern auch als Schwarzfahrerin für Gerechtigkeit gegen das „Sozialticket“ protestiert, durch das Menschen von der Mobilität und damit von der Teilhabe am Leben ausgeschlossen werden.

Während ich unter dem Namen @grundrechtaufmobilitaet auf der Social Media-Plattform Instagram durchstartete, wurde Lydia Herdt mit @schwarzfahrenfuergerechtigkeit aktiv.

Der zweite Prozesszug, der erste auf der Mainzer Rheinseite, sollte in die Landgerichtsinstanz gehen, blieb aber – je nach Sichtweise – in den Anfängen stecken, nachdem der Richter in unfassbarer Willkür mein Ärztliches Attest verwarf und so tat, als könne er die Verhandlung einfach so, in meiner Abwesenheit durchziehen. Nun muss sich das Oberlandesgericht mit meiner Sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand herumschlagen, anstatt dass wir die Verhandlung endlich durchführen. Eine Revisionsbegründung brachte ich aufgrund schwerster Depressionen schon nicht mehr zustande…

Am 13. November 2018 im Sozialausschuss und am 21. November 2018 im Stadtrat der Stadt Mainz kam dann nach fast zehn Jahren Schwarzfahren für Gerechtigkeit endlich Bewegung in die Verhältnisse der Stadt Mainz. Doch wie enttäuschend war das Ergebnis! Mit dem neuen MainzPass als (vom Sozialausweis kaum unterscheidbarer) Grundlage kann man seit dem 1. Januar 2019 wahlweise eine von zwei sogenannten Sondermonatskarten kaufen, die beide den Namen „Sozialticket“ nicht verdienen. Die Sondermonatskarte „Wucher“ wird aus der alten Sondermonatskarte fortgeführt und kostet jetzt 62,40 Euro, ist weiterhin rund um die Uhr gültig, ist aber auch nach wie vor um die Mitnahmeregelung, die Übertragbarkeit und die Benutzung von S-Bahnen und Nahverkehrszügen beschnitten. Die Sondermonatskarte „Hohn“ bleibt um die Mitnahmeregelung, die Übertragbarkeit und die Benutzung von S-Bahnen und Nahverkehrszügen beschnitten und kann zum Wucherpreis von (immerhin „nur“ noch) 35 Euro erworben werden, sofern man diesen Betrag überhaupt erübrigen kann, denn die Grenze von 27,41 Euro, die 2019 im Regelbedarf der Grundsicherung für ÖPNV-Dienstleistungen eingestellt sind, wird weiterhin um knapp 8 Euro „gerissen“. Und man bekommt für diesen Wucherpreis nur eine realitätsferne 9-Uhr-Monatskarte! Wenn man also ein Ziel vor ca. 9:30 Uhr mit dem Bus oder der Mainzelbahn erreichen muss und eine Einzelfahrkarte fällig wird, dann ist bereits das gesamte für die Abteilung Verkehr gewidmete Budget (Öffentliche Verkehrsmittel im Nah- und Regionalverkehr, Taxifahrten, Fahrrad sowie Zubehör) für ein angebliches „Sozialticket“ draufgegangen!

Das schlimmste Detail an dieser Gemengelage ist aber, dass nicht etwa ein Pseudo-„Sozialticket“ durch ein anderes, etwas „harmloseres“ Pseudo-„Sozialticket“ ersetzt wird, nein, die mit dem neuen MainzPass eingeführte Neuerung wird parallel zu dem alten „Angebot“ eingeführt! Neben den mit den „Sozialticket“-Modellen verbundenen Problemen kommt also als zentrales Problem dazu: Dieser Bullshit ist nicht ansatzweise sozial, sondern nichts weiter als ein Programm zur Einnahmenoptimierung der MVG / Mainzer Mobilität! Alle Betroffenen im Rechtskreis SGB II, die vom Jobcenter zur Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet werden, die vor ca. 9:30 Uhr beginnen, und auf eine Fahrkarte angewiesen sind, die auch vor 9 Uhr schon gilt, werden sich die alte Sondermonatskarte oder gleich eine reguläre Monatskarte kaufen, die mit 83,20 Euro nur (!) 20,80 Euro mehr kostet als die Fahrtkostenerstattung für das „Sozialticket“ abwirft, dann aber übertragbar ist und in der S-Bahn nicht zu Stress mit Kontrolleuren führt. Schlussendlich finanziert das Jobcenter so die MVG / Mainzer Mobilität! Wer sich auf die geschilderte Weise durch den Kauf einer Monatskarte in die Normalität hinüberrettet, fällt obendrein aus der in zwei Jahren anstehenden Evaluation der beiden Sondermonatskarten heraus und erhöht damit die Gefahr, dass sich die MVG danach nicht einmal mehr an das jetzt gefundene Modell gebunden fühlt…

Wenn man bedenkt, dass die Redewendung „seinen Obolus leisten“ eine Gebühr, eine Spende, eben einen kleinen Geldbetrag bezeichnet, ist das Verhalten der MVG / Mainzer Mobilität unwürdig, ausgerechnet aus den Ärmsten der Armen noch einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen und Profit herausschlagen zu wollen! Zudem ist es erbärmlich von der Mainzer Politik, sie in diesem Streben nicht in die Schranken zu weisen und sich in der eigenen Unfähigkeit zu gefallen, keine politische Lösung herbeiführen zu können, sei es, weil schlicht die politische Durchsetzungsfähigkeit fehlt oder die politische Kompetenz zu durchschauen, dass ohne Rekommunalisierung der MVG / Mainzer Mobilität eine politische Lösung im eigentlichen Sinne unerreichbar bleibt.

In der Sitzung des Sozialausschusses habe ich den Sozialdezernenten Eckart Lensch (SPD) gefragt, ob die Stadt Mainz das neue Modell denn bekannter zu machen beabsichtige als das alte „Sozialticket“. Es hatte fast den Anschein von Enthusiasmus, als er im Hinblick auf die nach zwei Jahren geplante Evaluation des MainzPass-Projekts zusagte, die Menschen über das neue Angebot informieren zu wollen, und sei es nur, um realistische Zahlen für die Auswertung zu erhalten. Tatsächlich wurde nicht einmal mir das Flugblatt zum MainzPass zugestellt, obwohl ich im Sozialausschuss meine E-Mail-Adresse hinterlegt hatte, um (auch) eine schriftliche Antwort zu bekommen. In dieser verwies Lensch auf den Flyer und die städtischen Internetseiten sowie viele „aktuelle Veröffentlichungen in den regionalen Medien“, als ob arme und vor allem alte Menschen in Abhängigkeit von der (völlig unzureichenden) Grundsicherung (im Alter) verlässlich darauf zugreifen könnten! Selbst der Artikel der Mainzer „Allgemeinen Zeitung“ zum MainzPass erschien erst am Dienstag, den 8. Januar 2019 und enthält nur hochverdichtete Informationen zum „Sozialticket“; der Aufmacher auf der Titelseite verzichtet sogar vollständig auf das Thema Mobilität! Dabei wird mit „Am Leben teilhaben können“ ein Anspruch aufgemacht, der ohne Mobilität gar nicht zu verwirklichen ist.

Es ist gut, dass Lensch immerhin zur Kenntnis nimmt, dass der Preis von 35 Euro den im Regelbedarf vorgesehenen Anteil übersteigt, eine Aussage, die in den genannten Veröffentlichungen – auch des Oberbürgermeisters – regelmäßig zu kurz kommt. Das insgesamt dreijährige Projekt soll „Perspektiven für die weitere Entwicklung der Sondermonatskarte“ ergeben. Hartz IV aber wurde am 19.12.2003 beschlossen, trat am 1.1.2005 in Kraft und wurde nach dem 9.02.2010, dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, welches uns das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums brachte, zwischendurch noch einmal ordentlich aufgewirbelt. DIE GANZE ZEIT lag der Preis des Mainzer Pseudo-„Sozialtickets“ dramatisch über dem im Regelbedarf vorgesehenen Anteil und wird weiterhin darüber liegen. Wer KEINE PERSPEKTIVE hat, sind und bleiben also die Betroffenen, die eine brauchbare Mobilität nur mit den Betrag übersteigenden Eigenmitteln erzielen können und ansonsten mit Mängeln an Mobilität und Teilhabe, mit ihrer Selbstexklusion (zusätzlich zur staatlich gewollten Exklusion) oder sogar mit illegalen Nothilfe-Mitteln wie dem Schwarzfahren umgehen müssen. Als Andreas Behringer (SPD) den Stadtrat nach der Sitzung am 21.11.2018 verließ und mich erblickte, sagte er scherzhaft: „Mit dem Schwarzfahren ist dann aber Schluss!“

Doch, nein: Das Schwarzfahren für Gerechtigkeit wird auch 2019 bruchlos fortgeführt, um das Grundrecht auf Mobilität in Anspruch zu nehmen, weil ein rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB vorliegt und es das einzige Mittel ist, mit dem – bei hinreichender Resonanz in der Presse und der Öffentlichkeit – klar gemacht werden kann, dass einerseits die betroffenen Menschen SOFORT eine Perspektive brauchen und andererseits die verstrichene Zeit seit der „Gestaltung“ des Desasters Hartz IV für die Sammlung empirischer Daten, Projektstudien, Best Practice-Richtlinien und das Begehen der berühmten Wege, die sich eröffnen, wenn man einen Willen vorweisen kann, längst dicke, dicke hätte reichen müssen!

Mit dem heutigen 25. Januar 2019 erfülle ich mir meinen grundrechtlichen Anspruch auf Mobilität und Teilhabe seit zehn Jahren mittels Schwarzfahren für Gerechtigkeit, ein Jubiläum, das nicht wirklich zum Feiern einlädt und das ich mir, Ihnen allen und vor allem den Betroffenen gerne erspart hätte, wenn die Mainzer Politik nur etwas beweglicher im Geiste wäre; wieder sehen wir, wie wichtig aktiv , auch geistige Mobilität ist.

Wir jedenfalls werden diesen tapferen Widerstand gegen asoziale Politik mit Sicherheit würdig zu begehen wissen! Und wir werden ihn fortsetzen, bis zumindest eine menschenwürdige Lösung umgesetzt ist!

Manfred Bartl

Schwarzfahrer für Gerechtigkeit

Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

Mitglied im Bündnis “Mobilität für alle!” – Ein Sozialticket für Rheinland-Pfalz – mit VdK, DGB, ver.di, LIGA, PARITÄTISCHEM, LINKE HILFE Mainz e.V., EVG, BUND, Mainzer Initiative gegen HARTZ IV uvm.

Das Bündnis “Mobilität für alle! Ein Sozialticket für Rheinland-Pfalz” steht!

„Mobilität für alle“ – das ist das Ziel eines neuen Bündnisses rheinland-pfälzischer Nichtregierungsorganisationen. Gemeinsam fordern die Bündnispartner eine flächendeckende, einheitliche und diskriminierungsfreie Lösung für einen bezahlbaren öffentlichen Nahverkehr in ganz Rheinland-Pfalz.

Mobilität für alle! - Gruppenfoto Bündnis bei Gründung
Gründung des Bündnisses Mobilität für alle!

Mobilität ist ein menschliches Grundbedürfnis und elementare Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Dennoch ist Mobilität in vielen rheinland-pfälzischen Regionen für ärmere Menschen kaum bezahlbar, weil es keine oder zu teure Sozialtickets gibt. Zum Beispiel kostet das Mainzer Sozialticket knapp 60 Euro. Zum Vergleich: Im Rahmen der Grundsicherung und Sozialhilfe veranschlagt der Gesetzgeber 26,44 Euro monatlich für Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr. Damit kommt es entweder zu einer Bedarfsunterdeckung oder zum Ausschluss von Teilhabe.

Eine sozial gerechte Mobilitätslösung gehört zu den Maßnahmen der Armutsbekämpfung, die sich konkret und wirksam auf Landesebene umsetzen lassen. Das Bündnis „Mobilität für alle! – Ein Sozialticket für Rheinland-Pfalz“ nimmt die Landesregierung beim Wort: Sie hat versprochen, den Anspruch jedes Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe zu verwirklichen und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Das ist auch unabdingbarer Teil des Mobilitätskonsenses, den die rheinland-pfälzischen Regierungsparteien im Koalitionsvertrag angekündigt haben.

Dem Bündnis „Mobilität für alle! Ein Sozialticket für Rheinland-Pfalz!“ gehören an: AWO Bezirksverband Pfalz, BUND Rheinland-Pfalz, DGB Rheinland-Pfalz, Deutscher Kinderschutzbund Mainz, LAG Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz, LIGA der freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz, LINKE HILFE Mainz, Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, der PARITÄTISCHE Rheinland-Pfalz/Saarland, SoVD Rheinland-Pfalz, Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz, ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland.

Neue Termine fürs KAKTUS-Frühstück

Das Frühstück der Arbeitsloseninitiative KAKTUS in der Evangelischen Christuskirche Mainz findet ab Januar 2011 am 2. und 4. Dienstag jedes Monats statt, jeweils von 9 bis 11 Uhr im Matthäussaal (im Pfarrhaus Neustadtseite, Kaiserstraße 56, Eingang vom Hof aus).

Dort kann man andere Betroffene kennenlernen, sich gegenseitig Mut machen, Erfahrungen austauschen, das Selbstwertgefühl stärken und Wut und Frust loslassen. Außerdem werden Hilfen bei Hartz IV und beim “Clinch” mit dem Job-Center, Hilfen bei der Korrespondenz sowie die Vermittlung zu Fachberatungen angeboten.

Die Termine im Januar sind der 11.01.2011 und der 25.01.2011. Wir sehen uns bei den netten Leuten von KAKTUS!

Auch Hartz4-Plattform sieht Sanktionsparagraphen gekippt

Wie wir meint auch die Wiesbadener Hartz4-Plattform, dass schon mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Sanktionsparagraph des SGB II gekippt wurde (PDF). Als “Lackmus-Test” sah man in Wiesbaden das sich auf dieses Urteil beziehende Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.02.2010, von dem man sich denn auch bestätigt sah (PDF): “Ab sofort muss niemand mehr Leistungskürzungen im Rahmen des Paragraph 31 SGB II hinnehmen.” Die strengen Anforderungen an den Inhalt der Rechtsfolgenbelehrung, die dem individuellen Einzelfall angepasst und “konkret, verständlich, richtig und vollständig” sein müssten, seien nach dem Urteil der Bundessozialrichter vor allem deshalb geboten, weil es sich bei der Herabsetzung der Grundsicherungsleistungen, wie aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 hervorgehe, um einen schwerwiegenden Eingriff handele.

Ein Satz aus der Presseerklärung des Bundessozialgerichts hat für die Wiesbadender Hartz4-Plattform herausragende Bedeutung: “Da der Absenkungsbescheid schon wegen der unzulänglichen Rechtsfolgenbelehrung aufzuheben war, war nicht darüber zu entscheiden, ob die im Bescheid angeordnete völlige Streichung der Regelleistung für einen Zeitraum von drei Monaten zulässig war.” Dass sie nicht zu prüfen gehabt hätten, ob die Sanktion verfassungswidrig sei, wäre “ein an Deutlichkeit nicht zu überbietender Wink mit dem Zaunpfahl an alle Verwaltungen und Sozialgerichte”. Mir erscheint das eher wie der feige Rückzieher, eine Frage des allgemeinen Interesses endgültig zu klären, bevor auch diese wieder am Bundesverfassungsgericht hängenbleibt. Warum traut man sich nur nicht, etwas so Offenkundiges auszusprechen? Zumal man damit zum Helden der breiten Massen werden würde?!

Erwerbslosenfrühstück in Mainz

Seit Januar 2010 bietet auch die Arbeitsloseninitiative “KAKTUS” am 1. Mittwoch jedes Monats zwischen 9 Uhr und 11 Uhr zum Erwerbslosenfrühstück an, das im Matthäussaal (hinter der Christuskirche) stattfindet.

Nächster Termin (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Blog-Beitrags): Mittwoch, den 3. März 2010

Schon länger hat sich die Tradition des Erwerbslosenfrühstücks bei der Partei DIE LINKE. Mainz-Stadt etabliert, das am 3. Sonntag jedes Monats in der Landesgeschäftsstelle, Rochusstraße 10-12, ab 10:30 bis 13:30 Uhr stattfindet. Neben dem Frühstück “zum Austauschen von Problemen und Tipps” steht außerdem “unser Anwalt mit juristischer Fachkenntnis zur Seite”.

Nächster Termin (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Blog-Beitrags): Sonntag, den 21. Februar 2010