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Das Sozialticket wird (fast) sozial

Früher verschämt außen vor gelassen bzw. in den “Besonderen Beförderungsbedingungen” des Verkehrsverbundes Mainz Wiesbaden (VMW) versteckt, hat das Mainzer Sozialticket – wenngleich immer noch unter dem Terminus technicus “Sondermonatskarte” getarnt – nun eine eigen Seite für seinen Webauftritt!

https://www.mainzer-mobilitaet.de/tickets-und-tarife/sondermonatskarte-mainz


Alle Informationen zum Verbreiten auch gleich hier:

Sondermonatskarte Mainz

Vergünstigter Fahrschein mit dem MainzPass

In Kombination mit dem MainzPass der Stadt Mainz erhalten Sie vergünstigte Monatskarten. Informationen und Rahmenbedingungen zum MainzPass finden Sie auf der MainzPass-Webside der Stadt Mainz.

➡️ Freie Wahl des Startdatums
➡️ Gültig bis einschließlich dem gleichen Tag des Folgemonats
➡️ Rund um die Uhr auf allen Linien im RMV-Tarifgebiet 6500 (Mainz/Wiesbaden) gültig (Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, Regionalbahnen) ⬅️ NEU!
➡️ Persönlich und nur gültig in Verbindung mit einem gültigen MainzPass
➡️ Keine Mitnahmeregelung

Preis der Sondermonatskarte Mainz

Vergünstigte, persönliche Monatskarte für Inhaber/-innen des MainzPasses der Stadt Mainz. Gültig ab dem ausgewählten Startdatum bis zum gleichen Tag des Folgemonats. Fahrschein gilt nur in Verbindung mit einem gültigen MainzPass. Der MainzPass muss noch mindestens einen Monat ab dem ersten Gültigkeitstag der Sondermonatskarte Mainz gültig sein.

RMV-Preisstufe 13 (Stand zum: 1.1.2023)

Sondermonatskarte Mainz 30,00 €

Fahrschein erhältlich:

➡️ an den Automaten an unseren Haltestellen ⬅️ NEU!

➡️ in unseren Vorverkaufsstellen

➡️ in der RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz


Drei Anmerkungen:

🔴 Der scheinbare Nachteil, dass die Fahrkarte nicht übertragbar, sondern “Persönlich” ist, ist für die Betroffenen ein Vorteil, weil die Karte dadurch bei Verlust ersetzt werden kann!

🔴 Die bislang bekannte Schikane Keine Mitnahmeregelung bleibt bestehen!

🔴 Auch die fiese Unsitte, dass man die Sondermonatskarte am Schalter wohl nur erhält, wenn man diese Voraussetzung erfüllt: “Der MainzPass muss noch mindestens einen Monat ab dem ersten Gültigkeitstag der Sondermonatskarte Mainz gültig sein.” …bleibt bestehen. Offenbar findet sich niemand mit selbst diesem klitzekleinen bisschen Mut, der nötig ist, um gegen diesen Quatsch vorzugehen…… — Ironisch ist dann freilich, dass die Sondermonatskarte jetzt auch am Automaten erhältlich ist, der dieses Detail logischerweise gar nicht checken kann!


…und eine Ergänzung:

Nach 4 Jahren des totalen Irrwegs eines 9-Uhr-Moantstickets kehrt das Sozialticket zur Normalität eines normalen Monatstickets zurück, das rund um die Uhr gültig ist.

Thema Solidarität am 1. Mai 2020

Zum Internationalen Kampftag der Arbeiterklasse, der dieses Jahr bedingt durch die Corona-Krise unter dem Motto “Solidarisch ist man nicht alleine” (#SolidarischNichtAlleine) online stattfinden soll, fragte der DGB, was Solidarität für uns individuelle Gewerkschaftsmitglieder bedeutet. Leider ist der gesellschaftliche Stand der Solidarität durch das seit über 15 Jahren herrschende neoliberal-faschistoide Hartz IV-Regime mehr als nur versehrt. Schon auf der Ebene des Existenzminimums ist die gesellschaftliche, spezifischer: staatlich organisierte Solidarität völlig unzureichend und deckt das die Menschenwürde garantierende Existenz- und Teilhabeminimum (auch ohne die zusätzliche Problematik der Hartz IV-Sanktionen) de facto nicht ab. Hartz IV steht für den Angriff auf, für die Breitseite gegen den Sozialstaat, womit Millionen Menschen in eine dauerhaft zementierte Armut gestürzt, Millionen Lohnabhängige zu erduldetem Lohnverzicht und Entsagungen bei den Arbeitsbedingungen diszipliniert und ganze Volkswirtschaften in der Eurozone durch den erdrückenden wirtschaftlichen Druck aus Deutschland in den Ruin getrieben werden. Speziell in Mainz herrscht seit über 11 Jahren der durch Manfred Bartl transparent gemachte skandalöse Zustand, dass eine als “Sozialticket” zu verstehende “Sondermonatskarte” für Transferempfänger viel zu teuer ist, um vom wiederum zu niedrig angesetzten Anteil am Regelbedarf der Grundsicherung für den ÖPNV abgedeckt zu werden. So wird das Existenzminimum dauerhaft unterschritten: Entweder kaufen die Menschen das überteuerte Pseudo-Sozialticket und müssen zwangsweise auf Nahrungsmittel verzichten (die bekanntlich ihrerseits nur unterdeckt im Regelbedarf enthalten sind), um legal mit Bussen & Bahnen unterwegs sein zu können, ODER sie verzichten auf ÖPNV-Mobilität und sehen sich – wie im Mittelalter – an die Scholle gefesselt. Zwar gibt es eine einfache Lösung, aber die ist illegal(isiert) und führt so manche*n in den Knast, sofern sie nicht als politische Aktion durchgezogen wird: #SchwarzfahrenFuerGerechtigkeit!

Manfred mit dem Erster-Mai-Schild Schwarzfahren zu MÜSSEN
Manfred Bartl zeigt Solidarität… fehlt!
Solidarität? Schwarzfahren MÜSSEN weil Hartz 4 zu wenig und das sogenannte Sozialticket zu teuer ist
Solidarität? Heißt für mich Schwarzfahren zu müssen weil der ÖPNV-Anteil am Regelbedarf zu niedrig & das “Sozialticket” zu teuer ist Da ist man schon ganz ohne Corona wie im Mittelalter an die Scholle gefesselt Manfred Bartl, ver.di-Bezirk Mittelrhein, Mainz 1. Mai 2020

Wir fordern die SOFORTIGE Einführung eine diskriminierungsfreien, menschenwürdig bezahlbaren Sozialtickets ohne jede Einschränkung!

Auch die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen müssen mit den S-Bahnen und Nahverkehrszügen fahren, ihre Kinder (und andere Menschen wie “normal”) mitnehmen können und vor allem wieder vor 9 Uhr fahren können – wir sind weder eine gesellschaftliche Randgruppe, die es sich leisten könnte den Berufs- und Schulverkehr auszulassen, noch haben wir dem zugestimmt wie Senior*innen und andere, wenn sie Seniorentickets oder 9-Uhr-Monatskarten auswählen.

Wir fordern darüber hinaus die schnellstmögliche Einführung des Nulltarifs im Nahverkehr, um die sozial-ökologische Verkehrswende einzuleiten, die aus Klimaschutzerwägungen so dringend notwendig ist!

Solidaritätsschild vor stimmungsvollem Sonnenuntergang

Podiumsdiskussion: Recht auf Mobilität

Der Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, Manfred Bartl, wird am Donnerstag, den 14.02.2019 um 19 Uhr bei der Heinrich Böll Stiftung Rheinland-Pfalz (Walpodenstraße 10, 55116 Mainz) zu Errungenschaften, Herausforderungen und (womöglich) Grenzen (?) des (Grund-)Rechts auf Mobilität diskutieren mit Daniel Köbler MdL (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN).

Bitte verbreitet den Termin möglichst unter allen, die geringste Einkommen haben, am Rande der Gesellschaft in Exklusion leben, von Mobilität und Teilhabe abgeschnitten sind und ein Interesse an Fortschritten bei der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums haben, das ein Mindestmaß (KEIN Minimalmaß!) an sozialer, kultureller und politischer Teilhabe (sic!) sicherstellen muss!

Mobilität für alle!

Die folgenden Forderungen für ein Sozialticket in Rheinland-Pfalz haben wir gemeinsam mit den anderen im Bündnis “Mobilität für alle!” zusammengeschlossenen Organisationen an die Landesregierung und den Landtag von Rheinland-Pfalz gerichtet.

1. Selbstbestimmte Mobilität ist eine elementare Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, das kann ein Besuch bei Freunden im Nachbardorf sein, das Abholen der Kinder vom Kindergeburtstag, der Weg zur Post oder die Fahrt zum Stadtfest. Auch um ein Ehrenamt auszuüben oder sich in einer politischen Partei zu engagieren, muss man meist mobil sein. Aufgrund der hohen Beförderungskosten fehlt Menschen mit geringem Einkommen für solche Fahrten häufig das Geld, weil auch Einkäufe und Arzttermine erledigt werden müssen.

Dabei hat sogar das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Teilhabe als Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein zum Existenzminimum gehört. Demnach hat jeder Mensch ein Recht auf die „Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“ Die Ermöglichung von Mobilität ist somit nicht optional, sondern ein Bestandteil staatlicher Daseinsvorsorge.

2. Armut wird durch hohe Kosten für Mobilität im ÖPNV verschärft.

Im Regelbedarf der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind für den ÖPNV 27,85 Euro monatlich vorgesehen – in der Regelbedarfsstufe 1, bei den übrigen Stufen ist der Betrag noch kleiner. Mobilität in einem angemessenen Umfang kann man zu diesem Preis nirgendwo in Rheinland-Pfalz erhalten. 27,85 Euro, das sind gerade einmal fünf Hin- und Rückfahrten mit dem Zug von Worms nach Frankenthal. In Mainz kostet das Sozialticket über 60 Euro. Nicht einmal ein halbes Monatsticket kann man sich dort vom Regelbedarfsanteil leisten.

Wer sich das Ticket dennoch kauft, muss das Geld in anderen Bereichen abzweigen. Das Existenzminimum wird also zwangsläufig unterschritten, Mobilität wird verhindert. Menschen mit geringem Einkommen müssen wählen: essen oder Bus fahren. Die Konsequenz ist soziale Isolation – mit entsprechenden gesamtgesellschaftlichen Folgekosten.

3. Das Land Rheinland-Pfalz trägt Verantwortung dafür, Armut zu bekämpfen und Mobilität für alle zu gewährleisten.

Mit bezahlbarer Mobilität für alle könnte das Land einen ganz konkreten, wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von Armut leisten, der die Lebenssituation hunderttausender Menschen im Land verbessern würde. Andere Länder sind uns auf diesem Weg bereits einen Schritt voraus, beispielsweise Brandenburg und Hamburg.

Armutsbekämpfung und Verkehr sind Länderaufgaben. Und Rheinland-Pfalz will hier vorangehen, so etwa mit dem Beteiligungsprozess „Armut begegnen – gemeinsam handeln“. Gerade im Land Rheinland-Pfalz mit seinen verschiedenen Verkehrsverbünden ist die verkehrs- und sozialpolitische Steuerungsverantwortung des Landes gefragt, um eine landesweit einheitliche und zugleich für die Betroffenen überzeugende Lösung zu gewährleisten.

Das Bündnis Mobilität für alle! fordert daher die Landesregierung auf, in der laufenden Legislaturperiode eine Lösung für bezahlbare Mobilität im rheinland-pfälzischen ÖPNV zu schaffen.

4. Die Kosten für ein Sozialticket dürfen nicht über dem Regelbedarfsanteil liegen.

Für Menschen mit geringem Einkommen muss Mobilität im ÖPNV realistisch finanzierbar sein. Das heißt: Die Preise für den öffentlichen Nahverkehr müssen zu den dafür verfügbaren Einkünften passen. Verschiedene Wege führen zu diesem Ziel. Einer dieser Wege ist eine preisreduzierte Monatskarte, die in ihrem Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im ÖPNV ermöglicht. Ergänzt (aber nicht ersetzt) werden kann ein solches Sozialticket durch ein Angebot ermäßigter Einzel- und Sammelfahrkarten für Gelegenheitsfahrer. Der Preis für ein Sozialticket als Monatskarte muss sich an dem Regelbedarfsanteil orientieren, der bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den ÖPNV vorgesehen ist. Das sind in der Regelbedarfsstufe 1 27,85 Euro.

5. Eine Lösung für bezahlbare Mobilität in Rheinland-Pfalz muss …

… flächendeckend und einheitlich sein,
Für Rheinland-Pfalz bedarf es einer einheitlichen, verbundübergreifenden Lösung. Gleich ob man in Trier, Altenkirchen, Neustadt oder Staudernheim wohnt – bezahlbarer ÖPNV muss zu gleichen Konditionen in ganz Rheinland-Pfalz verfügbar sein. Das gilt für den Preis, für die Reichweite sowie für den sonstigen Leistungsumfang. Der räumliche Geltungsbereich sollte sich am Rheinland-Pfalz-Ticket orientieren – denn Teilhabe kennt keine Verbundgrenzen.

Flächendeckende Mobilität heißt aber auch, den Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum voranzutreiben. Denn wo öffentliche Verkehrsmittel kaum zur Verfügung stehen, geht auch eine Lösung für bezahlbare Mobilität ins Leere. Gerade ältere Menschen, Kinder und Familien benötigen ein verlässliches, dichtes Nahverkehrsangebot.

… die Nutzung aller Verkehrsmittel des ÖPNV beinhalten,
Nicht nur Busse, auch S-Bahnen und Regionalbahnen müssen im Geltungsbereich eines bezahlbaren ÖPNV-Angebots genutzt werden können. Der Ausschluss von bestimmten Verkehrsmitteln, wie er bei bestehenden Sozialtickets teils geregelt ist, wirkt diskriminierend und verringert die Attraktivität des Angebots.

… diskriminierungsfrei sein, das heißt inhaltlich und optisch einer normalen Fahrkarte gleichen,
Diskriminierungsfrei heißt zweierlei: Geltungsbereich, Mitnahmeregelungen und nutzbare Verkehrsmittel müssen einer vergleichbaren regulären Monatskarte entsprechen. Das heißt für den zeitlichen Geltungsbereich: Das Ticket sollte ganztägig nutzbar sein. Zur Diskriminierungsfreiheit gehört es aber auch, dass sich die Fahrkarte nicht auf den ersten Blick von einer normalen Fahrkarte unterscheidet, sodass der Nutzer nicht als Sozialleistungsbezieher zu erkennen ist. Schließlich sollte auch der Name des Tickets positiv und nicht stigmatisierend gewählt werden.

… unbürokratisch zugänglich sein,
Das Verfahren muss so ausgestaltet sein, dass alle Berechtigten das Ticket ohne großen Aufwand erhalten können. Beispielsweise könnten BezieherInnen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ein Monats-Sozialticket gegen Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids für den jeweiligen Bewilligungszeitraum erhalten. Zur Niedrigschwelligkeit gehört es auch, das Angebot bekannt zu machen. Dieses muss auf den Homepages der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde wie eine reguläre Fahrkarte im Leistungskatalog erscheinen.

… umweltfreundlich sein.
Deutschland will weltweit Vorreiter beim Klimaschutz sein – und Rheinland-Pfalz Vorreiter in Deutschland. Zudem ist das Individualverkehrsnetz in Rheinland-Pfalz chronisch überlastet. Was liegt da näher, als öffentliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen? Je mehr der Individualverkehr zugunsten öffentlicher Verkehrsmittel reduziert wird, desto leichter fällt es, Klimaziele zu erreichen und Verkehrsprobleme zu lösen. Doch für viele Menschen mit geringem Einkommen ist der Umstieg auf den ÖPNV unattraktiv. Sie können es sich nicht leisten, ein bereits vorhandenes Auto ungenutzt stehen zu lassen. Und wenn sie auch für öffentliche Verkehrsmittel mehr Geld ausgeben müssen, als sie dafür zur Verfügung haben, dann ist es nachvollziehbar, dass sich viele von ihnen für den flexibleren Individualverkehr entscheiden. Nur ein ÖPNV, der auch finanziell allen Menschen offensteht, ist attraktiv – und leistet einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz.

Das Bündnis “Mobilität für alle! Ein Sozialticket für Rheinland-Pfalz” steht!

„Mobilität für alle“ – das ist das Ziel eines neuen Bündnisses rheinland-pfälzischer Nichtregierungsorganisationen. Gemeinsam fordern die Bündnispartner eine flächendeckende, einheitliche und diskriminierungsfreie Lösung für einen bezahlbaren öffentlichen Nahverkehr in ganz Rheinland-Pfalz.

Mobilität für alle! - Gruppenfoto Bündnis bei Gründung
Gründung des Bündnisses Mobilität für alle!

Mobilität ist ein menschliches Grundbedürfnis und elementare Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Dennoch ist Mobilität in vielen rheinland-pfälzischen Regionen für ärmere Menschen kaum bezahlbar, weil es keine oder zu teure Sozialtickets gibt. Zum Beispiel kostet das Mainzer Sozialticket knapp 60 Euro. Zum Vergleich: Im Rahmen der Grundsicherung und Sozialhilfe veranschlagt der Gesetzgeber 26,44 Euro monatlich für Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr. Damit kommt es entweder zu einer Bedarfsunterdeckung oder zum Ausschluss von Teilhabe.

Eine sozial gerechte Mobilitätslösung gehört zu den Maßnahmen der Armutsbekämpfung, die sich konkret und wirksam auf Landesebene umsetzen lassen. Das Bündnis „Mobilität für alle! – Ein Sozialticket für Rheinland-Pfalz“ nimmt die Landesregierung beim Wort: Sie hat versprochen, den Anspruch jedes Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe zu verwirklichen und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Das ist auch unabdingbarer Teil des Mobilitätskonsenses, den die rheinland-pfälzischen Regierungsparteien im Koalitionsvertrag angekündigt haben.

Dem Bündnis „Mobilität für alle! Ein Sozialticket für Rheinland-Pfalz!“ gehören an: AWO Bezirksverband Pfalz, BUND Rheinland-Pfalz, DGB Rheinland-Pfalz, Deutscher Kinderschutzbund Mainz, LAG Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz, LIGA der freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz, LINKE HILFE Mainz, Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, der PARITÄTISCHE Rheinland-Pfalz/Saarland, SoVD Rheinland-Pfalz, Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz, ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland.

Mehrfahrtenstreifen oder Sammelkarten sind keine Alternative

Für eine soziale Mobilität wird bisweilen die Schein-Alternative Mehrfahrtenstreifen bzw. Sammelkarten (Mainz) diskutiert.

Brandneu ist etwa dieser Artikel vom 16. Oktober 2017:

In Wolfenbüttel diskutiert man das Sozialticket als Modellprojekt, bei dem zwei Varianten möglich seien: Vergünstigtes Monatsticket oder Gratis-Zehnerstreifen. Darüber soll der Kreistag in seiner Sitzung am 13. November entscheiden. In dieser Woche befassen sich bereits Finanz- und Sozialausschuss mit den Alternativen. Der Kreistag soll dann die Landrätin damit beauftragen, Verhandlungen mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig zu führen. Eine Anfrage zur Förderung des Sozialtickets durch einen obskur, weil nicht nachhaltig klingenden “Zukunftsfonds Asse” steht im Raum.

Für das vergünstigte Monatsticket in den Preisstufen 1 bis 3 (je nach Wohnort, um die Samtgemeinden/Einheitsgemeinden beziehungsweise die Kreisstadt zu erreichen) würde eine einheitliche Eigenbeteiligung von jedem Leistungsberechtigten in Höhe von 25 Euro monatlich verlangt. Die Ausgabe soll durch die Verkehrsunternehmen gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises und eines Identitätsnachweises mit Lichtbild erfolgen, sofern – ACHTUNG! – “Bereitschaft bei den Verkehrsunternehmen besteht”. Alternativ würden die Monatskarten beim Landkreis und beim Jobcenter ausgegeben und notwendige Kartendrucker angeschafft und installiert. Dafür kalkuliert man nach den zugrunde gelegte Prämissen (die ungenannt bleiben) Kosten in Höhe von etwa 1,3 Millionen Euro zuzüglich Personal- und Sachkosten ein.

Als Alternative wird die Einführung von kostenlosen Zehnerstreifen genannt, was “ein Streifen monatlich pro Person” heißen soll. GRATIS! In deren Sprache: “Es würde keine Eigenbeteiligung verlangt.” Die Ausgabe erfolgte durch den Landkreis oder das Jobcenter. Mit den zugrunde gelegten Prämissen (die ungenannt bleiben) entstünden Kosten in Höhe von zirka 764.000 Euro zuzüglich Personal- und Sachkosten.

Muss noch jemand raten, welche Lösung wohl bevorzugt werden wird???

Warum aber ist der Mehrfahrtenstreifen keine Lösung?

Ich bringe gleich das Mainzer Beispiel an, um auch ein konkretes Beispiel für die Asymmetrie der Hin- und Rückfahrten zu liefern. Der Mainzer Einzelfahrschein kostet für Erwachsene 2,80 Euro, während bei der Sammelkarte im 5er-Pack für Erwachsene 11,20 Euro und damit je 2,24 Euro anfallen. Mit dem ÖPNV-Anteil am Regelbedarf der Grundsicherung in Höhe von aktuell 26,44 Euro kann man rechnerisch 11,8, wg. MODULO freilich nur 11 Fahrscheine zum günstigen Preis erwerben (*), kommt also an 6 Ziele mit öffentlichen Verkehrsmitteln heran, kann aber nur 5 mal zurückfahren, muss also einmal zurücklaufen.
(Bei teuren Einzelfahrscheinen ist die Zahl 9,4, wg. MODULO freilich nur 9, also 5 mal hin und 4 mal zurück.)

(*) Vorausgesetzt, man organisiert einen gemeinsamen Kauf der Fahrscheine, weil man allein immer nur Vielfache von 5 bis unterhalb des Limits bezahlen könnte, hier also sogar nur 10 Einzelfahrscheine zum günstigen Preis!

Die Sammelkarten bzw. Mehrfahrtenstreifen sind deswegen keine Lösung, weil Mobilitätskontingente quasi schon am Monatsanfang auf Einkaufen, Besuche, Bemühungen um Anstellung, Arztkonsultationen, Sport etc. – also auf einzelne soziale, kulturelle und politische Teilhabe-Ereignisse aufgeteilt werden müssten, und damit die Mobilität und somit die Teilhabe selbst – im Widerspruch zur gesetzgeberischen Intention! – nicht pauschalisiert, sondern kontingentiert wäre.

Darum ist nur eine pauschalisiert bezahlbare Mobilität via Sozial(monats)ticket grundrechtssicher und menschenwürdig.