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200 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelbedarfe, die zum Leben reichen!

Pressemitteilung zum Aktionstag AufRecht bestehen! am 30. und 31.10.2020

Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung!

Konzerne wie z. B. die Lufthansa werden mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt. Kleine Firmen, Erwerbstätige und manch andere Gruppen bekommen wenigstens kleine Hilfen oder Kurzarbeitergeld. Dagegen fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Minijobber*innen erhalten z. B. nicht einmal Kurzarbeitergeld. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Masken und Desinfektionsmitteln, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und KiTa-Essens sind aber viele von uns in ihrer nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher rückwirkend ab März 2020 einen Corona-Zuschlag von 200 Euro auf die Regelleistung, um die schlimmste Not abzufedern.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute.

Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!

Hartz IV und alle anderen Grundsicherungsleistungen bedeuten Armut. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV-Regelbedarf ab 1. Januar 2021 aber nur um 14 Euro auf dann 446 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind bei 30 Tagen im Monat ganze 47 Cent am Tag…

Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziale, kulturelle und politische Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Regelbedarf liegt. Zur Ermittlung des Regelbedarfs werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelbedarfsrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.

Die Bemessung der Regelsätze ist seit längerem ein Problem. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass die Entwicklung der Regelbedarfshöhe hinter der längerfristigen Lohnentwicklung zurückbleibt. Im Ergebnis werden daher die Unterschiede im Lebensstandard zwischen den Grundsicherungsbezieher*innen und den Beschäftigten immer größer. Betroffene werden immer stärker abgehängt und können sich von dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen immer weniger leisten. Langfristig muss diese Abkopplung von der Mitte der Gesellschaft gestoppt werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 den Gesetzgeber beauftragt hatte, die zu erbringenden Leistungen am jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten, und am 23. Juli 2014 nachgelegt hatte, die Bedarfe für Strom und Mobilität – zur Not auch dynamischer als nur im jährlichen Turnus – bedarfsgerecht anzupassen.

Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen bei der Ermittlung des Existenzminimums! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelbedarfs auf mindestens 600 Euro!

Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelbedarfe betrifft rund acht Millionen ALG II- und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Auch für sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen würde sich eine Aufwertung ergeben, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“! Zudem alle Menschen, deren Einkommen auch von der Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums beeinflusst wird wie lohnabhängig Beschäftigte, Solo-Selbstständige, Kinder…

Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen! Gemeinsam werden wir unseren Protest bei einer Reihe von Aktionen am 30. und am 31. Oktober 2020 in vielen Städten und Gemeinden auf die Straße tragen!

Hintergrundinformationen:

https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/716-kritik-an-zu-niedrigen-regelsaetzen

Das Bündnis “AufRecht bestehen!” wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB‐KV Bonn/Rhein‐Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG‐PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

15 Jahre Hartz IV-Beschluss – Infostand in Mainz

Die Erwerbslosen im Bezirk ver.di Mittelrhein werden am Mittwoch, den 19.12.2018 eine (höchstwahrscheinlich) bundesweit einmalige Leuchtturm-Aktion zum 15. Jahrestag des (eigentlichen) Beschlusses von Hartz IV am 19.12.2003 im Deutschen Bundestag veranstalten. Den Infostand findet Ihr in der Zeit von 10 bis 14 Uhr am Eingang der Römerpassage (Lotharstraße/Adolf-Kolping-Straße) – auch bei voraussichtlich regnerischem und kühlem Wetter!

Der 19.12.2018 ist der 15. Jahrestag des Hartz IV-Beschlusses im Bundestag auf Grundlage des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003. Das Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde an Heiligabend 2003 von Bundespräsident Johannes Rau unterzeichnet und damit ausgefertigt…

“Wir mahnen und erinnern daran, dass ALLE Fraktionen im Deutschen Bundestag – bis auf insgesamt nur 16 Bundestagsabgeordnete – Hartz IV zugestimmt haben und befragen dazu Passant*innen, was ihnen daran (noch oder überhaupt) bewusst ist. Dazu bieten wir als Auswahlmöglichkeiten die sechs heute im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP, GRÜNE, LINKE, AfD) an und informieren ggf. über den Wert der getroffenen Auswahl, weisen auf die Realität hin und bewerten die Information im Hinblick auf künftige Wahlentscheidungen aus unserer Sicht.

Als Beweis führen wir die Listen der namentlichen Abstimmung im Bundestag als mit – und als Möglichkeit, sich über das Abstimmungsverhalten der “eigenen” Bundestagsabgeordneten zu informieren!”

VW, Arbeitnehmer und Erwerbslose

Auf zum Jeden-Monat-Infostand der Mainzer Erwerbsloseninitiativen im Oktober!

Wann? – am 21.10.2015 zwischen 11:30 Uhr (oder etwas später) bis 14 Uhr
Wo? – Kardinal-Volk-Platz
Wie? – Infostand

Unsere Themen:

Die LINKE HILFE Mainz e.V. informiert darüber, dass zum 31.12.2015 die Familienversicherung für Alg II-Bezieher ab 15 Jahren endet! Dann muss jede/r selbst versichert sein. Familien, die immer mal wieder in den Hartz IV-Bezug geraten und dann wieder rausgelangen, sind besonders betroffen: Sie können jedes Mal ihre Elektronischen Gesundheitskarten austauschen…

ver.di-Thema: Seit dem Bundeskongress Ende September in Leipzig ist ver.di Grundeinkommensgewerkschaft! Oder so… Die Empfehlung der Antragsberatungskommission für den Antrag F 110 wurde angenommen und der Auftrag, dass ver.di sich mit alternativen Konzepten für ein gerechtes Sozialsystem beschäftigen möge, als Arbeitsmaterial an den Bundesvorstand weitergeleitet. Dabei sollen “vorhandene Ideen zum bedingungslosen Grundeinkommen berücksichtigt und Alternativen für ein Gesamtkonzept entwickelt werden”. Darüber hinaus “sind auch Bildungsangebote dafür bereitzustellen”. Wer sich mit der juristischen Auslegung von Texten auskennt, erkennt: Es handelt sich bei Letzterem um eine Muss-Vorschrift und garantiert echte Fortschritte.

Die Mainzer Initiative gegen HARTZ IV thematisiert den VW-Skandal als Anlass für eine Gegenüberstellung von angeblichen “Parasiten” (Wolfgang Clement) – die in Wirklichkeit gesellschaftlich wichtige Arbeiten erledigen – und Erwerbstätigen, die sich als Leistungsträger ansehen sollen – vielfach aber die Gesellschaft in den Ruin treiben und dafür noch mit Strafanzeigen überzogen werden, wenn’s rauskommt wie bei VW, oder entlassen werden wie demnächst die Leiharbeiter bei VW.

allgmeines Thema: Fortsetzung der TTIP-Proteste nach dem 1.10. in Mainz, dem 10.10. in Berlin nun am 21.10. wiederum in Mainz!

Jeden-Monat-Infostand zu verfassungswidrigen Sanktionen

Am Mittwoch, den 17. Juni 2015 organisieren wir vom Aktionsbündnis Jeden-Monat-Demo die monatliche Kundgebung mit Jeden-Monat-Infostand zur vom SG Gotha festgestellten Verfassungswidrigkeit von Hartz IV-Sanktionen. Das Alg 2 ist keine Gratifikation für Wohlverhalten nach SGB II, sondern ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums,

Etwa von 11 oder 11:30 Uhr an sind wir bis 14 Uhr auf der belebten Ausgangsseite zur Neustadt hin der Römerpassage aktiv. Unsere Forderung: Hartz IV-Sanktionen zumindest aussetzen, wenn nicht gar abschaffen! Sie verletzen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Heribert Prantl in der SZ: Minimalisierung des Minimums), lassen sich menschenwürdig auch kaum alternativ organisieren, weil von Lebensmittelgutscheinen keine Freiheit besteht, das zu kaufen, was man will, sondern nur bei einem bestimmten Discounter und ganz sicher kein Alkohol und kein Tabak, zumal bei Stückelungen von bis zu 49 Euro keine Chance auf sinnvolle Einlösung der Gutscheine besteht, auf die man noch nicht einmal ein Anrecht hat.

“Am Aschermittwoch ist alles vorüber – wann hat ‘es’ eigentlich angefangen?”

Redebeitrag des Sprechers der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, Manfred Bartl, zum Jeden-Monat-Infostand am Aschermittwoch 2015.

Ja, am heutigen Aschermittwoch endet die Fastnachtskampagne 2015 unter dem Motto „Hier bin ich Narr, hier darf ich’s sein – an Fassenacht in Mainz am Rhein“.

Was könnte man angesichts dieses Mottos so schön philosophieren:

  • Was ist denn ein Narr?

  • Darf ein Narr Narr sein – oder kann er gar nicht anders?

  • Sind Mainzer Narren nur in Mainz Narren – und nur an Fassenacht? Oder können die überall Närrinnen und Narrhallesen sein? Das ganze Jahr lang?

Aber obwohl die ein oder andere Frage noch zu streifen sein wird, soll es darum heute nicht gehen…

Wann hat eigentlich angefangen, was am Aschermittwoch alles vorüber ist? Am 11. November, sagt Ihr? Also am 11.11.2014? Davon habe ich nichts bemerkt.

An dem Tag hielten wir ein Brainstorming ab, welche spezifischen Fragen wir bei seinem Kolloquium an der Johannes Gutenberg-Universität an Andrej Holm richten könnten, um das Mainzer Netzwerk „Recht auf Stadt“ voranzubringen…

Woran hätte man es denn feststellen könne, dass „es“ jetzt losgeht? An den Kostümen und Gardeuniformen, sagt Ihr? An den Narrenkappen und am Konfetti? Tja, seht Ihr, daran wird’s liegen. Sowas kann ich mir von meinem Hartz IV-Regelsatz doch gar nicht erlauben!

Obwohl… Konfetti gibt’s sicher beim Billigheimer und Kostüme werden dir ja sogar im Lebensmittel-Discounter für’n Appel und’n Ei nachgeworfen! Konnte man nicht im Radio Werbung für Kostümshops in Wiesbaden [ FLÜSTERTON: oops, in Wiesbaden! ] hören, wo man für’n kleinen Blauen zum Panzerknacker werden kann oder zum Zorro?!

Oder ich hätte noch ‘nen kleinen Roten draufgelegt und mir ein kuscheliges Teddybären­fell zugelegt. War ja ordentlich kalt am Rosenmontag. Da hätte sich das schon gelohnt. Mein Kumpel, der frierende Panzerknacker, und ich, der mollige Teddybär! Schöööön!

Ja schön…. Schöner Traum wohl eher!

Das Kostüm selbst ist mit Hartz IV nicht das größte Problem. Mit ein wenig Ausgaben­disziplin kann man sich so ein spottbilliges Kostüm „Made in China“ vielleicht von den Ausgaben für die Lebensmittel abzwacken. Vielleicht fängt man am Rosenmontag dafür umso eher mal ‘n Kreppl oder ‘n Fleischwurst-Ring… Dann ist es ja für einen guten Zweck! Außerdem… „We love to entertain you!“ Nachhaltigerweise kann so ein Kostüm zu mehreren Kampagnen aufgetragen werden. Toll!

Aber wie kommt man zum Kostüm-Discounter nach Wiesbaden?? Wer nimmt einen mit nach Wiesbaden? Von den 20,30 Euro Anteil am Hartz IV-Regelsatz für den Öffentlichen Nahverkehr überlegst Du Dir jede Fahrt mit dem Bus doch dreimal! Und Du willst ja auch wieder zurückkommen ins goldische Meenz! Zumal’s zuerst ja nur ums Gucken gehen soll, was die alles haben, was passen könnte, was man als gemeinsame Kostümierung angehen möchte. Man muss ja nicht gleich auf Guggesmusikzug machen, aber so ‘ne Horde Teddys zum Beispiel….

Was meinen Kumpel, den Panzerknacker, angeht, ist’s ja vielleicht nicht mehr so weit her. Mit Hartz IV verliert man als erstes die Hobbys – und dann die Freunde. Vielleicht ist der Panzerknacker gar kein Panzerknacker, sondern ein Paketbote oder ein Fahrlehrer oder der Kioskbetreiber von nebenan oder eine Kassiererin. Vielleicht haben die irgendwann keine Lust mehr nachzufragen, ob man mit in die Kneipe kommt – wenn man sich den ganzen Abend an einem Bier festhalten oder ausgehalten werden oder anschreiben lassen muss. Vielleicht gab’s dann gar keine Gelegenheit mehr, sich eine Horde Teddys vorstellen zu können oder wie man sich beim Zuch aufführen muss, wenn man den Leuten im Gedächtnis haften bleiben möchte.

Und wann ist’s losgegangen, sagtet Ihr? Am 11.11.? Da war doch noch Weihnachten dazwischen, oder? Kleine Geschenke sollen ja die Freundschaft erhalten. Was richten eigentlich keine Geschenke an??

Ich fasse mal zusammen:

  • Also haste niemanden, mit dem du eine kostümierte Gruppe planen kannst, weil du dir keinen gesellige Kneipenabend leisten kannst.

  • Du kannst dir eigentlich kein Kostüm leisten.

  • Fürs Drumherum reicht’s auch nicht.

  • Allein die vier Busfahrkärtcher zum Stöbern und zum späteren Kauf eines Kostüms würden die Hälfte deines Nahverkehrsbudgets auffressen.

  • Zwischendrin wirft Weihnachten deine Kostenkalkulation vollends übern Haufen.

  • Alkohol haben sie aus dem Hartz IV-Regelbedarf komplett rausgestrichen. Nicht nur Fastnachtsklopfer, auch Johannesfestlikörchen, Weinmarktwein, Bierbörsenbier… alles!

Wer hat eigentlich gesagt, dass das Leben für Hartz IV-Empfänger aufhören muss, sobald sie langzeiterwerbslos gemacht werden?

Wer war das denn?

Flugblatt, gestaltet vom Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, Manfred Bartl, zum Jeden-Monat-Infostand am Aschermittwoch 2015.

Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

“Am Aschermittwoch ist alles vorüber – wann hat ‘es’ eigentlich angefangen?”

Am Aschermittwoch endet die Fastnachtskampagne 2015 unter dem Motto „Hier bin ich Narr, hier darf ich’s sein – an Fassenacht in Mainz am Rhein“.

Wann hat eigentlich angefangen, was am Aschermittwoch alles vorüber ist? Am 11. November 2014.

Woran konnte man feststellen, dass „es“ losgeht? An Narrenkappen und Gardeuniformen. Im Hartz IV-Regelsatz nicht enthalten!

Kostüme beim Lebensmittel-Discounter und Konfetti vom Billigheimer? Im Hartz IV-Regelsatz nicht enthalten! Oder fällt das etwa unter die 1,33 Euro, die für „Spielwaren und Hobbys“ – pro Monat! – vorgesehen sind?

Busfahrt zum Kostüm-Discounter nach Wiesbaden? 20,30 Euro sind im Hartz IV-Regelsatz für den Öffentlichen Nahverkehr enthalten – pro Monat!

Freunde und Geselligkeit? 7,90 Euro sind im Hartz IV-Regelsatz für „Gaststättendienst­leistungen“ enthalten – pro Monat!

Zwischen 11.11. und Rosenmontag? Ist da nicht Weihnachten dazwischen? Aber Weihnachten ist im Hartz IV-Regelsatz nicht enthalten!

Bisschen akoholische Belustigung an Fassenacht? Paar Klopfer, hm – muss schon drin sein, oder?! Pustekuchen! Alkoholische „Genussgifte“ sind im Hartz IV-Regelsatz nicht (mehr) enthalten!

Warum kann Fastnacht für Langzeiterwerbslose nicht am 11.11. anfangen?

Warum fängt für Langzeiterwerbslose die Fastnacht nicht mal am Rosenmontag an?

Warum hört Fastnacht somit auch am Aschermittwoch nicht auf, da sie nie anfangen darf?

Wir fordern:

Her mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als wirklich gelebte Verfassungswirklichkeit!

Jeden-Monat-Infostand zur Buß- und Bettag-Abschaffung

Am Mittwoch, den 19. November 2014 zwischen 11 und 14 Uhr veranstalten wir aus Anlass des Jeden-Monat-Infostandes eine Kundgebung zum Verweis auf die Abschaffung des Buß- und Bettages als Feiertag – angeblich – zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Außerdem kündigen wir die Kundgebung am 26.11.2014 gegen die sog. Rechtsvereinfachungen im SGB II an, welche die Tagung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Mainz begleitet. Versammlungsort ist der Kardinal-Volk-Platz am Ausgang der Römerpassage in Mainz.

Kommet zu hauf!

AufRecht bestehen! in Mainz

Pressemitteilung der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV zum bundesweiten Aktionstag „AufRecht bestehen!“ am 2. Oktober 2014

AufRecht bestehen! – bundesweite Kampagne gegen die sog. Rechtsvereinfachungen im SGB II

Die bundesweite Kampagne „AufRecht bestehen!“ hat auch in Mainz einen Schwerpunkt, der auf dem Gutenbergplatz veranstaltet wird. Von 11 bis 15 Uhr wird das „Aktionsbündnis Jeden-Monat-Demo“ sich mit Vertreter_innen der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, des ver.di Bezirkserwerbslosenausschusses Rhein – Nahe – Hunsrück, der LINKEN HILFE Mainz e.V. und von Cronopios ¡Solidarizaos! gegen die sog. Rechtsvereinfachungen im SGB II stemmen, also gegen die im Zuge des 9. Änderungsgesetzes geplanten Verschlimmbesserungen an Hartz IV.

Als besonders perfide empfinden wir alle zum Thema Sanktionen gemachten Vorschläge. So begrüßenswert die Streichung der Totalsanktionen vor allem für Menschen unter 25 Jahren (U25) ist, so selbstverständlich ist es nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar 2010, dass evtl. Sanktionen sich nicht gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums richten, sich insbesondere nicht gegen das Recht auf Wohnung richten, also nicht auf die Kosten für Miete und Heizung (Kosten der Unterkunft, KdU) erstrecken dürfen. Zugleich wird deutlich, dass es sich nur um Augenwischerei handelt, weil dieser Grundsatz nicht nur nach wie vor verletzt wird, sondern sogar auf breiter Basis verschlimmert werden soll, wenn selbst bei Meldeversäumnissen (die mit weitem Abstand die meisten aller Sanktionen ausmachen und bislang mit einer 10-prozentigen Kürzung „bestraft“ wurden) eine Kürzung von 30 % des Regelbedarfs angesetzt werden. Auch von pauschalen Kürzungen des menschenwürdigen Existenzminimums (in Höhe von 50 Euro, 100 Euro o.Ä.) halten wir im Lichte des Bundesverfassungsgerichtsurteils verständlicherweise gar nichts.

Selbst die begrüßenswerte Aufweitung des Bewilligungszeitraums von 6 auf 12 Monate ist letztlich ein Offenbarungseid gegenüber nicht Langzeiterwerbslose einstellenden Unternehmen, der vor allem Bundeskanzlerin Merkel Hohn spricht, die sich immer wieder vor die Kameras stellt und meint, in Hartz IV solle man sich nicht einrichten können, weil es nur für den – möglichst kurzfristigen – Übergang bis zur Annahme des nächsten Jobs gedacht sei. Das ist angesichts dessen, dass sie von Langzeiterwerbslosen spricht, ohnehin zynisch und erweist sich angesichts dieser Kapitulation als nur noch grausamer.

Auch soll die Sonderrechtszone Hartz IV ausgeweitet werden, die ganz grundsätzlich abzulehnen ist. Wenn Rechtsmittel wie der Widerspruch oder die Erhebung der Klage vor dem Sozialgericht vom SGB und vom SGG vorgesehen sind, verletzt es den grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Gebühren ausgerechnet für im Rechtskreis SGB II betreute Menschen vorgesehen werden, mit denen eine wirkungsvolle Inanspruchnahme des materiellen Rechts verhindert wird, wenn man das Geld nicht aufbringen kann. Dagegen befindet sich aktuell eine Petition an den Deutschen Bundestag in der Mitzeichnungsphase. (http://t1p.de/ctzd)

Dagegen kann es für alle gerecht und billig denkenden Bürger_innen nur heißen: AufRecht bestehen!

Hartz IV so schön – kaum noch auszuhalten!

Das Aktionsbündnis Jeden-Monat-Demo in Mainz veranstaltet den Jeden-Monat-Infostand (auch als Vorbereitung auf die Arbeits- und Sozialminister-Konferenz am 26. November in Mainz) am 24. September 2014 von 11 bis 14 Uhr am Kardinal-Volk-Platz und am 2. Oktober 2014 von 11 bis 15 Uhr auf dem zentralen Gutenbergplatz (Theaterplatz) Mainz.

Neben dem bundesweiten Motto “AufRecht Bestehen!” am 2. Oktober verwenden wir lokal auch den Slogan “Hartz IV so schön – kaum noch auszuhalten!“.

Der Jeden-Monat-Infostand findet normalerweise am 3. Mittwoch jedes Monats statt; wegen der “AufRecht Bestehen!”-Aktionstage haben wir dem Jeden-Monat-Infostand im September aber auf den 4. Mittwoch verschoben.

Als Themen greifen wir die Sonderrechtszone Hartz IV (Petition!) mit U25, nur 1 Jahr Überprüfung nach § 44 SGB X, geplante Widerspruchs- und Klagegeühren usw., die Verschärfungen für Alleinerziehende, die Mogelpackung Sanktionsreduzierung für U25-Menschen bei gleichzeitiger Verschärfung der Sanktionen insgesamt, obwohl Sanktionen verfassungswidrig sind, die Alternativen für eine sozial gerechte Rechtsvereinfachung im SGB II der BAG PLESA (PDF) auf und wuchern ggf. mit den Römern (Hartz IV – IX. Änderungsgesetz) und ergänzen es um das geplante Inkrafttreten ausgerechnet am 1. April 2015…

Beteiligt sind:

Wir sind Weltmeister!

Unser Flugblatt zum Jeden-Monat-Infostand am 16. Juli 2014.

Wir sind Weltmeister!

Ja, die Deutschen sind wieder Weltmeister! Weltmeister im Sich-Belügen-und-Betrügen-Lassen! Die Deutschen lassen sich ein löchriges Lohnuntergrenzengesetz als gesetzlichen Mindestlohn vorgaukeln! Die Deutschen lassen sich weismachen, ihr gutes deutsches Steuerzahlergeld würde irgendwelchen „faulen Griechen“ zufließen! Die Deutschen lassen sich Jahr für Jahr mehr ihrer Rente wegnehmen und glauben, mit einer „privaten Vorsorge“ würden sie das wieder rausreißen können! Die Deutschen lassen sich einlullen, dass „Deutschland“ Weltmeister wäre, obwohl nur die deutsche Fußball-Nationalmannschaft den Weltmeistertitel errungen hat, und machen die Nacht zum Tag – dabei leben sie immer noch in Hartz IV-Land, wo die „Armut per Gesetz“ längst der allumfassenden „Armut mit System“ weichen musste! Von dem bisschen Geld, das ihnen bleibt, machen sie Konzerne reich und kaufen sich gleich „ihr“ neues Trikot mit einem vierten Stern drauf! Und wenn die Deutschen nicht höllisch aufpassen, werden sie dank TTIP, CETA und TiSA noch mit Haut und Haaren verkauft!

Und jetzt auch noch „Rechtsvereinfachungen“ im Hartz IV-Gesetz „SGB II“!

Damit wird nicht das Leben der von Langzeiterwerbslosigkeit Betroffenen und ihrer Familien einfacher! Nein, die Bürokratie vereinfacht sich vielmehr das Schikanieren!

Zwar würden die miesesten Sanktionen für Menschen zwischen 18 und 25 Jahren (U25) einkassiert, aber dafür soll der Regelbedarf schon bei Meldeversäumnissen um 30 Prozent gemindert werden. Sanktionen schränken aber das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein. Verfassungswidrig!

Bei Umzügen soll eine Zusicherung des Jobcenters auf Kostenübernahme obligatorisch werden, da sonst nur die Kosten der bisherigen Wohnung übernommen werden. Das schränkt die Freizügigkeit ein. Verfassungswidrig! Die angemessenen Kosten müssen immer übernommen werden!

Darum fordern wir:

Schluss mit allen Hartz IV-Verschlimmbesserungen!

AufRECHT bestehen! Kein Sonderrecht in Jobcentern!

Bedingungsloses Grundeinkommen für Alle!

Auch die Bundesvorsitzende der Partei DIE LINKE., Katja Kipping, fordert verstärkten politischen Druck auf die Bundesregierung.