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11 Jahre Grundrecht

Heute begehen wir den 11. (in Worten: ELFTEN) Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Am 9. Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht Schluss gemacht mit dem “ins Blaue hinein” bestimmten Regelsatz. Der neue Maßstab ist seitdem die Ermöglichung der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe, und zwar zu einem Mindestmaß, nämlich dem des Citoyens. Schon bei der Umsetzung 2011 hatten all die neoliberalen Politiker im Deutschen Bundestag aber offenbar ein “Minimalmaß” im Ohr, was angesichts der Artikel 1 (Menschenwürde), 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) und 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) zu einem Hohn in Gestalt des jetzigen Regelbedarfs führte. Für Kinder bleiben sogar weiterhin permanent substanzielle Anteile der Teilhabe aus dem Regelbedarf gleich ganz ausgeklammert und müssen von den Eltern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eigens beantragt werden!

Der Regelbedarf bleibt weiterhin ein Hohn: Ausgaben für einen Weihnachtsbaum werden herausgerechnet und dann kann man auch keine Geschenke darunterlegen. Der Anteil für Genussmittel wie Alkohol und Tabak wird komplett (bis auf den Ersatz der Flüssigkeitsmenge in der sich aus der EVS ergebenden Biermenge durch Billigsprudel) sogar komplett gestrichen! Dem halte ich üblicherweise entgegen: “Seit Jahrhunderten haben Genussmittel im Alltag jedes einzelnen Menschen eine überragende Bedeutung, die nicht nur auf ihre geschmacklichen Eigenschaften zurückzuführen ist, sondern in weit höherem Maße auf ihre kulturellen Zuschreibungen und Bewertungen.” (aus: “Genußmittel – Eine Kulturgeschichte”, erschienen im Insel-Verlag) Selbst das Vergleichsportal Verivox bemängelt schon, dass der Regelbedarf 2021 Stromkosten nicht ausreichend abdeckt! Die Strompauschale sei im Durchschnitt um 22 Prozent zu niedrig bemessen. Außerdem würde der Fehlbetrag von Jahr zu Jahr größer! “Skandal!”, möchte ich da lesen, auch wenn man es nicht so nennen will. Noch viel skandalöser ist freilich, dass der ganze Rest derer, die auch Menschen in der Grundsicherung als Kunden haben bzw. nicht verlieren wollen, zu den sie betreffenden Anteilen im Regelbedarf beharrlich schweigt, vor allem der Einzelhandel und darunter – für mich persönlich am skandalösesten – der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, wo man sich schon längst “Für Hartzer gibt es keinen Handke” zu Herzen hätte nehmen müssen!

Und dann schliddern wir mit der von denselben Hanseln ausgerufenen “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” und Monate später sogar mit einem Ermächtigungsgesetz in eine Krise der Politik, der Kultur, der Vergesellschaftung und der Wirtschaft (Gesundheit? Nein, eher weniger…), kurz: in die Corona-Krise und bekommen wiederum in zwei Stufen sogar eine “Maskenpflicht” aufgebrummt, für die KEINE Zulagen zu den Grundsicherungsleistungen bereitgestellt wurden, während anderweitig “Soforthilfen” auf den Weg gebracht wurden (auch wenn sich so mancher bis heute über das Zeitgefühl der Bundesregierung im Zusammenhang mit “sofort” wundert…). Allein dass es Dimensionen (ja: Plural!) braucht, in denen darum gerungen wird, ist grotesk. Erst hat das Landessozialgericht Essen beschieden, dass es keine Zulagen zu geben bräuchte, weil die bis dahin nur geforderten “Community-Masken” im Textil- und Kleidungsanteil des Regelbedarfs – eben pauschal – schon enthalten wären, was dem Sprichwort vom “letzen Hemd” eine ganz neue zynische Bedeutung mitgab. Dann wurden die “medizinischen Masken” auf einmal im Anteil für Hygieneartikel verortet (obwohl die Masken eher Unhygieneartikel sind), dessen Budget dafür zwar technisch wenigstens hinreichend wäre, aber nur um den Preis des Verzichts auf Seife, Shampoo, Zahnpasta – den ganzen Monat lang, jeden Monat!

Und dann kommt der “Wirtschaftsrat” der CDU und lehnt in völliger Unkenntnis wirtchaftlicher Zusammenhänge (siehen einfach weiter oben!) jede Hartz-IV-Erhöhung ab, offenbar sogar ohne jede Differenzierung zwischen dem längst überfälligen Anstieg des Regelbedarfs zum Erreichen des Mindestmaßes an Teilhabe und den durch die Pandemie-Paranoia-Politik selbst aufgezwungenen Zusatzkosten zur Erfüllung der auferlegten Pflichten! Das “Argument” ist zum Schießen: “Der Zugang zu Hartz IV wurde in der Corona-Krise ohnehin bereits erleichtert und großzügiger gestaltet”, entblödet sich Generalsekretär Wolfgang Steiger für einen O-Ton seinen Namen herzugeben. Stehen der Zugang zu Hartz IV und die Höhe des Regelbedarfs in irgendeinem Zusammenhang? Nicht im geringsten! Schlimmer: Der “erleichterte Zugang” wurde für Solo-Selbstständige, Freie und Künstlerinnen als Quasi-Soforthilfe für aufgezwungene Einnahmeausfälle geschaffen, obwohl das Hartz IV-System weder darauf zugeschnitten (Sippenhaft der “Bedarfsgemeinschaft”), noch dafür geeignet ist (Unterdeckung selbst des Existenzminimums). Auch hierzu fällt uns nur “Skandal!” ein.

Darum unterstützen wir gemeinsam mit einer stetig wachsenden Zahl weiterer Organisationen diesen an die Bundesregierung gerichteten Appell des Paritätische Gesamtverband:

Arm sein ist teuer – besonders in der Corona-Krise - unterzeichne jetzt unseren Appell!

Die COVID-19-Pandemie mit all ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen ist eine Herausforderung für uns alle. Doch sie trifft die Ärmsten in der Gesellschaft besonders hart. Sie warten noch immer auf angemessene Unterstützung.

Wir fordern daher…

...die bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IV angewiesen sind. Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe.

...für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat. Denn es entstehen durch Corona zusätzliche Bedarfe durch wegfallende Schulessen, Preissteigerungen bei Obst und Gemüse, Mehrausgaben für Hygieneartikel und Masken oder Spielzeug und Bücher für Kinder im Lockdown.

...für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen.

Unterzeichnen Sie unseren Appell!

Manfred Bartl
Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

200 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelbedarfe, die zum Leben reichen!

Pressemitteilung zum Aktionstag AufRecht bestehen! am 30. und 31.10.2020

Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung!

Konzerne wie z. B. die Lufthansa werden mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt. Kleine Firmen, Erwerbstätige und manch andere Gruppen bekommen wenigstens kleine Hilfen oder Kurzarbeitergeld. Dagegen fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Minijobber*innen erhalten z. B. nicht einmal Kurzarbeitergeld. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Masken und Desinfektionsmitteln, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und KiTa-Essens sind aber viele von uns in ihrer nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher rückwirkend ab März 2020 einen Corona-Zuschlag von 200 Euro auf die Regelleistung, um die schlimmste Not abzufedern.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute.

Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!

Hartz IV und alle anderen Grundsicherungsleistungen bedeuten Armut. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV-Regelbedarf ab 1. Januar 2021 aber nur um 14 Euro auf dann 446 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind bei 30 Tagen im Monat ganze 47 Cent am Tag…

Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziale, kulturelle und politische Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Regelbedarf liegt. Zur Ermittlung des Regelbedarfs werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelbedarfsrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.

Die Bemessung der Regelsätze ist seit längerem ein Problem. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass die Entwicklung der Regelbedarfshöhe hinter der längerfristigen Lohnentwicklung zurückbleibt. Im Ergebnis werden daher die Unterschiede im Lebensstandard zwischen den Grundsicherungsbezieher*innen und den Beschäftigten immer größer. Betroffene werden immer stärker abgehängt und können sich von dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen immer weniger leisten. Langfristig muss diese Abkopplung von der Mitte der Gesellschaft gestoppt werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 den Gesetzgeber beauftragt hatte, die zu erbringenden Leistungen am jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten, und am 23. Juli 2014 nachgelegt hatte, die Bedarfe für Strom und Mobilität – zur Not auch dynamischer als nur im jährlichen Turnus – bedarfsgerecht anzupassen.

Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen bei der Ermittlung des Existenzminimums! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelbedarfs auf mindestens 600 Euro!

Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelbedarfe betrifft rund acht Millionen ALG II- und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Auch für sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen würde sich eine Aufwertung ergeben, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“! Zudem alle Menschen, deren Einkommen auch von der Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums beeinflusst wird wie lohnabhängig Beschäftigte, Solo-Selbstständige, Kinder…

Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen! Gemeinsam werden wir unseren Protest bei einer Reihe von Aktionen am 30. und am 31. Oktober 2020 in vielen Städten und Gemeinden auf die Straße tragen!

Hintergrundinformationen:

https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/716-kritik-an-zu-niedrigen-regelsaetzen

Das Bündnis “AufRecht bestehen!” wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB‐KV Bonn/Rhein‐Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG‐PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

15 Jahre Hartz IV-Beschluss – Infostand in Mainz

Die Erwerbslosen im Bezirk ver.di Mittelrhein werden am Mittwoch, den 19.12.2018 eine (höchstwahrscheinlich) bundesweit einmalige Leuchtturm-Aktion zum 15. Jahrestag des (eigentlichen) Beschlusses von Hartz IV am 19.12.2003 im Deutschen Bundestag veranstalten. Den Infostand findet Ihr in der Zeit von 10 bis 14 Uhr am Eingang der Römerpassage (Lotharstraße/Adolf-Kolping-Straße) – auch bei voraussichtlich regnerischem und kühlem Wetter!

Der 19.12.2018 ist der 15. Jahrestag des Hartz IV-Beschlusses im Bundestag auf Grundlage des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003. Das Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde an Heiligabend 2003 von Bundespräsident Johannes Rau unterzeichnet und damit ausgefertigt…

“Wir mahnen und erinnern daran, dass ALLE Fraktionen im Deutschen Bundestag – bis auf insgesamt nur 16 Bundestagsabgeordnete – Hartz IV zugestimmt haben und befragen dazu Passant*innen, was ihnen daran (noch oder überhaupt) bewusst ist. Dazu bieten wir als Auswahlmöglichkeiten die sechs heute im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP, GRÜNE, LINKE, AfD) an und informieren ggf. über den Wert der getroffenen Auswahl, weisen auf die Realität hin und bewerten die Information im Hinblick auf künftige Wahlentscheidungen aus unserer Sicht.

Als Beweis führen wir die Listen der namentlichen Abstimmung im Bundestag als mit – und als Möglichkeit, sich über das Abstimmungsverhalten der “eigenen” Bundestagsabgeordneten zu informieren!”

Mobilität für alle!

Die folgenden Forderungen für ein Sozialticket in Rheinland-Pfalz haben wir gemeinsam mit den anderen im Bündnis “Mobilität für alle!” zusammengeschlossenen Organisationen an die Landesregierung und den Landtag von Rheinland-Pfalz gerichtet.

1. Selbstbestimmte Mobilität ist eine elementare Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, das kann ein Besuch bei Freunden im Nachbardorf sein, das Abholen der Kinder vom Kindergeburtstag, der Weg zur Post oder die Fahrt zum Stadtfest. Auch um ein Ehrenamt auszuüben oder sich in einer politischen Partei zu engagieren, muss man meist mobil sein. Aufgrund der hohen Beförderungskosten fehlt Menschen mit geringem Einkommen für solche Fahrten häufig das Geld, weil auch Einkäufe und Arzttermine erledigt werden müssen.

Dabei hat sogar das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Teilhabe als Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein zum Existenzminimum gehört. Demnach hat jeder Mensch ein Recht auf die „Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“ Die Ermöglichung von Mobilität ist somit nicht optional, sondern ein Bestandteil staatlicher Daseinsvorsorge.

2. Armut wird durch hohe Kosten für Mobilität im ÖPNV verschärft.

Im Regelbedarf der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind für den ÖPNV 27,85 Euro monatlich vorgesehen – in der Regelbedarfsstufe 1, bei den übrigen Stufen ist der Betrag noch kleiner. Mobilität in einem angemessenen Umfang kann man zu diesem Preis nirgendwo in Rheinland-Pfalz erhalten. 27,85 Euro, das sind gerade einmal fünf Hin- und Rückfahrten mit dem Zug von Worms nach Frankenthal. In Mainz kostet das Sozialticket über 60 Euro. Nicht einmal ein halbes Monatsticket kann man sich dort vom Regelbedarfsanteil leisten.

Wer sich das Ticket dennoch kauft, muss das Geld in anderen Bereichen abzweigen. Das Existenzminimum wird also zwangsläufig unterschritten, Mobilität wird verhindert. Menschen mit geringem Einkommen müssen wählen: essen oder Bus fahren. Die Konsequenz ist soziale Isolation – mit entsprechenden gesamtgesellschaftlichen Folgekosten.

3. Das Land Rheinland-Pfalz trägt Verantwortung dafür, Armut zu bekämpfen und Mobilität für alle zu gewährleisten.

Mit bezahlbarer Mobilität für alle könnte das Land einen ganz konkreten, wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von Armut leisten, der die Lebenssituation hunderttausender Menschen im Land verbessern würde. Andere Länder sind uns auf diesem Weg bereits einen Schritt voraus, beispielsweise Brandenburg und Hamburg.

Armutsbekämpfung und Verkehr sind Länderaufgaben. Und Rheinland-Pfalz will hier vorangehen, so etwa mit dem Beteiligungsprozess „Armut begegnen – gemeinsam handeln“. Gerade im Land Rheinland-Pfalz mit seinen verschiedenen Verkehrsverbünden ist die verkehrs- und sozialpolitische Steuerungsverantwortung des Landes gefragt, um eine landesweit einheitliche und zugleich für die Betroffenen überzeugende Lösung zu gewährleisten.

Das Bündnis Mobilität für alle! fordert daher die Landesregierung auf, in der laufenden Legislaturperiode eine Lösung für bezahlbare Mobilität im rheinland-pfälzischen ÖPNV zu schaffen.

4. Die Kosten für ein Sozialticket dürfen nicht über dem Regelbedarfsanteil liegen.

Für Menschen mit geringem Einkommen muss Mobilität im ÖPNV realistisch finanzierbar sein. Das heißt: Die Preise für den öffentlichen Nahverkehr müssen zu den dafür verfügbaren Einkünften passen. Verschiedene Wege führen zu diesem Ziel. Einer dieser Wege ist eine preisreduzierte Monatskarte, die in ihrem Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im ÖPNV ermöglicht. Ergänzt (aber nicht ersetzt) werden kann ein solches Sozialticket durch ein Angebot ermäßigter Einzel- und Sammelfahrkarten für Gelegenheitsfahrer. Der Preis für ein Sozialticket als Monatskarte muss sich an dem Regelbedarfsanteil orientieren, der bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den ÖPNV vorgesehen ist. Das sind in der Regelbedarfsstufe 1 27,85 Euro.

5. Eine Lösung für bezahlbare Mobilität in Rheinland-Pfalz muss …

… flächendeckend und einheitlich sein,
Für Rheinland-Pfalz bedarf es einer einheitlichen, verbundübergreifenden Lösung. Gleich ob man in Trier, Altenkirchen, Neustadt oder Staudernheim wohnt – bezahlbarer ÖPNV muss zu gleichen Konditionen in ganz Rheinland-Pfalz verfügbar sein. Das gilt für den Preis, für die Reichweite sowie für den sonstigen Leistungsumfang. Der räumliche Geltungsbereich sollte sich am Rheinland-Pfalz-Ticket orientieren – denn Teilhabe kennt keine Verbundgrenzen.

Flächendeckende Mobilität heißt aber auch, den Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum voranzutreiben. Denn wo öffentliche Verkehrsmittel kaum zur Verfügung stehen, geht auch eine Lösung für bezahlbare Mobilität ins Leere. Gerade ältere Menschen, Kinder und Familien benötigen ein verlässliches, dichtes Nahverkehrsangebot.

… die Nutzung aller Verkehrsmittel des ÖPNV beinhalten,
Nicht nur Busse, auch S-Bahnen und Regionalbahnen müssen im Geltungsbereich eines bezahlbaren ÖPNV-Angebots genutzt werden können. Der Ausschluss von bestimmten Verkehrsmitteln, wie er bei bestehenden Sozialtickets teils geregelt ist, wirkt diskriminierend und verringert die Attraktivität des Angebots.

… diskriminierungsfrei sein, das heißt inhaltlich und optisch einer normalen Fahrkarte gleichen,
Diskriminierungsfrei heißt zweierlei: Geltungsbereich, Mitnahmeregelungen und nutzbare Verkehrsmittel müssen einer vergleichbaren regulären Monatskarte entsprechen. Das heißt für den zeitlichen Geltungsbereich: Das Ticket sollte ganztägig nutzbar sein. Zur Diskriminierungsfreiheit gehört es aber auch, dass sich die Fahrkarte nicht auf den ersten Blick von einer normalen Fahrkarte unterscheidet, sodass der Nutzer nicht als Sozialleistungsbezieher zu erkennen ist. Schließlich sollte auch der Name des Tickets positiv und nicht stigmatisierend gewählt werden.

… unbürokratisch zugänglich sein,
Das Verfahren muss so ausgestaltet sein, dass alle Berechtigten das Ticket ohne großen Aufwand erhalten können. Beispielsweise könnten BezieherInnen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ein Monats-Sozialticket gegen Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids für den jeweiligen Bewilligungszeitraum erhalten. Zur Niedrigschwelligkeit gehört es auch, das Angebot bekannt zu machen. Dieses muss auf den Homepages der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde wie eine reguläre Fahrkarte im Leistungskatalog erscheinen.

… umweltfreundlich sein.
Deutschland will weltweit Vorreiter beim Klimaschutz sein – und Rheinland-Pfalz Vorreiter in Deutschland. Zudem ist das Individualverkehrsnetz in Rheinland-Pfalz chronisch überlastet. Was liegt da näher, als öffentliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen? Je mehr der Individualverkehr zugunsten öffentlicher Verkehrsmittel reduziert wird, desto leichter fällt es, Klimaziele zu erreichen und Verkehrsprobleme zu lösen. Doch für viele Menschen mit geringem Einkommen ist der Umstieg auf den ÖPNV unattraktiv. Sie können es sich nicht leisten, ein bereits vorhandenes Auto ungenutzt stehen zu lassen. Und wenn sie auch für öffentliche Verkehrsmittel mehr Geld ausgeben müssen, als sie dafür zur Verfügung haben, dann ist es nachvollziehbar, dass sich viele von ihnen für den flexibleren Individualverkehr entscheiden. Nur ein ÖPNV, der auch finanziell allen Menschen offensteht, ist attraktiv – und leistet einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz.

Einladung zur Gerichtsverhandlung

Nach 8 Jahren, 8 Monaten und dann 25 Tagen Schwarzfahren-Protest gegen das Wucher-Preis-“Sozialticket” der Stadt Mainz wird es erstmals in MAINZ einen “Strafprozess” gegen den Mainzer Schwarzfahrer für Gerechtigkeit geben!

Er findet

am 19.10.2017 um 11 Uhr

in Saal 16 des Amtsgerichts Mainz

statt.

Wir würden uns über viel, viel Publikum freuen, das die Augen des Richters sieht, wenn er das Verfahren “MVG ./. Manfred Bartl” wegen “Erschleichens von Dienstleistungen” aufruft, er aber das Verfahren “Manfred Bartl ./. Unrechtsstaat” eröffnen wird!

Das Schwarzfahren für Gerechtigkeit hat 3 Dimensionen:

1.) Manfred Bartl sichert sich sein Grundrecht auf Mobilität, das sich aus dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zur sozialen, kulturellen UND politischen Teilhabe aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 einerseits und der Existenz eines für diese Klientel (hier: Alg 2/ Hartz IV) vorgesehenen “Sozialtickets” der Stadt Mainz ergibt.

2.) Manfred Bartl protestiert und demonstriert gegen das skandalöse Wucherpreis-“Sozialticket” der Stadt Mainz, für das man bei nur 26,44 € (2017) in der Regelbedarfsstufe 1 für ÖPNV-Dienstleistungen 59,90 € (2017) bezahlen soll. In Regelbedarfsstufe 2 für paarweise zusammenlebende Erwerbsfähige sind es 10 % weniger, also 23,80 €.

Dabei reizt er durch Vorankündigung der Schwarzfahren-Aktion und das Tragen eines Schwarzfahrer-Ausweises die “Erschleichen”-Formulierung des § 265a StGB aus, da er durch Offenkundigkeit des Verzichtes auf die nach Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen des VMW vorgesehene Fahrkarte wegen Nicht-Leistbarkeit nicht unter diesen Strafrechtsparagraphen falle.

3.) Manfred Bartl fordert für alle Menschen in Mainz, denen von der Gesellschaft die notwendigen Mittel vorenthalten werden und denen deshalb eine menschenwürdige Teilhabe verwehrt wird, eine Lösung, die dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG genügt, also etwa ein Sozialticket für 23,80 €. Natürlich verwehrt er sich allen weitergehenden, nach Möglichkeit vollständig diskriminierungsfreien Lösungsansätzen nicht im mindesten!

Nachdem er bei seiner letzten Vernehmung durch die Polizei “geleakt” hatte, dass die Kontrolleure bei der aktuell inkriminierten Fahrt dieselben gewesen seien wie beim Interview für den SWR in der Mainzelbahn, hat die Staatsanwaltschaft Mainz einen Brief geschickt, in dem die Staatsanwaltschaft Mainz das Ermittlungsverfahren gegen ihn wg. Erschleichens von Leistungen unter Rückgriff auf § 154 StPO wegen Geringfügigkeit der zu erwartenden Strafe, die im Hinblick auf eine andere zu erwartende Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt, EINSTELLT! Man kann die Staatsanwaltschaft Mainz also mittlerweile durch Preisgabe öffentlichkeitsrelevanter Details einer angezeigten “Leistungserschleichung” (in gewissen Grenzen) steuern. Damit könnte hinzukommen…

4.) Manfred Bartl kämpft gegen den heraufziehenden Unrechtsstaat, der a) Menschen trotz des unmittelbar geltenden Rechts (Art. 1 Abs 3 GG), die Würde jedes Menschen als unantastbar anzuerkennen und es als Verpflichtung aller staatlichen Gewalt durchzusetzen, sie zu achten und zu schützen (Art. 1 Abs 1 GG), vom Grundrecht auf Mobilität de facto ausschließt, und b) Recht nur noch nach einer scheinbaren Durchsetzbarkeit normativer Setzungen ohne jede Rücksicht auf die herrschende soziale Lage vor allem armer Menschen spricht.

Weitere Hintergrundinformationen hier:

Interview mit den NachDenkSeiten

19.12.2016 [=] “Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht

SPIEGEL TV-Interview

08.11.2016 [=] “Kein Ticket, na und!
Der Trend zum Schwarzfahren führt in Deutschland nicht selten in den Knast

Im November zeigt der SWR eine Folge von “Die Sofa-Richter“, in der er seine Überlistung des § 265a StGB (“Erschleichung”) durch Vorankündigung, gekennzeichnetes Schwarzfahren und die laufende Presse-Arbeit des “aus Funk und Fernsehen bekannten Schwarzfahrers für Gerechtigkeit” darstellt.

Schwarzfahrer-Demo am Donnerstag

Am Donnerstag, den 19. Oktober 2017 werden wir von 10 bis 10:30 Uhr im Hauptbahnhof Mainz eine Demonstration am Nordeingang mit Schwerpunkt Zugang zu Gleis 1 (zur S-Bahn nach Wiesbaden) über den Bahnhofsvorplatz mit Abschlusskundgebung vor der RMV-Mobilitätszentrale gegenüber des Hauptbahnhofgebäudes durchführen.

Wir skandalisieren den Wucherpreis des so genannten Sozialtickets in Mainz (und Wiesbaden), durch den Menschen aufgrund ihrer durch Hartz IV vorprogrammierten und permanent erlittenen Armut genötigt werden, auf ihr Grundrecht auf Mobilität (auf Grundlage des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums inkl. sozialer, kultureller und politischer Teilhabe des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010) zu verzichten oder anderweitig zu sichern.

Wir demonstrieren gegen die Kriminalisierung des Schwarzfahrens! “Erschleichung von Leistungen” darf – wie früher üblich – nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein. Ist man aus gesellschaftlich verursachter Armut genötigt schwarzzufahren, darf sowieso nicht bestraft oder verfolgt werden!

Wir demonstrieren für mindestens ein Sozialticket zu einem menschenwürdigen Preis, mit dem man sich die soziale, kulturelle und politische Teilhaben auch mit dem Arbeitslosengeld 2 sichern kann (denn dafür ist es da!), und darüber hinaus für echte Lösungen des Problems Mobilität für alle mittels Nulltarif in Bussen und Bahnen!

Herausragend skandalisieren wir den Ausschluss der Benutzung der S‑Bahnen in der RMV-Wabe Mainz/Wiesbaden aus dem Sozialticket Mainz, obwohl im Bereich des Verkehrsverbundes Mainz Wiesbaden (VMV) das „Sozialticket“ in Wiesbaden die S‑Bahnen enthält, … weswegen der Mainzer Hauptbahnhof genau der richtige Ort ist, an den der Protest zu tragen ist!

AufRecht bestehen, Mainzer!

Das Mainzer Aktionsbündnis Jeden-Monat-Demo wird am Mittwoch, den 10. März 2016 in der Zeit von 10 bis 14:00 Uhr den “AufRecht bestehen”-Aktionstag begehen. Wir haben geplant – und zwischenzeitlich schon fernmündlich bestätigt bekommen -, die Aktion auf dem Gutenbergplatz / Theaterseite durchzuführen.

Wir wenden uns gegen die mittlerweile ins gesetzgebungsverfahren eingeleitete “Rechtsvereinfachung” bei Hartz IV, wegen der gravierende Verschlechterungen drohen, da der eupehmistische Begriff nicht auf vereinfachten Zugang zu Grundrechten verweist, sondern auf verschärfte Entrechtung der Betroffenen und erleichterten Durchgriff für die Jobcenter. Statt einer dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechenden Entschärfung der Sanktionen sieht der Gesetzesentwurf in Gestalt von “Leistungsrückforderungen wegen sozialwidrigen Verhaltens” eine neue Sanktionsform, vor allem aber verschärfte Sanktionen vor. Damit darf die Regierung nicht durchkommen! Dagegen machen wir mobil!

Aktion zum Sozialticket-Skandal 2016

Unter dem Label

Sozial
ticket?

verteilten wir vor der RMV-Mobilitätszentrale gegenüber dem Mainzer Hauptbahnhofs eine Sammelserie von vier verschiedenen Flyern, um auf den ganz großen Skandal um das Sozialticket und auf eine Vielzahl kleinerer Skandale rund um das Sozialticket hinzuweisen.

Flyer mit der Sammelnummer 1:
Im Regelbedarf nach Hartz IV sind für Alleinstehende 20,56 Euro für Bus- & Bahn­fahrkarten im ÖPNV vorgesehen.
Der Preis des Mainzer „Sozialtickets“ beträgt 2016 mit einem bloß 25‑prozentigen Rabatt auf den Preis des Monatstickets 58,70 Euro.
Das entspricht fast dem dreifachen dessen, was nach dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zur Verfügung steht, um über Mobilität ein Mindestmaß an sozialer, kultureller & politi­scher Teilhabe zu sichern. Wir brauchen:

  • den Sozialausweis als Fahrkarte!
  • ein bezahlbares Sozialticket!
  • den fahrscheinlosen ÖPNV!

Flyer mit der Sammelnummer 2:
Der Preis des „Sozialtickets“ in Höhe von 58,70 Euro ergibt sich als 25-prozentiger Rabatt auf den Preis des regulären Monatstickets. Selbstverständlich müsste das „Sozialticket“ das billigste Ticketange­bot der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) sein, weil es sich an Leistungsberechtigte nach SGB II (Hartz IV), Grundsicherung im Alter (SGB XII) und AsylbLG richtet…
… ist es aber nicht!
Das 9-Uhr-Monatsticket im Abonnement kostet 62,60 Euro. Man entrichtet den Preis nur 10mal, um es 12 Monate zu nutzen. Rechnet man auf den Monat um, kostet es bei nahezu vollständiger Ausstattung „nur“ 52,17 Euro! Reiche können bei Einmalzahlung 2 % Skonto abziehen und drücken den Preis gar auf 51,13 Euro. Skandal! S k a n d a l!

Flyer mit der Sammelnummer 3:
Mainz und Wiesbaden bieten jeweils ein eige­nes „Sozialticket“ an. Es sollte das billigste ÖPNV-Angebot des jeweiligen Anbieters MVG und ESWE Verkehr im Verkehrsverbund Mainz Wiesbaden (VMW) sein, und sie sollten auch sonst identisch sein…
… sind sie aber nicht!
Obwohl es ein Verkehrsverbund ist, ist die Be­nutzung der S-Bahnen in der Wabe MZ/WI mit dem Mainzer Sozialticket ausgeschlossen. Dafür ist das Wiesbadener „Sozialticket“ inklusive S-Bahnen mit 54,94 Euro sogar ein klein wenig günstiger als das Mainzer! Eindeutig Schikanen für die Armen!

Flyer mit der Sammelnummer 4:
Der Preis des „Sozialtickets“ ergibt sich als 25‑prozentiger Rabatt auf den Preis des regulären Monatstickets.
Das „Sozialticket“ umfasst aber bei weitem nicht das Leistungsspektrum des regulären Monatstickets:

  • Übertragbarkeit fehlt!
  • Mitnahmeregelung fehlt!
  • S-Bahn in der Wabe MZ/WI fehlt!

Wollte man ein „Sozialticket“ – bei dem Leistungen vorenthalten werden bzw. willkürlich gestrichen wur­den – auf diese Weise sozial gestalten, müsste man mindestens erst deren Wert vom Preis der Monats­karte abziehen und dann den 25-prozentigen Rabatt darauf gewähren!

Griechenland, der freche Erwerbslose unter den Nationen

Der Jeden-Monat-Infostand mit Kundgebung des Aktionsbündnisses Jeden-Monat-Demo der Mainzer Erwerbsloseninitiativen findet statt am Mittwoch, den 15. Juli 2015 von 11 bis 14 Uhr auf dem Neubrunnenplatz in der Mainzer Innenstadt.

In Solidarität mit dem griechischen Volk im Allgemeinen und den Erwerbslosen in Griechenland im Besonderen sagen wir: OXI!

Eben noch hat das griechische Volk bei einem Referendum mit 61 Prozent gegen Austeritätspolitik votiert – jetzt soll das Land seine Souveränität endgültig aufgeben und sich auf Teufel komm raus kaputtsparen! Wir Erwerbslosen kennen dieses Verhalten: “Griechenland, der freche Erwerbslose unter den Nationen”, so Peter Nowak in seinem Artikel “Hartz IV und die Politik der Angst” bei Telepolis. “Fördern und Fordern” im großen – kolonialen – Maßstab! Wir stellen uns Merkel, Schäuble und den anderen Totengräbern Europas entgegen! Schluss mit Hartz IV, dem Disziplinierungsinstrument zum Zwecke der Schaffung eines Niedriglohnsektors und der daraus resltierenden überbordenden deutschen Wettbewerbsfähigkeit auf den europäischen und auf den Weltmärkten auf Kosten der Arbeitnehmer_innen in Deutschland und auf Kosten der Außenhandelsbilanzdefizitländer! Schluss mit dem imperialistischen Wirtschafts- und Finanzkrieg Deutschlands gegen die Südländer der Eurozone, ja, gegen ganz Europa! Schluss mit dem Neoliberalismus!

“Am Aschermittwoch ist alles vorüber – wann hat ‘es’ eigentlich angefangen?”

Redebeitrag des Sprechers der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, Manfred Bartl, zum Jeden-Monat-Infostand am Aschermittwoch 2015.

Ja, am heutigen Aschermittwoch endet die Fastnachtskampagne 2015 unter dem Motto „Hier bin ich Narr, hier darf ich’s sein – an Fassenacht in Mainz am Rhein“.

Was könnte man angesichts dieses Mottos so schön philosophieren:

  • Was ist denn ein Narr?

  • Darf ein Narr Narr sein – oder kann er gar nicht anders?

  • Sind Mainzer Narren nur in Mainz Narren – und nur an Fassenacht? Oder können die überall Närrinnen und Narrhallesen sein? Das ganze Jahr lang?

Aber obwohl die ein oder andere Frage noch zu streifen sein wird, soll es darum heute nicht gehen…

Wann hat eigentlich angefangen, was am Aschermittwoch alles vorüber ist? Am 11. November, sagt Ihr? Also am 11.11.2014? Davon habe ich nichts bemerkt.

An dem Tag hielten wir ein Brainstorming ab, welche spezifischen Fragen wir bei seinem Kolloquium an der Johannes Gutenberg-Universität an Andrej Holm richten könnten, um das Mainzer Netzwerk „Recht auf Stadt“ voranzubringen…

Woran hätte man es denn feststellen könne, dass „es“ jetzt losgeht? An den Kostümen und Gardeuniformen, sagt Ihr? An den Narrenkappen und am Konfetti? Tja, seht Ihr, daran wird’s liegen. Sowas kann ich mir von meinem Hartz IV-Regelsatz doch gar nicht erlauben!

Obwohl… Konfetti gibt’s sicher beim Billigheimer und Kostüme werden dir ja sogar im Lebensmittel-Discounter für’n Appel und’n Ei nachgeworfen! Konnte man nicht im Radio Werbung für Kostümshops in Wiesbaden [ FLÜSTERTON: oops, in Wiesbaden! ] hören, wo man für’n kleinen Blauen zum Panzerknacker werden kann oder zum Zorro?!

Oder ich hätte noch ‘nen kleinen Roten draufgelegt und mir ein kuscheliges Teddybären­fell zugelegt. War ja ordentlich kalt am Rosenmontag. Da hätte sich das schon gelohnt. Mein Kumpel, der frierende Panzerknacker, und ich, der mollige Teddybär! Schöööön!

Ja schön…. Schöner Traum wohl eher!

Das Kostüm selbst ist mit Hartz IV nicht das größte Problem. Mit ein wenig Ausgaben­disziplin kann man sich so ein spottbilliges Kostüm „Made in China“ vielleicht von den Ausgaben für die Lebensmittel abzwacken. Vielleicht fängt man am Rosenmontag dafür umso eher mal ‘n Kreppl oder ‘n Fleischwurst-Ring… Dann ist es ja für einen guten Zweck! Außerdem… „We love to entertain you!“ Nachhaltigerweise kann so ein Kostüm zu mehreren Kampagnen aufgetragen werden. Toll!

Aber wie kommt man zum Kostüm-Discounter nach Wiesbaden?? Wer nimmt einen mit nach Wiesbaden? Von den 20,30 Euro Anteil am Hartz IV-Regelsatz für den Öffentlichen Nahverkehr überlegst Du Dir jede Fahrt mit dem Bus doch dreimal! Und Du willst ja auch wieder zurückkommen ins goldische Meenz! Zumal’s zuerst ja nur ums Gucken gehen soll, was die alles haben, was passen könnte, was man als gemeinsame Kostümierung angehen möchte. Man muss ja nicht gleich auf Guggesmusikzug machen, aber so ‘ne Horde Teddys zum Beispiel….

Was meinen Kumpel, den Panzerknacker, angeht, ist’s ja vielleicht nicht mehr so weit her. Mit Hartz IV verliert man als erstes die Hobbys – und dann die Freunde. Vielleicht ist der Panzerknacker gar kein Panzerknacker, sondern ein Paketbote oder ein Fahrlehrer oder der Kioskbetreiber von nebenan oder eine Kassiererin. Vielleicht haben die irgendwann keine Lust mehr nachzufragen, ob man mit in die Kneipe kommt – wenn man sich den ganzen Abend an einem Bier festhalten oder ausgehalten werden oder anschreiben lassen muss. Vielleicht gab’s dann gar keine Gelegenheit mehr, sich eine Horde Teddys vorstellen zu können oder wie man sich beim Zuch aufführen muss, wenn man den Leuten im Gedächtnis haften bleiben möchte.

Und wann ist’s losgegangen, sagtet Ihr? Am 11.11.? Da war doch noch Weihnachten dazwischen, oder? Kleine Geschenke sollen ja die Freundschaft erhalten. Was richten eigentlich keine Geschenke an??

Ich fasse mal zusammen:

  • Also haste niemanden, mit dem du eine kostümierte Gruppe planen kannst, weil du dir keinen gesellige Kneipenabend leisten kannst.

  • Du kannst dir eigentlich kein Kostüm leisten.

  • Fürs Drumherum reicht’s auch nicht.

  • Allein die vier Busfahrkärtcher zum Stöbern und zum späteren Kauf eines Kostüms würden die Hälfte deines Nahverkehrsbudgets auffressen.

  • Zwischendrin wirft Weihnachten deine Kostenkalkulation vollends übern Haufen.

  • Alkohol haben sie aus dem Hartz IV-Regelbedarf komplett rausgestrichen. Nicht nur Fastnachtsklopfer, auch Johannesfestlikörchen, Weinmarktwein, Bierbörsenbier… alles!

Wer hat eigentlich gesagt, dass das Leben für Hartz IV-Empfänger aufhören muss, sobald sie langzeiterwerbslos gemacht werden?

Wer war das denn?

Flugblatt, gestaltet vom Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, Manfred Bartl, zum Jeden-Monat-Infostand am Aschermittwoch 2015.

Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

“Am Aschermittwoch ist alles vorüber – wann hat ‘es’ eigentlich angefangen?”

Am Aschermittwoch endet die Fastnachtskampagne 2015 unter dem Motto „Hier bin ich Narr, hier darf ich’s sein – an Fassenacht in Mainz am Rhein“.

Wann hat eigentlich angefangen, was am Aschermittwoch alles vorüber ist? Am 11. November 2014.

Woran konnte man feststellen, dass „es“ losgeht? An Narrenkappen und Gardeuniformen. Im Hartz IV-Regelsatz nicht enthalten!

Kostüme beim Lebensmittel-Discounter und Konfetti vom Billigheimer? Im Hartz IV-Regelsatz nicht enthalten! Oder fällt das etwa unter die 1,33 Euro, die für „Spielwaren und Hobbys“ – pro Monat! – vorgesehen sind?

Busfahrt zum Kostüm-Discounter nach Wiesbaden? 20,30 Euro sind im Hartz IV-Regelsatz für den Öffentlichen Nahverkehr enthalten – pro Monat!

Freunde und Geselligkeit? 7,90 Euro sind im Hartz IV-Regelsatz für „Gaststättendienst­leistungen“ enthalten – pro Monat!

Zwischen 11.11. und Rosenmontag? Ist da nicht Weihnachten dazwischen? Aber Weihnachten ist im Hartz IV-Regelsatz nicht enthalten!

Bisschen akoholische Belustigung an Fassenacht? Paar Klopfer, hm – muss schon drin sein, oder?! Pustekuchen! Alkoholische „Genussgifte“ sind im Hartz IV-Regelsatz nicht (mehr) enthalten!

Warum kann Fastnacht für Langzeiterwerbslose nicht am 11.11. anfangen?

Warum fängt für Langzeiterwerbslose die Fastnacht nicht mal am Rosenmontag an?

Warum hört Fastnacht somit auch am Aschermittwoch nicht auf, da sie nie anfangen darf?

Wir fordern:

Her mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als wirklich gelebte Verfassungswirklichkeit!