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11 Jahre Grundrecht

Heute begehen wir den 11. (in Worten: ELFTEN) Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Am 9. Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht Schluss gemacht mit dem “ins Blaue hinein” bestimmten Regelsatz. Der neue Maßstab ist seitdem die Ermöglichung der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe, und zwar zu einem Mindestmaß, nämlich dem des Citoyens. Schon bei der Umsetzung 2011 hatten all die neoliberalen Politiker im Deutschen Bundestag aber offenbar ein “Minimalmaß” im Ohr, was angesichts der Artikel 1 (Menschenwürde), 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) und 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) zu einem Hohn in Gestalt des jetzigen Regelbedarfs führte. Für Kinder bleiben sogar weiterhin permanent substanzielle Anteile der Teilhabe aus dem Regelbedarf gleich ganz ausgeklammert und müssen von den Eltern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eigens beantragt werden!

Der Regelbedarf bleibt weiterhin ein Hohn: Ausgaben für einen Weihnachtsbaum werden herausgerechnet und dann kann man auch keine Geschenke darunterlegen. Der Anteil für Genussmittel wie Alkohol und Tabak wird komplett (bis auf den Ersatz der Flüssigkeitsmenge in der sich aus der EVS ergebenden Biermenge durch Billigsprudel) sogar komplett gestrichen! Dem halte ich üblicherweise entgegen: “Seit Jahrhunderten haben Genussmittel im Alltag jedes einzelnen Menschen eine überragende Bedeutung, die nicht nur auf ihre geschmacklichen Eigenschaften zurückzuführen ist, sondern in weit höherem Maße auf ihre kulturellen Zuschreibungen und Bewertungen.” (aus: “Genußmittel – Eine Kulturgeschichte”, erschienen im Insel-Verlag) Selbst das Vergleichsportal Verivox bemängelt schon, dass der Regelbedarf 2021 Stromkosten nicht ausreichend abdeckt! Die Strompauschale sei im Durchschnitt um 22 Prozent zu niedrig bemessen. Außerdem würde der Fehlbetrag von Jahr zu Jahr größer! “Skandal!”, möchte ich da lesen, auch wenn man es nicht so nennen will. Noch viel skandalöser ist freilich, dass der ganze Rest derer, die auch Menschen in der Grundsicherung als Kunden haben bzw. nicht verlieren wollen, zu den sie betreffenden Anteilen im Regelbedarf beharrlich schweigt, vor allem der Einzelhandel und darunter – für mich persönlich am skandalösesten – der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, wo man sich schon längst “Für Hartzer gibt es keinen Handke” zu Herzen hätte nehmen müssen!

Und dann schliddern wir mit der von denselben Hanseln ausgerufenen “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” und Monate später sogar mit einem Ermächtigungsgesetz in eine Krise der Politik, der Kultur, der Vergesellschaftung und der Wirtschaft (Gesundheit? Nein, eher weniger…), kurz: in die Corona-Krise und bekommen wiederum in zwei Stufen sogar eine “Maskenpflicht” aufgebrummt, für die KEINE Zulagen zu den Grundsicherungsleistungen bereitgestellt wurden, während anderweitig “Soforthilfen” auf den Weg gebracht wurden (auch wenn sich so mancher bis heute über das Zeitgefühl der Bundesregierung im Zusammenhang mit “sofort” wundert…). Allein dass es Dimensionen (ja: Plural!) braucht, in denen darum gerungen wird, ist grotesk. Erst hat das Landessozialgericht Essen beschieden, dass es keine Zulagen zu geben bräuchte, weil die bis dahin nur geforderten “Community-Masken” im Textil- und Kleidungsanteil des Regelbedarfs – eben pauschal – schon enthalten wären, was dem Sprichwort vom “letzen Hemd” eine ganz neue zynische Bedeutung mitgab. Dann wurden die “medizinischen Masken” auf einmal im Anteil für Hygieneartikel verortet (obwohl die Masken eher Unhygieneartikel sind), dessen Budget dafür zwar technisch wenigstens hinreichend wäre, aber nur um den Preis des Verzichts auf Seife, Shampoo, Zahnpasta – den ganzen Monat lang, jeden Monat!

Und dann kommt der “Wirtschaftsrat” der CDU und lehnt in völliger Unkenntnis wirtchaftlicher Zusammenhänge (siehen einfach weiter oben!) jede Hartz-IV-Erhöhung ab, offenbar sogar ohne jede Differenzierung zwischen dem längst überfälligen Anstieg des Regelbedarfs zum Erreichen des Mindestmaßes an Teilhabe und den durch die Pandemie-Paranoia-Politik selbst aufgezwungenen Zusatzkosten zur Erfüllung der auferlegten Pflichten! Das “Argument” ist zum Schießen: “Der Zugang zu Hartz IV wurde in der Corona-Krise ohnehin bereits erleichtert und großzügiger gestaltet”, entblödet sich Generalsekretär Wolfgang Steiger für einen O-Ton seinen Namen herzugeben. Stehen der Zugang zu Hartz IV und die Höhe des Regelbedarfs in irgendeinem Zusammenhang? Nicht im geringsten! Schlimmer: Der “erleichterte Zugang” wurde für Solo-Selbstständige, Freie und Künstlerinnen als Quasi-Soforthilfe für aufgezwungene Einnahmeausfälle geschaffen, obwohl das Hartz IV-System weder darauf zugeschnitten (Sippenhaft der “Bedarfsgemeinschaft”), noch dafür geeignet ist (Unterdeckung selbst des Existenzminimums). Auch hierzu fällt uns nur “Skandal!” ein.

Darum unterstützen wir gemeinsam mit einer stetig wachsenden Zahl weiterer Organisationen diesen an die Bundesregierung gerichteten Appell des Paritätische Gesamtverband:

Arm sein ist teuer – besonders in der Corona-Krise - unterzeichne jetzt unseren Appell!

Die COVID-19-Pandemie mit all ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen ist eine Herausforderung für uns alle. Doch sie trifft die Ärmsten in der Gesellschaft besonders hart. Sie warten noch immer auf angemessene Unterstützung.

Wir fordern daher…

...die bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IV angewiesen sind. Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe.

...für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat. Denn es entstehen durch Corona zusätzliche Bedarfe durch wegfallende Schulessen, Preissteigerungen bei Obst und Gemüse, Mehrausgaben für Hygieneartikel und Masken oder Spielzeug und Bücher für Kinder im Lockdown.

...für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen.

Unterzeichnen Sie unseren Appell!

Manfred Bartl
Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut

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Mein Freund Albert und ich, wir meinen ja, dass auch relative Armut absolut abgeschafft gehört! Zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut (International Day for the Eradication of Poverty) zeigen wir, dass es nicht nur um@die Beseitigung absoluter Armut geht, sondern auch darum, die relative Armut abzuschaffen, damit in den sog. entwickelten Ländern ein stärkeres Wir entsteht, das sich aktiv gegen die absolute Armut und für eine egalitäre Weltgesellschaft einsetzt! Zu den Faktoren relativer Armut zählen schlechte Grundsicherung, aktive Exklusion arm Gemachter (Beispiel “Sozialticket” in Mainz und #schwarzfahrenfuergerechtigkeit), Schlechterstellung von Alleinerziehenden, ein unzureichender gesetzlicher Mindestlohn, die Zerstörung des Rentensystems und vieles mehr genau hier in diesem Land! Und gerade jetzt wird erneut von dieser Bundesregierung versucht, den Regelbedarf der Grundsicherung (Hartz IV) künstlich kleinzurechnen! Während Verivox sich zur Leistbarkeit der Stromrechnung davon kritisch geäußert hat, warten wir beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels angesichts der öffentlichen Aufmerksamkeit der Frankfurter Buchmesse noch immer auf die Forderung im Interesse des Buchhandels, Bezieher*innen der Grundsicherungsleistungen als Kunden zurückzugewinnen, indem der Buchkauf unter Bedingungen der Buchpreisbindung als regelbedarfsrelevant berücksichtigt wird. Überhaupt ist der ganze Einzelhandel gefordert, für einen höheren Regelbedarf aufzustehen, ach was: aufzustampfen #EradicatePoverty

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Mein Freund Albert und ich, wir meinen ja, dass auch relative Armut absolut abgeschafft gehört!

Zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut (International Day for the Eradication of Poverty) zeigen wir, dass es nicht nur um@die Beseitigung absoluter Armut geht, sondern auch darum, die relative Armut abzuschaffen, damit in den sog. entwickelten Ländern ein stärkeres Wir entsteht, das sich aktiv gegen die absolute Armut und für eine egalitäre Weltgesellschaft einsetzt!
Zu den Faktoren relativer Armut zählen schlechte Grundsicherung, aktive Exklusion arm Gemachter (Beispiel “Sozialticket” in Mainz und Schwarzfahren für Gerechtigkeit), Schlechterstellung von Alleinerziehenden, ein unzureichender gesetzlicher Mindestlohn, die Zerstörung des Rentensystems und vieles mehr genau hier in diesem Land! Und gerade jetzt wird erneut von dieser Bundesregierung versucht, den Regelbedarf der Grundsicherung (Hartz IV) künstlich kleinzurechnen! Während Verivox sich zur Leistbarkeit der Stromrechnung davon kritisch geäußert hat, warten wir beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels angesichts der öffentlichen Aufmerksamkeit der Frankfurter Buchmesse noch immer auf die Forderung im Interesse des Buchhandels, Bezieher*innen der Grundsicherungsleistungen als Kunden zurückzugewinnen, indem der Buchkauf unter Bedingungen der Buchpreisbindung als regelbedarfsrelevant berücksichtigt wird. Überhaupt ist der ganze Einzelhandel gefordert, für einen höheren Regelbedarf aufzustehen, ach was: aufzustampfen!

Am 30. und 31. Oktober 2020, also auf den Gleisen zu den anstehenden Entscheidungen im Deutschen Bundestag, führt das Bündnis “AufRecht bestehen!” Aktionstage durch, um unser aller Forderung nach Regelbedarfen, die zum Leben reichen, nach einem besseren Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung, nach der Rücknahme aller politisch motivierten Streichungen bei der Regelbedarfsermittlung und nach 100 bzw. 200 Euro Corona-Zuschlag sofort (!) Nachdruck zu verleihen.

Auch in der Mainzer City werdet Ihr am 30. Oktober einen Infostand der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV und des Bezirkserwerbslosenausschusses ver.di Mittelrhein (Süd) erwarten dürfen! Näheres sobald wie möglich hier!

Mondays for Future

Zukunft für Europa! Solidarität mit dem Klimastreik #FridaysForFuture der Schüler*innen!

am Montag, den 13. Mai 2019
um 17:30 Uhr
vom Gutenbergplatz Mainz aus

Zukunft!

Für unser Klima, für Demokratie, für soziale Gerechtigkeit, für Europa!

Mainzer*innen unterstützen die Forderungen der streikenden Schüler*innen:
Im März und April haben wir in unseren ersten zwei Montagsspaziergängen eine sofortige und vor allem klimaverträgliche Energie- und Verkehrswende gefordert.
Bei unserem letzten Montagsspaziergang am 13. Mai beleuchten wir vor der Kommunal- und Europawahl die Agrarwende. Die stark subventionierte Agrarindustrie mit ihren hohen Treibhausgas-Emissionen ist uns Ansporn genug wieder auf die Straße zu gehen. In vier Redebeiträgen fordern wir ein Umdenken hin zur ökologischen und klimaschonenden Landwirtschaft, eine artgerechte Tierhaltung, den Verzicht auf Umweltgiften und das damit verbundene Ende des Insektensterbens.

Mondays for Future Mainz dauert rund eine Stunde und startet 17:30 Uhr am Gutenbergplatz.
Des Weiteren rufen wir zu den Großdemos am 18.5. in Koblenz und am 19.5. in Frankfurt am Main sowie zur Teilnahme zum Global Climate Strike for Future am 24.5. (10 Uhr, Hauptbahnof Mainz) auf.

Showdown im Landgericht am 11.09.2018

Ernsthaft: Das Landgericht Mainz, hat den Schwarzfahrer für Gerechtigkeit am 11. September [Nine Eleven (9/11)] 2018 zur Verhandlung um 11 Uhr in Saal 16, Gebäude A vorgeladen. SAVE THE DATE! Zwangsläufig wird es auf Landgerichtsebene erst richtig politisch werden, also nach dem Motto “Gesellschaft gegen Unrechtsstaat” – zumal die Amtsgerichtsverhandlung bekanntermaßen mit den Richterworten endete: ” ‘Sie tragen etwas auf einer Ebene aus, wo es nicht hingehört’, hielt der Richter [ihm] vor, ein Strafgericht sei nicht der Ort, um seinen Kampf für ein bezahlbares Sozialticket auszutragen.” (Mainzer AZ) …was Nonsens ist, denn das Amtsgericht hatte ihn doch nicht freundlich eingeladen, um bei Kaffee & Kuchen meine Beweggründe in lockerer Atmosphäre zu erörtern, sondern ihn zur erzwungenen Verteidigung meiner (Grund-)Rechte vorgeladen – und so verhält es sich auch wieder bei der Berufungsverhandlung vorm Landgericht Mainz!

Sicher wird es wieder eine kleine Aktion vorneweg geben, weil der Schwarzfahrer für Gerechtigkeit zu nahe am Gericht wohnt und von anderswoher kommen muss, damit er das Gericht adäquat schwarzfahrend ansteuern kann. Die Details stehen noch nicht fest. Möchte jemand Ideen beisteuern, begrüßen wir das von ganzem Herzen! Überhaupt wäre es schön, wenn alle ihre Kanäle auch unabhängig von mir bespielen und befeuern könnten – schließlich geht es um rund 20.000 Mainzerinnen und Mainzer! Ansonsten lohnt sich frühzeitiges Erscheinen wegen der zu erwartenden Personenkontrollen.

Agora-Diskussion zur Lebensmittelversorgung

Am Freitag, den 2.9.2016 ab 15 Uhr nimmt der Sprecher der Initiative gegen HARTZ IV, Manfred Bartl, teil an der SCHNIPPELPARTY mit Talley Hoban im Rahmen der Wiesbadener Biennale-Veranstaltungsreihe Das Parlament: Die Agora. Unter dem Titel “food-sharing gegen die Krise in Wiesbaden und Griechenland” werden Lebensmittelversorgung, Lebensmittelverschwendung, soziale Zerklüftungen europäischer Gesellschaften und Lösungen einer menschenwürdigen Zivilgesellschaft thematisiert. Veranstaltungsort ist das wunderschön gestaltete partizipative Parlament unter freiem Himmel nach dem altgriechischen Vorbild der Agora am Warmen Damm vor dem Wiesbadener Staatstheater.

In Deutschland leben 1,5 Millionen Menschen vom Tafelwesen. Sichern die gemeinnützigen Suppenküchen die Versorgung vieler Menschen, so institutionalisieren sie auch die Abhängigkeit Bedürftiger von Almosen im Hartz 4-System.
Die Food-Aktivistin Talley Hoban startete 2013 mit ihren Schnippelpartys, eine Gemeinschaftskochaktion mit geretteten Lebensmitteln, um das Bewusstsein für verschwendete Lebensmittel zu schärfen.
In der Agora veranstaltet sie jetzt eine Schnippelparty gemeinsam mit Manfred Bartl von der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, Apfelkomplott Wiesbaden, einer Initiative für solidarische Landwirtschaft, und Filippos Polatsidis, einem Aktivisten solidarischer Ökonomie aus Griechenland. Gemeinsam schnippelnd, kochend und tafelnd diskutieren sie wie solidarisches Produzieren von Lebensmitteln und eigenständiges “food-sharing” Alternativen zur institutionalisierten Armut sein könnten. Fragen nach der Nahrungssouveränität einer Gesellschaft im Kontext des kriselnden Europas treffen auf praktisch konkrete Tipps, wie man solidarisch, nachhaltig und jenseits von Verschwendung Lebensmittel produzieren und verkochen kann.

aus der Veranstaltungsankündigung

Ursache und Wirkung vertauscht

Derzeit findet man immer mehr Zeitungsartikel, deren Tenor ungefähr lautet: “Die erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher profitieren kaum trotz eines guten Arbeitsmarktes.”
Beispiele:

Das ist natürlich kompletter Humbug!

Dass Hartz IV-Empfänger_innen, also Langzeiterwerbslose immer weniger Chancen haben, durch Aufnahme einer Tätigkeit in einem regulären Unternehmen, also etwa durch einen sozialversicherungspflichtiges Vollzeitarbeitsverhältnis, dem Leistungsbezug zu entrinnen, von Hartz IV unabhängig zu werden, ist doch umgekehrt gerade ein Indikator dafür, dass der Arbeitsmarkt dysfunktional ist, kaputt ist, am Boden liegt, keine ausreichende Dynamik zeigt, selektiv wirkt, falsch gepolt ist, nichts mehr taugt!
Ebenfalls umgekehrt sind Aussagen, die in dieser Form Ursache und Wirkung vertauschen, Indikatoren dafür, dass die Medien gleichgeschaltet sind und alle dieselben Lügen verbreiten!

Redebeiträge zum 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

  Wir präsentieren hier die Redebeiträge zur Kundgebung zum 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vom Bezirkserwerbslosenausschuss ver.di Rhein – Nahe – Hunsrück gemeinsam mit dem ver.di Bezirk Rhein – Nahe – Hunsrück am 9. Februar 2015 auf dem Gutenbergplatz/Theaterseite in Mainz

 

Kommt alles Gute von oben?

von Manfred Bartl, Vorsitzender des Bezirkserwerbslosenausschusses ver.di Rhein – Nahe – Hunsrück

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Mainzerinnen und Mainzer!

Kommt alles Gute von oben?

Das ist die Frage, mit der wir uns heute an die Welt wenden, indem wir 100 Luftballons zum 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in den Himmel über Mainz steigen lassen und ins Land Rheinland-Pfalz hinaus schicken. Wir feiern die normative Grundlage eines menschenwürdigen Existenzminimums, die Geburt eines sozialen Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG – der Menschen­würde – in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG – dem Sozialstaatsprinzip!

Vor 5 Jahren, am 9. Februar 2010, wurde uns auf diese Weise vom Bundes­verfassungs­gericht in Karlsruhe ein menschenwürdiges Existenzminimum versprochen – aber die neoliberalen Parteien im Bundestag und vor allem die in Regierungsverantwortung haben nur das Blaue vom Himmel gelogen! Und das ist schon verdammt unverschämt, wenn man bedenkt, dass das Bundesverfassungsgericht sie und ihre Vorgänger dabei ertappt hatte, das Existenzminimum teilweise mit „Schätzungen ‘ins Blaue hinein’“ bestimmt zu haben, was der nunmehr grundrechtlich begründeten Obliegenheit des Gesetzgebers zuwider läuft, die „Wertungen und Entscheidungen der verfassungsrechtlichen Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums nachvollziehbar zu begründen“. Das sei vor allem zu fordern, so das Bundesverfassungsgericht, wenn der Gesetzgeber von seiner selbst gewählten Methode abweiche! Und das hat er massiv!

Erinnern wir uns an den Ursprung des Verfahrens: Jürgen Borchert, Richter am Landessozialgericht Hessen, hatte einen Fall dem Bundesverfassungs­gericht vorgelegt, um primär die rein prozentual vom Eckregelsatz abgelei­teten Kinderregelsätze auf Verfas­sungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Denn Kinder sind keine halben Erwachsenen! Kinder brauchen nicht 60, 70 oder 80 Prozent der Alkoholmenge eines Erwachsenen, sondern haben eigene, spezifische Bedürfnisse auf vielen altersabhängigen, auch quantitativ abgestuften Niveaus. Wir alle kennen den Bedarf von heranwachsenden Kindern an Schuhen, aus denen sie buchstäblich herauswachsen! Warum nicht auch der Gesetzgeber?

Jürgen Borchert hatte sich am Tag vor der Urteilsverkündung gegenüber dpa als Prophet versucht und sich als erstaunlich treffsicher erwiesen: Er erwarte vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung von grundsätzlicher Be­deutung zu den Hartz-IV-Regelsätzen. „Es wird wahrscheinlich die Geburt eines neuen Grundrechts geben. Es geht um die Frage eines an der Wohlstandsentwicklung der Gesamtgesellschaft orientierten menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses muss in einem transparenten Verfahren im Parlament festgelegt werden.“

Tatsächlich umfasste das kurz darauf verkündete Urteil nicht nur das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe, wie ich es schon zur Grundlage meiner Forderung nach einem menschenwürdigen Sozialticket für Mainz Anfang 2009 gemacht hatte, sondern auch eine Transparenz bei der Berechnung der Regelsätze, für welche dem Gesetzgeber jedoch ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit zugebilligt wurde. Außerdem wurde dem Gesetz­geber ein Zeitlimit gesetzt: Bis zum 1.1.2011 sollte die alle Regulierungsanforderungen enthaltende Novelle in Kraft getreten sein. Die Bundes­regierung versagte und umschiffte den so gefürchteten „rechtsfreien Raum“ nur durch einen Kunstgriff, indem das am 1. April 2011 im Bundestag verabschiedete Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft trat. Eine Blamage sondergleichen!

Zugesagt wurden – zusammengefasst:

  • ein menschenwürdiges Existenzminimum,
  • ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben und
  • eine Transparenz bei der Berechnung des Regelbedarfs und der Kinderregelbedarfe.

Umgesetzt wurden – zusammengefasst:

  • Der Hartz IV-Regelbedarf wurde 2011 von 359 auf 364 Euro heraufgesetzt und ging bis heute auf nur 399 Euro hoch. Ist das menschenwürdig? Wir sagen: Nein!
  • In den 399 Euro sind 20,30 Euro für Mobilität festgeschrieben. Mobil zu sein ist die Grundlage, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu können. Das reicht vorne und hinten nicht!
  • Bei der Berechnung der Kinderregelsätze ist bis heute nichts passiert, Hier prüft man in keinster Weise zwingende Notwendigkeiten. Das ist unglaublich!

Das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfs erwies sich als groß angelegte Täuschung der Öffentlichkeit:

Die Kinderregelsätze blieben bloß mathematisch vom Eckregelsatz abgeleitet. Schlimmer noch: Im Zuge der Urteilsumsetzung ergänzte Anteile für die Teilhabe von Kindern, die dem Anspruch eben dieses Urteils nach selbstverständlich in den Regelbedarf hinein gehören, wurden als „Bildungs- und Teilhabepaket“ ausgelagert und hinter neue Antragshürden gestellt. Das heißt, man macht alles schwieriger – und schiebt ein paar Jahre später eine „Rechtsvereinfachung im SGB II“ nach, sodass es wieder einfacher wirken möge. Aber darauf, perfide Bundesregierung, ist niemand reingefallen!

Die Bemessungsgrundlage wurde von 15 auf 20 Prozent der untersten Einkommen abgesenkt, ohne wirklich alle Transferempfänger aus dieser Gruppe herauszurechnen.

Der ÖPNV-Anteil am gesamten Mobilitätsanteil in Hartz IV von aktuell 20,30 Euro ist in keinster Weise hinreichend, um sich das Mainzer Sozialticket für 57,30 Euro kaufen zu können. Dabei ist klar: Ohne Mobilität keine Teilhabe!

Der Regelsatzanteil für Alkohol- und Tabakprodukte in Höhe von rund 20 Euro wurde komplett gestrichen und auf perfide Weise – nämlich zum Ausgleich des Flüssigkeitsverlust beim Absetzen des im Alkoholanteil mitzudenkenden Bieres – ersetzt durch einen Kasten Wasser im Wert von 2,99 Euro, sodass bei sparsamer Inanspruchnahme unter Rückgriff auf Billig-Mineralwässer sogar noch die eine oder andere Flasche Fruchtsaft dabei rausspringe – ja, geht’s denn noch zynischer?

Ja, es ging noch zynischer: Die per saldo übrig bleibende Erhöhung der Summe aller Anteile von 5 Euro wurde als Regelbedarfserhöhung verkauft, obwohl es sich in Wirklichkeit um eine massive Absenkung handelte!

Die weitere jährliche Anpassung des Regelbedarfs, bis dahin an der Steigerung der Renten orientiert, wird zum überwiegenden Teil am Preisindex festgemacht, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte, aber ein Teil Lohnorientierung ist noch immer drin. Und wenn man bedenkt, dass der reale Preisindex für den im Hartz IV-Regelbedarf ungefähr berücksichtigten statistischen Warenkorb den allgemeinen Preisindex in der Regel übersteigt, dann gibt’s da kein Vertun: Wir fordern: Weg damit!

Es geschehen aber noch Zeichen und Wunder. Wenn wir heute am 9. Februar 2015 den 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums begehen, dann ist der ver.di-Bezirk Rhein – Nahe – Hunsrück mit im Boot. Und schon auf der Bezirks­konferenz von ver.di Rhein-Nahe-Hunsrück freute uns sehr, dass sich der Bezirk geschlossen gegen die Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) und ihre Pläne zur Rechtsvereinfachung im SGB II stellte: Die Bezirkskonferenz ver.di Rhein-Nahe-Hunsrück hat am 11. Oktober 2014, den Antrag D 001 des Bezirkserwerbslosenausschusses ver.di Rhein-Nahe-Hunsrück, „Durchsetzung einer Rechtsvereinfachung nach dem SGB II nur im Sinne der Betroffenen“, einstimmig wie folgt beschlossen:

Wir lehnen jede rechtliche Verschlechterung in Folge einer so genannten Rechtsvereinfachung, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz unter Vorsitz von Rheinland-Pfalz vorbereitet und beschlossen werden soll, ab. Wir sind für die strikte Einhaltung der Mindestvorgaben des Bundesverfassungs­gerichts vom 9. Februar 2010. Wir lehnen jede rechtliche und tatsächliche Verschlechterungen für die Langzeiterwerbslosen und ihre Familien ab.“

Zur Begründung heißt es: „Schon die sachwidrige Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe hat die grundrechtliche Situation der Betroffenen teilweise extrem verschlechtert. Dieser falsche Schritt ist zu korrigieren, anstatt durch immer weitere Verschlimmbesserungen den Karren immer tiefer in den Dreck zu fahren.“

Am 1. Januar 2015 wurde Hartz IV zehn Jahre alt, und der bereits erwähnte Jürgen Borchert befindet sich nun im Un-Ruhestand. Dass die Zahl der Arbeitslosen so niedrig wie seit langem nicht mehr, wie es allenthalben gepriesen wird, ist laut Borchert kein Erfolg: „Das Arbeitsvolumen blieb seit 2000 gleich, wurde durch Leih-und Teilzeitarbeit nur auf mehr Personen verteilt. So haben wir eine Abwärtsspirale der Löhne in Gang gesetzt – mit der Folge, dass immer mehr Löhne subventioniert werden müssen.“ Hier handele es sich um eine Marktverzerrung. „Das stinkt nicht nur zum Himmel, sondern konkurriert auch die Arbeitsmärkte unserer Nachbarn in Europa in Grund und Boden.“ Hartz IV erwecke den Eindruck, als ob die Langzeit­arbeitslosigkeit ein persönliches Versagen sei. „Man macht Opfer zu Tätern“, so Borchert und: „Ja, es stimmt: Ich bin zornig!

ver.di will – wir wollen –, dass die Zusagen von Politik und der obersten Gerichtsbarkeit an die Betroffenen von Hartz IV endlich umgesetzt werden!

ver.di setzt sich – wir setzen uns – für ein menschenwürdiges Leben aller Bürgerinnen und Bürger ein!

Ich wünsche mir, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe vom 9. Februar 2010, dem heute noch immer keine adäquat verfassungsgemäße Gesetzgebung und Rechtsprechung folgen, jetzt endlich Verfassungswirklichkeit werden kann, da man zum 10. Geburtstag von Hartz IV erkannt hat, wie umfassend und wie gravierend diese sogenannten Reformen gescheitert sind.

In diesem Sinne:

Happy Birthday, Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums!

 

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5 Jahre Bundesverfassungsgerichtsurteil. Regelleistungen nach SGB II ( “Hartz IV-Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bevor ich vor Ihnen spreche, möchte ich mich kurz bei Ihnen vorstellen. Mein Name ist Manuela Holz, ich bin Mitglied der Linken und Sprecherin der LAG Hartz IV in Rheinland- Pfalz sowie aktiv beim Erwerbslosenausschuss von ver.di Rhein – Nahe – Hunsrück in Mainz.

Mein Anliegen ist es heute, ein Fazit zu ziehen, meiner Meinung und selbstverständlich auch die Ansicht meiner Partei hier in dieser kleinen Rede Ausdruck zu verleihen.

Vor 5 Jahren, am 9.02.2010 fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Urteil, dass die Regelleistungen nach SGB II ( “Hartz IV-Gesetz”) nicht verfassungsgemäß sind.

Das Bundesverfassungsgericht entschied über die Gewährleistung und die Vorgehensweise bei der Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums gemäß des Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes.

Es erklärte als Leitsatz, das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 , Abs. 1 des GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Dieses ist ein absoluter und grundsätzlich stets zu gewährleistender Anspruch.

Ich möchte zur Erinnerung noch einmal kurz die wichtigsten Punkte des Urteils zusammenfassend darstellen:

1. die Regelleistungen für Haushaltsvorstände und die davon abgeleiteten Regelleistungen für Partner/innen und für im Haushalt lebendenden Kinder.

2. das zweimal im Jahr gezahlte “Schulgeld” in Höhe von 100 €, es wurde “freihändig” geschätzt.

3. das Fehlen einer Regelung für Leistungen für atypische, laufende Bedarfe, die nicht von der pauschalierten Regelleistung erfasst werden.

Ganz besonders bemängelte das BVerfG die Regelleistung für Kinder, da sie pauschalisiert (60 % und 80 % der Regelleistung des HHV) sind und nicht dem tatsächlichen Bedarf eines Kindes entsprechen. Sein vorgenommener Abschlag von 20 – 40 % beruht auf eine freihändige Schätzung ohne spezifische Fundierung. Weiterhin befürchtete das BVerfG, dass ohne Deckung dieser Kosten hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen droht.

Was macht einen Menschen aus? Sind Kinder nur 60 % oder 80 % Mensch? Die damalige und die heutige Bundesregierung sieht es wohl so, da sie bis heute keinen eigenständigen realistischen Regelsatz für Kinder, wie vom BVerfG gefordert, geschaffen hat.

Ebenso forderte das BVerfG eine transparente, nachvollziehbare, an den realen Bedingungen angepasste Neuberechnung der Regelleistungen.

Das BVerfG gab der Bundesregierung bis zum 31.12.2010 Zeit, Neuregelungen zu finden und das Urteil umzusetzen.

Aber was geschah wirklich?

Nach monatelangen Verhandlungen, mehr als 3 Monate über die gesetzte Frist hinaus und übertriebenen Geschäftigkeit sowie mediale Propagandamaschine (stetige Diskussion über und mit Diskriminierung SGB II-Beziehern) einigte man sich schließlich auf eine Erhöhung des Regelsatzes um 8 Euro in zwei Schritten. Gleichzeitig kam es aber zu einer Kürzung, durch Zahlenschiebereien, Streichung bestimmter Leistungen aus dem Regelsatz finanzierte sich die Erhöhung de facto selbst aus den Kürzungen des Regelsatzes.

“Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt!”

Frau von der Leyen zauberte aus dem Hut ihr Bildungs- und Teilhabepaket.

250 Euro für ein sogenanntes Bildungspaket im Jahr.

Was Frau von der Leyen( jetzt Frau Nahles ) jedoch verwundern sollte , ist, dass 10 Euro für „gesellschaftliche Teilhabe“ ausreichen sollen, und diese eigentlich die Kernelemente einer menschenwürdigen, zugänglichen und teilhabefördernden Leistungsgestaltung sein sollten, wie vom BVerfG gefordert.

Hat das das den Kindern aus einer Hartz-IV-Familie aus seiner Armut geholfen? Hilft es den Kindern zu verbesserten Lebenschancen, sind die Veränderungen an den realen Bedingungen angepasst worden? Ist die Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden, so dass sie dem Sozialstaatsprinzip und dem Artikel 1 des GG entsprechen?

Ich behaupte “Nein”, im Gegenteil.

Dies trifft ebenso auf die Regeleistungen für Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben und es wird weiterhin die 100 € für den Schulbedarf aufgeteilt in 2 Chargen gezahlt.

Ich möchte noch einmal auf den ersten Leitsatz des BVerfG eingehen:  “Der Umgang mit der Menschenwürde” anhand des Teilhabe und Bildungspaketes.

Das Teilhabe und Bildungspaket wird als Sachleistung gewährleistet.

Im Allgemeinen sind Sachleistungen im SGB II nur in gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen möglich und bedürfen grundsätzlich „stets einer Einzelfallentscheidung. Sachleistungen haben tendenziell einen diskriminierenden Charakter, die Leistungen gehören als Geldleistung in die Hand der Eltern. Die Sachleistungs- bzw. Gutscheinregelung stellt Eltern unter den Generalverdacht, nicht mit Geld umgehen zu können – eine Behauptung, die so nicht stimmt, widerlegt ist und jeglicher Grundlage entbehrt, gerade Eltern mit geringem Einkommen sparen mehr an sich, als an ihren Kinder.

Das Leistungspaket dient letztendlich der Entmündigung und Diskriminierung von Eltern im Sozialleistungsbezug, da ihnen pauschal unterstellt wird, dass sie Geldleistungen nicht für ihre Kinder ausgeben würden..

Auch hier ist durch die Herausnahme der Bildungsleistungen aus dem Regelsatz und die einkalkulierten “Nichtinanspruchnahme des Bildungspaketes” , finanziert sich das Teilhabepaket fast von selbst.

Hier trifft auch der Satz zu: “Es ist ein Schelm, der Böses dabei denkt”.

Meine Schlusbetrachtung:

Bis heute sind die grundlegenden Forderungen des BVerfG nicht umgesetzt worden. Es gibt immer noch kein transparentes realistisches Berechnungsmodell, die Regelsätze für Erwachsene und für die Kinder sind immer noch nicht angepasst. Da stellt sich natürlich die Frage, wie ernst ist es der Politik mit unserem Grundgesetz, wie ernst ist es ihnen mit dem BVerfG. Da macht es natürlich Sinn die Behauptung, das BVerfG hätte zu viel Einfluss auf die Politik.

Spätestens 2005 mit Einführung der sogenannten “HARTZ IV”-Gesetzen wurde , so stellt es sich für mich dar, anscheinend unumkehrbar, die totale Umwälzung sämtlicher gesellschaftlichen Verhältnisse eingeleitet.

Laut Statistisches Bundesamt waren im Jahr 2013 schon 16,2 Millionen Deutsche von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Dieses System ist die Ursache für die wachsende soziale Kälte, für den Mangel an vernünftigen Arbeitsplätzen und die Existenzängste der meisten Bürger…

Die im Raum stehenden “Rechtsvereinfachungen” und Passiv-Aktiv-Transfers deuten eher auf eine Verschlimmbesserung bzw. teilweise Rückabwicklung, z.B. die temporäre Bedarfsgemeinschaft, bereits erkämpfter positiver Erfolge. Es ist anzuzweifeln, ob dieses Gesetz der “Rechtsvereinfachung” von Frau Nahles mit dem Grundgesetz verträglich ist.

In diesem Sinne:
Hartz IV… ist verfassungswidrig….. gehört abgeschafft!!!

Ostermarsch Mainz/Wiesbaden 2012 in Wiesbaden

am Karsamstag, den 7. April 2012

um 10:30 Uhr zur Auftaktkundgebung am Hauptbahnhof Wiesbaden

Für eine Welt ohne Krieg, Militär und Gewalt !

Seit Jahren führt Deutschland mit zunehmender Intensität Kriege in aller Welt, nirgends hat dies zur Befriedung der jeweiligen Konflikte geführt. Weder in Afghanistan, noch am Horn von Afrika oder im Kosovo wurden vor Ort demokratische Strukturen geschaffen oder den Menschen auch nur ein Leben ohne permanente Bedrohung gesichert. Im Gegenteil: je mehr Truppen entsandt werden, umso schlimmer wird es für die jeweils betroffene Bevölkerung und für zivile Hilfsorganisationen, die sich schließlich zurückziehen müssen.

Das ist kaum verwunderlich: Die Bundeswehr wird, wie alles Militär, in erster Linie zur Durchsetzung und Sicherung wirtschaftlicher und machtpolitischer Interessen eingesetzt.

Deutschland ist Europameister bei den Rüstungsexporten. Die deutschen Exporte von Kriegswaffen und Rüstungsgütern haben sich in den letzten Jahren verdoppelt. Jede Minute stirbt ein Mensch an den Folgen einer Gewehrkugel, einer Handgranate oder einer Landmine. Zu den Empfängern deutscher Waffen, Rüstungsgüter und Lizenzen zählen selbst Diktaturen und autoritäre Regime, die die Menschenrechte mit Füßen treten.
Schluss mit Rüstungsproduktion und Waffenhandel!

Der Ausbau der Bundeswehr zur Armee für Interventionskriege wird vorangetrieben. Dadurch soll ihr Einsatz effektiviert werden, sowohl im Ausland als auch im Innern.

Gerade auch nach der Aussetzung der sogenannten „Wehrpflicht“ (abgeschafft ist sie keineswegs) betreibt die Bundeswehr vehement eine Militarisierung der Öffentlichkeit, im Fernsehen und in Printmedien, bei zivilen Veranstaltungen, selbst Hobby- und Ausbildungsmessen und unmittelbar in den Schulen, um ihr schlechtes Image aufzupolieren, die Bevölkerung auf ihre Kriege einzustimmen – und nicht zuletzt um den fehlenden Nachwuchs zu rekrutieren.
Eine dem Frieden verpflichtete Gesellschaft braucht keine Armee!

Krieg wird immer mehr als selbstverständliches Mittel der Außenpolitik und der Interessendurchsetzung propagiert. Indem Bundeskanzlerin Merkel öffentlich Freude über den Tod von Osama bin Laden bekundet, wird versucht, emotional Unterstützung für die Gewalt zu mobilisieren. Die sogenannten humanitären Argumente für Krieg erweisen sich regelmäßig als vorgeschoben, auch im Libyen-Krieg, in dem die angeblich zu schützende Zivilbevölkerung von der NATO bombardiert und von Rebellen massakriert wurde.

Krieg darf kein Mittel der Politik sein!Krieg und Gewalt sind keine Lösung!Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit.Krieg ist organisierter Massenmord.Krieg schafft die Voraussetzungen für neue Kriege und neue Gewalt.

Dieser gefährlichen Dynamik müssen wir uns entgegenstellen, indem wir uns für Abrüstung, Entmilitarisierung, gewaltfreie Konfliktlösung und die Beseitigung aller Kriegsursachen einsetzen.

Wir treten ein für:

  • Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan und allen anderen Auslandseinsätzen, Aus­tritt aus der NATO, eine Bundesrepublik ohne Armee
  • Abzug der Besatzungsmächte aus Irak und Afghanistan;
  • Abschaffung aller Kriegs- und Zwangsdienste, nicht nur Aussetzung des Kriegsdienst­zwangs; Ende der Verfolgung von Kriegs­dienstverwei­gerern in aller Welt, Asyl für Kriegsdienstverweigerer
  • drastische Kürzung der Rüstungsausgaben
  • Beendigung aller Waffenexporte
  • zivile Nutzung von Militäranlagen und Rüs­tungsfabriken (Rüstungskonversion);
  • Abschaffung von Atomwaffen – z.B. den in Büchel (Eifel) stationierten Atomwaffen – und Atomkraftwerken;
  • Abkehr vom Öl zugunsten erneuerbarer Energien und einer Lebens.- und Produk­ti­onsweise, die mit deutlich weniger Energie auskommt; Klimapolitik ist Friedenspolitik!
  • Sicherung und Verteidigung sozialer und poli­tischer Errungenschaften und damit gegen Polizeigewalt, Sozialabbau, Überwachungs­staat und Bundeswehreinsatz im Innern
  • eine gerechte Weltwirtschaftsordnung

Es rufen auf

  • Alevitisches Kulturzentrum Mainz e.V./Mainz Alevi Kültür Merkezi
  • Antirassistische Gruppe Mainz
  • ARAK Antirassistischer Arbeitskreis Mainz
  • Attac Mainz
  • Attac Wiesbaden
  • Arbeitskreis Umwelt und Frieden (AUF AKK)
  • Connection e.V.
  • Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Mainz
  • Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Wiesbaden
  • DGB Mainz-Wiesbaden
  • DIE LINKE. Mainz
  • DIE LINKE. Rheinland-Pfalz
  • DIE LINKE. Wiesbaden
  • DKP Mainz
  • DKP Rheinland-Pfalz
  • DKP Wiesbaden-Rheingau/Taunus
  • GEW Mainz-Bingen
  • IG BAU Bezirksverband Wiesbaden-Limburg
  • IG Metall Wiesbaden-Limburg
  • Iranisches Kulturzentrum e.V.
  • Linkswärts e. V.
  • Mainzer Initiative gegen HARTZ IV
  • Mainz Özgürlük ve Dayanışma Derneği / Verein Freiheit und Solidarität Mainz
  • Medieninitiative Mainz-Wiesbaden Radio Quer
  • Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei LV Rheinland-Pfalz
  • Politische Lesben-und Schwulengruppe ROSA LÜSTE
  • Rathausfraktion Linke&Piraten Wiesbaden
  • SDAJ Wiesbaden-Rheingau/Taunus
  • ver.di Bezirk Wiesbaden
  • ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück
  • VVN/BdA Kreis Mainz-Bingen
  • Wählergruppe Linke Liste Wiesbaden

Spenden für den Ostermarsch bitte an:
DFG-VK Wiesbaden, GLS-Bank, BLZ 430 609 67, Konto-Nr. 4006161719,
Stichwort: Ostermarsch

Der Aufruf zum Ostermarsch als pdf-Datei

Offener Brief an die Mainzer Allgemeine Zeitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Mittwoch, den 29. Februar 2012 veranstaltet die “Allgemeine Zeitung” eine Podiumsdiskussion anlässlich der bevorstehenden Oberbürgermeister-Wahlen in Mainz am 11. März 2012. Die Diskussionsrunde ist gedacht als öffentlichkeitswirksamer Einsatz Ihrer Zeitung für unsere Demokratie, hier: bei der Direktwahl der Person des Oberbürgermeisters, sozusagen des Stadtverordnetenvorsitzenden, des obersten städtischen Repräsentanten und zugleich des Verwaltungschefs mit Richtlinienkompetenz.
Offenkundig eine wichtige Wahl für die Mainzer Bürgerinnen und Bürger!

Umso undemokratischer ist Ihre Organisation der Podiumsdiskussion, für die Sie nur drei der insgesamt acht OB-Kandidaten eingeladen haben, nämlich die nach Aussage der “Allgemeinen Zeitung” “aussichtsreichsten Bewerber“, also die Kandidaten von SPD, CDU und GRÜNEN und somit nicht einmal die Hälfte der Kandidaten. Darüber hinaus sind diese Kandidaten nach unserer Ansicht völlig aussichtslos!

  • Lukas Augustin (CDU) ist i.e.S. überhaupt kein Politiker, ein reiner Verwaltungsmensch ohne jeden Bezug zum politischen Amt des Oberbürgermeisters und ganz besonders ohne jeden Bezug zu den Nöten der Erwerbslosen und ihrer Familien.
  • Michael Ebling (SPD) ist politisch im Wesentlichen eine “weiße Wand”, auf der alle mit ihrem Weltanschauungspinsel malen können, wie sie gerade lustig sind. Im Anschluss vermengt Ebling all dies in opportunistischer Manier zu “seiner” Auffassung und geht damit unter Karrieregesichtspunkten in Kreisen der Hartz-IV-Partei SPD hausieren.
  • Günter Beck (GRÜNE) mag mal irgendwann in grauer Vorzeit “grün” gewesen sein, aber heute ist er nichts anderes als ein neoliberaler Zivilisationsvernichter. Als er dem Mainzer Staatstheater seine Kürzungsorgie aufbrummen wollte, hat ihn der Mainzer Stadtschreiber Ingo Schulze völlig zurecht und ausgesprochen wortgewaltig rundgemacht. Becks Claim zur OB-Wahl, “Holt Euch Eure Stadt zurück“, trieft nur so vor Ironie, weil er selbst als “Sparkommissar” einer der größten Raubritter der Stadt Mainz ist. Zu allem Überfluss vertritt er die Hartz-IV-Partei der GRÜNEN, die noch aus der Opposition heraus einen Antrag auf Einrichtung eines SozialPasses in den Stadtrat einbrachte und ihn seither, auch nach ihrem Regierungseintritt, im Sozialausschuss verrotten lässt.

Alle drei gehören Parteien an, die mit Hartz IV im Bund den Ausstieg aus der Zivilisation und den Einstieg in die Barbarei beschlossen haben und das Monstrum seither nachhaltig verschlimmbessern, etwa mit der Anrechnung (nach dem Kindergeld auch) des Elterngeldes als Einkommen, was der totalen Streichung gleichkommt, und mit durch sukzessive Regelsatzerhöhungen über faktische Kürzungen hinwegtäuschend die Öffentlichkeit – und leider auch die Presse im Allgemeinen und die “Allgemeine Zeitung” im Besonderen – erfolgreich über den exkludierenden Charakter von Hartz IV narren.

Wir erwarten keineswegs Unmögliches von Ihnen wie einen expressis verbis gegen Hartz IV agierenden OB-Kandidaten aus dem Nichts. Es würde uns vollkommen reichen, wenn die “Allgemeine Zeitung” ihrem Namen wenigstens beim Podium ihres Forums soweit gerecht werden und Sie für eine allgemeine Besetzung sorgen, also alle acht OB-Kandidaten einladen würden! Nur so hat der Wettbewerb der Meinungsbildung auch einen Markt!

Vielen Dank!