Tag Archives: Mainzer Mobilität

Das Sozialticket wird (fast) sozial

Früher verschämt außen vor gelassen bzw. in den “Besonderen Beförderungsbedingungen” des Verkehrsverbundes Mainz Wiesbaden (VMW) versteckt, hat das Mainzer Sozialticket – wenngleich immer noch unter dem Terminus technicus “Sondermonatskarte” getarnt – nun eine eigen Seite für seinen Webauftritt!

https://www.mainzer-mobilitaet.de/tickets-und-tarife/sondermonatskarte-mainz


Alle Informationen zum Verbreiten auch gleich hier:

Sondermonatskarte Mainz

Vergünstigter Fahrschein mit dem MainzPass

In Kombination mit dem MainzPass der Stadt Mainz erhalten Sie vergünstigte Monatskarten. Informationen und Rahmenbedingungen zum MainzPass finden Sie auf der MainzPass-Webside der Stadt Mainz.

➡️ Freie Wahl des Startdatums
➡️ Gültig bis einschließlich dem gleichen Tag des Folgemonats
➡️ Rund um die Uhr auf allen Linien im RMV-Tarifgebiet 6500 (Mainz/Wiesbaden) gültig (Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, Regionalbahnen) ⬅️ NEU!
➡️ Persönlich und nur gültig in Verbindung mit einem gültigen MainzPass
➡️ Keine Mitnahmeregelung

Preis der Sondermonatskarte Mainz

Vergünstigte, persönliche Monatskarte für Inhaber/-innen des MainzPasses der Stadt Mainz. Gültig ab dem ausgewählten Startdatum bis zum gleichen Tag des Folgemonats. Fahrschein gilt nur in Verbindung mit einem gültigen MainzPass. Der MainzPass muss noch mindestens einen Monat ab dem ersten Gültigkeitstag der Sondermonatskarte Mainz gültig sein.

RMV-Preisstufe 13 (Stand zum: 1.1.2023)

Sondermonatskarte Mainz 30,00 €

Fahrschein erhältlich:

➡️ an den Automaten an unseren Haltestellen ⬅️ NEU!

➡️ in unseren Vorverkaufsstellen

➡️ in der RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz


Drei Anmerkungen:

🔴 Der scheinbare Nachteil, dass die Fahrkarte nicht übertragbar, sondern “Persönlich” ist, ist für die Betroffenen ein Vorteil, weil die Karte dadurch bei Verlust ersetzt werden kann!

🔴 Die bislang bekannte Schikane Keine Mitnahmeregelung bleibt bestehen!

🔴 Auch die fiese Unsitte, dass man die Sondermonatskarte am Schalter wohl nur erhält, wenn man diese Voraussetzung erfüllt: “Der MainzPass muss noch mindestens einen Monat ab dem ersten Gültigkeitstag der Sondermonatskarte Mainz gültig sein.” …bleibt bestehen. Offenbar findet sich niemand mit selbst diesem klitzekleinen bisschen Mut, der nötig ist, um gegen diesen Quatsch vorzugehen…… — Ironisch ist dann freilich, dass die Sondermonatskarte jetzt auch am Automaten erhältlich ist, der dieses Detail logischerweise gar nicht checken kann!


…und eine Ergänzung:

Nach 4 Jahren des totalen Irrwegs eines 9-Uhr-Moantstickets kehrt das Sozialticket zur Normalität eines normalen Monatstickets zurück, das rund um die Uhr gültig ist.