Wir präsentieren hier die Redebeiträge zur Kundgebung zum 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vom Bezirkserwerbslosenausschuss ver.di Rhein – Nahe – Hunsrück gemeinsam mit dem ver.di Bezirk Rhein – Nahe – Hunsrück am 9. Februar 2015 auf dem Gutenbergplatz/Theaterseite in Mainz
Kommt alles Gute von oben?
von Manfred Bartl, Vorsitzender des Bezirkserwerbslosenausschusses ver.di Rhein – Nahe – Hunsrück
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Mainzerinnen und Mainzer!
Kommt alles Gute von oben?
Das ist die Frage, mit der wir uns heute an die Welt wenden, indem wir 100 Luftballons zum 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in den Himmel über Mainz steigen lassen und ins Land Rheinland-Pfalz hinaus schicken. Wir feiern die normative Grundlage eines menschenwürdigen Existenzminimums, die Geburt eines sozialen Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG – der Menschenwürde – in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG – dem Sozialstaatsprinzip!
Vor 5 Jahren, am 9. Februar 2010, wurde uns auf diese Weise vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein menschenwürdiges Existenzminimum versprochen – aber die neoliberalen Parteien im Bundestag und vor allem die in Regierungsverantwortung haben nur das Blaue vom Himmel gelogen! Und das ist schon verdammt unverschämt, wenn man bedenkt, dass das Bundesverfassungsgericht sie und ihre Vorgänger dabei ertappt hatte, das Existenzminimum teilweise mit „Schätzungen ‘ins Blaue hinein’“ bestimmt zu haben, was der nunmehr grundrechtlich begründeten Obliegenheit des Gesetzgebers zuwider läuft, die „Wertungen und Entscheidungen der verfassungsrechtlichen Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums nachvollziehbar zu begründen“. Das sei vor allem zu fordern, so das Bundesverfassungsgericht, wenn der Gesetzgeber von seiner selbst gewählten Methode abweiche! Und das hat er massiv!
Erinnern wir uns an den Ursprung des Verfahrens: Jürgen Borchert, Richter am Landessozialgericht Hessen, hatte einen Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, um primär die rein prozentual vom Eckregelsatz abgeleiteten Kinderregelsätze auf Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Denn Kinder sind keine halben Erwachsenen! Kinder brauchen nicht 60, 70 oder 80 Prozent der Alkoholmenge eines Erwachsenen, sondern haben eigene, spezifische Bedürfnisse auf vielen altersabhängigen, auch quantitativ abgestuften Niveaus. Wir alle kennen den Bedarf von heranwachsenden Kindern an Schuhen, aus denen sie buchstäblich herauswachsen! Warum nicht auch der Gesetzgeber?
Jürgen Borchert hatte sich am Tag vor der Urteilsverkündung gegenüber dpa als Prophet versucht und sich als erstaunlich treffsicher erwiesen: Er erwarte vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung zu den Hartz-IV-Regelsätzen. „Es wird wahrscheinlich die Geburt eines neuen Grundrechts geben. Es geht um die Frage eines an der Wohlstandsentwicklung der Gesamtgesellschaft orientierten menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses muss in einem transparenten Verfahren im Parlament festgelegt werden.“
Tatsächlich umfasste das kurz darauf verkündete Urteil nicht nur das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe, wie ich es schon zur Grundlage meiner Forderung nach einem menschenwürdigen Sozialticket für Mainz Anfang 2009 gemacht hatte, sondern auch eine Transparenz bei der Berechnung der Regelsätze, für welche dem Gesetzgeber jedoch ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit zugebilligt wurde. Außerdem wurde dem Gesetzgeber ein Zeitlimit gesetzt: Bis zum 1.1.2011 sollte die alle Regulierungsanforderungen enthaltende Novelle in Kraft getreten sein. Die Bundesregierung versagte und umschiffte den so gefürchteten „rechtsfreien Raum“ nur durch einen Kunstgriff, indem das am 1. April 2011 im Bundestag verabschiedete Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft trat. Eine Blamage sondergleichen!
Zugesagt wurden – zusammengefasst:
- ein menschenwürdiges Existenzminimum,
- ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben und
- eine Transparenz bei der Berechnung des Regelbedarfs und der Kinderregelbedarfe.
Umgesetzt wurden – zusammengefasst:
- Der Hartz IV-Regelbedarf wurde 2011 von 359 auf 364 Euro heraufgesetzt und ging bis heute auf nur 399 Euro hoch. Ist das menschenwürdig? Wir sagen: Nein!
- In den 399 Euro sind 20,30 Euro für Mobilität festgeschrieben. Mobil zu sein ist die Grundlage, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu können. Das reicht vorne und hinten nicht!
- Bei der Berechnung der Kinderregelsätze ist bis heute nichts passiert, Hier prüft man in keinster Weise zwingende Notwendigkeiten. Das ist unglaublich!
Das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfs erwies sich als groß angelegte Täuschung der Öffentlichkeit:
Die Kinderregelsätze blieben bloß mathematisch vom Eckregelsatz abgeleitet. Schlimmer noch: Im Zuge der Urteilsumsetzung ergänzte Anteile für die Teilhabe von Kindern, die dem Anspruch eben dieses Urteils nach selbstverständlich in den Regelbedarf hinein gehören, wurden als „Bildungs- und Teilhabepaket“ ausgelagert und hinter neue Antragshürden gestellt. Das heißt, man macht alles schwieriger – und schiebt ein paar Jahre später eine „Rechtsvereinfachung im SGB II“ nach, sodass es wieder einfacher wirken möge. Aber darauf, perfide Bundesregierung, ist niemand reingefallen!
Die Bemessungsgrundlage wurde von 15 auf 20 Prozent der untersten Einkommen abgesenkt, ohne wirklich alle Transferempfänger aus dieser Gruppe herauszurechnen.
Der ÖPNV-Anteil am gesamten Mobilitätsanteil in Hartz IV von aktuell 20,30 Euro ist in keinster Weise hinreichend, um sich das Mainzer Sozialticket für 57,30 Euro kaufen zu können. Dabei ist klar: Ohne Mobilität keine Teilhabe!
Der Regelsatzanteil für Alkohol- und Tabakprodukte in Höhe von rund 20 Euro wurde komplett gestrichen und auf perfide Weise – nämlich zum Ausgleich des Flüssigkeitsverlust beim Absetzen des im Alkoholanteil mitzudenkenden Bieres – ersetzt durch einen Kasten Wasser im Wert von 2,99 Euro, sodass bei sparsamer Inanspruchnahme unter Rückgriff auf Billig-Mineralwässer sogar noch die eine oder andere Flasche Fruchtsaft dabei rausspringe – ja, geht’s denn noch zynischer?
Ja, es ging noch zynischer: Die per saldo übrig bleibende Erhöhung der Summe aller Anteile von 5 Euro wurde als Regelbedarfserhöhung verkauft, obwohl es sich in Wirklichkeit um eine massive Absenkung handelte!
Die weitere jährliche Anpassung des Regelbedarfs, bis dahin an der Steigerung der Renten orientiert, wird zum überwiegenden Teil am Preisindex festgemacht, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte, aber ein Teil Lohnorientierung ist noch immer drin. Und wenn man bedenkt, dass der reale Preisindex für den im Hartz IV-Regelbedarf ungefähr berücksichtigten statistischen Warenkorb den allgemeinen Preisindex in der Regel übersteigt, dann gibt’s da kein Vertun: Wir fordern: Weg damit!
Es geschehen aber noch Zeichen und Wunder. Wenn wir heute am 9. Februar 2015 den 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums begehen, dann ist der ver.di-Bezirk Rhein – Nahe – Hunsrück mit im Boot. Und schon auf der Bezirkskonferenz von ver.di Rhein-Nahe-Hunsrück freute uns sehr, dass sich der Bezirk geschlossen gegen die Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) und ihre Pläne zur Rechtsvereinfachung im SGB II stellte: Die Bezirkskonferenz ver.di Rhein-Nahe-Hunsrück hat am 11. Oktober 2014, den Antrag D 001 des Bezirkserwerbslosenausschusses ver.di Rhein-Nahe-Hunsrück, „Durchsetzung einer Rechtsvereinfachung nach dem SGB II nur im Sinne der Betroffenen“, einstimmig wie folgt beschlossen:
Wir lehnen jede rechtliche Verschlechterung in Folge einer so genannten Rechtsvereinfachung, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz unter Vorsitz von Rheinland-Pfalz vorbereitet und beschlossen werden soll, ab. Wir sind für die strikte Einhaltung der Mindestvorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010. Wir lehnen jede rechtliche und tatsächliche Verschlechterungen für die Langzeiterwerbslosen und ihre Familien ab.“
Zur Begründung heißt es: „Schon die sachwidrige Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe hat die grundrechtliche Situation der Betroffenen teilweise extrem verschlechtert. Dieser falsche Schritt ist zu korrigieren, anstatt durch immer weitere Verschlimmbesserungen den Karren immer tiefer in den Dreck zu fahren.“
Am 1. Januar 2015 wurde Hartz IV zehn Jahre alt, und der bereits erwähnte Jürgen Borchert befindet sich nun im Un-Ruhestand. Dass die Zahl der Arbeitslosen so niedrig wie seit langem nicht mehr, wie es allenthalben gepriesen wird, ist laut Borchert kein Erfolg: „Das Arbeitsvolumen blieb seit 2000 gleich, wurde durch Leih-und Teilzeitarbeit nur auf mehr Personen verteilt. So haben wir eine Abwärtsspirale der Löhne in Gang gesetzt – mit der Folge, dass immer mehr Löhne subventioniert werden müssen.“ Hier handele es sich um eine Marktverzerrung. „Das stinkt nicht nur zum Himmel, sondern konkurriert auch die Arbeitsmärkte unserer Nachbarn in Europa in Grund und Boden.“ Hartz IV erwecke den Eindruck, als ob die Langzeitarbeitslosigkeit ein persönliches Versagen sei. „Man macht Opfer zu Tätern“, so Borchert und: „Ja, es stimmt: Ich bin zornig!“
ver.di will – wir wollen –, dass die Zusagen von Politik und der obersten Gerichtsbarkeit an die Betroffenen von Hartz IV endlich umgesetzt werden!
ver.di setzt sich – wir setzen uns – für ein menschenwürdiges Leben aller Bürgerinnen und Bürger ein!
Ich wünsche mir, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe vom 9. Februar 2010, dem heute noch immer keine adäquat verfassungsgemäße Gesetzgebung und Rechtsprechung folgen, jetzt endlich Verfassungswirklichkeit werden kann, da man zum 10. Geburtstag von Hartz IV erkannt hat, wie umfassend und wie gravierend diese sogenannten Reformen gescheitert sind.
In diesem Sinne:
Happy Birthday, Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums!
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5 Jahre Bundesverfassungsgerichtsurteil. Regelleistungen nach SGB II ( “Hartz IV-Gesetz”) nicht verfassungsgemäß
Bevor ich vor Ihnen spreche, möchte ich mich kurz bei Ihnen vorstellen. Mein Name ist Manuela Holz, ich bin Mitglied der Linken und Sprecherin der LAG Hartz IV in Rheinland- Pfalz sowie aktiv beim Erwerbslosenausschuss von ver.di Rhein – Nahe – Hunsrück in Mainz.
Mein Anliegen ist es heute, ein Fazit zu ziehen, meiner Meinung und selbstverständlich auch die Ansicht meiner Partei hier in dieser kleinen Rede Ausdruck zu verleihen.
Vor 5 Jahren, am 9.02.2010 fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Urteil, dass die Regelleistungen nach SGB II ( “Hartz IV-Gesetz”) nicht verfassungsgemäß sind.
Das Bundesverfassungsgericht entschied über die Gewährleistung und die Vorgehensweise bei der Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums gemäß des Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes.
Es erklärte als Leitsatz, das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 , Abs. 1 des GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses ist ein absoluter und grundsätzlich stets zu gewährleistender Anspruch.
Ich möchte zur Erinnerung noch einmal kurz die wichtigsten Punkte des Urteils zusammenfassend darstellen:
1. die Regelleistungen für Haushaltsvorstände und die davon abgeleiteten Regelleistungen für Partner/innen und für im Haushalt lebendenden Kinder.
2. das zweimal im Jahr gezahlte “Schulgeld” in Höhe von 100 €, es wurde “freihändig” geschätzt.
3. das Fehlen einer Regelung für Leistungen für atypische, laufende Bedarfe, die nicht von der pauschalierten Regelleistung erfasst werden.
Ganz besonders bemängelte das BVerfG die Regelleistung für Kinder, da sie pauschalisiert (60 % und 80 % der Regelleistung des HHV) sind und nicht dem tatsächlichen Bedarf eines Kindes entsprechen. Sein vorgenommener Abschlag von 20 – 40 % beruht auf eine freihändige Schätzung ohne spezifische Fundierung. Weiterhin befürchtete das BVerfG, dass ohne Deckung dieser Kosten hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen droht.
Was macht einen Menschen aus? Sind Kinder nur 60 % oder 80 % Mensch? Die damalige und die heutige Bundesregierung sieht es wohl so, da sie bis heute keinen eigenständigen realistischen Regelsatz für Kinder, wie vom BVerfG gefordert, geschaffen hat.
Ebenso forderte das BVerfG eine transparente, nachvollziehbare, an den realen Bedingungen angepasste Neuberechnung der Regelleistungen.
Das BVerfG gab der Bundesregierung bis zum 31.12.2010 Zeit, Neuregelungen zu finden und das Urteil umzusetzen.
Aber was geschah wirklich?
Nach monatelangen Verhandlungen, mehr als 3 Monate über die gesetzte Frist hinaus und übertriebenen Geschäftigkeit sowie mediale Propagandamaschine (stetige Diskussion über und mit Diskriminierung SGB II-Beziehern) einigte man sich schließlich auf eine Erhöhung des Regelsatzes um 8 Euro in zwei Schritten. Gleichzeitig kam es aber zu einer Kürzung, durch Zahlenschiebereien, Streichung bestimmter Leistungen aus dem Regelsatz finanzierte sich die Erhöhung de facto selbst aus den Kürzungen des Regelsatzes.
“Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt!”
Frau von der Leyen zauberte aus dem Hut ihr Bildungs- und Teilhabepaket.
250 Euro für ein sogenanntes Bildungspaket im Jahr.
Was Frau von der Leyen( jetzt Frau Nahles ) jedoch verwundern sollte , ist, dass 10 Euro für „gesellschaftliche Teilhabe“ ausreichen sollen, und diese eigentlich die Kernelemente einer menschenwürdigen, zugänglichen und teilhabefördernden Leistungsgestaltung sein sollten, wie vom BVerfG gefordert.
Hat das das den Kindern aus einer Hartz-IV-Familie aus seiner Armut geholfen? Hilft es den Kindern zu verbesserten Lebenschancen, sind die Veränderungen an den realen Bedingungen angepasst worden? Ist die Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden, so dass sie dem Sozialstaatsprinzip und dem Artikel 1 des GG entsprechen?
Ich behaupte “Nein”, im Gegenteil.
Dies trifft ebenso auf die Regeleistungen für Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben und es wird weiterhin die 100 € für den Schulbedarf aufgeteilt in 2 Chargen gezahlt.
Ich möchte noch einmal auf den ersten Leitsatz des BVerfG eingehen: “Der Umgang mit der Menschenwürde” anhand des Teilhabe und Bildungspaketes.
Das Teilhabe und Bildungspaket wird als Sachleistung gewährleistet.
Im Allgemeinen sind Sachleistungen im SGB II nur in gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen möglich und bedürfen grundsätzlich „stets einer Einzelfallentscheidung. Sachleistungen haben tendenziell einen diskriminierenden Charakter, die Leistungen gehören als Geldleistung in die Hand der Eltern. Die Sachleistungs- bzw. Gutscheinregelung stellt Eltern unter den Generalverdacht, nicht mit Geld umgehen zu können – eine Behauptung, die so nicht stimmt, widerlegt ist und jeglicher Grundlage entbehrt, gerade Eltern mit geringem Einkommen sparen mehr an sich, als an ihren Kinder.
Das Leistungspaket dient letztendlich der Entmündigung und Diskriminierung von Eltern im Sozialleistungsbezug, da ihnen pauschal unterstellt wird, dass sie Geldleistungen nicht für ihre Kinder ausgeben würden..
Auch hier ist durch die Herausnahme der Bildungsleistungen aus dem Regelsatz und die einkalkulierten “Nichtinanspruchnahme des Bildungspaketes” , finanziert sich das Teilhabepaket fast von selbst.
Hier trifft auch der Satz zu: “Es ist ein Schelm, der Böses dabei denkt”.
Meine Schlusbetrachtung:
Bis heute sind die grundlegenden Forderungen des BVerfG nicht umgesetzt worden. Es gibt immer noch kein transparentes realistisches Berechnungsmodell, die Regelsätze für Erwachsene und für die Kinder sind immer noch nicht angepasst. Da stellt sich natürlich die Frage, wie ernst ist es der Politik mit unserem Grundgesetz, wie ernst ist es ihnen mit dem BVerfG. Da macht es natürlich Sinn die Behauptung, das BVerfG hätte zu viel Einfluss auf die Politik.
Spätestens 2005 mit Einführung der sogenannten “HARTZ IV”-Gesetzen wurde , so stellt es sich für mich dar, anscheinend unumkehrbar, die totale Umwälzung sämtlicher gesellschaftlichen Verhältnisse eingeleitet.
Laut Statistisches Bundesamt waren im Jahr 2013 schon 16,2 Millionen Deutsche von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Dieses System ist die Ursache für die wachsende soziale Kälte, für den Mangel an vernünftigen Arbeitsplätzen und die Existenzängste der meisten Bürger…
Die im Raum stehenden “Rechtsvereinfachungen” und Passiv-Aktiv-Transfers deuten eher auf eine Verschlimmbesserung bzw. teilweise Rückabwicklung, z.B. die temporäre Bedarfsgemeinschaft, bereits erkämpfter positiver Erfolge. Es ist anzuzweifeln, ob dieses Gesetz der “Rechtsvereinfachung” von Frau Nahles mit dem Grundgesetz verträglich ist.
In diesem Sinne:
Hartz IV… ist verfassungswidrig….. gehört abgeschafft!!!
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