Das Sozialgericht Gotha sorgt für Aufregung: Erstmals hat ein Sozialgericht die Sanktionsregelung nach SGB II dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung auf Verfassungswidrigkeit von Hartz IV-Sanktionen vorgelegt. Aktenzeichen am SG Gotha: 26.05.2015 – S 15 AS 5157/14. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor.