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Redebeiträge zum 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

  Wir präsentieren hier die Redebeiträge zur Kundgebung zum 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vom Bezirkserwerbslosenausschuss ver.di Rhein – Nahe – Hunsrück gemeinsam mit dem ver.di Bezirk Rhein – Nahe – Hunsrück am 9. Februar 2015 auf dem Gutenbergplatz/Theaterseite in Mainz

 

Kommt alles Gute von oben?

von Manfred Bartl, Vorsitzender des Bezirkserwerbslosenausschusses ver.di Rhein – Nahe – Hunsrück

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Mainzerinnen und Mainzer!

Kommt alles Gute von oben?

Das ist die Frage, mit der wir uns heute an die Welt wenden, indem wir 100 Luftballons zum 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in den Himmel über Mainz steigen lassen und ins Land Rheinland-Pfalz hinaus schicken. Wir feiern die normative Grundlage eines menschenwürdigen Existenzminimums, die Geburt eines sozialen Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG – der Menschen­würde – in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG – dem Sozialstaatsprinzip!

Vor 5 Jahren, am 9. Februar 2010, wurde uns auf diese Weise vom Bundes­verfassungs­gericht in Karlsruhe ein menschenwürdiges Existenzminimum versprochen – aber die neoliberalen Parteien im Bundestag und vor allem die in Regierungsverantwortung haben nur das Blaue vom Himmel gelogen! Und das ist schon verdammt unverschämt, wenn man bedenkt, dass das Bundesverfassungsgericht sie und ihre Vorgänger dabei ertappt hatte, das Existenzminimum teilweise mit „Schätzungen ‘ins Blaue hinein’“ bestimmt zu haben, was der nunmehr grundrechtlich begründeten Obliegenheit des Gesetzgebers zuwider läuft, die „Wertungen und Entscheidungen der verfassungsrechtlichen Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums nachvollziehbar zu begründen“. Das sei vor allem zu fordern, so das Bundesverfassungsgericht, wenn der Gesetzgeber von seiner selbst gewählten Methode abweiche! Und das hat er massiv!

Erinnern wir uns an den Ursprung des Verfahrens: Jürgen Borchert, Richter am Landessozialgericht Hessen, hatte einen Fall dem Bundesverfassungs­gericht vorgelegt, um primär die rein prozentual vom Eckregelsatz abgelei­teten Kinderregelsätze auf Verfas­sungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Denn Kinder sind keine halben Erwachsenen! Kinder brauchen nicht 60, 70 oder 80 Prozent der Alkoholmenge eines Erwachsenen, sondern haben eigene, spezifische Bedürfnisse auf vielen altersabhängigen, auch quantitativ abgestuften Niveaus. Wir alle kennen den Bedarf von heranwachsenden Kindern an Schuhen, aus denen sie buchstäblich herauswachsen! Warum nicht auch der Gesetzgeber?

Jürgen Borchert hatte sich am Tag vor der Urteilsverkündung gegenüber dpa als Prophet versucht und sich als erstaunlich treffsicher erwiesen: Er erwarte vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung von grundsätzlicher Be­deutung zu den Hartz-IV-Regelsätzen. „Es wird wahrscheinlich die Geburt eines neuen Grundrechts geben. Es geht um die Frage eines an der Wohlstandsentwicklung der Gesamtgesellschaft orientierten menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses muss in einem transparenten Verfahren im Parlament festgelegt werden.“

Tatsächlich umfasste das kurz darauf verkündete Urteil nicht nur das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe, wie ich es schon zur Grundlage meiner Forderung nach einem menschenwürdigen Sozialticket für Mainz Anfang 2009 gemacht hatte, sondern auch eine Transparenz bei der Berechnung der Regelsätze, für welche dem Gesetzgeber jedoch ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit zugebilligt wurde. Außerdem wurde dem Gesetz­geber ein Zeitlimit gesetzt: Bis zum 1.1.2011 sollte die alle Regulierungsanforderungen enthaltende Novelle in Kraft getreten sein. Die Bundes­regierung versagte und umschiffte den so gefürchteten „rechtsfreien Raum“ nur durch einen Kunstgriff, indem das am 1. April 2011 im Bundestag verabschiedete Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft trat. Eine Blamage sondergleichen!

Zugesagt wurden – zusammengefasst:

  • ein menschenwürdiges Existenzminimum,
  • ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben und
  • eine Transparenz bei der Berechnung des Regelbedarfs und der Kinderregelbedarfe.

Umgesetzt wurden – zusammengefasst:

  • Der Hartz IV-Regelbedarf wurde 2011 von 359 auf 364 Euro heraufgesetzt und ging bis heute auf nur 399 Euro hoch. Ist das menschenwürdig? Wir sagen: Nein!
  • In den 399 Euro sind 20,30 Euro für Mobilität festgeschrieben. Mobil zu sein ist die Grundlage, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu können. Das reicht vorne und hinten nicht!
  • Bei der Berechnung der Kinderregelsätze ist bis heute nichts passiert, Hier prüft man in keinster Weise zwingende Notwendigkeiten. Das ist unglaublich!

Das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfs erwies sich als groß angelegte Täuschung der Öffentlichkeit:

Die Kinderregelsätze blieben bloß mathematisch vom Eckregelsatz abgeleitet. Schlimmer noch: Im Zuge der Urteilsumsetzung ergänzte Anteile für die Teilhabe von Kindern, die dem Anspruch eben dieses Urteils nach selbstverständlich in den Regelbedarf hinein gehören, wurden als „Bildungs- und Teilhabepaket“ ausgelagert und hinter neue Antragshürden gestellt. Das heißt, man macht alles schwieriger – und schiebt ein paar Jahre später eine „Rechtsvereinfachung im SGB II“ nach, sodass es wieder einfacher wirken möge. Aber darauf, perfide Bundesregierung, ist niemand reingefallen!

Die Bemessungsgrundlage wurde von 15 auf 20 Prozent der untersten Einkommen abgesenkt, ohne wirklich alle Transferempfänger aus dieser Gruppe herauszurechnen.

Der ÖPNV-Anteil am gesamten Mobilitätsanteil in Hartz IV von aktuell 20,30 Euro ist in keinster Weise hinreichend, um sich das Mainzer Sozialticket für 57,30 Euro kaufen zu können. Dabei ist klar: Ohne Mobilität keine Teilhabe!

Der Regelsatzanteil für Alkohol- und Tabakprodukte in Höhe von rund 20 Euro wurde komplett gestrichen und auf perfide Weise – nämlich zum Ausgleich des Flüssigkeitsverlust beim Absetzen des im Alkoholanteil mitzudenkenden Bieres – ersetzt durch einen Kasten Wasser im Wert von 2,99 Euro, sodass bei sparsamer Inanspruchnahme unter Rückgriff auf Billig-Mineralwässer sogar noch die eine oder andere Flasche Fruchtsaft dabei rausspringe – ja, geht’s denn noch zynischer?

Ja, es ging noch zynischer: Die per saldo übrig bleibende Erhöhung der Summe aller Anteile von 5 Euro wurde als Regelbedarfserhöhung verkauft, obwohl es sich in Wirklichkeit um eine massive Absenkung handelte!

Die weitere jährliche Anpassung des Regelbedarfs, bis dahin an der Steigerung der Renten orientiert, wird zum überwiegenden Teil am Preisindex festgemacht, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte, aber ein Teil Lohnorientierung ist noch immer drin. Und wenn man bedenkt, dass der reale Preisindex für den im Hartz IV-Regelbedarf ungefähr berücksichtigten statistischen Warenkorb den allgemeinen Preisindex in der Regel übersteigt, dann gibt’s da kein Vertun: Wir fordern: Weg damit!

Es geschehen aber noch Zeichen und Wunder. Wenn wir heute am 9. Februar 2015 den 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums begehen, dann ist der ver.di-Bezirk Rhein – Nahe – Hunsrück mit im Boot. Und schon auf der Bezirks­konferenz von ver.di Rhein-Nahe-Hunsrück freute uns sehr, dass sich der Bezirk geschlossen gegen die Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) und ihre Pläne zur Rechtsvereinfachung im SGB II stellte: Die Bezirkskonferenz ver.di Rhein-Nahe-Hunsrück hat am 11. Oktober 2014, den Antrag D 001 des Bezirkserwerbslosenausschusses ver.di Rhein-Nahe-Hunsrück, „Durchsetzung einer Rechtsvereinfachung nach dem SGB II nur im Sinne der Betroffenen“, einstimmig wie folgt beschlossen:

Wir lehnen jede rechtliche Verschlechterung in Folge einer so genannten Rechtsvereinfachung, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz unter Vorsitz von Rheinland-Pfalz vorbereitet und beschlossen werden soll, ab. Wir sind für die strikte Einhaltung der Mindestvorgaben des Bundesverfassungs­gerichts vom 9. Februar 2010. Wir lehnen jede rechtliche und tatsächliche Verschlechterungen für die Langzeiterwerbslosen und ihre Familien ab.“

Zur Begründung heißt es: „Schon die sachwidrige Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe hat die grundrechtliche Situation der Betroffenen teilweise extrem verschlechtert. Dieser falsche Schritt ist zu korrigieren, anstatt durch immer weitere Verschlimmbesserungen den Karren immer tiefer in den Dreck zu fahren.“

Am 1. Januar 2015 wurde Hartz IV zehn Jahre alt, und der bereits erwähnte Jürgen Borchert befindet sich nun im Un-Ruhestand. Dass die Zahl der Arbeitslosen so niedrig wie seit langem nicht mehr, wie es allenthalben gepriesen wird, ist laut Borchert kein Erfolg: „Das Arbeitsvolumen blieb seit 2000 gleich, wurde durch Leih-und Teilzeitarbeit nur auf mehr Personen verteilt. So haben wir eine Abwärtsspirale der Löhne in Gang gesetzt – mit der Folge, dass immer mehr Löhne subventioniert werden müssen.“ Hier handele es sich um eine Marktverzerrung. „Das stinkt nicht nur zum Himmel, sondern konkurriert auch die Arbeitsmärkte unserer Nachbarn in Europa in Grund und Boden.“ Hartz IV erwecke den Eindruck, als ob die Langzeit­arbeitslosigkeit ein persönliches Versagen sei. „Man macht Opfer zu Tätern“, so Borchert und: „Ja, es stimmt: Ich bin zornig!

ver.di will – wir wollen –, dass die Zusagen von Politik und der obersten Gerichtsbarkeit an die Betroffenen von Hartz IV endlich umgesetzt werden!

ver.di setzt sich – wir setzen uns – für ein menschenwürdiges Leben aller Bürgerinnen und Bürger ein!

Ich wünsche mir, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe vom 9. Februar 2010, dem heute noch immer keine adäquat verfassungsgemäße Gesetzgebung und Rechtsprechung folgen, jetzt endlich Verfassungswirklichkeit werden kann, da man zum 10. Geburtstag von Hartz IV erkannt hat, wie umfassend und wie gravierend diese sogenannten Reformen gescheitert sind.

In diesem Sinne:

Happy Birthday, Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums!

 

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5 Jahre Bundesverfassungsgerichtsurteil. Regelleistungen nach SGB II ( “Hartz IV-Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bevor ich vor Ihnen spreche, möchte ich mich kurz bei Ihnen vorstellen. Mein Name ist Manuela Holz, ich bin Mitglied der Linken und Sprecherin der LAG Hartz IV in Rheinland- Pfalz sowie aktiv beim Erwerbslosenausschuss von ver.di Rhein – Nahe – Hunsrück in Mainz.

Mein Anliegen ist es heute, ein Fazit zu ziehen, meiner Meinung und selbstverständlich auch die Ansicht meiner Partei hier in dieser kleinen Rede Ausdruck zu verleihen.

Vor 5 Jahren, am 9.02.2010 fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Urteil, dass die Regelleistungen nach SGB II ( “Hartz IV-Gesetz”) nicht verfassungsgemäß sind.

Das Bundesverfassungsgericht entschied über die Gewährleistung und die Vorgehensweise bei der Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums gemäß des Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes.

Es erklärte als Leitsatz, das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 , Abs. 1 des GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Dieses ist ein absoluter und grundsätzlich stets zu gewährleistender Anspruch.

Ich möchte zur Erinnerung noch einmal kurz die wichtigsten Punkte des Urteils zusammenfassend darstellen:

1. die Regelleistungen für Haushaltsvorstände und die davon abgeleiteten Regelleistungen für Partner/innen und für im Haushalt lebendenden Kinder.

2. das zweimal im Jahr gezahlte “Schulgeld” in Höhe von 100 €, es wurde “freihändig” geschätzt.

3. das Fehlen einer Regelung für Leistungen für atypische, laufende Bedarfe, die nicht von der pauschalierten Regelleistung erfasst werden.

Ganz besonders bemängelte das BVerfG die Regelleistung für Kinder, da sie pauschalisiert (60 % und 80 % der Regelleistung des HHV) sind und nicht dem tatsächlichen Bedarf eines Kindes entsprechen. Sein vorgenommener Abschlag von 20 – 40 % beruht auf eine freihändige Schätzung ohne spezifische Fundierung. Weiterhin befürchtete das BVerfG, dass ohne Deckung dieser Kosten hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen droht.

Was macht einen Menschen aus? Sind Kinder nur 60 % oder 80 % Mensch? Die damalige und die heutige Bundesregierung sieht es wohl so, da sie bis heute keinen eigenständigen realistischen Regelsatz für Kinder, wie vom BVerfG gefordert, geschaffen hat.

Ebenso forderte das BVerfG eine transparente, nachvollziehbare, an den realen Bedingungen angepasste Neuberechnung der Regelleistungen.

Das BVerfG gab der Bundesregierung bis zum 31.12.2010 Zeit, Neuregelungen zu finden und das Urteil umzusetzen.

Aber was geschah wirklich?

Nach monatelangen Verhandlungen, mehr als 3 Monate über die gesetzte Frist hinaus und übertriebenen Geschäftigkeit sowie mediale Propagandamaschine (stetige Diskussion über und mit Diskriminierung SGB II-Beziehern) einigte man sich schließlich auf eine Erhöhung des Regelsatzes um 8 Euro in zwei Schritten. Gleichzeitig kam es aber zu einer Kürzung, durch Zahlenschiebereien, Streichung bestimmter Leistungen aus dem Regelsatz finanzierte sich die Erhöhung de facto selbst aus den Kürzungen des Regelsatzes.

“Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt!”

Frau von der Leyen zauberte aus dem Hut ihr Bildungs- und Teilhabepaket.

250 Euro für ein sogenanntes Bildungspaket im Jahr.

Was Frau von der Leyen( jetzt Frau Nahles ) jedoch verwundern sollte , ist, dass 10 Euro für „gesellschaftliche Teilhabe“ ausreichen sollen, und diese eigentlich die Kernelemente einer menschenwürdigen, zugänglichen und teilhabefördernden Leistungsgestaltung sein sollten, wie vom BVerfG gefordert.

Hat das das den Kindern aus einer Hartz-IV-Familie aus seiner Armut geholfen? Hilft es den Kindern zu verbesserten Lebenschancen, sind die Veränderungen an den realen Bedingungen angepasst worden? Ist die Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden, so dass sie dem Sozialstaatsprinzip und dem Artikel 1 des GG entsprechen?

Ich behaupte “Nein”, im Gegenteil.

Dies trifft ebenso auf die Regeleistungen für Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben und es wird weiterhin die 100 € für den Schulbedarf aufgeteilt in 2 Chargen gezahlt.

Ich möchte noch einmal auf den ersten Leitsatz des BVerfG eingehen:  “Der Umgang mit der Menschenwürde” anhand des Teilhabe und Bildungspaketes.

Das Teilhabe und Bildungspaket wird als Sachleistung gewährleistet.

Im Allgemeinen sind Sachleistungen im SGB II nur in gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen möglich und bedürfen grundsätzlich „stets einer Einzelfallentscheidung. Sachleistungen haben tendenziell einen diskriminierenden Charakter, die Leistungen gehören als Geldleistung in die Hand der Eltern. Die Sachleistungs- bzw. Gutscheinregelung stellt Eltern unter den Generalverdacht, nicht mit Geld umgehen zu können – eine Behauptung, die so nicht stimmt, widerlegt ist und jeglicher Grundlage entbehrt, gerade Eltern mit geringem Einkommen sparen mehr an sich, als an ihren Kinder.

Das Leistungspaket dient letztendlich der Entmündigung und Diskriminierung von Eltern im Sozialleistungsbezug, da ihnen pauschal unterstellt wird, dass sie Geldleistungen nicht für ihre Kinder ausgeben würden..

Auch hier ist durch die Herausnahme der Bildungsleistungen aus dem Regelsatz und die einkalkulierten “Nichtinanspruchnahme des Bildungspaketes” , finanziert sich das Teilhabepaket fast von selbst.

Hier trifft auch der Satz zu: “Es ist ein Schelm, der Böses dabei denkt”.

Meine Schlusbetrachtung:

Bis heute sind die grundlegenden Forderungen des BVerfG nicht umgesetzt worden. Es gibt immer noch kein transparentes realistisches Berechnungsmodell, die Regelsätze für Erwachsene und für die Kinder sind immer noch nicht angepasst. Da stellt sich natürlich die Frage, wie ernst ist es der Politik mit unserem Grundgesetz, wie ernst ist es ihnen mit dem BVerfG. Da macht es natürlich Sinn die Behauptung, das BVerfG hätte zu viel Einfluss auf die Politik.

Spätestens 2005 mit Einführung der sogenannten “HARTZ IV”-Gesetzen wurde , so stellt es sich für mich dar, anscheinend unumkehrbar, die totale Umwälzung sämtlicher gesellschaftlichen Verhältnisse eingeleitet.

Laut Statistisches Bundesamt waren im Jahr 2013 schon 16,2 Millionen Deutsche von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Dieses System ist die Ursache für die wachsende soziale Kälte, für den Mangel an vernünftigen Arbeitsplätzen und die Existenzängste der meisten Bürger…

Die im Raum stehenden “Rechtsvereinfachungen” und Passiv-Aktiv-Transfers deuten eher auf eine Verschlimmbesserung bzw. teilweise Rückabwicklung, z.B. die temporäre Bedarfsgemeinschaft, bereits erkämpfter positiver Erfolge. Es ist anzuzweifeln, ob dieses Gesetz der “Rechtsvereinfachung” von Frau Nahles mit dem Grundgesetz verträglich ist.

In diesem Sinne:
Hartz IV… ist verfassungswidrig….. gehört abgeschafft!!!

Bericht zur subversiven Geburtstagsfeier

Am 1.1.2005 trat Hartz IV in Kraft. Anlässlich dieses bevorstehenden 10. Geburtstags ergehen sich viele politische und der Verwaltung angehörige Akteure sowie die etablierten Medien in geschönten Bilanzen dieses neoliberalen Machwerks. Teilweise wird in den absurdesten Tönen gelobt, was mit Hartz IV alles erreicht oder gar Gutes bewirkt worden sein soll. Wir sehen nicht ein, warum wir da zurückstehen sollen, und haben am Mittwoch, den 17. Dezember 2014 gegen 11 Uhr morgens unsererseits agiert und eine herrlich subversive Geburtstagsfeier ins Jobcenter Mainz hineinverlegt!

Wir haben unser Flugblatt “Happy Birthday??? – 10 Jahre Hartz IV… und schlimmer denn je!” sowie einen Zettel mit einer Sammlung von Anlaufstellen für Hartz IV-Leistungsberechtigte an alle Anwesenden verteilt und mit den nötigen Informationen versorgt. Danach konnte die Party steigen!

Torte zum 10-Jährigen

Wir haben unsere Geburtstagstorte im Mainzer Jobcenter angeschnitten und die Stücke an die dort wartende (Feier-)mittellose “Kundschaft” verteilt, die sich über diese Überraschung riesig freute. Endlich kam mal so etwas wie eine Atmosphäre im Jobcenter-Wartebereich auf, in der mal sich einigermaßen wohl fühlen konnte!

Wir feiern den 10. Geburtstag von Hartz IV im Mainzer Jobcenter

Ich bedaure, dass wir es nicht hinbekommen haben, auch noch ein gehöriges “Happy Birthday?” dazu zu skandieren, aber als alle Flyer verteilt und die Torte ganz und gar zugeteilt war – auch unseren freundlichen Wachmännern  -, flogen wir auf und haben das Jobcenter Mainz gesittet verlassen – mit leuchtenden Augen im Rücken und einem breiten Grinsen im Gesicht!

Es war eine tolle Aktion! Unser Dank richtet sich vor allem an die Aktiven, die sofort bereit waren, ihre Unterstützung zum guten Gelingen des Ablaufs beizusteuern!

Vielleicht sollten wir die Aktion bei Gelegenheit wiederholen…

Und Schule machen wird unsere Aktion doch ganz bestimmt, oder?! 😉

LINKE fordert bedarfsdeckende sanktionsfreie Mindestsicherung

Nach zehn Jahren Hartz IV zeichnet sich auch auf diesem Feld ab: Der Neoliberalismus ist auf ganzer Front gescheitert. Darum bringt die Fraktion DIE LINKE am Freitag, dem 19.12.2014 einen Antrag auf Einführung einer bedarfsdeckenden sanktionsfreien Mindestsicherung in den Bundestag ein. Der Antrag hat den Titel “Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV” (BT-Drs 18/3549; PDF). Die Erste Lesung ist unter Tagesordnungspunkt 23 für 10:30 Uhr vorgesehen und auf eine Stunde und zehn Minuten angesetzt. Klaus Ernst hat eine tolle Kolumne zur Übersicht über die Problematik, den bisherigen Dilletantismus und die mögliche Lösung der Fraktion DIE LINKE geschrieben: “Wenn Würde nichts mehr wert ist“.

Zum subversiven Geburtstag im Jobcenter

Anlässlich des bevorstehenden 10. Geburtstags von Hartz IV, das am 1.1.2005 in Kraft trat, haben wir heute die Geburtstagstorte im Mainzer Jobcenter angeschnitten und an die dort wartende (Feier-)mittellose “Kundschaft” verteilt. Hier unsere Botschaft an die Leidtragenden:

Happy Birthday???

10 Jahre Hartz IV… und schlimmer denn je!

Am 1. Januar 2005 trat das Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Kraft, schaffte von einem Tag zum anderen die Arbeitslosenhilfe ab und pauschalierte die Leistungen für alle bis dahin von Arbeitslosenhilfe & Sozialhilfe Betroffenen auf Sozialhilfe-Niveau, nun Arbeitslosen­geld II oder Hartz IV genannt.

Seitdem fand ein beispielloser Niedergang sozialstaatlicher, rechtsstaatlicher und wirtschaftspolitischer Qualitäten statt – ganz egal, ob die Regierungskoalitionen rot-grün, schwarz-rot oder schwarz-gelb gefärbt waren!

„Vom Rheinischen zum schweinischen Kapitalismus“: DNVP-Führer, Rüstungstycoon und Medienzar Alfred Hugenberg (der „Berlusconi seiner Zeit“, so Prof. Butterwegge) prägte 1932 den Satz: „Sozial ist wer Arbeit schafft“. Für das Hartz-Regime unserer Zeit wurde dieser Slogan von der perfiden „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ nur minimal „modernisiert“ zu „Sozial ist, was Arbeit schafft“…

Hartz IV-Leistungsberechtigte werden mit Almosen abgespeist, an die „Tafel“ vertröstet, in Jobs genötigt, die weder ihrer Qualifikation noch ihren Lohnansprüchen entsprechen, und bei jeder Abweichung vom per Eingliederungsvereinbarung aufgezwungenen Re­integrationsplan kann ihre Leistung per Sanktion gekürzt oder im Extremfall ganz gestri­chen und ihnen die materielle Existenzgrundlage entzogen werden. Armut per Gesetz!

Der Hauptzweck von Hartz IV ist, Arbeitnehmer_innen, Betriebsräte und Gewerkschaften stärker unter Druck zu setzen, hinzunehmen, dass schlechte Arbeitsbedingungen und nie­drige Löhne unsere Normalität geworden sind. Ihre Disziplinierung zur Annahme von Mini­jobs, Leiharbeit und Aufstocken durch die Bedrohung, mit Hartz IV den Bezug zum guten Leben zu verlieren, führt zur Ausweitung des Niedriglohnsektors, der Lohndumping und geringe Lohnstückkosten Deutschlands auf den Weltmärkten zur Folge hat. Diese über­ragende Wettbewerbsfähigkeit konkurriert schwächere Volkswirtschaften wie Griechen­land oder Portugal nieder, deren Chancen auf wirtschaftliche Entwicklung schwinden. Nun zerstört Hartz IV also auch noch ganz Europa!

Hartz IV hat nicht nur zur Demontage des Sozialstaates beigetragen, sondern auch einen enormen Schaden an der Demokratie angerichtet, weil Hartz-IV-Betroffene immer seltener zu Wahlen gehen und somit endgültig ihre Stimme zu verlieren drohen…

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Jobcenter für verfassungswidrig; anstatt die verfassungswidrigen Regelungen des SGB II zu beheben, wurde nach dem Motto „Was nicht passt, wird passend gemacht“ das Grundgesetz geändert. Was erwartet uns noch?

Wir haben den „Fördern und Fordern“-Schwachsinn satt, darum:
Weg mit Hartz IV! – Grundeinkommen für Alle!

Die Mainzer Initiative gegen HARTZ IV setzt sich für alle Leistungsberechtigten in Mainz ein und kämpft mit politischen Mitteln für die Abschaffung von Hartz IV und die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens!

“…um das Schlimmste zu verhindern.”

Bericht zur Kundgebung gegen Rechtsvereinfachungen im SGB II am Standort der ASMK in Mainz, 26.11.2014

Dem nasskalten Novemberwetter zu trotzen, ist für die 50 Aktivist_innen aus dem und um das Hartz IV-Netzwerk Rheinland-Pfalz noch das geringste Problem. Im Windschatten des – welche Ironie! – mit falschen Weihnachtsgeschenken und goldfarbenen Kugeln behangenen Weihnachtsbaums der Stadt Mainz protestierten sie am 26. November 2014 gegen die sog. Rechtsvereinfachungen im SGB II, die nach dem Willen der Bundesregierung mit kaum weniger Ironie ausgerechnet am 1. April 2015 als Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Kraft treten sollen. Auf den Weg gebracht wurden sie von einer Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft im Auftrag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die gleichzeitig in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz tagte. Gleichwohl das Gesetzesvorhaben eines Referentenentwurfs aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin harrt, hat das Hartz IV-Netzwerk Rheinland-Pfalz beschlossen, den öffentlichen Protest dorthin zu tragen, wo der Unmut der Aktivist_innen über die geplanten, zum Teil verfassungswidrigen Eingriffe in Grundrechte und dreisten Einschnitte in die materiellen Rechte von Langzeiterwerbslosen seinen Ursprung hat: in der Hauptstadt des Bundeslandes, das zur Zeit den Vorsitz in der ASMK innehat.

Mit einer Protestnote tat das Hartz IV-Netzwerk Rheinland-Pfalz den Unmut der Aktivist_innen kund: “Wir protestieren auf Schärfste gegen die geplanten ‘Rechtsvereinfachungen im SGB II’, die nur die Effektivierung der Verwaltung bezwecken, aber die Situation der Betroffenen weiterhin massiv verschlechtern.” Da auch künftig mit einer Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse zu rechnen sei, würden diese Verschärfungen dazu beitragen, dass immer mehr Leistungsbezieher_innen dauerhaft an der Peripherie unserer Gesellschaft leben müssten, “mit unabsehbaren Folgen für unsere Demokratie”. Die bereits eingeleitete Spaltung unserer Gesellschaft in Arm und Reich, in Arbeitsplatzinhaber und Arbeitsplatzsuchende, würde dadurch nur vorangetrieben. Daraus ergeben sich als Schlussfolgerung und Forderung: “Arbeitslosigkeit ist kein individuelles Problem, sondern ein volkswirtschaftliches. Mit den im nächsten Jahr geplanten ‘Rechtsvereinfachungen im SGB II’ werden diese untragbaren Zustände nicht nur zementiert, sondern weiter verschlechtert und verschärft. Daher muss Hartz IV – schnellstens – durch eine verbesserte gesetzliche Regelung ersetzt werden!”

“Das System Hartz IV war von Anfang an mit ethischen Mängeln und Denkfehlern behaftet und ist auf eine traurige und ethisch bedenkliche Weise gescheitert”, konstatierte Burkhard Tomm-Bub, Ex-Fallmanager aus Ludwigshafen. “Daran wird nun auch ein Gemischtwarenladen an sogenannten Rechtsvereinfachungen nichts ändern, weil keines der Grundprobleme gelöst werden, die mit Hartz IV verbunden sind.” Tomm-Bub zitterte nach eigenem Bekunden “nicht wegen Entzugserscheinungen oder vor Angst so auffällig … eher vor Wut”: “Hier kommt ein bemerkenswerter Grad an Realitätverdrängung zum Tragen, denn dass für jeden freien Arbeitsplatz drei, vier, fünf und mehr arbeitwillige Menschen zur Verfügung stehen, wird vergessen, verdrängt, de facto geleugnet.”

“Wir lehnen die Legalisierung eines ‘rechtsfreien Raumes’, genannt Jobcenter, ab. Das Einklagen von Rechten von Leistungsbeziehern über Sozialgerichtsurteile sollte die Ausnahme sein und nicht zur Regel werden”, hob Gernot Reipen, Koordinator der AG BGE bei der Piratenpartei Deutschland, hervor. “Wir PIRATEN unterstützen die von Erwerbslosengruppen und -netzwerken im Herbst bundesweit gestartete Kampagne ‘AufRecht bestehen!'”. Logische Schlussfolgerung für Reipen: “Hartz V gehört abgeschafft!” Hartz IV sei schließlich das Ergebnis einer Politik, die einzig und allein wirtschaftlichen und kapitalistischen Interessen und Gesetzen folge. Unter diesen politischen Bedingungen und Voraussetzungen könne und werde der Mensch nur in einer Kosten-Nutzen-Analyse eingehen. “Ist der Einzelne für unser Wirtschaftssystem noch nützlich oder nicht?” benennt Gernot Reipen die in diesem System einzig entscheidende Frage. “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt”, ruft Reipen Artikel 1 des Grundgesetzes in Erinnerung. “Aus diesem Grundrecht heraus leiten wir PIRATEN unsere Forderung nach einem Recht auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe ab. Deshalb setzen wir uns uneingeschränkt für das bedingungslose Grundeinkommen ein!”

“Wir brauchen Jobs für alle!” forderte Manfred Bartl, Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, energisch. “Wenn wir keine Jobs für alle haben, dann brauchen wir wenigstens eine starke Bewegung gegen all die Hartz IV-Verschlimmbesserungen, wir brauchen eine Bewegung für gute Arbeit und wir brauchen eine Bewegung für das bedingungslose Grundenkommen!!”

Zum zweiten Tag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz brachte Katja Kipping, Bundesvorsitzende der Partei DIE LINKE. ein Positionspapier zu den sogenannten Rechtsvereinfachungen im SGB II heraus, in dem sie Kritik am Auftrag…: “Die grundsätzlichen Probleme der Hartz-IV-Gesetzgebung liegen nicht auf verwaltungstechnischer Ebene. Hartz IV ist von Grund auf falsch konstruiert und muss abgeschafft werden!” … und am Stil der Bund-Länder-AG übte: “Die Arbeitsweise der zuständigen Arbeitsgruppe war von Intransparenz geprägt. Zwischenergebnisse und konkrete Arbeitsweise wurden nicht veröffentlicht, sondern nur durch Whistleblower bekannt. Sowohl außerparlamentarische Kräfte wie Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Erwerbsloseninitiativen als auch Bundestagsabgeordnete wurden nicht in die Arbeit der Gruppe einbezogen.”
Die inhaltliche Kritik Kippings an den Rechtsvereinfachungen ist stellenweise vernichtend, etwa zur Absicht, “die Frequenz der Datenabgleiche bezüglich Beschäftigungszeiten auf eine Frequenz von einmal monatlich, also zwölfmal jährlich statt bisher viermal jährlich zu erhöhen. “Der Vorschlag (…) bedient die Ideologie des Leistungsmissbrauchs [und] führt nicht zur Vereinfachung sondern zur Ausweitung, nämlich zu einer Verdreifachung des Verwaltungshandelns!”
Außerdem werde das Problem der Absicherung von Kindern mit getrennt lebenden Eltern im Leistungsbezug auf die Eltern verschoben. Künftig solle nur noch das Elternteil mit Kindeshauptwohnsitz den Bedarf für das Kind ausgezahlt bekommen und Bedarfe für den Aufenthalt des Kindes beim Umgangsberechtigten diesem abtreten. “Konsequent und sachlich korrekt wäre aber”, so die Parteivorsitzende, “den vollen Regelbedarf den Sorgeberechtigten zukommen zu lassen, denn viele Güter des Grundbedarfs (Wohnung, Nahrung, Kleidung usw.) lassen sich nicht in Tagen abrechnen, müssen dauerhaft vorgehalten werden. Bei Aufenthalten der Kinder bei Umgangsberechtigten in einer sog. temporären Bedarfsgemeinschaft sollte dann diesem ein Mehrbedarf für den Kinderbedarf zugebilligt werden!”
Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen seien nicht dazu geeignet, das grundrechtswidrige Sonderrecht Hartz IV, das Armut, Ausgrenzung und Entrechtung für Millionen Menschen in Deutschland bedeute, zu beseitigen. “Der aktive Widerstand gegen Hartz IV ist weiterhin ein zentrales Feld linker und LINKER Politik und vieler sozialer Bewegungen. Hartz IV muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden! DIE LINKE”, kündigt Kipping an, “bringt dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag ein.”

Katja Kippings Positionspapier zu sog. Rechtsvereinfachungen im SGB II

Katja Kipping hat am 27.11.2014 ein zum Aktionstag gegen Rechtsvereinfachungen im SGB II und gegen die in Mainz tagende Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) passendes “Positionspapier zu den sogenannten Rechtsvereinfachungen im SGB II. Eine Bewertung der Ergebnisse der ‘Bund-Länder-AG zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB  II’ aus meiner Sicht” (PDF) veröffentlicht. Wir geben das Positionspapier hier in der am 29.11.2014 um 10:06 Uhr abgerufenen Fassung wieder. Maßgeblich ist natürlich ihr Original-Positionspapier!

Katja Kipping

November 2014

Positionspapier zu den sogenannten Rechtsvereinfachungen im SGB II

(Bund-Länder-AG zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB II)

Vorbemerkung

Gegenwärtig liegt uns noch nicht der Referentenentwurf des Gesetzes, sondern nur die zwischen Bund und Ländern ausgehandelte Konsensliste vor. Deren Text ist an mehreren Stellen offen für verschiedene Interpretationen. Ursprünglich war vom BMAS geplant, dass der Referentenentwurf am 5.11.2014 im Kabinett und am 19.12.2014 im Bundesrat in 1. Lesung behandelt wird. Von diesem Zeitplan musste Andrea Nahles wohl Abstand nehmen, da die CSU Einspruch gegen die Abschaffung der verschärften U25-Sanktionen eingelegt hat.

1. Grundsätzliche Kritik an der Zielsetzung der Arbeitsgruppe

Die grundsätzlichen Probleme der Hartz-IV-Gesetzgebung liegen nicht auf verwaltungstechnischer Ebene.

Hartz IV ist von Grund auf falsch konstruiert und muss abgeschafft werden (siehe dazu den Antrag der Fraktion DIE LINKE “Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV”).

2. Kritik der Arbeitsweise der Bund-Länder-AG – intransparent, undemokratisch

Die Arbeitsweise der zuständigen Arbeitsgruppe war von Intransparenz geprägt. Zwischenergebnisse und konkrete Arbeitsweise wurden nicht veröffentlicht, sondern nur durch Whistleblower bekannt. Sowohl außerparlamentarische Kräfte wie Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände (außer der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge) und Erwerbsloseninitiativen als auch Bundestagsabgeordnete wurden nicht in die Arbeit der Gruppe einbezogen.

3. Einschätzung der Konsensvorschläge der Arbeitsgruppe

a) Zumindest teilweise positive Vorschläge
Wir wollen nicht verhehlen, dass einige Vorschläge zumindest teilweise positiv zu bewerten sind. Dazu gehören:

– Die Abschaffung des Sanktionssonderrechts für Menschen unter 25 Jahren und die Abschaffung der Sanktion der Kosten der Unterkunft und Heizung (Bayern stimmte dem Punkt jedoch nicht zu). Der jahrelange Kampf der Erwerbslosenbewegung und der LINKEN gegen die Sanktionen hat zumindest teilweise zum Erfolg geführt. Wobei ganz klar ist: Alle Sanktionen und Leistungseinschränkungen gehören unverzüglich abgeschafft.

– Positiv zu bewerten ist der längere Regelbewilligungszeitraum (jetzt immerhin 12 Monate) der Leistungen.

– Die grundsätzliche Anspruchsberechtigung auf ergänzendes Arbeitslosengeld II für Auszubildende in Berufsausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie von Schülerinnen und Schüler in schulischen Ausbildungen. Aber auch hier ist zu kritisieren: Erstens fehlen die Studierenden, zweitens gilt aber grundsätzlich: Vorrangige Leistungssysteme und Einkommen sind so auszugestalten, dass erst gar nicht auf aufstockendes Hartz IV zurückgegriffen werden muss.
b) Vorschläge, die zur Verschärfung des Sonderrechts Hartz IV führen
Die unter a genannten Bewertungen führen keineswegs zu einer positiven Gesamtbewertung der Vorschläge für die Rechtsvereinfachung. Im Gegenteil: Viele Vorschläge führen zur Rechtsverschärfung im Sonderrecht Hartz IV. Zu nennen sind z. B.:

– Bei einem Umzug sollen künftig für alle nur noch die Kosten der Unterkunft und Heizung finanziert werden, die vor dem Umzug als “angemessen” galten. Damit wird eine mögliche Verbesserung der Wohnsituation von Hartz-IV-Betroffenen durch Umzug ausgeschlossen und das Freizügigkeitsrecht ausgehebelt.

– Das Problem der Absicherung von Kindern mit getrennt lebenden Eltern im Leistungsbezug wird auf die Eltern verschoben. Künftig soll nur noch das Elternteil mit Kindeshauptwohnsitz den Bedarf für das Kind ausgezahlt bekommen, und Bedarfe für den Aufenthalt des Kindes beim Umgangsberechtigten diesem abtreten. Für den Konfliktfall soll dem Umgangsberechtigten ein Auszahlungsanspruch zuerkannt werden.

Konsequent und sachlich korrekt wäre aber, den vollen Regelbedarf den Sorgeberechtigten zukommen zu lassen, denn viele Güter des Grundbedarfs (Wohnung, Nahrung, Kleidung usw.) lassen sich nicht in Tagen abrechnen, müssen dauerhaft vorgehalten werden. Bei Aufenthalten der Kinder bei Umgangsberechtigten (temporäre Bedarfsgemeinschaft) sollte dann diesem ein Mehrbedarf für den Kinderbedarf zugebilligt werden.

– Folgt man dem Wortlaut des Gesetzes kann ein/e Leistungsbeziehende/r, der Erwerbseinkommen und Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit hat, den pauschalen Einkommensfreibetrag von 200 Euro vom Einkommen absetzen. Zukünftig soll der Freibetrag aber nach der Einkommensart bemessen werden, bei der das Einkommen höher ausfällt. Das führt zu Problemen bei einer Kombination von Erwerbseinkommen und Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, so soll zukünftig z. B. bei einem Erwerbseinkommensfreibetrag von 100 Euro im Falle eines zusätzlichen Einkommens aus ehrenamtlicher Tätigkeit von 105 Euro der Gesamtfreibetrag nunmehr nur noch 105 Euro betragen statt bisher 200 Euro.

– Die rückwirkende Korrektur rechtswidriger Verwaltungsakte zu den Leistungen wird erschwert. Bisher konnte die rückwirkende Korrektur nach einer höchstrichterlichen Klarstellung nur dann verwehrt werden, wenn es eine bundeseinheitliche rechtswidrige Verwaltungspraxis aller Leistungsträger (BA, kommunaler Träger, zugelassener kommunaler Träger) gegeben hat. Künftig soll es allein auf die Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis des zuständigen Trägers (BA, kommunaler Träger oder zugelassener kommunaler Träger) ankommen.

– Erhöhung der Frequenz der Datenabgleiche bezüglich Beschäftigungszeiten auf eine Frequenz von einmal monatlich, also zwölfmal jährlich statt bisher viermal jährlich.
Dieser Vorschlag bedient die Ideologie des Leistungsmissbrauchs und führt nicht zur Vereinfachung sondern zur Ausweitung des Verwaltungshandelns (Verdreifachung).

– Der Logik des unterstellten Leistungsmissbrauchs folgt auch der Vorschlag den Katalog des “sozialwidrigen Verhaltens”, der Ersatzansprüche (Regressforderung) gegenüber den Leistungsbeziehenden bewirkt, zu erweitern. Das heißt, dass das Rechtskonstrukt der “Sozialwidrigkeit” verschärft werden soll: War bisher von “Herbeiführen der Hilfebedürftigkeit” als sozialwidriges Verhalten die Rede, sollen nun auch die “Erhöhung”, das “aufrecht Erhalten” und “nicht erfolgte Verringerung” der Hilfebedürftigkeit zu Ersatzansprüchen der Ämter gegenüber Betroffenen führen. Erstens wird aber durch die Ersatzansprüche eine wirtschaftliche Schwächung der betroffenen Personen bewirkt. Zweitens werden neue unbestimmte und unscharfe Rechtsbegriffe eingeführt, die zu einer erheblichen Schwächung der Rechtsposition der Betroffenen führen.

Vergleicht man die tlw. positiven Vorschläge mit den Vorschlägen, die eindeutig die Position und Situation der Betroffenen verschlechtern, muss festgestellt werden: Trotz einiger positiver Vorschläge handelt es sich bei dem Vorschlagspaket weniger um eine Rechtsvereinfachung, sondern mehr um eine Rechtsverschärfung bei Hartz IV!

4. Vorschläge, die in der Arbeitsgruppe keinen Konsens fanden

In den ersten Meldungen, die aus der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe durchsickerten, waren noch weit mehr Vorschläge für Verschlechterungen zu finden, so z. B., dass Soloselbständige bei “unrentabler Selbständigkeit” nur noch 24 Monate Leistungsanspruch haben sollen (Vorschlag aus Sachsen-Anhalt), verstärkte Datenabgleiche zur Aufdeckung von E-commerce (u. a. ebay-Einkommen) im Internet (Bundesagentur für Arbeit), Erhebung einer Gebühr für Klagen und Widersprüche durch Betroffene (Sachsen, Rheinland-Pfalz), Streichung des Mehrbedarfszuschlags für nicht erwerbstätige Alleinerziehende “um Fehlanreize zu vermindern” (Bundesagentur für Arbeit).
Dass diese und weitere Vorschläge, die die Situation und Rechtsposition der Betroffenen eindeutig verschlechtert hätten, nicht in die Liste der Konsensvorschläge aufgenommen worden sind, hat z. T. auch damit zu tun, dass sie bekannt gemacht und öffentlich skandalisiert worden sind. Dies ist auch ein Erfolg unseres Agierens. Auch hier zeigt sich: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Zusammenfassung

Erstens sind Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen nicht dazu geeignet grundsätzlich das grundrechtswidrige Sonderrecht Hartz IV, das Armut, Ausgrenzung und Entrechtung für Millionen Menschen in Deutschland bedeutet, zu beseitigen.

Zweitens sollten bei Debatten u. a. im Bundestag und Bundesrat neben der grundsätzlichen Kritik an diesem Paket auch die besonders verschärfenden Regelungen angegriffen werden.

Drittens ist der aktive Widerstand gegen Hartz IV weiterhin ein zentrales Feld linker und LINKER Politik und vieler sozialer Bewegungen. Hartz IV wird nicht durch sogenannte Rechtsvereinfachung gut, sondern muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden: DIE LINKE bringt dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag mit folgenden Eckpunkten ein:

– Erwerbslosigkeit, Dumping- und Niedriglöhnen sowie der Ausweitung von prekärer Beschäftigung sind entgegenzutreten. Stattdessen wird Existenz sichernde und sozial abgesicherte gute Erwerbsarbeit gefördert.

– Mit einer individuellen, sanktionsfreien Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro netto muss die Verarmung und Entwürdigung von allen Erwerbslosen und Menschen mit geringem Einkommen, die in der Bundesrepublik leben, beendet werden. Sofort müssen alle Sanktionen abgeschafft und ein Regelsatz von 500 Euro eingeführt werden.

– Es ist eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen einzuführen, die die Existenz und Teilhabe der Kinder und Jugendlichen sichert. Sie ist am tatsächlichen verfassungsrechtlichen Existenzminimum der Kinder zu orientieren. Dieses liegt derzeit bei 536 Euro. Die Kindergrundsicherung fasst als eigenständige Leistung bisherige kindbezogene Transferleistungen wie Kindergeld, Regelleistungen für Kinder und Jugendliche und Kinderzuschlag zusammen.

– Die mit der Einführung von Hartz IV betriebene Entrechtung der Grundsicherungsbeziehenden ist zu stoppen und rückgängig zu machen. Die Rechtsposition der Leistungsberechtigten ist grundsätzlich durch verschiedene Maßnahmen zu stärken.

Dokumentation zum Aktionstag gegen Rechtsvereinfachungen im SGB II und ASMK

Hartz IV ist immer noch da!
Bericht von Quer-TV

Arbeitslosigkeit und Hartz IV kann Jeden treffen. Darum hat das Hartz IV-Netzwerk Rheinland-Pfalz am 26. November 2014 zu einem Aktionstag aufgerufen. Konkreter Anlass war, die am selben Tag stattfindende Arbeits- und SozialministerInnenkonferenz (ASMK), um in Mainz-Finthen sogenannte Rechtsvereinfachungen im SGB II zu erarbeiten. Diese begleiten sie mit lautstarkem Protest.

Denn, sollten die Verschärfungen umgesetzt werden, würden die schon bestehende Gängelung und die sozialen Schikanen noch verschlimmert. Kritisiert wird auch die geheime Vorbereitung der Konferenz, der Ausschluss von Sozial- und anderen Verbänden, die sich für die Betroffenen einsetzen, sonder auch die Unterdrückung einer offenen Berichterstattung in den Medien.

RednerInnen des Netzwerks stellen beispielhaft schon bestehende sowie zu erwartende Sanktionsverschärfungen vor. Wir unterhalten uns mit TeilnehmerInnen der Kundgebung über ihre Haltung zum Gesetzesvorhaben sowie mit Betroffenen über ihre Ängste zum neuen Gesetzespaket.

Aber es gibt nicht nur Kritik. Das Netzwerk hat Vorschläge und fordert Alternativen zum bisherigen Verfahren, das Betroffene ausschließt.

Hartz IV soll “schöner” werden…
Bericht von Burkhard Tomm-Bub, Ex-FM

Am 26.11.2014 fand in Mainz die Kundgebung des Hartz IV-Netzwerkes Rheinland-Pfalz statt. Anwesend waren Menschen von verdi, von anderen Gewerkschaften, der LINKEN, den (Sozial-) PIRATEN und von freien Elo-Inis/Beratungsstellen.

Der Clip bietet nicht alle, aber viele der Redebeiträge. Im Nachgang zur Rede des Kollegen Sozialpiraten hatte ich mir z.B. noch erlaubt zu ergänzen, dass ursprünglich Harald Thomè die Telefonlisten der Jobcenter initiiert und veröffentlicht hatte.

Ich zittere übrigens nicht wg. Entzugserscheinungen oder vor Angst so auffällig … eher vor Wut. Nein – man sieht es im Clip nicht so deutlich – es war schlicht, mit Verlaub, SAUKALT. (Zudem wollte ich ja jackenlos mein informatives T-Shirt zeigen …)

(Fortsetzung folgt)

Aktionstag gegen Rechtsvereinfachungen im SGB II und die ASMK

Am Mittwoch, den 26.11.2014 ruft das Hartz IV-Netzwerk Rheinland-Pfalz zum großen Aktionstag gegen die sog. Rechtsvereinfachungen im SGB II an, welcher die Tagung der Arbeits- und Sozialminister_innenkonferenz (ASMK) in Mainz mit lautstarkem Protest begleiten wird. Die Kundgebung ist von 11 bis 15 Uhr vorgesehen.

Der Aufruf:

“Hartz IV soll schöner werden!?”

Hartz IV bedeutet seit Jahren:

  • Leiharbeit / Zeitarbeit / Minijobs / 1 €-Jobs
  • Vollzeitjobs, die so schlecht bezahlt werden, dass sie aufgestockt werden müssen
  • Sanktionen
  • Zwangsverrentung
  • Ausgrenzung

Alles das wird sich noch verschlimmern, wenn die geplanten sogenannten „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ umgesetzt werden.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die am 26./27. November 2014 in Mainz zusammenkommt, hat hierzu Vorarbeit geleistet.

Wir vom Hartz IV-Netzwerk Rheinland-Pfalz rufen zu einer Kundgebung gegen diese erneuten Verschärfungen auf.

Mittwoch, den 26. November 2014

von 11 bis 15 Uhr

auf dem Gutenbergplatz/Theatervorplatz in Mainz

(Haltestelle “Höfchen”)

Es reden u. a. Burkhard Tomm-Bub, Ex-Jobcenter-Fallmanager und Kritiker des Hartz-IV-Sanktions-Regimes.

Unterstützen Sie uns durch Ihre Teilnahme!

Denn Arbeitslosigkeit / Hartz IV kann jede/n jederzeit treffen!

Flyer zur Kundgebung am 26.11.2014 (PDF)

Jeden-Monat-Infostand zur Buß- und Bettag-Abschaffung

Am Mittwoch, den 19. November 2014 zwischen 11 und 14 Uhr veranstalten wir aus Anlass des Jeden-Monat-Infostandes eine Kundgebung zum Verweis auf die Abschaffung des Buß- und Bettages als Feiertag – angeblich – zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Außerdem kündigen wir die Kundgebung am 26.11.2014 gegen die sog. Rechtsvereinfachungen im SGB II an, welche die Tagung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Mainz begleitet. Versammlungsort ist der Kardinal-Volk-Platz am Ausgang der Römerpassage in Mainz.

Kommet zu hauf!