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Protest gegen Dagmar Enkelmann und DIE LINKE

Vielerorts mussten wir lesen, dass Dagmar Enkelmann im Namen der Partei DIE LINKE im Vermittlungsausschuss einen “verfassungsgemäßen Regelsatz nicht unter 420 Euro” eingebracht hat. Sicher kann man darüber diskutieren, auf welcher Grundlage ein “menschenwürdiger, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht werdender Regelsatz” zu fordern ist und sicher gibt es mehrere Stimmen, von denen einige auch der Ansicht sein mögen, dass ein solches Ziel “nicht unter 420 Euro” zu erreichen wäre. Tatsache aber ist, dass die Partei DIE LINKE bislang erklärt hatte, die Erwerbslosen in ihrem Anliegen, menschenwürdige Lebensgrundlagen vorzufinden, wenn man nach einem Jahr Arbeitslosigkeit in Hartz IV gerät, mit einer Forderung nach 500 Euro Regelsatz zu unterstützen. Gilt diese Forderung nicht mehr? Und wenn doch: Wer hat Dagmar Enkelmann als Vertreterin der LINKEN im Vermittlungsausschuss mit einem Mandat ausgestattet, das diese Forderung auf lediglich 420 Euro herunterschraubt?

Dagmar Enkelmann spricht weiterhin davon, dass “für uns” ein “Verzicht auf Verschärfungen bei den Sanktionen” (…) nicht verhandelbar sei. DIE LINKE werde in den Verhandlungen alle Forderungen nach “gleichen Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen” unterstützen. — Beides ist nicht tolerierbar!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 eindeutig ein Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe mit Gesetzerskraft im Verfassungsrang dergestalt festgeschrieben, dass “der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets [!] den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt”, was bei Absenkungen der Regelleistung offensichtlich nicht mehr gewährleistet werden könnte. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann nur entsprochen werden, indem der Sanktionsparagraph des SGB II ersatzlos gestrichen wird! Zumindest müsste die Absicht, in Grundrechte einzugreifen, explizit zum Ausdruck gebracht und in ihrer Verhältnismäßigkeit verfassungsrechtlich abgesichert werden; Letzteres ist natürlich aussichtslos!

Für Kinder und Jugendliche in ihrer vielfältigen Lebensgestaltung wäre Chancengleichheit aus naheliegenden Gründen verheerend; die Forderung danach entspricht neoliberalem Zeitgeist. Wir fordern vielmehr Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen!

Jeden-Monat-Demo nochmal gegen Kürzungspaket und neuen Regelsatz

Auch im Dezember muss das Thema der Jeden-Monat-Demo noch einmal Kürzungspaket und Neuregelung des Regelsatzes der Grundsicherung für Arbeitssuchende heißen: Rund die Hälfte der Ausgabenkürzungen des asozialen Kürzungspakets der Bundesregierung muss der Haushalt für Soziales tragen, und dabei müssen diejenigen, die ohnehin schon am wenigsten haben, wiederum das meiste ertragen. Auch die Kosten für gerade mal 5 Euro mehr im Monat nach dem “neu” bestimmten Regelsatz (das Ergebnis ist schon 2008 – also vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – vorgestellt worden) werden einfach den Betroffenen selbst aufgebürdet, indem Mittel in entsprechender Höhe bei der Weiterbildung gestrichen werden. Überhaupt alles, was zu Kinderregelsätzen gesagt wird, ihst nackte Augenwischerei! Die vorgeschlagene Gutscheinlösung ist ein bürokratisches Monstrum, sofern ihr überhaupt irgendeine Realität zukommen würde, da die Beträge z.B. für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder für Musikunterricht in konkreten Anwendungsfall gar nicht hinreichen würden.

Darum gehen wir am 15. Dezember 2010 um 12 Uhr auf die Straße. Treffpunkt: Münsterplatz (am ver.di-Haus). Die Abschlusskundgebung findet auf dem Theaterplatz statt. Kämpft mit gegen die soziale Spaltung dieser Republik in herzinfarktgefährdete Malocher einerseits und ausgeschlossene Habenichtse andererseits!

Neue Termine fürs KAKTUS-Frühstück

Das Frühstück der Arbeitsloseninitiative KAKTUS in der Evangelischen Christuskirche Mainz findet ab Januar 2011 am 2. und 4. Dienstag jedes Monats statt, jeweils von 9 bis 11 Uhr im Matthäussaal (im Pfarrhaus Neustadtseite, Kaiserstraße 56, Eingang vom Hof aus).

Dort kann man andere Betroffene kennenlernen, sich gegenseitig Mut machen, Erfahrungen austauschen, das Selbstwertgefühl stärken und Wut und Frust loslassen. Außerdem werden Hilfen bei Hartz IV und beim “Clinch” mit dem Job-Center, Hilfen bei der Korrespondenz sowie die Vermittlung zu Fachberatungen angeboten.

Die Termine im Januar sind der 11.01.2011 und der 25.01.2011. Wir sehen uns bei den netten Leuten von KAKTUS!

Redebeitrag zur 18. Jeden-Monat-Demo

Nach dem Kürzungspaket der Bundesregierung müssen die Leistungsberechtigten nach Hartz IV offenbar erneut einen schweren Schlag hinnehmen. Wer von Anfang an nichts hat, dem kann man offenbar besonders gut was wegnehmen. Die Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV würde nach Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales eine Erhöhung um 5 Euro ermöglichen… Hier der Redebeitrag von Manfred Bartl, Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, zur 18. Jeden-Monat-Demo:

Liebe Mainzerinnen und Mainzer!

Willkommen zur 18. Mainzer Jeden-Monat-Demo!

Hartz IV wurde 2003 beschlossen – trotz aller Warnungen vor der “Armut per Gesetz“!

Seit dem 1.1.2005, dem Tag, an dem mit der Arbeitslosenhilfe eine ganze Gerechtigkeitsstufe des Sozialstaats abgerissen wurde, wird die Armut per Gesetz per Hartz IV in die Wirklichkeit umgesetzt.

Seitdem wurde Hartz IV drei- oder viermal vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt – aber Hartz IV ist immer noch unter uns und Ihr lasst immer noch mehr Schweinereien zu!

Schon das Kürzungspaket der Bundesreierung ist ein Schlag ins Kontor aller Leistungsberechtigten: Streichung des Armutsgewöhnungszuschlags, Streichung des Elterngeldes, Streichung des Rentenversicherungsbeitrags – um nur die heftigsten Einschläge zu nennen.

Nun bemüht sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales um die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010. Nach sozialstaatlichen Maßstäben versagt Ursula von der Leyen kläglich, nach rechtsstaatlichen Maßstäben (und der Sozialstaat gehört nach Artikel 20 Grundgesetz dazu!) handelt  Ursula von der Leyen massiv verfassungswidrig.

Die virtuelle Erhöhung um 5 Euro ist eine Verhöhnung aller Hartz-IV-Leistungsberechtigten, des  Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes, des auf den Konsum der Leistungsberechtigten angewiesenen Einzelhandels, der Verkehrsbetriebe und der auf den Umsatz der Leistungsberechtigtenangewiesenen Kommunen, bevor die Binnenkonjunktur vollends einbricht, und damit von uns allen!

Viele halten die Erhöhung des Regelsatzes um 5 Euro für ausreichend, offenbar ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass die Erhöhung um nur 5 Euro dadurch zustande gekommen ist, dass eine kalt berechnete Absenkung um rund 30 Euro (von der nichts vom Bundesverfassungsgericht gefordert oder angedacht oder auch nur in den Raum gestellt worden war, sei doch der bisherige Regelsatz an sich nicht verfassungswidrig gewesen) durch wohlbemessene Erhöhungsposten gerade eben so wieder aufgestockt wurde, dass absolut eine kleine Erhöhung herauskommt, die zumindest die einfachen Gemüter, so die Kalkulation, ruhig gestellt hätte.
Besonders zynisch daran ist die Herausnahme des kompletten Postens für alkoholische und Tabak-“Genussgifte” (so die Diktion des Referentenentwurfs). Dieser Schrtt träfe, sofern er vor dem Bundestag und dem Bundesrat bestünde, ausgerechnet die Leute, denen der Frust so zusetzt, dass diese Genussmittel den letzten soziokulturellen Anker darstellen, wenn man zusammen steht. Getoppt wird diese Streichung durch die menschenfeindlich exakt begründete Umrechnung des der Durstlöschung dienenden Wassergehalts des (billigen) Bieres durch Sprudelwasser, das man, wenn man es beim Discounter besorgt, sogar noch mit zwei, drei Flaschen Fruchtsaft aufbessern könne!

Was soll das??

Wir sind normale Menschen mit normalen Bedürfnissen und gesellschaftlich als Genussmittel anerkannte und weitverbreitete “Genussgifte” gehören zum soziokulturellen Teilhabeminimum!

Im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 9. Februar 2010 waren ganz zentral im Gespräch die Kinderregelsätze. Viele Menschen und sogar manche Medien glaubten gar, dass es  in Karlsruhe überhaupt nur um die Kinderregelsätze ginge! Auf jeden Fall erlebten wir eine ungewöhnlich breite Zustimmung zu der sich abzeichnenden Erhöhung der Kinderregelsätz, womöglich hätte sich sogar eine eigene Kindergrundsicherung ergeben.

Tatsächlich hat sich das  Bundesverfassungsgericht in dieser Sache ganz klar geäußert, was die Erwartungen nur noch mehr in die Höhe schraubte. Herausgekommen ist aber gar nichts! Schlimmer noch: Ursula von der Leyen hat sich hingestellt und behauptet, die Kinderregelsätze müssten den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge gekürzt werden, man würde es aus Menschenfreundlichkeit nicht tun, könne aber bei den nächsten preisinduzierten Erhöhungen der Regelsätze die Kinder leider nicht berücksichtigen…

Geht’s noch??

Das Maß der Entrechtung nimmt also nicht alleine zu, die Entrechtung beschleunigt sich auch noch! Wollt Ihr Mainzerinnen und Mainzer wirklich Menschen zweiter Klasse in Eurer Stadt? Diese Entwicklung kann doch niemand zulassen wollen! Schon gar nicht im Europäischen Jahr gegen Armut und Ausgrenzung, denn sonst möchte ich kein Jahr erleben, in dem diese Maxime nicht einmal gilt…

Danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!

Jeden-Monat-Demo zum Hartz-IV-Regelsatz

Die 18. Jeden-Monat-Demo am 20.10.2010 richtet sich gegen die Verhöhnung aller Hartz-IV-Leistungsberechtigten, des Bundesverfassungsgerichts, des Einzelhandels und der Verkehrsbetriebe Deutschlands durch den derzeitigen “Referentenentwurf” für einen neuen Hartz-IV-Regelsatz!

Was nach außen dringt, die Erhöhung des Regelsatzes um 5 Euro, ist in Wirklichkeit eine vom Bundesverfassungsgericht mit keinem Wort geforderte Senkung, die um eine etwas umfangreichere, aber die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils keinesfalls deckende Erhöhung wieder aufgewogen wird. So wurden vor allem die gesellschaftlich anerkannten “Genussgifte” Alkohol und Tabakwaren aus dem Regelsatz herausgerechnet, zynischerweise unter Ersatz des daraus scheinbar resultierenden Flüssigkeitverlustes durch eine äquivalente Menge Sprudelwasser, zu dem man, wenn man es zu Billigpreisen beim Discounter holt, auch noch eine Flasche Saft bekommen könnte.

Der Anteil für Mobilitätsdienstleistungen wurde um etwa 2 Euro angehoben, doch zum Mainzer Wucher-“Sozialticket” ergibt sich noch immer ein Verhältnis von etwa 1:3, was eine Verwehrung des Grundrechts auf Mobilität darstellt!

Die im Vorfeld des Urteils im Fokus der medialen Aufmerksamkeit stehenden Regelsätze für Kinder werden überhaupt nicht erhöht, schlimmer noch: Angeblich liegt der Bedarf niedriger als bisher angenommen, doch “großzügigerweise” will man die Sätze beibehalten, wird dann aber in Zukunft “gezwungen” sein, bei nach Preiserhöhungen angezeigten Erhöhungen der Regelsätze darauf zu verzichten.

Angeblich wurden auch die Praxisgebühr und “Kosten von Internet-Downloads” in den Regelsatz einberechnet, aber ich konnte sie noch nicht finden, obwohl ich sie mit der Lupe gesucht habe. Kein Mensch kann derweil sagen, welche Kosten für Internet-Uploads vorgesehen sind…

Das Maß an Entrechtung nimmt also nicht nur zu, die Entrechtung beschleunigt sich auch. Mit dem Herausrechnen von Alkohol und Tabakwaren – und das vor dem Hintergrund des Grundrechts auf soziokulturelle Mindestteilhabe – sollen Hartz-IV-Leistungsberechtigte endgültig zu Menschen zweiter Klasse gemacht werden. Niemand kann das zulassen wollen!

Darum lasst uns am 20.10.2010 um 12 Uhr am Münsterplatz in Mainz zusammenkommen und die Gegenwehr organisieren!

Wo bleibt die Fürsorgepflicht der ARGEn?

Am 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das “Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums” etabliert und dabei (Randziffer 137) darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber darauf hinzuwirken hat, dass dieses Grundrecht permanent gewahrt bleibt: “Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (…). Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.”

Eines habe ich daraus von Anfang an geschlossen, nämlich dass Sanktionen nach Paragraph 31 SGB II damit hinfällig sind, da die Mittel zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach einer Absenkung logischerweise nicht mehr vollumfänglich zur Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums beitragen könnten. Klar!

Einen starken Hinweis darauf hatte das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden abgegeben (wir berichteten), das Verrechnungen von Überzahlungen durch Einbehalt bei der nächsten Auszahlung durch die ARGE unter den Vorbehalt der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen stellte. Da man auch im Falle von “Sanktionen” (was immer die eigentlich rechtlich rechtfertigt) ein Anrecht auf die Leistungen des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums hat, müsste das Geld in voller Höhe ausbezahlt werden und Einbehalte nach Paragraph 31 SGB II zumindest unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen stehen.

Meines Wissens hat bislang aber noch niemand auf die zweite Konsequenz aus diesem Anspruch hingewiesen: Im Zuge der Einführung von Hartz IV war seinerzeit der Wegfall jener Fürsorgepflicht der Sozialbehörden nach dem Sozialhilfegesetz in den Fokus geraten, derzufolge sie selbstständig tätig zu werden hatten, wenn sie von der Hilfebedürftigkeit eines Menschen Kenntnis erlangt hatten. Letztlich war die Streichung dieser Regelung die Todesursache des jungen Mannes in Speyer. Mit dem Urteil vom 9. Februar 2010 muss diese Fürsorgeverpflichtung wieder ins SGB II aufgenommen werden!!

Fehlurteil beim Bundesverfassungsgericht!

Schon am 28.09.2010 ging über den Newsticker der Sueddeutschen Zeitung Online eine Nachricht, die gleich zwei handfeste Skandale birgt!

Der erste Skandal ergibt sich aus dem Titel des dpa-Stücks: “Rechtsbeihilfe bei Hartz IV: Kostenloser Anwalt nur in Not” – Wieso “nur“? Hartz IV steht für die Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitssuchende und wird ausbezahlt an Hilfebedürftige (sic!). Hartz IV ist also eine permanente Notlage! Selbst wenn “jemand, der den Anwalt bezahlen muss und sich deshalb überlegt, ob er seine Rechte nicht auch selbst wahrnehmen kann” (gegen den das Bundesverfassungsgericht die Hilfebedürftigen nämlich ausspielen will), sich nach reiflicher Entscheidung keinen Anwalt nimmt, weil er aus eigener Kraft damit fertigwerden könnte, heißt das noch lange nicht, dass Hilfebedürftige in einer durchaus vergleichbaren Situation nicht doch einen Anwalt nehmen müssten, weil im Falle einer möglichen Niederlage gleich ihre Existenzgrundlage auf dem Spiel stehen könnte!

Der zweite Skandal ergibt sich aus der konkreten Situation der Betroffenen: “Nachdem sie bereits in zwei Fällen selbst Widerspruch gegen Kürzungen eingelegt hatte – und damit zum Teil auch Erfolg hatte -, beauftragte sie in einem dritten Fall einen Anwalt, obwohl es sich um dieselbe Problematik handelte. Der Frau (…) war das Geld gekürzt worden, weil sie mehrmals über Wochen im Krankenhaus war und dort kostenlose Verpflegung bekam. Ihr Antrag auf Übernahme der Anwaltskosten im Wege der sogenannten Beratungshilfe wurde abgelehnt.” – Der Vorgang ist unerhört, denn selbst juristischen Laien wird deutlich, dass die Frau sich mit Hilfe des Anwalts nicht gegen eine eventuell diskussionswürdige Kürzung ihrer Regelleistung an sich wehren wollte, sondern global gegen die fortgesetzte illegale Praxis, ihr das Geld aus immer dem gleichen Anlass zu kürzen, obwohl ihr die ARGE oder die Optionskommune – oder gar das Sozialgericht – die Rechtswidrigkeit der Kürzung zuvor schon mehrfach bestätigt hatte. Der Frau wird dabei stets Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts – das nicht umsonst ex ante ausbezahlt wird – über wer weiß wie lange Zeit vorenthalten. Der ARGE oder Optionskommune dieses rechtswidrige und menschenverachtende Verhalten abzugewöhnen, würde auch mir nur schwerlich ohne einen Anwalt und seinen fachlichen Einblick ins SGG, ins SGB I und X sowie weitere Spezialgesetze gelingen!

Perspektiven für ein soziales und demokratisches Rheinland-Pfalz

Landespolitisches Forum: Für ein soziales Rheinland-Pfalz
mit Vorträgen (u.a. mit Prof. Christoph Butterwegge), Workshops (u.a. mit Werner Rätz) und Podiumsdiskussion (u.a. mit Manfred Bartl, Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV und einer der Organisatoren der Mainzer Jeden-Monat-Demo)

Die soziale Frage in der Bundesrepublik Deutschland hat sich infolge der neoliberalen Politik und der jüngsten Finanz- und Weltwirtschaftskrise dramatisch verschärft. Tragweite und Auswirkungen dieser Systemkrise sind noch nicht absehbar. Wer trägt die Kosten, wer profitiert von der Krise?

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat im Juni 2010 das größte “Sparpaket” in der Geschichte der Bundesrepublik beschlossen. Die Kürzungsmaßnahmen stellen sich als ein Sammelsurium drastischer Maßnahmen gegen die breite Mehrheit der Bevölkerung dar. Besonders bei Hartz IV-Beziehenden, Arbeitslosen und Familien wird rigoros gekürzt, aber auch der Mittelstand ist existenziell bedroht. Dagegen ist die Beteiligung der großen Wirtschaftsunternehmen und der oberen Einkommen am Sparpaket rein kosmetischer Natur.

Wie der 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Landesregierung Rheinland-Pfalz zeigt, klafft die Schere zwischen Arm und Reich auch in unserem Bundesland immer weiter auseinander. Gerechte und solidarische Auswege aus der Krise müssen gefunden werden, damit sich die gesellschaftliche Spaltung nicht weiter vertieft.

Die Tagung verfolgt das Ziel, Lösungsansätze und Strategien zur Überwindung der grundfalschen “Sparpolitik” zu diskutieren. Welche Instrumente in den Bereichen Arbeit, Soziales und Armutsbekämpfung stehen zur Verfügung? Wie kann die Wirtschaft demokratisiert werden? Auf welchen Wegen kann die überfällige Umverteilung des Reichtums von oben nach unten eingeleitet werden?

Am 16.10.2010 von 10 bis 18 Uhr im Philosophicum der Johannes Gutenberg-Universität, Mainz

Die Podiumsdiskussion “Für eine gerechte Sozialpolitik in Rheinland-Pfalz” ist eingeplant für 16:30 – 18:00 Uhr.

Weitere Informationen auf der Homepage.

Jeden-Monat-Demo gegen Kürzungspaket

Die 17. Jeden-Monat-Demo am 15. September (Treffpunkt wie gewohnt um 12 Uhr am Münsterplatz) richtet sich gegen das Kürzungspaket der Bundesregierung, die mit dem euphemistischen Namen “Sparpaket” davon ablenkt, dass es sich erneut um Armut per Gesetz handelt.

Der Rentenbeitrag der Hartz-IV-Leistungsberechtigten – einst eines der ach so tollen Vorteile von Hartz IV gegenüber der alten Sozialhilfe und erst vor kurzem schon halbiert – soll nunmehr wieder ganz gestrichen werden, was nicht nur automatisch mehr Altersarmut nach zieht, sondern auch zu Ausfällen bei beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen führt, für die eine laufende Anwartschaft bei der Deutschen Rentenversicherung Voraussetzung ist.

Bereits mehrfach haben wir auf die Probleme für werdende Eltern hingewiesen, von denen besonders hart diejenigen betroffen sein werden, deren Kind während des Bezugs von ALG I zur Welt kommt:

  • Das ALG I wird von 67 auf 65 Prozent gekürzt – trotz der Kinder!
  • Der Armutsgewöhnungszuschlag beim Übergang von ALG I zu ALG II wird gestrichen – für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft!
  • Das Elterngeld für Hartz-IV-Leistungsberechtigte wird gestrichen!

Wie man sieht, leiden die Kinder politisch gewollt mit. Angesichts der Diskussion um die Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 ist dies ein Hohn!

Auch die Diskussion um den Eckregelsatz sollte damit wieder befeuert werden, denn da von neoliberaler Seite immer wieder vorgehalten wird, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelsatzhöhe an sich nicht als verfassungswidrig eingestuft hätte, betonen wir, dass diese Argumentation – soweit sie überhaupt zu halten ist – aber auch nur so lange standhält, als die Leistung insgesamt nicht angetastet wird – was sich nach diesen massiven Kürzungen gerade bei den Ärmsten der Armen nicht mehr aufrechterhalten lässt!

Kämpft mit uns gegen das asoziale Kürzungspaket der Bundesregierung!

Grundeinkommen-Film in Mainz

Am morgigen Dienstag geht das Programm für den sozialpolitisch Interessierten gleich weiter, wenn um 20 Uhr im Capitol Programmkino das Film-Essay zum Grundeinkommen von Daniel Häni und Enno Schmidt (CH 2008) gezeigt wird.

“Die Idee geistert schon seit vielen Jahren durch die Gesellschaft und findet inzwischen bei Experten aus der Wirtschaft und Arbeitgebern zunehmend Anerkennung: Das Grundeinkommen. Es wäre die denkbar radikalste sozialpolitische Veränderung, eine geschichtsträchtige Revolution, aber vielleicht auch nur der logische Schritt der momentanen Verhältnisse. Oder doch alles nur ein unrealistischer Wunschtraum der Unter- und Mittelschicht?”

Im Pressetext heißt es:

“Ein Film über das Zukunftsthema, das jeden angeht: Eine neue Art von Einkommen, bedingunglos für alle. Das löst Emotionen aus und viele Fragen. Mehr Möglichkeiten zur eigenen Initiative? Oder der Untergang der Leistungsgesellschaft? Und wie soll es bezahlt werden? Der Film mischt Festgefahrenes auf, zeigt Überraschendes, lässt mit- und weiterdenken. Der Film folgt der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens, einer Idee, die neue Energien in alle gesellschaftlichen Bereiche bringt.”

Der Verein der Anthroposophischen Gesellschaft in Mainz veranstaltet diese Kinovorführung. Die Eintrittsgelder (6 € normal; 3 € ermäßigt) gehen komplett an den Verein, wodurch selbiger versucht, die Unkosten der Veranstaltung auszugleichen.