Vielerorts mussten wir lesen, dass Dagmar Enkelmann im Namen der Partei DIE LINKE im Vermittlungsausschuss einen “verfassungsgemäßen Regelsatz nicht unter 420 Euro” eingebracht hat. Sicher kann man darüber diskutieren, auf welcher Grundlage ein “menschenwürdiger, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht werdender Regelsatz” zu fordern ist und sicher gibt es mehrere Stimmen, von denen einige auch der Ansicht sein mögen, dass ein solches Ziel “nicht unter 420 Euro” zu erreichen wäre. Tatsache aber ist, dass die Partei DIE LINKE bislang erklärt hatte, die Erwerbslosen in ihrem Anliegen, menschenwürdige Lebensgrundlagen vorzufinden, wenn man nach einem Jahr Arbeitslosigkeit in Hartz IV gerät, mit einer Forderung nach 500 Euro Regelsatz zu unterstützen. Gilt diese Forderung nicht mehr? Und wenn doch: Wer hat Dagmar Enkelmann als Vertreterin der LINKEN im Vermittlungsausschuss mit einem Mandat ausgestattet, das diese Forderung auf lediglich 420 Euro herunterschraubt?
Dagmar Enkelmann spricht weiterhin davon, dass “für uns” ein “Verzicht auf Verschärfungen bei den Sanktionen” (…) nicht verhandelbar sei. DIE LINKE werde in den Verhandlungen alle Forderungen nach “gleichen Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen” unterstützen. — Beides ist nicht tolerierbar!
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 eindeutig ein Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe mit Gesetzerskraft im Verfassungsrang dergestalt festgeschrieben, dass “der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets [!] den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt”, was bei Absenkungen der Regelleistung offensichtlich nicht mehr gewährleistet werden könnte. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann nur entsprochen werden, indem der Sanktionsparagraph des SGB II ersatzlos gestrichen wird! Zumindest müsste die Absicht, in Grundrechte einzugreifen, explizit zum Ausdruck gebracht und in ihrer Verhältnismäßigkeit verfassungsrechtlich abgesichert werden; Letzteres ist natürlich aussichtslos!
Für Kinder und Jugendliche in ihrer vielfältigen Lebensgestaltung wäre Chancengleichheit aus naheliegenden Gründen verheerend; die Forderung danach entspricht neoliberalem Zeitgeist. Wir fordern vielmehr Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen!