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11 Jahre Grundrecht

Heute begehen wir den 11. (in Worten: ELFTEN) Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Am 9. Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht Schluss gemacht mit dem “ins Blaue hinein” bestimmten Regelsatz. Der neue Maßstab ist seitdem die Ermöglichung der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe, und zwar zu einem Mindestmaß, nämlich dem des Citoyens. Schon bei der Umsetzung 2011 hatten all die neoliberalen Politiker im Deutschen Bundestag aber offenbar ein “Minimalmaß” im Ohr, was angesichts der Artikel 1 (Menschenwürde), 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) und 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) zu einem Hohn in Gestalt des jetzigen Regelbedarfs führte. Für Kinder bleiben sogar weiterhin permanent substanzielle Anteile der Teilhabe aus dem Regelbedarf gleich ganz ausgeklammert und müssen von den Eltern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eigens beantragt werden!

Der Regelbedarf bleibt weiterhin ein Hohn: Ausgaben für einen Weihnachtsbaum werden herausgerechnet und dann kann man auch keine Geschenke darunterlegen. Der Anteil für Genussmittel wie Alkohol und Tabak wird komplett (bis auf den Ersatz der Flüssigkeitsmenge in der sich aus der EVS ergebenden Biermenge durch Billigsprudel) sogar komplett gestrichen! Dem halte ich üblicherweise entgegen: “Seit Jahrhunderten haben Genussmittel im Alltag jedes einzelnen Menschen eine überragende Bedeutung, die nicht nur auf ihre geschmacklichen Eigenschaften zurückzuführen ist, sondern in weit höherem Maße auf ihre kulturellen Zuschreibungen und Bewertungen.” (aus: “Genußmittel – Eine Kulturgeschichte”, erschienen im Insel-Verlag) Selbst das Vergleichsportal Verivox bemängelt schon, dass der Regelbedarf 2021 Stromkosten nicht ausreichend abdeckt! Die Strompauschale sei im Durchschnitt um 22 Prozent zu niedrig bemessen. Außerdem würde der Fehlbetrag von Jahr zu Jahr größer! “Skandal!”, möchte ich da lesen, auch wenn man es nicht so nennen will. Noch viel skandalöser ist freilich, dass der ganze Rest derer, die auch Menschen in der Grundsicherung als Kunden haben bzw. nicht verlieren wollen, zu den sie betreffenden Anteilen im Regelbedarf beharrlich schweigt, vor allem der Einzelhandel und darunter – für mich persönlich am skandalösesten – der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, wo man sich schon längst “Für Hartzer gibt es keinen Handke” zu Herzen hätte nehmen müssen!

Und dann schliddern wir mit der von denselben Hanseln ausgerufenen “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” und Monate später sogar mit einem Ermächtigungsgesetz in eine Krise der Politik, der Kultur, der Vergesellschaftung und der Wirtschaft (Gesundheit? Nein, eher weniger…), kurz: in die Corona-Krise und bekommen wiederum in zwei Stufen sogar eine “Maskenpflicht” aufgebrummt, für die KEINE Zulagen zu den Grundsicherungsleistungen bereitgestellt wurden, während anderweitig “Soforthilfen” auf den Weg gebracht wurden (auch wenn sich so mancher bis heute über das Zeitgefühl der Bundesregierung im Zusammenhang mit “sofort” wundert…). Allein dass es Dimensionen (ja: Plural!) braucht, in denen darum gerungen wird, ist grotesk. Erst hat das Landessozialgericht Essen beschieden, dass es keine Zulagen zu geben bräuchte, weil die bis dahin nur geforderten “Community-Masken” im Textil- und Kleidungsanteil des Regelbedarfs – eben pauschal – schon enthalten wären, was dem Sprichwort vom “letzen Hemd” eine ganz neue zynische Bedeutung mitgab. Dann wurden die “medizinischen Masken” auf einmal im Anteil für Hygieneartikel verortet (obwohl die Masken eher Unhygieneartikel sind), dessen Budget dafür zwar technisch wenigstens hinreichend wäre, aber nur um den Preis des Verzichts auf Seife, Shampoo, Zahnpasta – den ganzen Monat lang, jeden Monat!

Und dann kommt der “Wirtschaftsrat” der CDU und lehnt in völliger Unkenntnis wirtchaftlicher Zusammenhänge (siehen einfach weiter oben!) jede Hartz-IV-Erhöhung ab, offenbar sogar ohne jede Differenzierung zwischen dem längst überfälligen Anstieg des Regelbedarfs zum Erreichen des Mindestmaßes an Teilhabe und den durch die Pandemie-Paranoia-Politik selbst aufgezwungenen Zusatzkosten zur Erfüllung der auferlegten Pflichten! Das “Argument” ist zum Schießen: “Der Zugang zu Hartz IV wurde in der Corona-Krise ohnehin bereits erleichtert und großzügiger gestaltet”, entblödet sich Generalsekretär Wolfgang Steiger für einen O-Ton seinen Namen herzugeben. Stehen der Zugang zu Hartz IV und die Höhe des Regelbedarfs in irgendeinem Zusammenhang? Nicht im geringsten! Schlimmer: Der “erleichterte Zugang” wurde für Solo-Selbstständige, Freie und Künstlerinnen als Quasi-Soforthilfe für aufgezwungene Einnahmeausfälle geschaffen, obwohl das Hartz IV-System weder darauf zugeschnitten (Sippenhaft der “Bedarfsgemeinschaft”), noch dafür geeignet ist (Unterdeckung selbst des Existenzminimums). Auch hierzu fällt uns nur “Skandal!” ein.

Darum unterstützen wir gemeinsam mit einer stetig wachsenden Zahl weiterer Organisationen diesen an die Bundesregierung gerichteten Appell des Paritätische Gesamtverband:

Arm sein ist teuer – besonders in der Corona-Krise - unterzeichne jetzt unseren Appell!

Die COVID-19-Pandemie mit all ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen ist eine Herausforderung für uns alle. Doch sie trifft die Ärmsten in der Gesellschaft besonders hart. Sie warten noch immer auf angemessene Unterstützung.

Wir fordern daher…

...die bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IV angewiesen sind. Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe.

...für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat. Denn es entstehen durch Corona zusätzliche Bedarfe durch wegfallende Schulessen, Preissteigerungen bei Obst und Gemüse, Mehrausgaben für Hygieneartikel und Masken oder Spielzeug und Bücher für Kinder im Lockdown.

...für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen.

Unterzeichnen Sie unseren Appell!

Manfred Bartl
Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

Mondays for Future

Zukunft für Europa! Solidarität mit dem Klimastreik der Schüler*innen!

Mahnwache zu Fukushima und Montagsspaziergang für Zukunft

am 11. März, 17:30 – 18:30 Uhr

Sammelplatz: Gutenbergplatz

Am kommenden Montag, den 11.3.2019, geht die Fukushima-Katastrophe in das 8. Jahr. Anlass für Mainzer*innen, ab 17:30 Uhr mit einer Mahnwache am Gutenbergplatz an die Opfer zu erinnern und auf die Gefahren der Atomtechnologie für unsere Zukunft hinzuweisen. Tausende Generationen werden sich mit den radioaktiven Abfällen aus den letzten Dekaden herumplagen müssen. Die zahlreichen Kinder mit Schilddrüsenkrebs in der Region Fukushima haben keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Versorgung. Egbert Bialk vom BUND weist ferner darauf hin, dass auch bei uns die Atomrisiken fortbestehen: „Sieben Reaktoren werden noch mehrere Jahre weiterbetrieben, obwohl wir genug Stromkapazitäten haben. Sie stellen eine permanente Gefahr dar und erhöhen täglich die Menge des hochradioaktiven Mülls, für den es keine Entsorgung gibt. Das Gleiche gilt für die nicht minder gefährlichen Reaktoren in Frankreich, Belgien oder Tschechien. Auch nach 2022 werden bei uns weiter Nuklearbrennstoffe hergestellt und quer durch Europa, auch durchs Rhein- und Moseltal, transportiert. Damit muss Schluss sein. Europa muss atomfrei werden!“
„Und auch atomwaffenfrei werden“, ergänzt Hans Ripper von der DFG-VK Mainz: „Statt die Atombomben aus Büchel in Rheinland-Pfalz abzuziehen werden diese zu Hightech-Nuklearwaffen weiterentwickelt, dagegen protestieren wir.“
Der Protest des neuen Bündnisses in Mainz richtet sich auch gegen die Verschleppung des Kohleausstiegs. Nach der Mahnwache wird sich deshalb ein „Montagsspaziergang“ anschließen. Dieser führt über Schillerplatz und Neubrunnenplatz zurück zum Gutenbergplatz. Schüler*innen von Fridays for Future werden dort sprechen. Die Montagsspaziergänge sollen monatlich bis zur Europawahl fortgesetzt werden und auch Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. So wird Marius Schlageter das Konzept von „European May“ „another Europe is in the Making“ vorstellen und Franz Botens von Mehr Demokratie Rheinland-Pfalz wird die gemeinsame Initiative „Klimawende von Unten“ mit dem Umweltinstitut München vorstellen.
„Die genannten Probleme kann man nicht getrennt betrachten. Notwendig ist die Stagnation in Berlin und Brüssel durch die „Machtergreifung“ der Bürger*innen im urdemokratischen Sinne der ‘kollektiven Selbstbestimmung’ zu beenden“, so Botens. Ein aktuelles Beispiel ist das erfolgreiche Volksbegehren zum Artenschutz in Bayern.

Das Bündnis: BUND, Mehr Demokratie RLP, European May, BI Energiewende Mainz, Imkerverband Rheinland-Pfalz, AbL-Rheinland-Pfalz und Saarland, Linkswärts, Attac Mainz, DFG-VK Mainz, Greenpeace Mainz/Wiesbaden, Mainzer Initiative gegen Hartz IV.

Wieder kein Sozialticket!

Am 21.11.2018 wird der Mainzer Stadtrat über Anträge abstimmen, die bis auf das Jahr 2009 zurückgehen, als der Kampf um ein menschenwürdig bezahlbares Sozialticket begann. Wenn nicht auf den letzten Metern noch der entscheidende Widerstand aus seinen Löchern kriecht, bleibt diese Chance den rund 20.000 Berechtigten mit geringen finanziellen Möglichkeiten für mindestens weitere drei Jahre verwehrt (wenn sich nicht unterwegs Unterstützung vom Land Rheinland-Pfalz am Horizont abzeichnet). Die im Sozialausschuss unverständlicherweise einstimmig zur Kenntnis genommene Beschlussvorlage macht deutlich: Sozial ist an diesem Plan gar nichts – es steht nicht einmal der Mensch im Mittelpunkt, sondern ausschließlich das Geld; Geld, das die Mainzer Mobilität als Einnahmen verbuchen soll, darum geht es, um nichts anderes.

So wird die alte Sondermonatskarte nicht etwa ersetzt, um überhaupt einen Plan zur Einführung eines echten Sozialtickets vorzutäuschen, nein, es sind ZWEI Sondermonatskarten vorgesehen. Eine wie bisher (mit 25-prozentigem Rabatt auf die Monatskarte) zum Preis von dann 62,40 Euro und eine zum Preis von 35,00 Euro als 9-Uhr-Monatskarte. BEIDE ohne Mitnahmeregelungen, nicht einmal für die eigenen Kinder – und das bei der gegenüber dem RMV großzügigeren Mitnahmeregelung bei den sonstigen VMW-Zeitkarten! (Vermutlich auch) BEIDE ohne die Benutzung von S-Bahnen und Nahverkehrszügen im VMW – als zusätzliche Schikane für die Ärmsten der Armen!

Mit der einen Sondermonatskarte für 35,00 Euro soll der Eindruck erweckt werden, in Mainz existiere (neuerdings) ein “Sozialticket” – doch im Jahr 2019 werden im Regelbedarf der Grundsicherung (Arbeitslosengeld 2/Hartz IV, Grundsicherung im Alter; variiert im Asylbewerberleistungsgsetz) nur 27,41 Euro für ÖPNV-Dienstleistungen (im weitesten Sinne) vorgesehen und damit das Existenzminimum unterdeckt sein, wenn man seine Mobilität über den “MainzPass” absichern müsste! Darüber hinaus besteht bekanntlich KEIN Manövrierspielraum gegenüber allen anderen, ebenfalls für eine Unterdeckung des Existenzminimums sorgenden Teilbereichen!

Alexandra Gill-Gers, Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, wird in der “Allgemeinen Zeitung” zitiert, es sei ihrer Fraktion besonders wichtig gewesen, “während der Modellphase auch das bisherige Sozialticket für 61 Euro [zum Fahren ‚rund um die Uhr‘] beizubehalten. Aufstockerinnen und Aufstocker, die darauf angewiesen sind, vor 9 Uhr zu fahren, sollten “durch den Modellversuch nicht benachteiligt werden”. Tatsächlich werden sie GERADE durch diesen Modellversuch diskriminiert – oder besser: durch diejenigen, welche die absurden Zugangskriterien zu verantworten haben. Es besteht keinerlei naturgesetzliche Notwendigkeit, ausgerechnet diesen Personenkreis von einer Monatskarte für 35 Euro oder richtigerweise maximal 27,41 Euro auszugrenzen!

Richtig offensichtlich wird der perfide Zusammenhang zwischen beiden Sondermonatskarten aber erst, wenn man Teilnehmer*innen in Maßnahmen des Jobcenters und der Agentur für Arbeit Mainz betrachtet. Da die allermeisten auf das teuerste Modell angewiesen sind, weil ihre Maßnahmen in der Regel zwischen 8 und 9 Uhr beginnen, kann die Mainzer Mobilität (MVG GmbH) hier ordentlich zulangen und die fette Kohle abgreifen. Für die Betroffenen ist das kein Kosten-Problem, weil ihre Fahrtkosten vom Jobcenter oder von der BA übernommen werden. Sie können sogar der menschenunwürdigen “Sozialticket”-Falle ganz entkommen, indem sie ein paar Euro aus ihrem ÖPNV-Etat drauflegen und eine reguläre Monatskarte MIT Mitnahmeregelung und MIT Benutzung der Nahverkehrszüge kaufen – Gewinnerin ist wiederum die Mainzer Mobilität!
Welche Art von Modellversuch soll das eigentlich werden, wenn das Bestreben der Mainzer Mobilität immer nur sein wird, den Menschen unabhängig von ihrem Einkommen das Meistmögliche aus der Tasche zu ziehen, während sich die potenziellen Kunden eben aufgrund ihrer krass geringen Einkommen in alle möglichen Richtungen auszuweichen genötigt sehen und auf Einzelfahrscheine, bei auf einen Tag zu konzentrierenden Aktivitäten auf Tageskarten, auf das Fahrrad (sofern vorhanden) zurückgreifen, ans Schwarzfahren denken oder in mittelalterlicher Immobilität, an die Scholle gefesselt in sozialer Isolation verharren…

Sylvia Köbler-Gross, Fraktionssprecherin der Grünen im Stadtrat, sieht den MainzPass laut Bericht der “Allgemeinen Zeitung” trotz alledem “als Erfolg”. Seit 2009 würden sich die Grünen “vehement” für eine Weiterentwicklung des Sozialausweises zum MainzPass einsetzen. – Schreiben wir nicht das Jahr 2018? Der “zentrale Punkt” sei immer die “Frage der Mobilität” gewesen. – Was aber hat eine 9-Uhr-Monatskarte mit den Mobilitätsbedürfnissen von normalen Menschen zu tun?

Es gibt leider viel zu viele Menschen, die den Mainz Pass mit seiner neuen Sondermonatskarte für 35,00 Euro für einen “Schritt in die richtige Richtung” halten. Das ist er nicht. Er ist ein Fehlschritt. Er erreicht das Ziel – TROTZ des unerwartet großen Schrittes – bei weitem nicht. Er ist völlig ungeeignet, den materiellen Anspruch aus dem Grundrecht auf Mobilität zu erfüllen. Er führt mit der 9-Uhr-Monatskarte neue Schikanen ein. Der MainzPass verletzt in vielerlei Hinsicht die Menschenwürde von Zehntausenden Mainzerinnen und Mainzern.

Der Mainz Pass wird zu noch größerem Widerstand von Seiten des Schwarzfahrers für Gerechtigkeit führen. Manfred Bartl wird sein Grundrecht auf Mobilität weiterhin wahren und nur noch entschiedener gegen die politischen, ethischen und ökonomischen Versager in Stadtrat, Verwaltung und Mainzer Mobilität vorgehen, noch härter für das Grunderecht aller Mainzerinnen und Mainzer auf Mobilität kämpfen, denn die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt!

Manfred Bartl
Schwarzfahrer für Gerechtigkeit
Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

Mobilität für alle!

Die folgenden Forderungen für ein Sozialticket in Rheinland-Pfalz haben wir gemeinsam mit den anderen im Bündnis “Mobilität für alle!” zusammengeschlossenen Organisationen an die Landesregierung und den Landtag von Rheinland-Pfalz gerichtet.

1. Selbstbestimmte Mobilität ist eine elementare Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, das kann ein Besuch bei Freunden im Nachbardorf sein, das Abholen der Kinder vom Kindergeburtstag, der Weg zur Post oder die Fahrt zum Stadtfest. Auch um ein Ehrenamt auszuüben oder sich in einer politischen Partei zu engagieren, muss man meist mobil sein. Aufgrund der hohen Beförderungskosten fehlt Menschen mit geringem Einkommen für solche Fahrten häufig das Geld, weil auch Einkäufe und Arzttermine erledigt werden müssen.

Dabei hat sogar das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Teilhabe als Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein zum Existenzminimum gehört. Demnach hat jeder Mensch ein Recht auf die „Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“ Die Ermöglichung von Mobilität ist somit nicht optional, sondern ein Bestandteil staatlicher Daseinsvorsorge.

2. Armut wird durch hohe Kosten für Mobilität im ÖPNV verschärft.

Im Regelbedarf der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind für den ÖPNV 27,85 Euro monatlich vorgesehen – in der Regelbedarfsstufe 1, bei den übrigen Stufen ist der Betrag noch kleiner. Mobilität in einem angemessenen Umfang kann man zu diesem Preis nirgendwo in Rheinland-Pfalz erhalten. 27,85 Euro, das sind gerade einmal fünf Hin- und Rückfahrten mit dem Zug von Worms nach Frankenthal. In Mainz kostet das Sozialticket über 60 Euro. Nicht einmal ein halbes Monatsticket kann man sich dort vom Regelbedarfsanteil leisten.

Wer sich das Ticket dennoch kauft, muss das Geld in anderen Bereichen abzweigen. Das Existenzminimum wird also zwangsläufig unterschritten, Mobilität wird verhindert. Menschen mit geringem Einkommen müssen wählen: essen oder Bus fahren. Die Konsequenz ist soziale Isolation – mit entsprechenden gesamtgesellschaftlichen Folgekosten.

3. Das Land Rheinland-Pfalz trägt Verantwortung dafür, Armut zu bekämpfen und Mobilität für alle zu gewährleisten.

Mit bezahlbarer Mobilität für alle könnte das Land einen ganz konkreten, wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von Armut leisten, der die Lebenssituation hunderttausender Menschen im Land verbessern würde. Andere Länder sind uns auf diesem Weg bereits einen Schritt voraus, beispielsweise Brandenburg und Hamburg.

Armutsbekämpfung und Verkehr sind Länderaufgaben. Und Rheinland-Pfalz will hier vorangehen, so etwa mit dem Beteiligungsprozess „Armut begegnen – gemeinsam handeln“. Gerade im Land Rheinland-Pfalz mit seinen verschiedenen Verkehrsverbünden ist die verkehrs- und sozialpolitische Steuerungsverantwortung des Landes gefragt, um eine landesweit einheitliche und zugleich für die Betroffenen überzeugende Lösung zu gewährleisten.

Das Bündnis Mobilität für alle! fordert daher die Landesregierung auf, in der laufenden Legislaturperiode eine Lösung für bezahlbare Mobilität im rheinland-pfälzischen ÖPNV zu schaffen.

4. Die Kosten für ein Sozialticket dürfen nicht über dem Regelbedarfsanteil liegen.

Für Menschen mit geringem Einkommen muss Mobilität im ÖPNV realistisch finanzierbar sein. Das heißt: Die Preise für den öffentlichen Nahverkehr müssen zu den dafür verfügbaren Einkünften passen. Verschiedene Wege führen zu diesem Ziel. Einer dieser Wege ist eine preisreduzierte Monatskarte, die in ihrem Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im ÖPNV ermöglicht. Ergänzt (aber nicht ersetzt) werden kann ein solches Sozialticket durch ein Angebot ermäßigter Einzel- und Sammelfahrkarten für Gelegenheitsfahrer. Der Preis für ein Sozialticket als Monatskarte muss sich an dem Regelbedarfsanteil orientieren, der bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den ÖPNV vorgesehen ist. Das sind in der Regelbedarfsstufe 1 27,85 Euro.

5. Eine Lösung für bezahlbare Mobilität in Rheinland-Pfalz muss …

… flächendeckend und einheitlich sein,
Für Rheinland-Pfalz bedarf es einer einheitlichen, verbundübergreifenden Lösung. Gleich ob man in Trier, Altenkirchen, Neustadt oder Staudernheim wohnt – bezahlbarer ÖPNV muss zu gleichen Konditionen in ganz Rheinland-Pfalz verfügbar sein. Das gilt für den Preis, für die Reichweite sowie für den sonstigen Leistungsumfang. Der räumliche Geltungsbereich sollte sich am Rheinland-Pfalz-Ticket orientieren – denn Teilhabe kennt keine Verbundgrenzen.

Flächendeckende Mobilität heißt aber auch, den Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum voranzutreiben. Denn wo öffentliche Verkehrsmittel kaum zur Verfügung stehen, geht auch eine Lösung für bezahlbare Mobilität ins Leere. Gerade ältere Menschen, Kinder und Familien benötigen ein verlässliches, dichtes Nahverkehrsangebot.

… die Nutzung aller Verkehrsmittel des ÖPNV beinhalten,
Nicht nur Busse, auch S-Bahnen und Regionalbahnen müssen im Geltungsbereich eines bezahlbaren ÖPNV-Angebots genutzt werden können. Der Ausschluss von bestimmten Verkehrsmitteln, wie er bei bestehenden Sozialtickets teils geregelt ist, wirkt diskriminierend und verringert die Attraktivität des Angebots.

… diskriminierungsfrei sein, das heißt inhaltlich und optisch einer normalen Fahrkarte gleichen,
Diskriminierungsfrei heißt zweierlei: Geltungsbereich, Mitnahmeregelungen und nutzbare Verkehrsmittel müssen einer vergleichbaren regulären Monatskarte entsprechen. Das heißt für den zeitlichen Geltungsbereich: Das Ticket sollte ganztägig nutzbar sein. Zur Diskriminierungsfreiheit gehört es aber auch, dass sich die Fahrkarte nicht auf den ersten Blick von einer normalen Fahrkarte unterscheidet, sodass der Nutzer nicht als Sozialleistungsbezieher zu erkennen ist. Schließlich sollte auch der Name des Tickets positiv und nicht stigmatisierend gewählt werden.

… unbürokratisch zugänglich sein,
Das Verfahren muss so ausgestaltet sein, dass alle Berechtigten das Ticket ohne großen Aufwand erhalten können. Beispielsweise könnten BezieherInnen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ein Monats-Sozialticket gegen Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids für den jeweiligen Bewilligungszeitraum erhalten. Zur Niedrigschwelligkeit gehört es auch, das Angebot bekannt zu machen. Dieses muss auf den Homepages der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde wie eine reguläre Fahrkarte im Leistungskatalog erscheinen.

… umweltfreundlich sein.
Deutschland will weltweit Vorreiter beim Klimaschutz sein – und Rheinland-Pfalz Vorreiter in Deutschland. Zudem ist das Individualverkehrsnetz in Rheinland-Pfalz chronisch überlastet. Was liegt da näher, als öffentliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen? Je mehr der Individualverkehr zugunsten öffentlicher Verkehrsmittel reduziert wird, desto leichter fällt es, Klimaziele zu erreichen und Verkehrsprobleme zu lösen. Doch für viele Menschen mit geringem Einkommen ist der Umstieg auf den ÖPNV unattraktiv. Sie können es sich nicht leisten, ein bereits vorhandenes Auto ungenutzt stehen zu lassen. Und wenn sie auch für öffentliche Verkehrsmittel mehr Geld ausgeben müssen, als sie dafür zur Verfügung haben, dann ist es nachvollziehbar, dass sich viele von ihnen für den flexibleren Individualverkehr entscheiden. Nur ein ÖPNV, der auch finanziell allen Menschen offensteht, ist attraktiv – und leistet einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz.

“…um das Schlimmste zu verhindern.”

Bericht zur Kundgebung gegen Rechtsvereinfachungen im SGB II am Standort der ASMK in Mainz, 26.11.2014

Dem nasskalten Novemberwetter zu trotzen, ist für die 50 Aktivist_innen aus dem und um das Hartz IV-Netzwerk Rheinland-Pfalz noch das geringste Problem. Im Windschatten des – welche Ironie! – mit falschen Weihnachtsgeschenken und goldfarbenen Kugeln behangenen Weihnachtsbaums der Stadt Mainz protestierten sie am 26. November 2014 gegen die sog. Rechtsvereinfachungen im SGB II, die nach dem Willen der Bundesregierung mit kaum weniger Ironie ausgerechnet am 1. April 2015 als Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Kraft treten sollen. Auf den Weg gebracht wurden sie von einer Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft im Auftrag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die gleichzeitig in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz tagte. Gleichwohl das Gesetzesvorhaben eines Referentenentwurfs aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin harrt, hat das Hartz IV-Netzwerk Rheinland-Pfalz beschlossen, den öffentlichen Protest dorthin zu tragen, wo der Unmut der Aktivist_innen über die geplanten, zum Teil verfassungswidrigen Eingriffe in Grundrechte und dreisten Einschnitte in die materiellen Rechte von Langzeiterwerbslosen seinen Ursprung hat: in der Hauptstadt des Bundeslandes, das zur Zeit den Vorsitz in der ASMK innehat.

Mit einer Protestnote tat das Hartz IV-Netzwerk Rheinland-Pfalz den Unmut der Aktivist_innen kund: “Wir protestieren auf Schärfste gegen die geplanten ‘Rechtsvereinfachungen im SGB II’, die nur die Effektivierung der Verwaltung bezwecken, aber die Situation der Betroffenen weiterhin massiv verschlechtern.” Da auch künftig mit einer Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse zu rechnen sei, würden diese Verschärfungen dazu beitragen, dass immer mehr Leistungsbezieher_innen dauerhaft an der Peripherie unserer Gesellschaft leben müssten, “mit unabsehbaren Folgen für unsere Demokratie”. Die bereits eingeleitete Spaltung unserer Gesellschaft in Arm und Reich, in Arbeitsplatzinhaber und Arbeitsplatzsuchende, würde dadurch nur vorangetrieben. Daraus ergeben sich als Schlussfolgerung und Forderung: “Arbeitslosigkeit ist kein individuelles Problem, sondern ein volkswirtschaftliches. Mit den im nächsten Jahr geplanten ‘Rechtsvereinfachungen im SGB II’ werden diese untragbaren Zustände nicht nur zementiert, sondern weiter verschlechtert und verschärft. Daher muss Hartz IV – schnellstens – durch eine verbesserte gesetzliche Regelung ersetzt werden!”

“Das System Hartz IV war von Anfang an mit ethischen Mängeln und Denkfehlern behaftet und ist auf eine traurige und ethisch bedenkliche Weise gescheitert”, konstatierte Burkhard Tomm-Bub, Ex-Fallmanager aus Ludwigshafen. “Daran wird nun auch ein Gemischtwarenladen an sogenannten Rechtsvereinfachungen nichts ändern, weil keines der Grundprobleme gelöst werden, die mit Hartz IV verbunden sind.” Tomm-Bub zitterte nach eigenem Bekunden “nicht wegen Entzugserscheinungen oder vor Angst so auffällig … eher vor Wut”: “Hier kommt ein bemerkenswerter Grad an Realitätverdrängung zum Tragen, denn dass für jeden freien Arbeitsplatz drei, vier, fünf und mehr arbeitwillige Menschen zur Verfügung stehen, wird vergessen, verdrängt, de facto geleugnet.”

“Wir lehnen die Legalisierung eines ‘rechtsfreien Raumes’, genannt Jobcenter, ab. Das Einklagen von Rechten von Leistungsbeziehern über Sozialgerichtsurteile sollte die Ausnahme sein und nicht zur Regel werden”, hob Gernot Reipen, Koordinator der AG BGE bei der Piratenpartei Deutschland, hervor. “Wir PIRATEN unterstützen die von Erwerbslosengruppen und -netzwerken im Herbst bundesweit gestartete Kampagne ‘AufRecht bestehen!'”. Logische Schlussfolgerung für Reipen: “Hartz V gehört abgeschafft!” Hartz IV sei schließlich das Ergebnis einer Politik, die einzig und allein wirtschaftlichen und kapitalistischen Interessen und Gesetzen folge. Unter diesen politischen Bedingungen und Voraussetzungen könne und werde der Mensch nur in einer Kosten-Nutzen-Analyse eingehen. “Ist der Einzelne für unser Wirtschaftssystem noch nützlich oder nicht?” benennt Gernot Reipen die in diesem System einzig entscheidende Frage. “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt”, ruft Reipen Artikel 1 des Grundgesetzes in Erinnerung. “Aus diesem Grundrecht heraus leiten wir PIRATEN unsere Forderung nach einem Recht auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe ab. Deshalb setzen wir uns uneingeschränkt für das bedingungslose Grundeinkommen ein!”

“Wir brauchen Jobs für alle!” forderte Manfred Bartl, Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, energisch. “Wenn wir keine Jobs für alle haben, dann brauchen wir wenigstens eine starke Bewegung gegen all die Hartz IV-Verschlimmbesserungen, wir brauchen eine Bewegung für gute Arbeit und wir brauchen eine Bewegung für das bedingungslose Grundenkommen!!”

Zum zweiten Tag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz brachte Katja Kipping, Bundesvorsitzende der Partei DIE LINKE. ein Positionspapier zu den sogenannten Rechtsvereinfachungen im SGB II heraus, in dem sie Kritik am Auftrag…: “Die grundsätzlichen Probleme der Hartz-IV-Gesetzgebung liegen nicht auf verwaltungstechnischer Ebene. Hartz IV ist von Grund auf falsch konstruiert und muss abgeschafft werden!” … und am Stil der Bund-Länder-AG übte: “Die Arbeitsweise der zuständigen Arbeitsgruppe war von Intransparenz geprägt. Zwischenergebnisse und konkrete Arbeitsweise wurden nicht veröffentlicht, sondern nur durch Whistleblower bekannt. Sowohl außerparlamentarische Kräfte wie Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Erwerbsloseninitiativen als auch Bundestagsabgeordnete wurden nicht in die Arbeit der Gruppe einbezogen.”
Die inhaltliche Kritik Kippings an den Rechtsvereinfachungen ist stellenweise vernichtend, etwa zur Absicht, “die Frequenz der Datenabgleiche bezüglich Beschäftigungszeiten auf eine Frequenz von einmal monatlich, also zwölfmal jährlich statt bisher viermal jährlich zu erhöhen. “Der Vorschlag (…) bedient die Ideologie des Leistungsmissbrauchs [und] führt nicht zur Vereinfachung sondern zur Ausweitung, nämlich zu einer Verdreifachung des Verwaltungshandelns!”
Außerdem werde das Problem der Absicherung von Kindern mit getrennt lebenden Eltern im Leistungsbezug auf die Eltern verschoben. Künftig solle nur noch das Elternteil mit Kindeshauptwohnsitz den Bedarf für das Kind ausgezahlt bekommen und Bedarfe für den Aufenthalt des Kindes beim Umgangsberechtigten diesem abtreten. “Konsequent und sachlich korrekt wäre aber”, so die Parteivorsitzende, “den vollen Regelbedarf den Sorgeberechtigten zukommen zu lassen, denn viele Güter des Grundbedarfs (Wohnung, Nahrung, Kleidung usw.) lassen sich nicht in Tagen abrechnen, müssen dauerhaft vorgehalten werden. Bei Aufenthalten der Kinder bei Umgangsberechtigten in einer sog. temporären Bedarfsgemeinschaft sollte dann diesem ein Mehrbedarf für den Kinderbedarf zugebilligt werden!”
Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen seien nicht dazu geeignet, das grundrechtswidrige Sonderrecht Hartz IV, das Armut, Ausgrenzung und Entrechtung für Millionen Menschen in Deutschland bedeute, zu beseitigen. “Der aktive Widerstand gegen Hartz IV ist weiterhin ein zentrales Feld linker und LINKER Politik und vieler sozialer Bewegungen. Hartz IV muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden! DIE LINKE”, kündigt Kipping an, “bringt dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag ein.”

Erklärung FÜR und AN die Presse

Sozialausschuss Mainz OHNE SozialPass am Dienstag

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag, den 5. März 2013 um 17:15 Uhr ist eine Sitzung des Mainzer Sozialausschusses angesetzt.

Der Sozialausschuss ist das Gremium, dem der Stadtrat den Antrag der GRÜNEN auf Einrichtung eines SozialPasses zur Ausarbeitung einer Entscheidungsgrundlage übertragen hat. Das ist viele Jahre her!

In der Zwischenzeit hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil ein “Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums” konstituiert und Möglichkeiten gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe damit verknüpft, aus denen sich ganz zwanglos ein Grundrecht auf Mobilität ableiten lässt. Auch das ist schon drei Jahre her!

Bei der letzten Sitzung des Sozialausschusses im November 2012 schien diese Entscheidungsreife schon erreicht worden zu sein, da der SozialPass auf TOP 1 der Tagesordnung stand, aber die GRÜNEN hatten “weiteren Beratungsbedarf” angemeldet – und somit ihr eigenes Projekt torpediert! Nun sollte man meinen, dass ein Dritteljahr Beratung für eine ganze Fraktion ausreichen müsste, zumal es sich um ihr eigenes Thema handelt.

Die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am Dienstag aber kennt keinen SozialPass. Mit Bedarfslagen von Menschen mit Behinderung, dem Bildungs- und Teilhabepaket, einem aktuellen Mietspiegel, der Pfarrer-Landvogt-Hilfe und Defibrillatoren soll sich der Sozialausschuss befassen – jedoch nicht mit dem SozialPass!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erwarte nicht, dass Sie sich mit der Sache der Bezieher von Niedrigeinkommen in Mainz, mit der Sache der Leistungsberechtigten nach SGB II oder mit – ohnehin missverständlicherweise – “meiner” Sache des Schwarzfahrens für Gerechtigkeit zur Durchsetzung eines sozial gerechten Sozialtickets gemein machen.

Im Namen aller Mainzerinnen und Mainzer aber erwarte ich von Ihnen, dass Sie sich die Sache der Allgemeinheit zu eigen machen und als Vierte Gewalt im Staate Ihre vom Grundgesetz übertragene Aufgabe einer Kontrolle der demokratischen Gewalten wahrnehmen! Ein dem Sozialausschuss übertragener Antrag darf nicht jahrelang in diesem Gremium auf Halde liegen, verrotten oder wie immer Sie das Verhalten der Stadträte bezeichnen wollen, eine zeitnah fällige Entscheidung ohne Angabe von – und ohne Nachbohren der Medien nach – Gründen mutwillig aufzuschieben!

Sie wollen doch nicht, dass dasselbe mit Anträgen zum Rosenmontagszug, zur Situation von Kindertagesstätten, zur Unterstützung der Mainzer Minipressen-Messe oder zur Mainzelbahn im Zusammenhang mit Stadionfahrten bei Mainz 05-Heimspielen geschieht, nicht wahr?

Darum bitte ich Sie in Ihrem eigenen Interesse:

  • Fragen Sie!
  • Bohren Sie!
  • Drängen Sie!

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bartl
Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV