AufRecht bestehen! in Mainz

Pressemitteilung der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV zum bundesweiten Aktionstag „AufRecht bestehen!“ am 2. Oktober 2014

AufRecht bestehen! – bundesweite Kampagne gegen die sog. Rechtsvereinfachungen im SGB II

Die bundesweite Kampagne „AufRecht bestehen!“ hat auch in Mainz einen Schwerpunkt, der auf dem Gutenbergplatz veranstaltet wird. Von 11 bis 15 Uhr wird das „Aktionsbündnis Jeden-Monat-Demo“ sich mit Vertreter_innen der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, des ver.di Bezirkserwerbslosenausschusses Rhein – Nahe – Hunsrück, der LINKEN HILFE Mainz e.V. und von Cronopios ¡Solidarizaos! gegen die sog. Rechtsvereinfachungen im SGB II stemmen, also gegen die im Zuge des 9. Änderungsgesetzes geplanten Verschlimmbesserungen an Hartz IV.

Als besonders perfide empfinden wir alle zum Thema Sanktionen gemachten Vorschläge. So begrüßenswert die Streichung der Totalsanktionen vor allem für Menschen unter 25 Jahren (U25) ist, so selbstverständlich ist es nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar 2010, dass evtl. Sanktionen sich nicht gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums richten, sich insbesondere nicht gegen das Recht auf Wohnung richten, also nicht auf die Kosten für Miete und Heizung (Kosten der Unterkunft, KdU) erstrecken dürfen. Zugleich wird deutlich, dass es sich nur um Augenwischerei handelt, weil dieser Grundsatz nicht nur nach wie vor verletzt wird, sondern sogar auf breiter Basis verschlimmert werden soll, wenn selbst bei Meldeversäumnissen (die mit weitem Abstand die meisten aller Sanktionen ausmachen und bislang mit einer 10-prozentigen Kürzung „bestraft“ wurden) eine Kürzung von 30 % des Regelbedarfs angesetzt werden. Auch von pauschalen Kürzungen des menschenwürdigen Existenzminimums (in Höhe von 50 Euro, 100 Euro o.Ä.) halten wir im Lichte des Bundesverfassungsgerichtsurteils verständlicherweise gar nichts.

Selbst die begrüßenswerte Aufweitung des Bewilligungszeitraums von 6 auf 12 Monate ist letztlich ein Offenbarungseid gegenüber nicht Langzeiterwerbslose einstellenden Unternehmen, der vor allem Bundeskanzlerin Merkel Hohn spricht, die sich immer wieder vor die Kameras stellt und meint, in Hartz IV solle man sich nicht einrichten können, weil es nur für den – möglichst kurzfristigen – Übergang bis zur Annahme des nächsten Jobs gedacht sei. Das ist angesichts dessen, dass sie von Langzeiterwerbslosen spricht, ohnehin zynisch und erweist sich angesichts dieser Kapitulation als nur noch grausamer.

Auch soll die Sonderrechtszone Hartz IV ausgeweitet werden, die ganz grundsätzlich abzulehnen ist. Wenn Rechtsmittel wie der Widerspruch oder die Erhebung der Klage vor dem Sozialgericht vom SGB und vom SGG vorgesehen sind, verletzt es den grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Gebühren ausgerechnet für im Rechtskreis SGB II betreute Menschen vorgesehen werden, mit denen eine wirkungsvolle Inanspruchnahme des materiellen Rechts verhindert wird, wenn man das Geld nicht aufbringen kann. Dagegen befindet sich aktuell eine Petition an den Deutschen Bundestag in der Mitzeichnungsphase. (http://t1p.de/ctzd)

Dagegen kann es für alle gerecht und billig denkenden Bürger_innen nur heißen: AufRecht bestehen!

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