Fehlurteil zur Barauszahlung von Hartz IV

Im lexisnexis-Beitrag Nr. 185034 vom 28.07.2010 berichtet Reinhild Gotzen: “SGB II-Empfänger haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Barauszahlung der Leistungen“. Es ist das SG Gießen, das sich mit diesem klaren Fehlurteil hervortut – auch wenn man sagen muss, dass viele andere Aspekte an dieser Story einfach nicht berücksichtigt wurden oder schlicht falsch sind.

Die Aussage etwa, dass der Leistungsempfänger den Anspruch auf kostenfreie Auszahlung verwirkt, wenn er eine andere Auszahlung als die vom Gesetzgeber im § 42 SGB II als Regelfall bestimmte Überweisung von Geldleistungen auf ein Konto des Leistungsempfängers beantragt, ist – im Falle der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II – offenkundig nicht haltbar. Hier gilt Ähnliches wie beim Wegfall der Bagatellklausel der Fahrtkosten, die bei Einladungen zur ARGE entstehen. Der Leistungsempfänger hat selbstverständlich ein Recht auf vollständige Auszahlung des bewilligten ALG-II-Betrages zur Sicherung seines Grundrechts auf Leistungen zum Lebensunterhalt mit soziokultureller Mindestteilhabe! Wenn das von der ARGE gewählte Postbarscheck-Verfahren mit Gebühren verbunden ist, ist dieser unabdingbare Grundsatz wohl kaum gewährleistet und darum ist es eben das falsche Verfahren!

Allerdings lässt sich das Problem auf verschiedene Weisen auflösen. Der einfachste Weg wäre, Banken die Erhebung von solchen Gebühren zu untersagen. Der zweiteinfachste Weg wäre, sofern der Leistungsempfänger auf der Barauszahlung besteht, dass er sich das Geld bar bei der ARGE abholt. Am allereinfachsten aber wäre der Hinweis an die Bank, dass sie das Girokonto kostenlos zur Verfügung stellen muss. Auf diese Weise kann das Konto weiterhin genutzt werden und der ARGE entstehen auch keine Verwaltungskomplikationen. “Das Jedermann-Konto wurde 1996 in Deutschland vom Zentralen Kreditausschuss der Banken (ZKA) als freiwillige Selbstverpflichtung der Banken definiert. Es handelt sich um ein Girokonto auf Guthabenbasis, bei dem keine Überziehung (umgangssprachlich: Guthabenkonto) zugelassen ist.” (Lemma der Wikipedia)

Völlig falsch ist natürlich der Hinweis des Sozialgerichts Gießen, dass Kontoführungsgebühren als Bedarf mit der Regelleistung abgedeckt seien. Schon wegen des Jedermann-Kontos besteht gar kein Grund, für Bankdienstleistungen einen eigenständigen Bedarf vorzusehen – und so ist es ja dann auch, wenn man sich die Regelsatzverteilung ansieht! Abgesehen davon muss endlich Schluss sein mit dem Irrsinn, wirklich alles, was man sich alltäglich leisten können muss, um Teil dieser Gesellschaft zu sein, auf den “mit Hartz IV abgedeckten Bedarf” abzustellen, der mit schlappen 359 Euro nun einmal nicht mehr ist als ein besseres Taschengeld! Taschengeld für erwachsene, eigenverantwortliche, oft zusätzlich betreuuende, mit einer Menschenwürde versehene Mitmenschen! Hartz-IV-Leistungsberechtigte sind nicht der soziale Schuhabtreter der Nation!

Wohnkostenpauschale, Bürgerarbeit, Sparpaket? NEIN!

Erläuterungen im Skript, daher gleich in medias res:

Liebe Leute!

Willkommen zum 2. Aufmarsch der 14. Jeden-Monat-Demo, nachdem wir uns vergangene Woche bereits den Bildungshungrigen des bundesweiten Bildungsstreiks in Mainz solidarisch angeschlossen hatten. Bildung für alle – und zwar umsonst!

Einen Außentermin haben wir vergangenen Samstag unter den Motti “Wir zahlen nicht für Eure Krise!” und “Das nennt Ihr gerecht? Gerecht geht anders!in Stuttgart wahrgenommen. Zusammen mit 20.000 demonstrierten wir gegen Sozialabbau.

Heute widmen wir uns wieder der gesellschaftlichen Brisanz der asozialen Erwerbslosenpolitik. Wohnkostenpauschale, Bürgerarbeit, Sparpaket.

Die Wohnkostenpauschale für Hartz-IV-Leistungsberechtigte bedeutet, dass alle Betroffenen (vermutlich regional angepasst) pauschale Beträge für Kosten der Unterkunft (KdU) erhalten. Nicht für ihre Kosten, also bedarfsgerecht, sondern alle über einen Kamm geschoren. Also nicht bedarfsgerecht und zwar – wie man annehmen muss – vollkommen bewusst und wahrscheinlich auch strategisch geschickt. Ich nehme an, dass der Betrag so bestimmt wird, dass die Mehrheit einen finanziellen Gewinn darin sieht, weil die Mehrheit der statistischen Ausreißer – schon aus Sparsamkeitsgründen in vergangenen Zeiten als Betroffene – eher nach unten in billigeren Wohnungen zu finden sind. Die Leute, deren Wohnungskosten den politisch bestimmten Betrag übersteigen, haben a) Pech gehabt, weil sie entweder Teile der Miete aus ihrem Regelsatz bezahlen oder umziehen müssen, wodurch b) die Ghettobildung vorangetrieben und die Kluft zwischen Reich und Arm immer deutlicher sichtbar gemacht wird.

Wir sind daher strikt gegen Wohkostenpauschalen!

Wenn sogenannte Liberale das Modell mit dem Argument “Freiheit” bzw. “Eigenverantwortung” gutheißen, so kann ich nur festhalten, dass solche “Liberale” von der Freiheit nichts, aber auch gar nichts verstanden haben! Schon die Arbeitslosigkeit an sich ist eine Einschränkung der Freiheit. Weiter stigmatisiert wird man beim Absturz in die sogenannte Langzeitarbeitslosigkeit, wobei man mit der Einengung auf den Horizont des Arbeitslosengeldes II  weiter ganz konkret an Freiheit verliert. Und dass “man” Freiheit gewönne, wenn man mit einer nicht kostendeckenden Wohnkostenpauschale aus seiner angestammten Wohnung ausziehen müsste, kann man doch niemandem erzählen!

Die Bürgerarbeit, soweit man davon weiß, ist ein untragbares Konzept, weil wie schon mit den Ein-Euro-Jobs – nur noch perfider – der Eindruck einer Arbeit vorgetäuscht wird. Die Rede ist von 900 Euro für 30 Stunden, die Brutto genannt werden, obwohl zum Netto keine Arbeitslosenversicherung abgezogen wird. Es wird also eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorgetäuscht, wo keine ist. Was sehr wohl abgezgen wird, sind die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, wodurch von den 900 Euro allerdings weniger übrig bleibt, als man mit dem ALG II allein hätte, ohne dass es  Möglichkeiten zum Aufstocken gäbe! Abgesehen davon geht es nicht um bedarfsorientierte, sinnstiftende Arbeit, sondern um einfache Tätigkeiten – also um Arbeitsersatz.

Allerdings muss man wohl nicht zu viele Worte darüber verlieren, da nur 33.000Plätze im Gespräch sind. Zur Erinnerung: Superminister Clement hatte 600.000 Ein-Euro-Jobs in Aussicht gestellt; aktuell sind es zwischen 300.000 und 400.000. Die 33.000 Stellen für Bürgerarbeit sind also offensichtlich nur ein Witz.

Wir sind aus den genannten Gründen strikt gegen Bürgerarbeit!

Damit zum Sparpaket der Bundesregierung, das von Vielen schon so behandelt wird, als wäre das alles schon beschlossen, obwohl die parlamentarische Hürde dem noch bevorsteht. Mal abgesehen davon, dass schon die politische Genehmigung des desaströsen Geschäftsgebahrens der Banken und Fonds irrsinnig war, dass es noch irrsinniger war, denen mit dem Argument der Systemrelevanz der Banken, die sich gegenseitig haufenweise wertlose Schuldscheine zugeschoben und damit virtuelle Schuldenberge aufgetürmt haben, unser reales Steuergeld hinterherzuwerfen, statt sie sterben zu lassen oder unter Enteignung zu verstaatlichen, ist dieses Sparpaket auch noch absolut asozial gestaltet. Nicht nur, dass die Reichen nicht herangezogen werden, man versucht auch noch, den Ärmsten der Armen noch mehr wegzunehmen – und das auch noch massiv!

  • Kürzung des ALG I von 67 auf 65 Prozent – trotz der Kinder!
  • Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Leistungsberechtigte!
  • Streichung des Rentenversicherungsbeitrags für Hartz-IV-Leistungsberechtigte!
  • Streichung des Armutsgewöhnungszuschlags!

Besonders plastisch stelle ich mir die Situation eines Menschen vor, der nach einem Jahr versicherungspflichtiger Assistententätigkeit an der Uni während des einen Jahres im ALG-I-Bezug ein Kind bekommt, dabei mit weniger ALG I als bislang auskommen muss und schließlich ohne Armutsgewöhnungszuschlag und obendrein auch noch ohne Elterngeld in Hartz IV reinrauscht – das sind doch mal Perspektiven für junge akademische Eltern und ihre Kinder!

Das Sparpaket ist komplett und inakzeptabel asozial. Wir weisen das Sparpaket in aller Deutlichkeit zurück und rufen zum massiven Widerstand auf!

Liebe Leute!

Lasst Euch den Boden der Zivilisation nicht unter Eruren Füßen wegreißen! Was in Deutschland in Zeiten der Barbarei passieren kann, wissen wir doch…

Seid wachsam!

Danke für Eure Aufmerksamkeit!

Manfred Bartl

Gegen Bildungskahlschlag!

Beim zusätzlichen Aufmarsch der Jeden-Monat-Demo zur Bildungsstreik-Demo des Mainzer Bildungsstreik-Bündnisses haben wir einen Redebeitrag zur Abschlusskundgebung auf dem Gutenbergplatz beigesteuert. Hier das Transkript der Rede von Manfred Bartl:

Liebe Schülerinnen und Schüler!
Liebe Auszubildende!   Liebe Studierende!
Liebe Erwerbslose!
Liebe Bildungshungrige!

Mein Name ist Manfred Bartl und ich spreche zu Euch als Mitorganisator der Jeden-Monat-Demo, die sich auch dieses Jahr wieder solidarisch der Bildungsstreik-Demo angeschlossen hat – mit einem zusätzlichen Aufmarsch!

Ich bin hier als Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV und als Vorstandsmitglied von Linkswärts e. V., dem Mainzer Verein, unter dessen Mitwirkung Anfang November 2008 der bundesweite Bildungsstreik von Heidelberg aus initiiert wurde.

Und nicht zuletzt stehe ich hier als Euer unabhängiger Bildungsstreik-Kandidat im Mainzer Wahlkreis 27 zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2011!

Erwerbslose, SchülerInnen, Auszubildende, Studierende – eigentlich befinden wir alle uns in derselben Lage: Unsere Regierenden haben den Wassereimer der Staatsfinanzen mit großzügiger Geste in die blühenden Auen der Finanzmärkte geleert – und jetzt bohren sie Löcher in den Boden, damit das ohnehin nicht mehr vorhandene Wasser leichter ablaufen bzw. sich gar nicht mehr ansammeln kann.

Ein paar Löcher für die Bildung
: das Sparprogramm des zertifizierten Studienabbruchs bekannt unter dem Namen Bachelor;   der gerade in Hessen – trotz kämpferischer Proteste auch von Seiten der Hochschulleitungen – unterzeichnete Hochschulpakt, mit dem 30 Millionen Euro “eingespart” werden sollen.

Ein paar Löcher für die Erwerbslosen: Bürgerarbeit als kombinierte ALG-II- und Ein-Euro-Job-Verschärfung;   Wohnkostenpauschalen als Erpressung zur “freiwilligen” Kostensenkung;   eine Sparklausur der Bundesregierung, die uns ALG-I-Kürzungen, die Streichung des Armutsgewöhnungszuschlages, nach der Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV nun auch noch die Streichung des Elterngeldes, die Streichung des – ohnehin lächerlich geringen – Rentenversicherungsbeitrags und weitere Kürzungen bei den Fördermaßnahmen einbrocken möchte.

Besonders plastisch stelle ich mir die Situation eines Menschen vor, der nach einem Jahr versicherungspflichtiger Assistententätigkeit an der Uni während des einen Jahres im ALG-I-Bezug ein Kind bekommt, dabei mit weniger ALG I als bislang auskommen muss und schließlich ohne Armutsgewöhnungszuschlag und obendrein auch noch ohne Elterngeld in Hartz IV reinrauscht – das sind doch mal Perspektiven für junge akademische Eltern und ihre Kinder!

Über diese aktuellen Einschnitte bei uns Erwerbslosen lasse ich mich umfassend kommenden Mittwoch bei der regulären Jeden-Monat-Demo noch zur Genüge aus, die am dritten Mittwoch im Monat, dem 16. Juni wie gewohnt um 12 Uhr am Münsterplatz startet – darauf könnt Ihr Euch verlassen!    Ihr seid herzlich eingeladen, Euch umgekehrt uns Erwerbslosen anzuschließen!

Obwohl sich bei uns Erwerbslosen mit der Wiederholung des historischen Irrtums, den Erwerbslosen als Sündenbock hinzustellen, die größere Tragödie anbahnt – oder das revolutionärste Potenzial aufgebaut wird, je nachdem -, geht mit dem Angriff auf den Bildungssektor eine noch umfassendere Umwälzung unserer zivilisatorischen Errungenschaften einher! Jahrhunderte der Aufklärung, der akademischen Freiheit und des gesellschaftlichen Fortschritts stehen auf dem Spiel, wenn Bildung nur noch mit Lernen gleichgesetzt, die institutionelle Bildung auf Ausbildung eingeengt und der Bildungsbürger überhaupt nicht mehr zum Ziel von Bildungsbemühungen gemacht, ja geradezu bekämpft wird.

Nun sind Bildung und Ausbildung in der Regel nicht sauber zu trennen, worauf auch Carsten Jakobi auf Einladung von Linkswärts am Freitagabend um 19 Uhr im Institut für Vor- und Frühgeschichte am Schillerplatz hinweisen wird. Der inkludierte Gebildete kommt in der Marktwirtschaft kaum umhin, seine Bildung auch als Qualifikation ein- und umzusetzen. Ich stelle da wohl eher eine Ausnahme dar! 🙂

Jedenfalls wurde die Bedingung der Marktferne der Hochschul(aus)bildung endgültig zu Grabe getragen durch Studiengebühren bzw. hier in Rheinland-Pfalz mit der Einführung von Studienkonten, was einen Ausbildungsmarkt schuf und die Kenngröße des hurtigen Studienabschlusses als repressives Qualitätskriterium des ordentlichen Studierenden etablierte. Auf die Spitze getrieben wurde das Leitbild des nach einem schnellen Studienabschluss strebenden Studierenden mit dem Bachelor als de facto zertifizierter Studienabbruch, quasi nach dem Vordiplom. Der Bachelor ist aber auch differenzierter geworden. In meinem Weblog habe ich schon Ende August 2009 auf den Bachelor-Studiengang “Integrated Life Science [ILS] – Biologie, Biomathematik, Biophysik” der Universität Erlangen und auf ein damit verbundenes Problem hingewiesen: Was war bislang eine Kernanforderungen an alle Arbeitsuchenden gewesen? War nicht immer Flexibilität gefordert? Da kann man nur sagen: Herzlichen Glückwunsch den sagen wir mal 70 Prozent, die ihr planwirtschaftliches Soll erfüllen und einen Job im angestrebten Berufsfeld ergattern! Aber werden es die restlichen 30 Prozent leichter haben, einen zufrieden stellenden Arbeitsplatz zu finden, leichter als jemand mit einem zumindest einen Fachbereich einigermaßen universell abdeckenden Diplom-Abschluss? Denn die Bezeichnung “Integrated Life Sciences – Biologie, Biomathematik, Biophysik” deutet ja ausführlichst auf die hochgradige Spezialisierung hin – also das genaue Gegenteil dessen, was die deutsche Hochschullandschaft bislang auszeichnete: eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende und nach eingehender Anleitung zur wissenschaftlichen Arbeit auch auf anderen Berufsfeldern qualifizierende breite, umfassende und universale Bildung. Wie soll sich ein Bachelor dieses ILS-Studiengangs, der sich schon auf der Ebene des bisherigen Vordiploms hochgradig spezialisiert hat, wie es selbst im neuen System doch eigentlich Master-AbsolventInnen zukäme, auf einem anderen Feld zurechtfinden können? Wird denn die wissenschaftliche Methode hinreichend eingeübt? Und wenn Nein – was hat der Studiengang dann überhaupt an einer Universität verloren?

Auch bei den SchülerInnen ist Eile eingekehrt mit dem G8-Gymnasium, dessen Konzept mit Bildung in keinem wie auch immer gearteten Zusammenhang steht. Ziel des G8-Gymnasiums ist einzig die Ausräumung von vermeintlichen und vereinzelt tatsächlichen Wettbewerbsnachteilen deutscher Abiturienten im internationalen Konkurrenzkampf um die besten Studienplätze gegenüber jüngeren AbsolventInnen in anderen Ländern. Beispielhaft zitiere ich einen Satz aus einem ZEIT-Artikel von Thomas Kerstan von 2008:
“Bei interessanten Jobs, das erfährt jeder Bewerber im In- und Ausland, zählen bei der Einstellung immer die Qualifikation und die Zeit, innerhalb derer sie erlangt wurde. Da zieht der deutsche Durchschnitts-Hochschulabsolvent mit seinen 28 Jahren eben den Kürzeren gegenüber dem 24-jährigen Niederländer oder Engländer gleicher Qualifikation.”
Da Kerstan offenkundig auf den gleichen formellen Abschluss abzielt, dürfte sich eine tatsächlich “gleiche Qualifikation” erst im individuellen Vergleich ergeben. Ich bezweifle, dass ein 24-jähriger Niederländer oder Engländer dann noch eine reelle Chance gegen seinen 28-jährigen deutschen Mitbewerber mit echtem Abitur und Humboldt’schem Diplom haben dürfte! Abgesehen davon kann der Konkurrenzkampf – und erst recht einer über Ländergrenzen hinweg – nicht Ziel einer aufgeklärten Gesellschaft sein!

Sowohl beim Bachelor als auch beim G8-Gymnasium hört man oft – und im Zuge der Evaluation der Auswirkungen beider Reformen immer öfter – die Begleitforderung, Studieninhalte und Lehrpläne zuentschlacken” – leider auch aus dem Mund oder der Feder mancher SchülerInnen und Studierenden. Man muss keine höhere Mathematik bemühen, um zu erkennen, dass damit zwangsweise Bildungseinschränkungen einhergehen. Hinzu kommt beim G8-Gymnasium die flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen, die sich natürlich ebenfalls nachteilig auf die Bildung auswirken muss.

Denn damit kommen wir zu den Bereichen, wo Bildung zwar nicht abgebaut, aber dort herbeiphantasiert wird, wo gar keine ist. Auf dem Bildungspodium I des OPEN OHR-Festivals hat Prof. Hamburger noch einmal betont, woraus es bei der Bildung zuallererst ankommt: auf das sich bildende Subjekt! Seine Bemerkung habe ich dankbar aufgegriffen, um festzuhalten, dass der Begriff von der “frühkindlichen Bildung” demzufolge eine neoliberale Nebelkerze darstellt, da das Subjekt gänzlich fehlt. Fraglos ist es eine gut gemachte Nebelkerze und sie wirkt auch noch nach, obwohl in neueren Dokumenten wohl dem korrigierten Begriff der “frühkindlichen Förderung” der Vorzug gegeben wird. Es bleibt festzuhalten, dass der sogenannte Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz  für unter Dreijährige (man beachte wieder das Subjekt, das seinen Rechtsanspruch ggf. geltend machen müsste) ein bestenfalls gut gemeintes Projekt der Gegenaufklärung ist wie auch G8, Ganztagsschule, Bachelor, Exzellenzinitiative und so weiter, in diesem Fall, weil verallgemeinernde Politik mit dem worst case-Szenario gemacht wird, das Euch allen wohl vor Augen stehen dürfte: die Kinder aus Familien mit Hartz-IV- und am besten auch noch Migrations-Hintergrund, denen schon der hinreichende Erwerb der deutschen Sprache von ihren Eltern aktiv verwehrt werde. Ein skandalöses Weltbild, das unmittelbar auf die sich in diesem Sinne Äußernden zurückfällt:

  • Kennen sie Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz, in dem es heißt, Pflege und Erziehung der Kinder seien “das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht”?
  • Wissen sie, dass, wenn es weiter heißt: “über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft”, damit vor allem die optimale staatliche Ausrüstung aller Eltern für ihre grundgesetzlich zugesicherten Rechte und Obliegenheiten gemeint ist und nur nötigenfalls eine ersatzweise Förderung durch den Staat?
  • Ist ihnen klar, dass die durch Eltern organisierte frühkindliche Förderung keine Bildung darstellt, sondern schlicht und ergreifend Sozialisiation und dass diese breitestmöglich angelegt werden müsste? Selbst der Kindergarten ab drei Jahren, den ich keineswegs ablehne, stellt allenfalls einen Teil der Sozialisation dar – und ganz sicher nicht den entscheidenden. Wie auch? Mit lediglich Gleichaltrigen und ein paar Respektspersonen in der Umgebung!

Der Freiheit zum selbstbestimmten Leben und den unwahrscheinlich vielfältigeren Möglichkeiten des intakten sozialisierenden Elternhauses muss immer den Vorzug gewährt werden vor der institutionellen Förderung und der Abschiebung in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen, damit die Eltern ungestört ihrem Einkommenserwerb nachgehen können, was nach dem Grundgesetz gar nicht ihre erste Pflicht sein darf. Unsere Forderung hier muss sein, dass die Arbeit über eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, etwa auf eine 25-Stunden-Woche, grundsätzlich fairer verteilt wird, um die Arbeitslosenzahlen endlich runterzubekommen, und Eltern zur Wahrung ihrer elterlichen Aufgaben, etwa mit ausgeweiteter Elternzeit, noch darüber hinaus von ihren sekundären Aufgaben entlastet werden.

Zusammenfassend möchte ich hier keine Einzelforderungen des Mainzer oder bundesweiten Bildungsstreiks paraphrasieren, die man online jederzeit nachlesen kann, und auch keine spezifischen Erwerbslosenforderungen einbringen.

Ich möchte vielmehr darauf hinweisen,

  • dass wir in Deutschland rund doppelt so viele Arbeitslose haben, wie die regierungsseitig geschönten, besser gesagt: gefälschten Statistiken hergeben.
  • dass die Arbeitslosigkeit gemäß den schon bisher dafür sorgenden Bedingungen weiter ansteigen und sich auch – und vermehrt – aus den HochschulabsolventInnen rekrutieren wird.
  • und dass die Arbeitslosen der Zukunft allenfalls gebildetere Arbeitslose sein werden, aber nicht weniger… was allerdings auch nur eine eher euphemistisch-anekdotische Einschätzung ist, denn auf der anderen Seite stehen die Jugendlichen, die ohne jede Ausbildung völlig perspektivlos sich selbst überlassen bleiben sollen…

An die Parteien wende ich mich mit der Forderung, ihr “Projekt der Gegenaufklärung“, mit dem sie gerade als Zerstörer der Zivilisation in die Geschichte einzugehen drohen, zu überdenken.

Bildung darf nicht zur Eintrittskarte in die Gesellschaft werden und limitierte Bildung darf nicht zur Exklusion führen!

Bildung muss Bildung bleiben und darf nicht auf Lernen oder Wissen reduziert werden!

Ja, Bildung ist Selbstzweck! – Bildung ist trotzdem geil!

Macht Schluss mit der Klassengesellschaft!

Wissensgesellschaft heißt Wissenskommunismus – da beißt die Maus keinen Faden ab!

Bildung für alle – und zwar umsonst!


Bildet Euch!

Manfred Bartl

Aufruf zur doppelten 14. Jeden-Monat-Demo

In ihrem 14. Monat gehen wir für die Jeden-Monat-Demo zweimal auf die Straße:

Schon am zweiten Mittwoch des Monats, dem 9. Juni 2010, starten wir um kurz vor 15 Uhr ab Münsterplatz und vereinigen unseren Demozug mit der Demo von Studierenden, SchülerInnen, Lehrenden und Eltern des Bildungsstreiks.

Am dritten Mittwoch des Monats, dem 16. Juni 2010, starten wir wie gewohnt um 12 Uhr am Münsterplatz und ziehen zum Gutenbergplatz. An diesem Mittwoch wollen wir in erster Linie zum 12. Juni 2010 nach Stuttgart mobilisieren, wo das bundesweite Bündnis “Wir zahlen nicht für Eure Krise!” zu massiven Protesten aufruft.

Fehlurteil am LSG NRW

In seinem Urteil L 6 AS 297/10 B vom 23.04 2010 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen geurteilt, dass eine Hartz-IV-Empfängerin im Zuge eines Antrags auf Erstausstattung einer Wohnung kein Recht auf die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Personalcomputers (PC) samt Zubehör (Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software sowie die Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang) habe. Zitat aus der Pressemitteilung:

Hartz-IV-Empfänger könnten nicht verlangen, bei der Erstausstattung ihrer Wohnung wie die Mehrheit der Haushalte gestellt zu werden. Es komme nicht darauf an, in welchem Umfang PCs in Haushalten in Deutschland verbreitet, sondern ob sie für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien. Ein Haushalt lasse sich aber problemlos ohne einen PC führen. Mit Informationen könnten sich Hartz-IV-Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen.

Dass Richter solche Dreistigkeiten wie die, dass Hartz-IV-Empfänger schlechter gestellt werden dürften als die Mehrheit der Haushalte, straflos behaupten können, ist ein veritabler Skandal. Wie sich ein Haushalt ohne einen PC überhaupt führen ließe (von “geordnet” schweigen wir gleich ganz), müsste man mir vorführen. In meinem Haushalt gelang mir das zuletzt vor 1992!

Dass es beim PC nicht in erster Linie um Informationsbeschaffung und überhaupt nicht nur um bloßen Informationskonsum  geht, sollte sich langsam auch bei den realitätsfernsten Richtern herumgesprochen haben. Es geht beim PC um Selbstermächtigung in der Informationsverarbeitung, es geht um einwandfreie Bewerbungen und es geht um Kommunikation in beiden Richtungen!

Ich hoffe, das Bundessozialgericht kassiert dieses krasse Fehlurteil baldmöglichst!

Hauptsache Arbeit? fragt die Jeden-Monat-Demo

Die 13. Jeden-Monat-Demo am 19.05.2010 stellte die Gretchenfrage: Wieso “Hauptsache Arbeit”? Hier das Skript der Rede zur Abschlusskundgebung von Manfred Bartl:

Liebe Mainzerinnen und Mainzer!

Liebe gerade nicht Arbeitenden!

Hauptsache Arbeit?

Wir stellen Euch heute die Gretchenfrage. Nicht zuletzt ist dies unser Mittel, mit dem wir gegen den vom Neoliberalismus geprägten Zeitgeist demonstrieren. Hauptsache Arbeit?

Ich möchte die Frage konkretisieren. So ist schließlich das Programm derer gemeint, die bei Euch mit dem Slogan „Hauptsache Arbeit!“ hausieren gehen und Euch im heimischen Wohnzimmer davon überzeugen wollen, dass es toll wäre, wenn doch jeder eine Arbeit hätte, wenn jeder einen Arbeitsplatz hätte.

Hauptsache Arbeit?

Hauptsache Erwerbsarbeit??

Hauptsache irgendeine Erwerbsarbeit???

Kann man bei solchen Phrasen noch von einer aufgeklärten Gesellschaft sprechen?

Kann denn ausgerechnet Arbeit „die Hauptsache“ sein, also das, zu dessen Beseitigung Zivilisation und Kapitalismus – letzterer namentlich der Rationalisierung – angetreten sind?

Ist es denn ein Naturgesetz oder ein Sachzwang, dass andere Tätigkeiten wie Ehrenamt, Hausarbeit oder Kindererziehung gar nicht gelten?

Muss Erwerbsarbeit denn nicht sinnstiftend, existenzsichernd sowie gesellschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvoll organisiert sein?

Wenn man in Hartz IV gerät und einen neuen Vollzeitarbeitsplatz sucht, ist das erste Anliegen des Jobcenters, den kommunalen Haushalt auf Kosten des Betroffenen zu sanieren: Bewilligungen zu verschleppen, ALG II so gering wie möglich auszuzahlen, Sanktionen auszusprechen.

Das zweite Anliegen des Jobcenters ist die Statistikbereinigung: Wer in Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs oder schlicht beim privaten Jobvermittler geparkt ist, wird nicht mehr als Arbeitsloser gezählt und fällt aus der Statistik; in den Medien wird aber nicht die tatsächliche Arbeitslosenzahl vermeldet, sondern nur das derart gefälschte ILO-Konstrukt.

Neben den unrechtmäßigen Methoden des Jobcenters besteht die Möglichkeit, dass man in einen 400-Euro-Job „vermittelt“ wird, einen Mini-Job, der der gesuchten Vollzeitstelle natürlich nicht entspricht und der die Hilfebedürftigkeit nicht beseitigt, sondern nur reduziert; als „Aufstocker“ lassen die Repressalien des Jobcenters aber kaum nach.

Hauptsache Arbeit?

Vielleicht führt der 400-Euro-Job den Arbeitslosen zu einem Discounter an die Kasse. Dort muss man tagein, tagaus die Waren, die Kunden selbst auf das Transportband legen müssen, Stück für Stück am Scanner vorbeiführen, bis es piepst, und schlussendlich abkassieren. Nach gängigen Definitionen ist diese Tätigkeit weder produktiv noch eine Dienstleistung, auch keine gesellschaftlich relevante Vermittlungstätigkeit, da der einzige, der davon profitiert, der Besitzer des Discounters mit seiner stimmigen Bilanz ist, und damit keine Arbeit im eigentlichen Sinne. – Es ist daher auch zu begrüßen, dass Technik wie RFID-Chips als Ersatz für Barcodes diese Tätigkeit überflüssig machen wird; die Bilanz stimmt automatisch, sobald man – ohne jeden Zwischenstopp an einer Kasse – den Laden verlässt.

Hauptsache Arbeit?

Hat der Arbeitslose auf dem ersten Arbeitsmarkt keinen Erfolg, schickt ihn so mancher Fallmanager direkt in einen Ein-Euro-Job, obwohl der Ein-Euro-Job eine Integrations­maßnahme für Leute sein soll, denen – aus welchen Gründen auch immer – ein Kaltstart auf dem ersten Arbeitsmarkt ohnehin nicht gelingen würde. Hinterher hängt natürlich auch all jenen, die den Ein-Euro-Job nicht bräuchten, dieses Stigma an! Und das für ein paar Euro mehr im Monat und einen „geregelten Tagesablauf“ sowie das „Gefühl gebraucht zu werden“, das man sich genausogut im Ehrenamt verschaffen könnte. Hinzu kommt die volkswirtschaftliche Zerstörungskraft der Ein-Euro-Jobs: Das ARD-Magazin MONITOR zeigt am morgigen Donnerstag, den 20.05.2010 ab 22 Uhr den Beitrag „Gute Arbeit für wenig Geld: Wie Beschäftigungsmaßnahmen reguläre Jobs verdrängen“.

Hauptsache Arbeit?

Die neue Arbeitsministerin, die altbekannte „Zensursula“ von der Leyen, hat kürzlich angekündigt, Alleinerziehende „bevorzugt“ vermitteln zu wollen. Ich weiß nicht, wie es Euch dabei ergeht,

liebe Mainzerinnen und Mainzer,

aber ich verstand diese Ankündigung als Drohung! Glaubt jemand ernsthaft daran, dass Alleinerziehende – bei all ihrer unbezahlten Arbeit – nichts sehnlicher wünschen als die Vermittlung in noch mehr Arbeit, wahrscheinlich trotz Vollzeit schlecht bezahlte, womöglich sinnlose Erwerbsarbeit weitab von jeder Kinderbetreuung, von innerbetrieblicher Betreuung ganz zu schweigen?

Hauptsache Arbeit?

Jugendliche werden nach Abschluss der Schule immer häufiger ohne Lehrstelle und damit praktisch ohne jede Perspektive in Maßnahmen geparkt. Sind sie auf Hartz IV ange­wiesen, drohen Vollsperrungen durch das Jobcenter, wenn sie auch nur einen Jota von einer Route abweichen, die ihnen größtenteils aufgenötigt wurde. Und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht das ALG II zur grundrechtlichen Garantie erhoben hat!

Hauptsache Arbeit?

Schließlich die Arbeitenden selbst. Wofür arbeiten sie? Einer Studie zufolge, befindet sich die Mehrheit der Arbeitenden im Zustand der inneren Kündigung, weil sie den Sinn ihrer Arbeit entweder für die Gesellschaft oder für sich selbst nicht (mehr) erkennen. Ihre Wertschöpfung wird ihnen zu einem großen Teil abgezogen, um damit soziologische – und von vornherein zum Scheitern verurteilte – Experimente wie die die Riester-Rente und die Kopfpauschale durchzuführen. Sie müssen mittels Hartz IV „Hilfebedürftige“ mittragen, die in ihrer Mehrheit per se gar nicht hilfebedürftig sind, sondern Opfer eines millionen­fachen Ausschlusses durch vorwiegend die Arbeitgeber, aber auch durch ihre Kolleginnen und Kollegen, die sich Arbeitszeitverlängerungen nahezu widerstandslos gefallen lassen, statt Arbeitszeit­verkürzungen durch­zusetzen. Sie müssen Banken retten, indem die Regierung die virtuellen Schuldenlöcher der Banken durch echtes Geld zu stopfen versucht. Mit einem Elterngeld in erklecklicher Höhe zockt Ihr nur die anderen Eltern ab, denen das Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro pro Monat über zwei Jahre im Zuge der Umstellung auf das Elterngeld auf 50 Prozent gekürzt wurde, weil sie dieselbe Summe nur noch ein Jahr lang beziehen. Meint Ihr immer noch:

Hauptsache Arbeit?

Wir sind der Meinung:

Hauptsache Leben!

Jeder Mensch ist frei, selbst herauszufinden, wie er sich in die Gesellschaft einbringen möchte, und jeder Mensch wird diesen Weg finden, wenn die Gesellschaft ihn darin bis zuletzt unterstützt. Wir pfeifen auf Chancengleichheit oder Chancengerechtigkeit! Wir sind alle gleich und wir alle brauchen Gerechtigkeit in jedem Moment unseres Lebens. Wo keine ist, werden wir sie erkämpfen! Und für den wirtschaftlichen Kreislaufprozess existiert bekanntlich die Lösung des bedingungslosen Grundeinkommens.

Woran es nicht mangelt, ist Lösungen. Was uns fehlt, ist Eurer Wille, endlich mit den etablierten Parteien zu brechen, die sich in einer Verkrustung aus Nihilismus, Opportunismus und Faschismus verheddert haben, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, und stattdessen Parteien zu wählen, die Politik machen wollen, und sich bei diesen Parteien oder als Einzelpersonen zu engagieren!

Überhaupt: „Hauptsache Arbeit?“

Fehlt Euch diese Arbeit eigentlich jetzt gerade eben?

Oder arbeiten wir etwa gerade eben? Arbeiten wir gemeinsam im Dialog an einer menschen­würdigen, lebenswerten Zukunft? Wenn es sich so verhält, freuen wir uns ganz besonders!

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

Manfred Bartl
Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

Aufruf zur 13. Jeden-Monat-Demo

Am 19. Mai demonstrieren wir gegen den durch Hartz IV, gegen die Agenda 2010 und ganz allgemein gegen den vom Neoliberalismus geprägten Zeitgeist. Wir stellen die Gretchenfrage: Hauptsache Arbeit?

Damit greifen wir auch das Thema vom 1. Mai wieder auf, das in der “Allgemeinen Zeitung” ins Gegenteil verkehrt wurde! Außerdem schien es uns, dass sich so viele Gelegenheiten wohl doch nicht ergeben haben, um über Arbeit, gute Arbeit, Arbeitszeitverkürzung sowie Arbeiterklasse und Gewerkschaft zu diskutieren?! Am 19. Mai 2010 sollten wir noch einen Anlauf wagen!

Die Jeden-Monat-Demo startet wie üblich um 12 Uhr auf dem Münsterplatz bei ver.di; die Abschlusskundgebung erwarten wir für 12:30 Uhr auf dem Gutenbergplatz vor dem Staatstheater.

Pressespiegel zum 1. Mai 2010

Die “Allgemeine Zeitung” schrieb am Montag, den 3.05.2010:

Mainz
Kritik an Dumping-Löhnen

Von Christopher Spies

MAIKUNDGEBUNG – DGB fordert Politik zum Handeln auf

Der Regen prasselte auf den Marktplatz, kein Sonnenstrahl lugte hinter den Wolken hervor: Wer den Tag der Arbeit auf der Kundgebung des DGB Rheinhessen-Nahe verbringen wollten, durfte den Regenschirm nicht vergessen. Dem Wetter geschuldet tummelten sich also vor dem Dom nicht gerade Menschenmassen. Allerdings ließen sich die Gewerkschafter ihren Tag nicht verderben: Lieber Regen als ein Aufmarsch von Rechtsextremen wie im vergangenen Jahr, dachte wohl mancher.

„Die Krise darf nicht missbraucht werden, um Arbeitnehmerrechte zu missbrauchen“, sagte Wolfgang Kron, Vorsitzender des DGB Rheinhessen-Nahe. Die Schieflage der Wirtschaft sei nicht den Arbeitern zuzuschreiben, sondern windigen Spekulanten. Die Gewerkschaften hätten entschieden dazu beigetragen, einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Hilmar Höhn vom Berliner Verbindungsbüro der IG BCE kritisierte Niedriglöhne: „Die Dumping-Gesetze aus den vergangenen Jahren müssen rückgängig gemacht werden.“ Es sei mittlerweile Alltag in Deutschland, dass für gute Arbeit schlechter Lohn bezahlt werde. Die Gewerkschaften müssten geschlossen gegen diese Entwicklungen vorgehen, sagte Höhn. Dazu bedürfe es auch einer größeren Mitbestimmung in den Unternehmen.

Alexander Berg von der IG BCE-Jugend forderte mehr nachhaltiges Arbeiten von der Politik: Zu viele junge Menschen arbeiteten zu Niedriglöhnen oder seien gänzlich ohne Beschäftigung – dem müsse durch eine durchdachtere Politik Einhalt geboten werden.

Im vorigen Jahr hatte Mainz den Ärger – nun trifft es Wiesbaden: Am 8. Mai wollen Rechtsextreme in Erbenheim demonstrieren. Anne Weninger von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) rief dazu auf, den Rechten entschlossen entgegen zu treten. Sie erinnerte an die Verbrechen im Dritten Reich und die damalige Zerschlagung der Arbeiterbewegung. Manfred Bartl von der Mainzer Initiative gegen Hartz IV brachte seine Sorge zum Ausdruck, dass der Mensch immer mehr durch neue Techniken ersetzt werden könnte. So durch einen Elektro-Chip, der in Supermärkten das Kassenpersonal arbeitslos machen könnte. Der Einkaufswagen würde automatisch gescannt – menschliche Kontrolle überflüssig. Hüseyin Kaya erinnerte an die internationale Solidarität der Arbeiterbewegung: „Wir sind die Schöpfenden in den Fabriken und Zechen – das sollte niemand vergessen.“

Unser Redebeitrag zur Maikundgebung

Bei der Maikundgebung des DGB Rheinhessen-Nahe zum Tag der Arbeit auf dem Marktplatz in Mainz sprach Manfred Bartl von der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV. Hier das Manuskript der Rede:

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Mainzerinnen und Mainzer!
HEY, ARBEITERKLASSE!

Mein Name ist Manfred Bartl und ich spreche auf der Mai-Kundgebung 2010 zu Euch im Namen der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV und als Mitorganisator der Mainzer Jeden-Monat-Demo am 3. Mittwoch jedes Monats.

Dem Deutschen Gewerkschaftsbund gebührt ein Dank für die Rückführung des 1. Mai als Tag der Arbeit ins Herz der Mainzer Öffentlichkeit! Ich wünsche Euch in diesem Sinne zahlreiche Gelegenheiten, über Arbeit, Gute Arbeit und Erwerbslosigkeit diskutieren zu können!

In diesem Spannungsfeld steht auch mein Thema:

RFID
oder auf Englisch Ar Eff Ei Die

Dieses Akronym RFID ist allen bekannt? Das sagt allen etwas?

Das Akronym RFID kommt aus dem Englischen und steht für „Radio-Frequency Identification“, auf Deutsch: „Identifizierung mithilfe von elektromagnetischen Wellen“. RFID ermöglicht die automatische Identifizierung und Lokalisierung von Gegenständen im elektromagnetischen Feld und gestattet damit die berührungslose Erfassung von Verkehrsdaten.

Ein RFID-System besteht aus einem Transponder-Chip, dem „RFID-Tag“, der sich am Gegenstand bzw. seiner Verpackung befindet, und einem Lesegerät. Dieses erzeugt ein elektromagnetisches Hochfrequenzfeld geringer Reichweite, mit dem der Transponder zunächst mit Energie versorgt wird und in dem anschließend die gespeicherten Daten übertragen werden. Die unerhörten Vorteile dieser Technik ergeben sich aus der Kombination der Kleinheit der RFID-Tags, die so klein wie ein Reiskorn sein können, der Leichtigkeit und Unauffälligkeit der Auslesung und dem geringen Preis der RFID-Tags.

Haupteinsatzgebiete für RFID sind die Supply Chain, Selbstzahlerkassen im Einzelhandel und allgemein das Identifikationswesen, z. B. mit dem ePass oder der entsprechend gechippten ecCard. Da es mir vor allem um die Arbeitsmarktauswirkungen von RFID geht, sind die beiden erstgenannten Bereiche die interessantesten. Rund um RFID sind auch andere Themenfelder berührt, zunächst der Datenschutz im Allgemeinen – hier vor allem der Arbeitnehmerdatenschutz – und darüber hinaus die Aussicht auf einen rein bargeldlosen Zahlungsverkehr im Besonderen, die de facto hinführt zum „Großen Bruder“, der Totalüberwachung; doch die sollen heute nicht zur Sprache kommen.

Bitte beachtet daneben auch, dass es mir im Wesentlichen nicht um diese Technik geht, sondern um das System und die Chance auf eine Neujustierung des Arbeitsmarktes, um den gesellschaftlichen Nutzen für uns Erwerbspersonen sowie um den Nutzwert, der dem Kapitalisten aus einer solchen oder ähnlichen Technik erwächst und der aufgrund der Profitbegierlichkeiten der Unternehmer (leider) noch immer den Motor solcher Entwicklungen darstellt.

Was tut sich rund um RFID?

Der ver.di Fachbereich Handel hat eine umfangreiche Broschüre „RFID Basisinformation – Was Betriebsräte über den Einsatz von Funkchips wissen sollten“ (PDF) herausgegeben. Darin geht es nicht allein um Wissen zum Wesen der Technik und um mögliche Anwendungen (Best Practice), es sind auch Handlungsanleitungen für Betriebsräte enthalten, allerdings ohne Orientierungshinweise für die Standortbestimmung des Betriebsrates! Der Betriebsrat verfügt in der Regel nur über eine eingeschränkte betriebliche Perspektive, z.B. die Arbeitslosigkeit der eigenen Belegschaft verhindern zu wollen.

Bibliotheken etwa nutzen RFID als Instrument zur schnellen Erfassung von zu entleihenden und zurückzugebenden Büchern, worin RFID gegenüber dem Vorgängersystem Barcode kaum einen Vorteil bietet. Zugleich ist das RFID-Tag aber auch ein Diebstahlschutz.

RFID soll nach den Vorstellungen von effizienzorientierten Unternehmern (und manchem Verbraucherschützer) die Lieferkette oder auf Neudeutsch die Supply Chain – vom Herkunftsort über die Transportwege bis ins Regal – überwachen. Warenein- und –ausgänge (selbst wenn die Produkte hintereinander gelagert und Etiketten verdeckt wären), Nachbestellungen aus den Läden, Lieferungen in die Märkte sowie Wareneingangsbuchungen laufen alle automatisch kontrolliert und gesteuert ab. Leicht verderbliche Waren können auf Überschreitung des Haltbarkeitsdatums kontrolliert und rechtzeitig aus dem Verkauf genommen werden. Zähl-, Such- und Sortierprozesse durch Arbeitskräfte entfallen. Die Logistikkette steht, wenn die Lagerkapazitäten optimiert, Lieferungsspitzen just-in-time abzufangen und logistisch bedingte Ausfälle minimiert und dementsprechend alle relevanten Informationen stets verfügbar sind.

Dem Einzelhandel steht laut ver.di eine zweite Selbstbedienungswelle bevor. Die Akzeptanz von Selbstzahlerkassen wird überall getestet. Bei Self-Checkout-Kassen fällt nur das Personal weg; das System beruht unverändert auf Barcodes und Scannerkasse. Eine gewaltige Rolle spielt gerade RFID aber im „METRO Future Store“ in Rheinberg. Dort werden „Technologien getestet, die das Einkaufen für Kunden einfacher und bequemer machen sollen“: „mit Selbstzahlerkasse, Info-Terminals, die Rezeptvorschläge liefern, intelligenten Waagen, die Äpfel von Birnen unterscheiden können, einem Einkaufberater als Computer am Einkaufswagen, der Produktinformationen und Preise anzeigt, elektronischen Werbedisplays und Preisschildern“.

Den Einkaufsabschluss muss man sich so vorstellen, dass man mit dem vollen Einkaufswagen einfach zur Tür hinausspaziert, dann macht es einmal „Pieps“ als Signal, dass die Preise aller Waren im Wagen erfasst wurden, und ein weiteres Mal macht es „Pieps“, wenn die Summe per RFID-gechippter ecCard erfolgreich vom Konto des Kunden abgebucht wurde. Keine Warteschlangen, kein Rumräumen. Mit den Augen eines unschuldigen Kindes betrachtet ein gewaltiger Fortschritt gegenüber der heutigen Situation!

„Die Folgen der RFID-Technik für die Arbeitsplätze im Handel (…) werden unterschiedlich eingeschätzt. Personalabbau hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wird jedes einzelne Produkt getaggt und übernehmen die Kundinnen/Kunden das Kassieren selbst, indem sie einen Tunnelscanner passieren, so ist Kassenpersonal überflüssig.“ „Eine Aufsichtsperson bleibt, mehrere Kassierer/-innen gehen.“ „Mit den Automatisierungen gehen viele Arbeitsplätze verloren“, „selbst wenn die erzielten Rationalisierungseffekte teilweise dazu dienen, dort mehr Personal zu beschäftigen, wo es der Wertschöpfung und der Ankurbelung des Verkaufs dient.“ „Nur in den Geschäften, in denen die persönliche Bedienung und Beratung der Kunden noch wesentlicher Bestandteil der Verkaufsphilosophie ist, vermag RFID vorerst wenig zu verändern.“

Die Zitate decken einen ironischen Aspekt beim sich vor unseren Augen abspielenden Entwicklungsprozess auf: Man will menschliche MitarbeiterInnen durch RFID-Technologie einsparen, die das Einkaufen für Kunden einfacher und bequemer machen, z.B. intelligente Waagen bereitstellen, und Rezeptvorschläge liefern soll. Als ob menschliche MitarbeiterInnen Äpfel nicht von Birnen unterscheiden könnten… Als ob robotische Bedienung für mehr Bequemlichkeit sorgen könnte als die Beratung durch kompetentes (und auch intuitives) menschliches Personal…

Ich will niemandem Angst einjagen, aber

  • wenn man den Kapitalisten den Schritt zur Einführung von RFID allein überlässt,
  • wenn man berücksichtigt, dass die gesellschaftliche Spaltung in Arm und Reich so rasant zunimmt und die „Ankurbelung des Verkaufs“ mittels menschlichen Personals nur noch dort noch eine Rolle spielt, wo man sich eine „Verkaufsphilosophie“ leisten kann (bei der „Tafel“ wird es keinen RFID-Reader geben…),
  • und wenn man nur die Betriebsratsebene anstrengt, um die schlimmsten Auswirkungen abzumildern,

dann wird man mit – Hausnummern jetzt – 500 000 bis 1,5 Millionen zusätzlichen Arbeitslosen rechnen müssen (wobei zusätzliche Arbeitsplätze rund um die RFID-Technik kaum ins Gewicht fallen dürften). Die Umstellung wird,  prescht einer erst einmal vor, obendrein sehr rasch durchgeführt werden, weil die Einsparpotenziale enorm hoch sind (Ich sage nur: „50 Prozent der Personalkosten des Lebensmittel-Einzelhandels fließen in die Arbeit an der Kasse“!), und dann wird sich auch REWE nicht davon abhalten lassen, obwohl gerade erst offenbar für die ganze REWE-Gruppe (also etwa auch für PENNY) neue Kassen für eine effizientere Bedienung durch menschliches Kassenpersonal angeschafft wurden. REWE gehört neben der METRO ohnehin zu den RFID-Vorreitern.Schwerpunkt der Diskussion um RFID sollte aber die Frage sein, inwiefern die vom DGB eingeforderte „Gute Arbeit“ an einer Kasse überhaupt umgesetzt werden kann, wenn diese Arbeit weder in Produktion, noch Dienstleistung (und damit meine ich Dienstleistung am Kunden), noch gesellschaftlich relevante Vermittlungsleistung einzuordnen ist, weil sie allein dem Kapitalisten dient, der im jetzigen System nur auf diese Weise sein Inventar zeitnah erfassen kann. Die dem Kunden entstehende Notwendigkeit des Aus- und Wiedereinräumens eines Einkaufswagens am Band und die Wartezeiten an der Kasse sind zusätzlich auftretende Kollateralschäden für die Kunden. Aus gesellschaftlicher wie volkswirtschaftlicher Sicht sind diese Kollateralschäden nicht hinzunehmen. Der „Frau an der Kasse“ im „ALDIteuerland“ steht mit RFID wohl der Gang in die Arbeitslosigkeit bevor.

Ein Kernsatz der Broschüre lautet: „Wenn aus Kostengründen [und da kann man wohl deutlich passender von Kapitalismusgründen sprechen] Billig-Konzepte Priorität haben und interessante Kombinationen von technischer und menschlicher Dienstleistung auf dem Prüfstand stehen, dann wird erfahrungsgemäß das Personal durch die Technik ersetzt.“

Einzel- und Großhandel sind ein bedeutender Wirtschaftssektor und bieten ca. 3,5 Millionen Menschen Arbeit. Die Beschäftigtenzahl geht laufend zurück. Im Einzelhandel ist das Arbeitszeitvolumen seit 2000 um 10 Prozent gesunken, was etwa 200.000 Vollzeitarbeitsplätzen entspricht. Auch die Beschäftigtenstruktur hat sich stark verändert: Vollzeit- und sozial abgesicherte Teilzeitarbeit ist gesunken. Dagegen ist der Bereich der geringfügigen Beschäftigung mit sogenannten
Minijobs anteilmäßig gestiegen. Von 2,5 Millionen Einzelhandelsbeschäftigten hat heute bereits jeder Dritte nur noch einen Minijob.

Ein Verkaufsladen ohne Personal ist allerdings nicht die Vision der Gewerkschaft und auch nicht der Beschäftigten und wohl auch nicht der meisten VerbraucherInnen.

Betriebsräte sind mit negativen Folgen des RFID-Einsatz konfrontiert wie Arbeitsverdichtung und verstärkter Kontrolle der Beschäftigten. Daher rät ver.di Betriebsräten in der RFID-Broschüre, „sich zu informieren, zu interessieren und zu qualifizieren, damit sie ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Einführung neuer Technologien wirksam ausüben können.“ Nach § 111 Satz 3 Nr. 4 Betriebsverfassungsgesetz ist zu Änderungen der Betriebsanlagen und nach § 111 Satz 3 Nr. 5 zu neuen Arbeitsmethoden – mit aufschiebender Wirkung – die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen.

Doch lasst uns als Gewerkschafter und als Arbeiterbewegung oder Arbeiterklasse oder als was immer zeitgemäß wäre und wunderbar am 1. Mai diskutiert werden könnte  bedenken, dass Rationalisierung nicht nur dem kapitalistischen Primat der Profitmaximierung geschuldet ist, sondern auch im Kern unserer Zivilisation angelegt ist: Notwendige Arbeit soll zugunsten der Beschäftigung mit den Wissenschaften, den Künsten und dem Sozialen zurückgedrängt um nicht zu sagen: beseitigt werden.
Wohin die Reise gehen sollte, sah schon Konfuzius: „Such dir eine Arbeit, die du gerne tust. Dann brauchst du keinen Tag in deinem Leben mehr zu schuften.“
So sagt auch Götz Werner: „Die Wirtschaft hat nicht die Aufgabe, Arbeitsplätze zu schaffen. Im Gegenteil. Die Aufgabe der Wirtschaft ist es, die Menschen von der Arbeit zu befreien.“
Oscar Wilde drückte es noch grundsätzlicher aus: „Muße, nicht Arbeit, ist das Ziel des Menschen.“

Wir von der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV sehen dementsprechend in der Arbeitslosigkeit, die allein von RFID oder einen ähnlichen Technik zusätzlich generiert wird, die Chance auf eine Neuaufstellung des Arbeitsmarktes. Schon heute wäre die offenkundigste und arbeitsorganisatorisch noch verhältnismäßig einfach durchzuführende Maßnahme zur Reduzierung einer Massenarbeitslosigkeit von derzeit 6 bis 8 Millionen Menschen eine Umverteilung des  Arbeitszeitvolumens durch eine 30-Stunden-Woche oder womöglich schon die 25-Stunden-Woche.

Wir nennen das Konzept „Arbeit fair teilen“ und haben bei attac Mainz die gleichnamige Arbeitsgemeinschaft gegründet, die am 2. Mittwoch jedes Monats im DGB-Haus zusammentrifft. Dort wollen wir theoretisch noch weiter vorpreschen, andere, auch unter die Idee von „Guter Arbeit“ fallende Aspekte einarbeiten und der Möglichkeit einer 5-Stunden-Woche nachgehen.

Dass Solidarität ähnlich wie die Wirtschaft mit ihren beiden Ebenen Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft zwei Sichtweisen haben kann, die unter Umständen einander gegenüberstehen, haben wir Mainzer gerade erst im Zusammenhang mit dem Kohlekraftwerk erlebt. Die Industrie-Betriebsräte solidarisierten die MitarbeiterInnen von KMW AG, Stadtwerke Mainz AG und MVG GmbH (und anderen) untereinander und reihten sich mit ihrer Forderung nach dem Bau eines Kohlekraftwerks (und der Sicherung ihrer und der Schaffung neuer regionaler Industriearbeitsplätze zur Sicherung der regionalen Wertschöpfung) (und pikanterweise mit von den Unternehmen finanzierten Transparenten) nahtlos in die Reihen der betrieblich Argumentierenden, u. a. der (städtischen) Unternehmer ein.  Sich mit dem Klassenfeind Schulter an Schulter wiederzufinden, sollte hingegen zu denken geben – das war sogar der Lokalredaktion der „Allgemeinen Zeitung“ in einem Kommentar zu dem Geschehen aufgefallen!

Nach innen mag das ein schönes Zusammengehörigkeitsgefühl ergeben haben, aber die Beschäftigten in Mainz – ich erwähnte die Arbeiterklasse und die Schwierigkeiten, diese heute eindeutig zu definieren – fühlten sich, gelinde gesagt, veräppelt, dass einige von ihnen sich gegen die Allgemeinheit stellten, die das Kohlekraftwerk aus nachvollziehbaren und guten Gründen ablehnt – zumal alternative Energien den Studien zufolge mehr und vor allem zukunftsträchtigere Arbeitsplätze generiert hätte. Ich sprach es in einer Stadtratssitzung an: Wenn Mainz mit dem zeitlichen Spielraum und der Investitionsbereitschaft, die auch am Kohlekraftwerk erkennbar geworden ist, ein Energiekonzept auf Basis von dezentralen Blockheizkraftwerken und regenerativen Energien hinbekommen hätte, dann wäre Mainz Weltmarktführer geworden!Warum soll man Solidarität aufbringen, bevor sie im Sinne des Gesamtzusammenhangs nötig ist? Solange wir uns vom Kapitalismus beherrschen lassen, dessen unmögliche Auswirkungen sich dieser Tage wieder mächtig bemerkbar machen, hat niemand ein (Besitz-)Recht auf „seinen“ Arbeitsplatz, so wie wir Langzeitarbeitslosen ganz offensichtlich kein Recht auf „unseren“ Arbeitsplatz geltend machen dürfen.

Die herbeigesehnte Solidarität der Arbeiterklasse sollte vielmehr in dem Moment aufgebracht werden, in dem Grenzen überschritten wurden, etwa wenn Arbeitsplätze aufgrund von kapitalismusinhärenten Prozessen weggefallen sind und wenn sich die Interessen der Arbeitenden jenseits der Grenzen zur Deckung bringen lassen, hier etwa im Sinne regionaler Wertschöpfung mit hohem (nachhaltigem, menschenwürdigen, existenzsichernden) Arbeitseinsatz.

Dasselbe gilt für die MitarbeiterInnen der Job-Center und ARGEN, soweit die zuletzt in ver.di PUBLIK veröffentlichten Leserbriefe repräsentativ sind (und davon gehe ich zwanglos aus, nachdem ich schon so oft mit deren „gesetzestreuen“ Vorgehen konfrontiert wurde). Darin hatte jemand gemeint, dass MitarbeiterInnen der Job-Center „genauso Opfer wie die Arbeitssuchenden“ seien. Sein Kollege meinte offenbar allen Ernstes – und gegen jeden Solidaritätsgedanken: „Ist es gegenüber denen, die mit Jobs im Niedriglohnbereich versuchen ihren Lebensunterhalt zu verdienen, nicht eine Frage der Gerechtigkeit, dass die sanktioniert werden, welche sich einer Zusammenarbeit verweigern?“

Wer nicht die geringste Anstrengung unternimmt nachzuvollziehen, dass Sanktionen – gerade nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 – menschenunwürdig sind, sollte vielleicht mal den Versuch einer Typisierung Adolf Eichmanns aus der Feder des großen Humanisten Erich Fromm nachlesen und registrieren, dass unsere Gewerkschaften unverändert anti-faschistische Organisationen sind! Wieder der erste Kollege verlangte „von unserer Gewerkschaft, dass sie (…) uns nicht zu Tätern macht wie in dem Artikel des Mitgliedermagazins. So ist das weder unser Magazin noch unsere Gewerkschaft.“ Dem ist nichts hinzuzufügen, oder?!

Ich habe sicher nichts gegen die KollegInnen in den Job-Centern und ARGEn; ich selbst habe mich hier in Mainz schließlich schon einmal im vollen Bewusstsein dessen, was mich erwarten würde, als Fall-Manager beworben. Mir ist klar, dass sie grundsätzlich getrieben sind, ihre Arbeitskraft zu verkaufen, und mir ist auch klar, wozu ihr Arbeitgeber sie antreibt bzw. anzutreiben versucht. Solange aber die MitarbeiterInnen der Job-Center diesem Antrieb nachgeben, bei diesem Treiben gar mitmachen, statt sich aus Gewissensgründen zu weigern, menschenunwürdige Sanktionierungen auszusprechen, solange sie nicht selbst aufgrund dessen Disziplinarmaßnahmen oder Kündigungen zu erwarten haben, solange sie also Täter sind und nicht Opfer, so lange werden sie von mir und von uns keine Solidarität erwarten können.

Arbeitszeitverkürzung jetzt, dann ist Vollbeschäftigung möglich!

Wem die programmatische Ausrichtung bei der attac AG Arbeit fair teilen am 2. Mittwoch jedes Monats zu konkret ist, kann sich ja erst einmal beim NachDenkSeiten-Gesprächskreis Mainz am 2. Donnerstag jedes Monats beteiligen und auf Graswurzelebene mitdiskutieren!

Die Jeden-Monat-Demo findet diesen Monat am 19. Mai wie gewohnt um 12 Uhr statt. Sammelpunkt ist der Münsterplatz im Schatten des ver.di-Hauses.

Manfred Bartl
Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV
www.hartz4-muss-weg.de

Mainzer Jeden-Monat-Demo zur 1.-Mai-Mobilisierung

Am 21.04.2010 fand die Jeden-Monat-Demo zum zwölften Mal statt, womit das erste Jahr JMD abgeschlossen wurde. Hauptthema war die Verfassungsänderung zum Erhalt der ARGEn und die Mobilisierung zum 1. Mai des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf dem Marktplatz (PDF).

Hier das Skript der Rede zur Abschlusskundgebung von Manfred Bartl:

Liebe Mainzer Arbeiterklasse!

Liebe Mainzer Erwerbspersonenklasse!

Liebe Mainzer Bürgerinnen und Bürger!

Am 20. Dezember 2007 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften mit der Verfassung für nicht vereinbar erklärt, weil die Arbeitsgemeinschaften, die der Bund einerseits (mit der Bundesagentur für Arbeit) und die Länder bzw. in der Auftrag die Kommunen (mit ihren Sozialämtern) nach SGB II einzugehen hätten, eine unzulässige Mischverwaltung darstellten.

Die klagenden Landkreise und Kreise hatten beanstandet, dass mit den Arbeitsgemeinschaften ohne sachlichen Grund eine Mischverwaltung aus Bundes- und Landesbehörden gebildet worden. Dies diene allein als finanzielles Kompensationsmodell für den Bund. Die Experimentierklausel (Paragraph 6a SGB II: Optionskommunen) zeige, dass eine Mischverwaltung nicht zwingend oder sachlich geboten sei. (Randziffer 99) Die mehrfache Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaften spiegelt jedoch die problematische Zwischenstellung der Arbeitsgemeinschaften als Mischverwaltung einer Bundesbehörde und einer staatsorganisationsrechtlich den Ländern zuzuordnenden kommunalen Behörde wider. (189) Die geschaffene Form der Mischverwaltung verletze wegen der unzureichenden aufsichtsrechtlichen Durchformung das Demokratieprinzip. Die Arbeitsgemeinschaften seien privatrechtlich organisierte Beliehene, für die eine Fachaufsicht nicht ausreichend sichergestellt sei. (104) Die Kommunen müssten die Wahrnehmung der Aufgaben [in Bezug auf die Kosten der Unterkunft und Heizung] an die Arbeitsgemeinschaften übertragen, obwohl sie Aufgabenträger und damit finanzierungsverantwortlich blieben. Das widerspreche Art. 104a Abs. 1 GG, der die Ausgabenlast an die Wahrnehmung, nicht an die Trägerschaft knüpfe. [Damit] sei eine unzulässige Mischverwaltung entstanden. (81)

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis Ende des Jahres 2010 Zeit gegeben, einen verfassungsgemäßen Zustand der Grundsicherungsverwaltung herzustellen.

Statt dass der Gesetzgeber nun diese unzulässige Mischverwaltung dauerhaft aufheben würde, will die schwarz-gelbe Regierungskoalition in Berlin einen Artikel 91 e ins Grundgesetz aufnehmen, um die dem Geist des Grundgesetzes nach unzulässige Mischverwaltung zulässig zu machen, frei nach dem Motto: „Was nicht passt, wird passend gemacht“. Nicht das als mit der Verfassung nicht zu vereinbarende Gesetz wird geändert, sondern das Grundgesetz wird an das ARGE-Chaos angepasst!

Der geplante Artikel 91 e im Wortlaut:

(1) Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken Bund und Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände in der Regel in gemeinsamen Einrichtungen zusammen.
(2) Der Bund kann zulassen, dass eine begrenzte Anzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf ihren Antrag und mit Zustimmung der obersten Landesbehörde die Aufgaben nach Absatz 1 allein wahrnimmt. Die notwendigen Ausgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben trägt der Bund, soweit die Aufgaben bei einer Ausführung von Gesetzen nach Absatz 1 vom Bund wahrzunehmen sind.
(3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Ich war schon drauf und dran, mich wenigstens soweit zu beruhigen, dass die Grundgesetzänderung sich wenigstens auf das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschränkt und somit nicht allen möglichen Mischverwaltungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Tür und Tor öffnet, als ich feststellte, dass der Artikel 91 e nicht alleine steht und einige, ebenfalls neu ins Grundgesetz eingefügte Geschwister hat, die genau das bewirken sollen: Artikel 91 c GG zu verwaltungsinternen Dienstleistungen und Artikel 91 d GG über die informationstechnische Zusammenarbeit, denen Wolfgang Schäuble im Zuge der Föderalismusreform „besondere Bedeutung“ beimisst!

Es ist allerdings fraglich, wie ein zusätzlicher Artikel im Grundgesetz die vom Gericht angemahnte Verfassungskonformität der SGB-II-ARGEn überhaupt herstellen soll, wenn das Urteil bei höheren Prinzipien ansetzt und sie nicht nur deswegen für verfassungswidrig hält, weil gerade mal kein explizit diese Mischverwaltung legalisierender Artikel vorhanden ist. Da heiß es im Urteil nämlich: Eine hinreichend klare Zuordnung von Verwaltungszuständigkeiten ist vor allem im Hinblick auf das Demokratieprinzip erforderlich, das eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern fordert und auf diese Weise demokratische Verantwortlichkeit ermöglicht. (…) Der Bürger muss wissen können, wen er wofür – auch durch Vergabe oder Entzug seiner Wählerstimme – verantwortlich machen kann. (Randziffer 159)

Wir fordern:

Stoppt den Grundgesetz-Murks, mit dem Ihr den ARGE-Murks legalisieren wollt!

Keine Grundgesetzänderung wegen schlechten Gesetzen, die ohnehin abgeschafft gehören!

Keine weiteren Diskussionen um periphere Aspekte von Hartz IV!
Hartz IV ist Armut per Gesetz und muss weg!

Unsere Dauerbrenner sind zwei grundsätzlich verfehlte SGB-II-Konzepte, die obendrein viel zu oft missbraucht werden bzw. schlicht verfassungswidrig sind: Ein-Euro-Jobs und Sanktionen!

Ein-Euro-Jobs sind eigentlich Integrationsmaßnahmen für Menschen, die aufgrund von extrem langer Arbeitslosigkeit oder anderen widrigen Umständen ohne weiteren Motivations- und Selbstdisziplinierungsschub keinen Arbeitgeber auf dem ersten Arbeitsmarkt finden werden, denen sie ihre (geschwächte) Arbeitskraft verkaufen könnten. Auf diese Weise können sie sich an Arbeits- und Betriebsstrukturen gewöhnen, lernen die sozialen Kontakte im Arbeitsumfeld (wieder) zu schätzen und haben nebenbei noch genügend Zeit (und Unterstützung) für Bewerbungen. Abgesehen davon, dass viele der angebotenen Ein-Euro-Jobs gegen die Kriterien der Zusätzlichkeit, der Ausrichtung am öffentlichen Interesse, der Qualifizierung der Betroffenen und der Vermeidung von Druck auf reguläre Beschäftigung verstoßen und selbst ein Ausbeutungsmittel darstellen, heißt das an all diejenigen gerichtet, für die ein Ein-Euro-Job keine geeignete Maßnahme ist, weil sie ohne jedes Vermittlungshemmnis einfach auf die nächste offene Stelle warten, dass wir von Euch fordern:

Kündigt sofort Euren Ein-Euro-Job!

Nehmt keinen Ein-Euro-Job mehr an!

Wehrt Euch gegen Sanktionsandrohungen, weil…

Sanktionen nach dem SGB II sind vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 für verfassungswidrig erklärt worden, und zwar sowohl formaljuristisch als auch per se unter direktem Bezug auf die Menschenwürde. Durch die Schaffung eines Grundrechts auf absolute Sicherung der soziokulturellen Teilhabe nach Maßgaben der Menschenwürde aus Artikel 1 GG wurde die Bedingung geschaffen, dass das SGB II den Grundrechtsparagraphen zitieren muss, in den es ggf. eingreift. Da das nicht der Fall ist, dürfen Sanktionen derzeit nicht ausgesprochen werden. Aber auch aus Gründen der Menschenwürde selbst wurden Sanktionen abgeschafft: Kein noch so absurd konstruierter Tatbestand dieses Rechtskreises (SGB II: Grundsicherung für Erwerbslose) kann ernsthaft einen Eingriff in Grundrechte nach sich ziehen! Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Artikel 1, Absatz 1: Da heißt es nicht nur: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“, sondern verstärkend noch: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Wenn das nicht mehr garantiert werden kann, wäre endgültig der faschistische Ausnahmezustand festzustellen und jede/r Deutsche wäre zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 GG aufgerufen!

Wir wehren uns weiterhin gegen die dürftig als „bevorzugte Vermittlung von Alleinerziehenden“ getarnte Verschärfung der Verfolgungsbetreuung von alleinerziehenden Erwerbslosen und ihren Kindern durch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen! Man sollte hellhörig werden, wenn ausgerechnet ein Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im SPIEGEL Online sagt: „Die fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind das Kernproblem von alleinerziehenden Langzeitarbeitslosen“! Von der Leyen war zuvor Bundesfamilienministerin und sollte auch als Mutter von sieben Kindern wissen, dass Eltern wertvolle gesellschaftliche Tätigkeiten ausüben und ihre primären Verpflichtungen in der Kindeserziehung liegen und nicht in der eigenverantwortlichen Erwirtschaftung des Lebensunterhalts bei einem kapitalistischen Arbeitgeber. Sie müsste wissen, dass es keine Pflicht zur Erwerbsarbeit, sondern ein Recht auf – u. a. auch gestaltende, d. h. arbeitende – Teilhabe an der Gesellschaft und mithin ein Recht auf Arbeit, ein Recht auf Anwendung aller erworbenen Qualifikationen und ein Recht auf angemessenen, fairen Lohn gibt, der bei der im Raum stehenden ad hoc-Verfolgungsbetreuung ganz zuletzt auf dem Plan steht, solange die Zumutbarkeitsregelungen des SGB II explizit die volkswirtschaftliche Vernunft aushöhlen!

Weiterhin wehren wir uns gegen die neue Hetzkampagne von Guido Westerwelle gegen junge Hartz-IV-Leistungsberechtigte und Langzeitarbeitslose! Alles, was er über das „endlich Ernst machen mit dem Prinzip von Fördern und Fordern“ gesagt hat, ist Schnee von gestern: Schon heute müssen Betroffene unter 25 Jahren mit irgendeinem Sofortangebot betraut werden – und zwar tatsächlich sofort und nicht erst innerhalb von 6 Wochen! Schon heute kostet eine Verweigerung dessen unter Umständen das gesamte ALG II. Aber all das ist schon heute falsch! Jugendliche müssen aus der gesellschaftlich verschuldeten Perspektivlosigkeit mit konkreten Perspektiven herausgeholt werden, nicht mit Larifari-Maßnahmen und menschenunwürdigen Sanktionen (die ohnehin abgeschafft wurden)!

Zugleich wollen wir für den 1. Mai mobilisieren; der Tag der Arbeit findet nach zwei Jahren Abstinenz von der Öffentlichkeit wieder mitten in Mainz auf dem Marktplatz statt! Gibt es eine bessere Möglichkeit, um über Arbeit, gute Arbeit, Arbeitszeitverkürzung sowie Arbeiterklasse und Gewerkschaft zu diskutieren?! Heraus zum 1. Mai!