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Kirchenaustritt unter Hartz-IV-Bedingungen

Am Gründonnerstag 2012 hat die Giordano-Bruno-Stiftung einen kollektiven Kirchenaustritt zum Hasenfest organisiert. Ich nutzte die Gelegenheit und machte mit meinem eigenen Kirchenaustritt eine Co-Plattform auf: 1) Ich trat unter Verweis auf die Aufklärung aus der römisch-katholischen Kirche aus, 2) prangerte die Kirchen wegen ihrer Beteiligung an der Ein-Euro-Job-Barbarei an und wies 3) durch meine Spendensammlung darauf hin, dass der Hartz-IV-Regelbedarf (nicht einmal zum Ansparen wie beim auf zehn Jahre heruntergerechneten Bruchteil für einen neuen Personalausweis) keinen Anteil für die Kirchenaustrittsgebühr (von in Mainz 20,45 Euro) enthält, sodass Hartz-IV-Leistungsberechtigten diese Freiheit vorenthalten wird. (Kleiner Wink mit dem Zaunpfahl an den Freiheitsapostel Joachim Gauck)

Freundlicherweise spielten alle Versammelten mit (und wohl zum Glück für diese Aktion war ich der einzige austrittswillige Hartz-IV-Leistungsberechtigte) und brachten sogar ein bisschen mehr Geld zusammen, als für den Kirchenaustritt vonnöten gewesen ist. Unter Verweis auf die Streichung des Alkoholanteils aus dem Hartz-IV-Regelbedarf kündigte ich aber eine sinnvolle Verwendung dieses Überschusses an!

In der Tagesschau von 12 Uhr komme ich zu Wort mit der Ein-Euro-Job-Barbarei der Kirchen und der Spendensammlung für den Kirchenaustritt eines Hartz-IV-Leistungsberechtigten. Auch der Humanistische Pressedienst hat vom Kollektiven Kirchenaustritt (“Und Tschüss!”) berichtet und dabei Aspekte der “unsoziale[n] Personalpolitik der Kirchen” zitiert. Hinzu kommen 50 Fotos aus Mainz via Facebook!

Redebeitrag zur 23. Jeden-Monat-Demo

Bei strahlendem Sonnenschein greift Manfred Bartl an diesem normalen Mainzer Schultag ein aktuelles Thema auf, das nicht nur Hartz IV betrifft, sondern auch die Bildungsdiskussion, nämlich das “Bildungs- und Teilhabepaket” des Bundessozialministeriums, mit dem Ursula von der Leyen den lieben Kindern so viel Gutes mit auf den Weg geben möchte. Sein Urteil ist vernichtend: “Verlorene Liebesmüh!” Und es liegt nicht an den Eltern…

Liebe Mainzerinnen und Mainzer!

Als das Bundesverfassungsgericht sich die Schaffung eines Grundrechts auf soziokulturelle Teilhabe vornahm, mit dem die Bundesregierung zur Neuberechnung des Hartz-IV-Eckregel­satzes gezwungen wurde, zeichnete das hessische Landes­sozialgericht unter Jürgen Borchert als Auftraggeber der zugrunde­liegenden Richtervorlage. Das Kunststück war dem LSG gelungen, indem man lediglich feststellte, dass der Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht hinreichend gedeckt sei. Da es sich bei den Kinderregelsätzen bloß um prozentuale Ableitungen des Eckregelsatzes handelte, musste der Eckregelsatz die Quelle allen Übels sein!

Was daraus wurde, ist uns allen bekannt: Der Eckregelsatz wurde unter kompletter Missachtung des Bundesverfassungsgerichts um 5 Euro angehoben – aber die Kinderregelsätze blieben unver­ändert! Ursula von der Leyen zeigte sich „überrascht und auch sprachlos“ angesichts der detaillierten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, denen zufolge die Kinderregelsätze sogar hätten gesenkt werden müssen! Die aktuelle Stagnation verkaufte sie als „Bestandsschutz“ und die zukünftige Stagnation der Kinderregel­sätze bei preisinduzierten Erhöhungen des Eckregelsatzes als nur logischen Ausgleich für diese Großzügigkeit gegenüber Hartz-IV-Familien, „die sich auf diesem Niveau eingerichtet haben“…

An diesem Punkt wird es spannend: Obwohl nun die Sätze für ein die soziokulturelle Teilhabe ermöglichendes Kinderleben gefunden waren, fielen von der Leyen ein paar Dinge ein, mit denen man den Kindern noch ein bisschen mehr Teilhabe ermöglichen könnte. Statt diese Dinge einfach in die Kinderregelsätze zu integrieren, verfiel von der Leyen der fixen Idee, zusätzlich zu den Regelsätzen ein Bildungspaket zu schnüren, aus dem sich die Eltern nach Bedarf bedienen könnten bzw. müssten. Doch nicht nur das: Die Industrie sollte auch ihren Schnitt machen, weswegen das Ganze mit Chipkarten hätte geregelt werden sollen. Das Argument, mit dem man sie letztlich wenigstens davon abbringen konnte, war wohl, dass sich der ganze Aufwand für die paar Kröten nie und nimmer lohne…

Das nunmehr „Bildungs- und Teilhabepaket“ benannte Bildungspäckchen umfasst im Einzelnen folgende Leistungen:

  1. 1-tägige Schul- und Kitaausflüge
  2. Mehrtägige Klassenfahrten für SchülerInnen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen [war schon zuvor anerkannter Mehrbedarf]
  3. Schulbedarf für SchülerInnen [gab es zuvor schon als eigenes „Bildungspäckchen“; die 100 Euro werden jetzt in zwei Portionen von 70 Euro zu Schuljahresanfang und 30 Euro zum Start des 2. Halbjahres ausgezahlt]
  4. Schülerbeförderungskosten für SchülerInnen
  5. Lernförderung [also Nachhilfe] für SchülerInnen
  6. Zuschuss zum Mittagessen für SchülerInnen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen [sofern diese eine eigene Mensa besitzen…]
  7. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres [gleichwohl das Paket als Ganzes für „Kinder“ bis 25 Jahre gilt]

Die Punkte 1, 3, 4, 6 und vor allem 7 machen unmissverständlich klar: Hier werden Leistungen für das alltägliche Leben von SchülerInnen am soziokulturellen Teilhabeminimum mutwillig aus dem Regelsatz herausgerissen und in einen neuen, überflüssigen Bürokratismus überführt. Zu jedem der sieben Punkte existieren eigene Hinweisblätter und eigene Formulare! Man kann sie sich im Jobcenter abholen oder auf der Website der Stadt Mainz herunter­laden – wenn man sich davon etwas verspricht. Jedenfalls muss man sich mit jedem dieser Formulare – im Einzelfall sogar gegen­über Dritten – als Leistungsberechtigte/r nach Hartz IV outen! Man erhält wie beim sonstigen Schriftverkehr mit dem Jobcenter „präventive“ Androhungen der Leistungsversagung; wahrscheinlich werden sogar [vom Bundesverfassungsgericht mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftete] Sanktionen ausgesprochen, wenn man die Formulare nicht ordnungsgemäß ausfüllt oder Bescheini­gungen nicht oder nicht rechtzeitig beibringt. Ein FDP-„Politiker“ meinte gar, den Vorschlag auskotzen zu müssen, dass man Eltern, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets trotz Berechtigung nicht beantragten, mit Sanktionen bestrafen sollte. Also weniger Geld, weil man nicht noch mehr Geld wollte!

Immerhin: Er sprach aus gegebenem Anlass. Davor, sich diesem Psychoterror aussetzen zu müssen, waren viele Eltern anfangs – trotz der reduzierten Hürden für die rückwirkende Geltungsdauer – nämlich offenkundig zurückgeschreckt. Jetzt werden es etwas mehr, wenngleich man nach wie vor nur von einer Katastrophe sprechen kann.

Auch ich habe noch keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt. Wenn ich es demnächst angehe, werde ich für mein Kind gleich 5 Bildungspakete beantragen – damit’s langt!

Das ist noch der Gipfel der Ironie, dass diese Beiträge ihren Zweck gar nicht erfüllen können, weil sie nicht hinreichend sind! Selbst die Mitgliedsbeiträge von Vereinen der sportlichen oder musischen Förderung sind teilweise höher als die zur Verfügung gestellten Beträge – und dann hat man immer noch kein Trikot, keine Fußballschuhe, kein Instrument, keine Saiten etc. und das Kind noch nicht hinbringen können…

Wir fordern darum:

  • Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe gehören in den Regelsatz hinein!
  • Kinder brauchen eine eigene Regelsatzberechnung für ihre besonderen, altersgerechten Entwicklungsbedingungen!
  • Wir brauchen den Eckregelsatz von mindestens 500 Euro im Monat für alleinstehende Leistungsberechtigte!
  • Her mit der Kindergrundsicherung als Einstieg in das bedingungslose Grundeinkommen für Alle!

Heraus nicht nur zum 1. Mai!

Wie Hartz IV noch schlimmer werden konnte

Ausgerechnet in der ohnehin unter massivem juristischen Druck stehenden Problematik der Lang­zeitarbeitslosen beweist die schwarz-gelbe Koalition eine unverfrorene Dreistigkeit, die den Standpunkt des Politischen verlässt – oder sogar verrät. Das Urteil des Bundesverfas­sungsgerichts vom Februar 2010 wird vollständig ignoriert. Die geforderte Transparenz wird allenfalls insofern erreicht, als das einzige, was durch das neue Gesetz durchscheint, die nackte Verfassungswidrig­keit ist.

Armut als Maßstab

So wurde die Bemessungsgrundlage bei der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe von den unteren 20 Prozent auf die ärmsten 15 Prozent reduziert – und das ohne die Heraus­rechnung ausnahmslos aller Transferempfänger. Dieser Schritt reduziert den Hartz-IV-Regelsatz, noch bevor man auch nur über Notwendiges nach Maßgabe des Grundrechts auf soziokulturelle Teil­habe auch nur nachzudenken beginnt!
Nach dem Kindergeld wird nun auch noch das – gegenüber dem Erziehungs­geld ohnehin schon um die Hälfte gekürzte – Elterngeld als Einkommen auf den Regelsatz angerechnet und damit gestrichen!

Kein Alkohol, kein Tabak für die!

Die Streichung des Anteils für den Bedarf an Alkohol und Tabak aus dem Hartz-IV-Regelsatz ist besonders verletzend. Als „Genussgift“ diffamiert, wird Alkohol nicht etwa ersatzlos gestrichen, sondern durch ein perfide exakt ausgerechnetes Flüssigkeits­äquivalent in Form von Sprudelwasser aus­getauscht. Dadurch werden Leistungs­berechtigte in – in der Bundesrepublik – nie gekannter Offenheit zu Menschen zweiter Klasse abgewertet!

Rente brauchen die doch nicht

Aus den vielen anderen Details der massiven Verschlechterungen ragt eins hervor, weil seine Einführung bei Inkrafttreten von Hartz IV als Fortschritt gegenüber dem Bundes­sozialhilfegesetz gefeiert worden war: Die komplette Streichung des – ohnehin mickrigen und auf halber Strecke auch schon halbierten – Beitrags zur Rentenversicherung zum Aufbau von Eigentums­ansprüchen für die Altersvorsorge. Hier bleiben nur noch bloße Anwart­schaftszeiten übrig.

Immerhin: Wir sind wieder wer…

Eine einzige Verbesserung ist zu vermelden: Langzeitarbeitslose werden nicht mehr als Hilfebedürftige bezeichnet, sondern als das, was sie nach der mit Gesetzeskraft im Verfassungsrang verkündeten Definition des Grund­rechts auf soziokulturelle Teilhabe sind: Leistungsberechtigte. Leider können sich die Betroffenen davon nichts kaufen…

Menschenverachtende Sanktionen

Nicht unerwähnt bleiben darf die Unterlassung dieses Gesetzgebers, Sanktionen aus dem Sozialgesetzbuch 2 zu entfernen, wie es vom Bundes­verfassungs­gericht implizit gefordert worden war, weil das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe stets zu gelten habe. Wo manche noch ein „Sanktionsmoratorium“ erbitten, ist eine Normenkontrollklage angesagt!

Hartz IV ist ein Druckmittel!

Hartz IV bleibt damit unverändert das, als was es 2005 in Kraft getreten war: ein Mittel, um langzeitarbeitslose Arbeitnehmer in Niedriglohnjobs zu pressen, Arbeitnehmer mit der Angst um ihren Job einzuschüchtern und die soziale Hänge­matte verschärft dem Mottenfraß preiszugeben! Wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, ist Hartz IV nichts anderes als ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des demokratischen und sozialen Bundesstaats!

Dagegen müsst Ihr Euch mit aller Kraft wehren!

Hartz IV muss sofort abgeschafft werden!

Bedingungsloses Grundeinkommen für alle!

Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

Unsere Gruppentreffen sind:
jeden 1. Dienstag des Monats im DGB-Haus, Kl. Saal 1. OG

Eingang über den Hof

Zur Jeden-Monat-Demo rufen wir auf:
jeden 3. Mittwoch des Monats um 12 Uhr ab Münsterplatz beim ver.di-Haus

Sanktionen sind verfassungswidrig! (Ergänzung)

Sanktionen nach SGB II sind nicht nur intrinsisch verfassungswidrig. Die Verfassungswidrigkeit erhärtet sich auch unter folgendem Blickwinkel: Wenn das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe im Wesentlichen ernst genommen werden wird, dann kam man es staatlicherseits deswegen nicht einschränken, weil das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass Hilfebedürftige (heute eher Leistungsbrechtigte) nicht an Dritte verweisen dürfen. Spätestens also, wenn der Leistungsberechtigte beim Jobcenter mit der Erklärung vorspricht, kein Essen mehr kaufen zu können, muss das Jobcenter die Regelsatzabsenkung zurückzunehmen und den vollen Betrag auszahlen, weil der Leistungsberechtigte nicht an die Tafel verwiesen werden darf.

Aufruf zur 22. Jeden-Monat-Demo

Die bundespolitische Situation bleibt unfassbar: Die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ignorieren ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, senken den Hartz-IV-Regelsatz de facto sogar noch ab, sie streichen mit dem Anteil für Alkohol und Tabak gesellschaftsweit akzeptierte Genussmittel aus der Lebenswirklichkeit von Langzeitarbeitslosen und schaffen damit – nun endlich für jedermann sichtbar – Menschen zweiter Klasse, sie leugnen die Notwendigkeit des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns und zementieren sowohl Niedriglohnsektor und Massenarbeitslosigkeit als auch die Erpressbarkeit der Arbeitnehmer, Jobs zu Konditionen annehmen zu müssen, die ihnen kein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen und volkswirtschaftlich unsinnig sind, sie ruinieren Eltern bzw. junge Leute, die gerne ein Kind haben würden, aber vor lauter Unsicherheit nicht wissen wohin. — Doch wo bleibt der Aufschrei der gerecht und billig Denkenden??

Am Mittwoch, den 16.03.2011 sind wir wieder auf der Straße mit der 22. Mainzer Jeden-Monat-Demo! Um 12 Uhr geht es los am Münsterplatz.

Redebeitrag zur 21. Jeden-Monat-Demo

Dies ist die leicht redigierte Fassung des Redebeitrags von Manfred Bartl von der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV zur Jeden-Monat-Demo am 16. Februar 2011.

Mainzerinnen und Mainzer,

willkommen zur 21. Jeden-Monat-Demo.

Die Koalition aus CDU/CSU und FDP und die Oppositionsparteien SPD und GRÜNE – zusammengenommen die Hartz-IV-Parteien – treten die verfassungsgemäßen Grundrechte mit Füßen.

Erst schaffen sie das de facto-Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe durch Hartz IV im Jahr 2003 ab, dann kriegen sie es, vom  Bundesverfassungsgericht unter Wink mit dem Zaunpfahl auf Verstoß gegen Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes dazu angemahnt, innerhalb eines Jahres nicht hin, ein verfassungsgemäßes Existenzminimum zu definieren und dann verhöhnen sie uns Menschen noch in einem sogenannten Vermittlungsverfahren mit dem Gerede von5 oder 8 oder 11 Euro mehr. Angesagt sind aber 141 Euro mehr für einen die soziokulturelle Teilhabe wenigstens kurzfristig sichernden Regelsatz von 500 Euro!

141 Euro mehr!

Und das rückwirkend bis zum Inkrafttreten von Hartz IV am 1.1.2005, da Grundrechte sich nicht temporär ausknipsen lassen…

Ein existenzsichernder Regelsatz geht alle an. Auch ohne gesetzlichen Mindestlohn ist der Hartz-IV-Regelsatz aufgrund des von denselben Parteien hochgehaltenen Lohnabstandsgebotes ein de facto-Mindestlohn. Es ist also in jedermanns Interesse, einen möglichst hohen Regelsatz durchzusetzen. Nichtsdestotrotz fordern wir den gesetzlichen Mindestlohn!

Was wir alle aber brauchen, ist mehr Solidarität!

Auch in Euer aller Interesse kann es nicht sein, wenn die Regierung durch die Streichung von Alkohol und Tabak aus dem Regelsatz Menschen zweiter Klasse aus den Hartz-IV-Leistungsberechtigten machen will. Kämpft dagegen an!

In Mainz hat die Ampelkoalition aus SPD, GRÜNEN und FDP den SozialPass als ihr Projekt ausgerufen, um das Sozialticket zum Wucherpreis der MVG abzulösen und den Anspruch des Grundrechts auf soziokulturelle Teilhabe gemäß dem Anteil des Hartz-IV-Regelsatzes für den ÖPNV zu erfüllen. Davon ist weit und breit nichts zu sehen. Das Sozialticket ist immer noch Stand der Dinge, es kostet inzwischen 51,40 Euro und zwingt regelrecht zum Schwarzfahren. Kämpft mit uns mit für soziale Gerechtigkeit!

Eltern, die in Hartz IV geraten, sind total angeschmiert: das Kindergeld wird ihnen von Anfang an vorenthalten, seit neustem wird ihnen auch das Elterngeld noch vorenthalten und wenn sie gerade von Alg I zum Alg II wechselten und mit dem Armutsgewöhnungszuschlag gerechnet haben, dann wird ihnen auch dieser gestrichen. Eltern, die in Hartz IV geraten, wir so bis zu 761 Euro jeden Monat vorenthalten! Kämpft dagegen an!

Insbesondere Eltern: Kämpft doch dagegen an!!

Eltern, alle Eltern, kämpft gegen das asoziale Elterngeld! Von dem Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat (wie er bis 2010 auch für Hartz-IV-Eltern galt), von dieser Kürzung um 50 Prozent gegenüber dem Erziehungsgeld sind viel mehr betroffen. Eltern, geht doch auf die Straße und kämpft dagegen an!

Arbeitnehmer…  Kennen Arbeitnehmer heute noch ihre Rechte und Potenziale? Wer arbeitet bei Zeitarbeitsfirmen, die kein equal pay bieten? Wer arbeitet für Löhne, die man mit Hartz IV aufstocken müsste (was manche nicht einmal tun)? Wer arbeitet 40 Stunden die Woche und kämpft nicht für die längst überfällige Arbeitszeitverkürzung auf die 30-oder sogar 25-Stunden-Woche? Wer gehört zu den 12 Millionen, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben? Warum? Ihr alle seid nicht mit uns auf der Straße, um gegen Milliardenverschwendung beim Bankenrettungsschirm und bei der “Rettung” des geliebten Euro zu demonstrieren? Wo sind die bewussten Menschen, die all das nicht mit sich machen lassen und mit uns dagegen kämpfen?

Redebeitrag zur 20. Jeden-Monat-Demo

Dieser Textbeitrag entstand aus der Überarbeitung des Redebeitrags von  Manfred Bartl, Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, zur 20. Jeden-Monat-Demo am 19.01.2011.

Liebe Mainzerinnen und Mainzer,

dies ist die Mär vom abhanden gekommenen Hartz-IV-Regelsatz.

Wenn man dieser Tage die Zeitungen aufschlägt und Artikel über „Hartz-IV-Verhand­lungen“ liest, kommen darin vor allem Wörter wie Bildungspaket, Mindestlohn und Leiharbeit vor. Wie konnte es dazu kommen?

2003 hatte eine rot-grüne Regierungskoalition mit den Stimmen von schwarz-gelb in Berlin das vierte Gesetz über Modernisierungen am Arbeitsmarkt – kurz: Hartz IV – beschlossen. Zentrale Auswirkung dieser Modernisierung war die Zusammenlegung von Arbeitslosen­hilfe und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe. Gegenüber der Sozialhilfe erschien das neue Arbeitslosengeld II durch Einberechnung von ein­maligen Beihilfen in die monatliche Pauschale zwar aufge­hübscht, nur eine Partei erkannte dennoch, was Hartz IV wirklich ist: Armut per Gesetz!

Diese hatte viele Faktoren: Das Aufbrauchen des (Altersvorsorge-)Vermögens auf dem Weg zur Hilfebedürftigkeit, die fehlenden Beihilfen bei außerplanmäßigen kleineren und erst recht größeren notwendigen Neuanschaffungen und natürlich der vorne und hinten nicht reichende Regelsatz von 345 Euro, der etwa keinerlei Ausgaben für Bildung vorsah und der schließlich – nach Jahren – am 9. Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht wurde. Allerdings nicht unmittelbar, sondern mittelbar über sein intransparentes Zustande­kommen, das dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 zur Nachbesserung aufgetragen wurde, um ab dem 1.1.2011 mit einem verfassungsgemäß zustandegekommenen Regelsatz weiterzumachen. Andernfalls müsste ein später bestimmter Regelsatz rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft treten.

Die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, ließ erst einmal ein paar Monate verstreichen – und präsentierte den perplexen Hilfebedürftigen dann eine faustdicke Überraschung: die Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes hätte einen gegenüber dem vorher geltenden Regelsatz um 5 Euro erhöhten Betrag von 364 Euro zur Folge; bei den Kindern müsste man allerdings theoretisch etwas abziehen, man ließe ihnen aber das Geld wie bisher und würde die Kinder einfach ein paar preisinduzierte Regelsatzanpassungen aussetzen lassen, bis alles wieder mit dem errechneten Bedarf übereinstimme. Das kam unvorbereitet, denn die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht war ja gerade über die Kinderregelsätze möglich geworden. Die Kinderregelsätze wurden vom Eckregelsatz für den alleinlebenden Erwerbsfähigen durch willkürliche prozentuale Abzüge abgeleitet, der, wie gesagt, keinen Ausgabenposten für Bildung beinhaltet! Für alle Beobachter stand fest, dass bei einer soliden Neuberechnung nach transparenten Kriterien nicht nur irgendwelche neuen Regelsätze für die verschiedenen Altersstufen, sondern vor allem auch höhere Regelsätze herauskommen würden müssen.

Dem Anspruch des Bundesverfassungsgerichts nach Transparenz der Neuberechnung kommt von der Leyen nur insofern nach, als deutlich wiederum die Verfassungswidrigkeit durchscheint. Noch nicht die wichtigste, aber eine sehr offensichtliche ist die Streichung des Anteils für Alkohol und Tabak, gesellschaftlich anerkannte Genussmittel, vor allem in für soziale Teilhabe so wichtiger Gesellschaft (übrigens auch noch ohne Herausrechnung der Ausgaben der Bezugsgruppe für diese “Genussgifte“).

Nachdem von der Leyen so spät in die Gänge gekommen war, wird das Procedere nun weiter ausgebremst durch die rot-rot-grüne Blockade im Bundesrat. Doch was da in den Arbeitsgruppen des Vermittlungs­aus­schusses von Bundestag und Bundesrat diskutiert wird, ist nicht primär der Hartz-IV-Regelsatz, sondern andere, die Arbeitsmarkt­politik insgesamt berührende Themen wie eben der Mindestlohn und die Leiharbeit. Man versucht, genauer: die SPD versucht ohne Rücksicht auf Verluste, mit ihrer Zustimmung zum um gerade mal 5 Euro erhöhten Regelsatz andere Themen durchzupeitschen. Doch so sehr der gesetzliche Mindestlohn hilfreich auch für die Hartz-IV-Problematik wäre, so wenig hilft er bei der Durchsetzung eines wirklich verfassungs­gemäßen Regelsatzes von nach unserer Meinung 500 Euro, wenn sich niemand explizit darum bemüht – nicht einmal die LINKSFRAKTION im Bundestag, die erst mit dem Bundesverfassungsgericht drohen musste, um überhaupt zur Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses zu­gelassen zu werden, und nun nur Zahlen Dritter in den Verhandlungen thematisiert, statt die eigene Forderung einzubringen.

Protest gegen Dagmar Enkelmann und DIE LINKE

Vielerorts mussten wir lesen, dass Dagmar Enkelmann im Namen der Partei DIE LINKE im Vermittlungsausschuss einen “verfassungsgemäßen Regelsatz nicht unter 420 Euro” eingebracht hat. Sicher kann man darüber diskutieren, auf welcher Grundlage ein “menschenwürdiger, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht werdender Regelsatz” zu fordern ist und sicher gibt es mehrere Stimmen, von denen einige auch der Ansicht sein mögen, dass ein solches Ziel “nicht unter 420 Euro” zu erreichen wäre. Tatsache aber ist, dass die Partei DIE LINKE bislang erklärt hatte, die Erwerbslosen in ihrem Anliegen, menschenwürdige Lebensgrundlagen vorzufinden, wenn man nach einem Jahr Arbeitslosigkeit in Hartz IV gerät, mit einer Forderung nach 500 Euro Regelsatz zu unterstützen. Gilt diese Forderung nicht mehr? Und wenn doch: Wer hat Dagmar Enkelmann als Vertreterin der LINKEN im Vermittlungsausschuss mit einem Mandat ausgestattet, das diese Forderung auf lediglich 420 Euro herunterschraubt?

Dagmar Enkelmann spricht weiterhin davon, dass “für uns” ein “Verzicht auf Verschärfungen bei den Sanktionen” (…) nicht verhandelbar sei. DIE LINKE werde in den Verhandlungen alle Forderungen nach “gleichen Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen” unterstützen. — Beides ist nicht tolerierbar!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 eindeutig ein Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe mit Gesetzerskraft im Verfassungsrang dergestalt festgeschrieben, dass “der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets [!] den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt”, was bei Absenkungen der Regelleistung offensichtlich nicht mehr gewährleistet werden könnte. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann nur entsprochen werden, indem der Sanktionsparagraph des SGB II ersatzlos gestrichen wird! Zumindest müsste die Absicht, in Grundrechte einzugreifen, explizit zum Ausdruck gebracht und in ihrer Verhältnismäßigkeit verfassungsrechtlich abgesichert werden; Letzteres ist natürlich aussichtslos!

Für Kinder und Jugendliche in ihrer vielfältigen Lebensgestaltung wäre Chancengleichheit aus naheliegenden Gründen verheerend; die Forderung danach entspricht neoliberalem Zeitgeist. Wir fordern vielmehr Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen!

Redebeitrag zur 18. Jeden-Monat-Demo

Nach dem Kürzungspaket der Bundesregierung müssen die Leistungsberechtigten nach Hartz IV offenbar erneut einen schweren Schlag hinnehmen. Wer von Anfang an nichts hat, dem kann man offenbar besonders gut was wegnehmen. Die Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV würde nach Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales eine Erhöhung um 5 Euro ermöglichen… Hier der Redebeitrag von Manfred Bartl, Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, zur 18. Jeden-Monat-Demo:

Liebe Mainzerinnen und Mainzer!

Willkommen zur 18. Mainzer Jeden-Monat-Demo!

Hartz IV wurde 2003 beschlossen – trotz aller Warnungen vor der “Armut per Gesetz“!

Seit dem 1.1.2005, dem Tag, an dem mit der Arbeitslosenhilfe eine ganze Gerechtigkeitsstufe des Sozialstaats abgerissen wurde, wird die Armut per Gesetz per Hartz IV in die Wirklichkeit umgesetzt.

Seitdem wurde Hartz IV drei- oder viermal vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt – aber Hartz IV ist immer noch unter uns und Ihr lasst immer noch mehr Schweinereien zu!

Schon das Kürzungspaket der Bundesreierung ist ein Schlag ins Kontor aller Leistungsberechtigten: Streichung des Armutsgewöhnungszuschlags, Streichung des Elterngeldes, Streichung des Rentenversicherungsbeitrags – um nur die heftigsten Einschläge zu nennen.

Nun bemüht sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales um die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010. Nach sozialstaatlichen Maßstäben versagt Ursula von der Leyen kläglich, nach rechtsstaatlichen Maßstäben (und der Sozialstaat gehört nach Artikel 20 Grundgesetz dazu!) handelt  Ursula von der Leyen massiv verfassungswidrig.

Die virtuelle Erhöhung um 5 Euro ist eine Verhöhnung aller Hartz-IV-Leistungsberechtigten, des  Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes, des auf den Konsum der Leistungsberechtigten angewiesenen Einzelhandels, der Verkehrsbetriebe und der auf den Umsatz der Leistungsberechtigtenangewiesenen Kommunen, bevor die Binnenkonjunktur vollends einbricht, und damit von uns allen!

Viele halten die Erhöhung des Regelsatzes um 5 Euro für ausreichend, offenbar ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass die Erhöhung um nur 5 Euro dadurch zustande gekommen ist, dass eine kalt berechnete Absenkung um rund 30 Euro (von der nichts vom Bundesverfassungsgericht gefordert oder angedacht oder auch nur in den Raum gestellt worden war, sei doch der bisherige Regelsatz an sich nicht verfassungswidrig gewesen) durch wohlbemessene Erhöhungsposten gerade eben so wieder aufgestockt wurde, dass absolut eine kleine Erhöhung herauskommt, die zumindest die einfachen Gemüter, so die Kalkulation, ruhig gestellt hätte.
Besonders zynisch daran ist die Herausnahme des kompletten Postens für alkoholische und Tabak-“Genussgifte” (so die Diktion des Referentenentwurfs). Dieser Schrtt träfe, sofern er vor dem Bundestag und dem Bundesrat bestünde, ausgerechnet die Leute, denen der Frust so zusetzt, dass diese Genussmittel den letzten soziokulturellen Anker darstellen, wenn man zusammen steht. Getoppt wird diese Streichung durch die menschenfeindlich exakt begründete Umrechnung des der Durstlöschung dienenden Wassergehalts des (billigen) Bieres durch Sprudelwasser, das man, wenn man es beim Discounter besorgt, sogar noch mit zwei, drei Flaschen Fruchtsaft aufbessern könne!

Was soll das??

Wir sind normale Menschen mit normalen Bedürfnissen und gesellschaftlich als Genussmittel anerkannte und weitverbreitete “Genussgifte” gehören zum soziokulturellen Teilhabeminimum!

Im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 9. Februar 2010 waren ganz zentral im Gespräch die Kinderregelsätze. Viele Menschen und sogar manche Medien glaubten gar, dass es  in Karlsruhe überhaupt nur um die Kinderregelsätze ginge! Auf jeden Fall erlebten wir eine ungewöhnlich breite Zustimmung zu der sich abzeichnenden Erhöhung der Kinderregelsätz, womöglich hätte sich sogar eine eigene Kindergrundsicherung ergeben.

Tatsächlich hat sich das  Bundesverfassungsgericht in dieser Sache ganz klar geäußert, was die Erwartungen nur noch mehr in die Höhe schraubte. Herausgekommen ist aber gar nichts! Schlimmer noch: Ursula von der Leyen hat sich hingestellt und behauptet, die Kinderregelsätze müssten den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge gekürzt werden, man würde es aus Menschenfreundlichkeit nicht tun, könne aber bei den nächsten preisinduzierten Erhöhungen der Regelsätze die Kinder leider nicht berücksichtigen…

Geht’s noch??

Das Maß der Entrechtung nimmt also nicht alleine zu, die Entrechtung beschleunigt sich auch noch! Wollt Ihr Mainzerinnen und Mainzer wirklich Menschen zweiter Klasse in Eurer Stadt? Diese Entwicklung kann doch niemand zulassen wollen! Schon gar nicht im Europäischen Jahr gegen Armut und Ausgrenzung, denn sonst möchte ich kein Jahr erleben, in dem diese Maxime nicht einmal gilt…

Danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!

Jeden-Monat-Demo zum Hartz-IV-Regelsatz

Die 18. Jeden-Monat-Demo am 20.10.2010 richtet sich gegen die Verhöhnung aller Hartz-IV-Leistungsberechtigten, des Bundesverfassungsgerichts, des Einzelhandels und der Verkehrsbetriebe Deutschlands durch den derzeitigen “Referentenentwurf” für einen neuen Hartz-IV-Regelsatz!

Was nach außen dringt, die Erhöhung des Regelsatzes um 5 Euro, ist in Wirklichkeit eine vom Bundesverfassungsgericht mit keinem Wort geforderte Senkung, die um eine etwas umfangreichere, aber die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils keinesfalls deckende Erhöhung wieder aufgewogen wird. So wurden vor allem die gesellschaftlich anerkannten “Genussgifte” Alkohol und Tabakwaren aus dem Regelsatz herausgerechnet, zynischerweise unter Ersatz des daraus scheinbar resultierenden Flüssigkeitverlustes durch eine äquivalente Menge Sprudelwasser, zu dem man, wenn man es zu Billigpreisen beim Discounter holt, auch noch eine Flasche Saft bekommen könnte.

Der Anteil für Mobilitätsdienstleistungen wurde um etwa 2 Euro angehoben, doch zum Mainzer Wucher-“Sozialticket” ergibt sich noch immer ein Verhältnis von etwa 1:3, was eine Verwehrung des Grundrechts auf Mobilität darstellt!

Die im Vorfeld des Urteils im Fokus der medialen Aufmerksamkeit stehenden Regelsätze für Kinder werden überhaupt nicht erhöht, schlimmer noch: Angeblich liegt der Bedarf niedriger als bisher angenommen, doch “großzügigerweise” will man die Sätze beibehalten, wird dann aber in Zukunft “gezwungen” sein, bei nach Preiserhöhungen angezeigten Erhöhungen der Regelsätze darauf zu verzichten.

Angeblich wurden auch die Praxisgebühr und “Kosten von Internet-Downloads” in den Regelsatz einberechnet, aber ich konnte sie noch nicht finden, obwohl ich sie mit der Lupe gesucht habe. Kein Mensch kann derweil sagen, welche Kosten für Internet-Uploads vorgesehen sind…

Das Maß an Entrechtung nimmt also nicht nur zu, die Entrechtung beschleunigt sich auch. Mit dem Herausrechnen von Alkohol und Tabakwaren – und das vor dem Hintergrund des Grundrechts auf soziokulturelle Mindestteilhabe – sollen Hartz-IV-Leistungsberechtigte endgültig zu Menschen zweiter Klasse gemacht werden. Niemand kann das zulassen wollen!

Darum lasst uns am 20.10.2010 um 12 Uhr am Münsterplatz in Mainz zusammenkommen und die Gegenwehr organisieren!