Das geplante Gesetz für einen gesetzlichen Mindestlohn sieht u.a. für Langzeiterwerbslose – also im Wesentlichen für Hartz IV-Leistungsberechtigte – Ausnahmen vor, die dem Sinn des gesetzlichen Mindestlohns natürlich diametral zuwiderlaufen. Für sechs Monate nach ihrer Einstellung sollen ehemals Langzeiterwerbslose vom Mindestlohn ausgenommen werden dürfen.
Darum hat ver.di am 3. Juni 2014 eine tolle Aktion in Mainz gemacht. Hier findet Ihr die Einladung zur “Guten Pause” und hier die Fotogalerie dazu.