Ergänzend zum Karlsruher Appell hat die Mainzer Initiative gegen HARTZ IV folgende Erklärung abgegeben:
Wenn [am 9. Februar 2010] das Bundesverfassungsgericht über die Regelsätze entscheidet, steht die Menschenwürde im Blickpunkt. Nach allgemeiner Einschätzung wird das Gericht das Verfahren der Regelsatzfindung als verfassungswidrig einstufen und an den Gesetzgeber zurückverweisen.
Wenn die Betroffenen Glück haben, gibt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen materiellen Maßstab für die Menschenwürde mit auf den Weg. Es braucht einen wahrhaft idealistischen Gesetzgeber, um daraus eine menschenrechtlich akzeptable, menschenwürdige Grundsicherung hervorzubringen.
Selbst in diesem idealen Fall blieben das Gespenst des „Lohnabstandsgebots“ und die bloße Differenzierungsmöglichkeit von arbeitenden und arbeitslosen Erwerbspersonen bestehen, so dass die Erwerbspersonen in Bezug auf ihre materiellen Grundrechte, soziokulturelle Teilhabe und Menschenwürde der Willkür der Arbeitskraftkonsumenten ausgesetzt blieben.
Wir fordern daher die hinreichende Entkopplung von Arbeit und Einkommen, weil mit dem bedingungslosen Grundeinkommen die Abhängigkeit der Arbeitskraftanbieter von der durch die Arbeitgeber gesteuerten Arbeitsverteilung (am Arbeitsmarkt) soweit aufgehoben wird, dass ein menschenwürdiges Leben zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.
Mainzer Initiative gegen HARTZ IV