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Das Sozialticket wird (fast) sozial

Früher verschämt außen vor gelassen bzw. in den “Besonderen Beförderungsbedingungen” des Verkehrsverbundes Mainz Wiesbaden (VMW) versteckt, hat das Mainzer Sozialticket – wenngleich immer noch unter dem Terminus technicus “Sondermonatskarte” getarnt – nun eine eigen Seite für seinen Webauftritt!

https://www.mainzer-mobilitaet.de/tickets-und-tarife/sondermonatskarte-mainz


Alle Informationen zum Verbreiten auch gleich hier:

Sondermonatskarte Mainz

Vergünstigter Fahrschein mit dem MainzPass

In Kombination mit dem MainzPass der Stadt Mainz erhalten Sie vergünstigte Monatskarten. Informationen und Rahmenbedingungen zum MainzPass finden Sie auf der MainzPass-Webside der Stadt Mainz.

➡️ Freie Wahl des Startdatums
➡️ Gültig bis einschließlich dem gleichen Tag des Folgemonats
➡️ Rund um die Uhr auf allen Linien im RMV-Tarifgebiet 6500 (Mainz/Wiesbaden) gültig (Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, Regionalbahnen) ⬅️ NEU!
➡️ Persönlich und nur gültig in Verbindung mit einem gültigen MainzPass
➡️ Keine Mitnahmeregelung

Preis der Sondermonatskarte Mainz

Vergünstigte, persönliche Monatskarte für Inhaber/-innen des MainzPasses der Stadt Mainz. Gültig ab dem ausgewählten Startdatum bis zum gleichen Tag des Folgemonats. Fahrschein gilt nur in Verbindung mit einem gültigen MainzPass. Der MainzPass muss noch mindestens einen Monat ab dem ersten Gültigkeitstag der Sondermonatskarte Mainz gültig sein.

RMV-Preisstufe 13 (Stand zum: 1.1.2023)

Sondermonatskarte Mainz 30,00 €

Fahrschein erhältlich:

➡️ an den Automaten an unseren Haltestellen ⬅️ NEU!

➡️ in unseren Vorverkaufsstellen

➡️ in der RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz


Drei Anmerkungen:

🔴 Der scheinbare Nachteil, dass die Fahrkarte nicht übertragbar, sondern “Persönlich” ist, ist für die Betroffenen ein Vorteil, weil die Karte dadurch bei Verlust ersetzt werden kann!

🔴 Die bislang bekannte Schikane Keine Mitnahmeregelung bleibt bestehen!

🔴 Auch die fiese Unsitte, dass man die Sondermonatskarte am Schalter wohl nur erhält, wenn man diese Voraussetzung erfüllt: “Der MainzPass muss noch mindestens einen Monat ab dem ersten Gültigkeitstag der Sondermonatskarte Mainz gültig sein.” …bleibt bestehen. Offenbar findet sich niemand mit selbst diesem klitzekleinen bisschen Mut, der nötig ist, um gegen diesen Quatsch vorzugehen…… — Ironisch ist dann freilich, dass die Sondermonatskarte jetzt auch am Automaten erhältlich ist, der dieses Detail logischerweise gar nicht checken kann!


…und eine Ergänzung:

Nach 4 Jahren des totalen Irrwegs eines 9-Uhr-Moantstickets kehrt das Sozialticket zur Normalität eines normalen Monatstickets zurück, das rund um die Uhr gültig ist.

Mehrfahrtenstreifen oder Sammelkarten sind keine Alternative

Für eine soziale Mobilität wird bisweilen die Schein-Alternative Mehrfahrtenstreifen bzw. Sammelkarten (Mainz) diskutiert.

Brandneu ist etwa dieser Artikel vom 16. Oktober 2017:

In Wolfenbüttel diskutiert man das Sozialticket als Modellprojekt, bei dem zwei Varianten möglich seien: Vergünstigtes Monatsticket oder Gratis-Zehnerstreifen. Darüber soll der Kreistag in seiner Sitzung am 13. November entscheiden. In dieser Woche befassen sich bereits Finanz- und Sozialausschuss mit den Alternativen. Der Kreistag soll dann die Landrätin damit beauftragen, Verhandlungen mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig zu führen. Eine Anfrage zur Förderung des Sozialtickets durch einen obskur, weil nicht nachhaltig klingenden “Zukunftsfonds Asse” steht im Raum.

Für das vergünstigte Monatsticket in den Preisstufen 1 bis 3 (je nach Wohnort, um die Samtgemeinden/Einheitsgemeinden beziehungsweise die Kreisstadt zu erreichen) würde eine einheitliche Eigenbeteiligung von jedem Leistungsberechtigten in Höhe von 25 Euro monatlich verlangt. Die Ausgabe soll durch die Verkehrsunternehmen gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises und eines Identitätsnachweises mit Lichtbild erfolgen, sofern – ACHTUNG! – “Bereitschaft bei den Verkehrsunternehmen besteht”. Alternativ würden die Monatskarten beim Landkreis und beim Jobcenter ausgegeben und notwendige Kartendrucker angeschafft und installiert. Dafür kalkuliert man nach den zugrunde gelegte Prämissen (die ungenannt bleiben) Kosten in Höhe von etwa 1,3 Millionen Euro zuzüglich Personal- und Sachkosten ein.

Als Alternative wird die Einführung von kostenlosen Zehnerstreifen genannt, was “ein Streifen monatlich pro Person” heißen soll. GRATIS! In deren Sprache: “Es würde keine Eigenbeteiligung verlangt.” Die Ausgabe erfolgte durch den Landkreis oder das Jobcenter. Mit den zugrunde gelegten Prämissen (die ungenannt bleiben) entstünden Kosten in Höhe von zirka 764.000 Euro zuzüglich Personal- und Sachkosten.

Muss noch jemand raten, welche Lösung wohl bevorzugt werden wird???

Warum aber ist der Mehrfahrtenstreifen keine Lösung?

Ich bringe gleich das Mainzer Beispiel an, um auch ein konkretes Beispiel für die Asymmetrie der Hin- und Rückfahrten zu liefern. Der Mainzer Einzelfahrschein kostet für Erwachsene 2,80 Euro, während bei der Sammelkarte im 5er-Pack für Erwachsene 11,20 Euro und damit je 2,24 Euro anfallen. Mit dem ÖPNV-Anteil am Regelbedarf der Grundsicherung in Höhe von aktuell 26,44 Euro kann man rechnerisch 11,8, wg. MODULO freilich nur 11 Fahrscheine zum günstigen Preis erwerben (*), kommt also an 6 Ziele mit öffentlichen Verkehrsmitteln heran, kann aber nur 5 mal zurückfahren, muss also einmal zurücklaufen.
(Bei teuren Einzelfahrscheinen ist die Zahl 9,4, wg. MODULO freilich nur 9, also 5 mal hin und 4 mal zurück.)

(*) Vorausgesetzt, man organisiert einen gemeinsamen Kauf der Fahrscheine, weil man allein immer nur Vielfache von 5 bis unterhalb des Limits bezahlen könnte, hier also sogar nur 10 Einzelfahrscheine zum günstigen Preis!

Die Sammelkarten bzw. Mehrfahrtenstreifen sind deswegen keine Lösung, weil Mobilitätskontingente quasi schon am Monatsanfang auf Einkaufen, Besuche, Bemühungen um Anstellung, Arztkonsultationen, Sport etc. – also auf einzelne soziale, kulturelle und politische Teilhabe-Ereignisse aufgeteilt werden müssten, und damit die Mobilität und somit die Teilhabe selbst – im Widerspruch zur gesetzgeberischen Intention! – nicht pauschalisiert, sondern kontingentiert wäre.

Darum ist nur eine pauschalisiert bezahlbare Mobilität via Sozial(monats)ticket grundrechtssicher und menschenwürdig.