Jeden-Monat-Infostand im November

Am Buß- und Bettag 2013 informierten wir gleich über zwei Themen: die Abschaffung des gesetzlichen Feiertags 1995 und Alternativabschaffungen für eine bessere Welt sowie die psychische Belastung in Hartz IV anlässlich einer IAB-Studie (PDF).


Buß- und Bettag – da war doch was?

Vor fast 20 Jahren wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. Die Arbeitgeber hatten dies durchgesetzt, um die Mehrbelastung (ihres Profits) in Gestalt der  Arbeitgeberanteile an der neuen Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer – letztlich also durch diese allein – (gegen) zu finanzieren…

Wir haben da mal ne Frage:

Was können wir denn alles abschaffen, um einen menschenwürdigen Hartz-IV-Regelbedarf oder besser gleich ein bedingungsloses Grundeinkommen  zu finanzieren?

  • Vermögensteuerbefreiung
  • Arbeitgeber-Privilegien bei den Sozialabgaben
  • Absenkung des Einkommensteuer-Spitzenssatzes
  • Pauschale Bevorteilung von Kapitalerträgen (25 Prozent Abgeltungsteuer)
  • alle sozialstaatswidrigen Regelungen!

Manfred Bartl


Hartz IV ist die falsche Behandlung!

  • Die Befragten fühlen sich zu sehr hohen Anteilen sozial desintegriert.
  • Hierzu trägt neben der unzureichenden Grundsicherung vor allem auch das Brachliegen beruflicher Fähigkeiten bei.
  • Mehr als die Hälfte der Befragten leidet unter dem Verlust der Lebensfreude.
  • 9 Prozent der Befragten sind umgezogen, weil ihre vorherigen Wohnkosten als zu hoch galten; 5 Prozent waren zum Befragungszeitpunkt aufgefordert, die Wohnkosten zu reduzieren.
  • Bei weiteren 28 Prozent werden die Wohnkosten nur teilweise übernommen.
  • 32 Prozent der Befragten sind nur noch mäßig intensiv arbeitsuchend. Die meisten von ihnen haben die Hoffnung auf den Erfolg solcher Bemühungen verloren, was aber nicht bedeutet, dass sie nicht erwerbstätig sein wollen.
  • Beträchtliche Anteile der Befragten haben arbeitsmarktgerechte Wünsche zu ihrer beruflichen Qualifizierung beziehungsweise Weiterqualifizierung, die ganz überwiegend auf die Ablehnung der SGB II-Träger stoßen.
  • In so genannten Arbeitsgelegenheiten werden zu einem großen Teil öffentliche Aufgaben erfüllt, die vor 2005 als reguläre Erwerbstätigkeiten erfüllt wurden.

Quelle: “Umsetzung des SGB II in Baden-Württemberg“, eine Studie  der Hans-Böckler-Stiftung.

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