Verteilung der Erwerbslosen über Rechtskreise

Mit Hartz IV sollten “Verschiebebahnhöfe” für Langzeiterwerbslose abgeschafft werden, aber es bleibt dabei: die Erwerbslosen sind auf verschiedene “Rechtskreise” (SGB II und SGB III) verteilt, was dem Arbeitsmarkt eine Diskriminierung erlaubt. Insbesondere das zentrale Vermittlungshemmnis, das der “Langzeiterwerbslosigkeit”, wird man als Langzeiterwerbslose/r nicht los!

Darum protestiert das Aktionsbündnis Jeden-Monat-Demo

am Mittwoch, den 19. August 2015 zwischen 11:30 und 14 Uhr

auf dem Frauenlobplatz in der Mainzer Neustadt

gegen Verschiebebahnhöfe und informiert über die Rechtskreise, ihre Beschränkungen und mögliche Lösungen.

„Binnen zweier Jahre kehrten sich die Unterstützungsverhältnisse geradezu um: Erhielten im Januar 1931 noch 2,5 Millionen Personen Arbeitslosenunter­stützung, aber nur 0,8 Millionen Personen Wohlfahrtshilfe, standen im Januar 1933 nur 0,9 Millionen Empfänger(inne)n von Arbeitslosenunterstützung nicht weniger als 2,4 Millionen Wohlfahrterwerbslose gegenüber, was die Gemein­den wegen ihrer Belastung in der gewaltigen Höhe von 1,23 Mrd. Reichsmark veranlasste, im Genehmigungsverfahren nach Ausschlussgründen zu su­chen, Anrechnungsvorschriften (zur Übernahme von Mietkosten) zu verschär­fen und die bewilligten Leistungen auf das Allernötigste zu reduzieren (Über­gang von Geld- auf Sachleistungen)“. Christoph Butterwegge, Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?, 2. Aufl. Weinheim 2015, S. 31

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