Mit Hartz IV sollten “Verschiebebahnhöfe” für Langzeiterwerbslose abgeschafft werden, aber es bleibt dabei: die Erwerbslosen sind auf verschiedene “Rechtskreise” (SGB II und SGB III) verteilt, was dem Arbeitsmarkt eine Diskriminierung erlaubt. Insbesondere das zentrale Vermittlungshemmnis, das der “Langzeiterwerbslosigkeit”, wird man als Langzeiterwerbslose/r nicht los!
Darum protestiert das Aktionsbündnis Jeden-Monat-Demo
am Mittwoch, den 19. August 2015 zwischen 11:30 und 14 Uhr
auf dem Frauenlobplatz in der Mainzer Neustadt
gegen Verschiebebahnhöfe und informiert über die Rechtskreise, ihre Beschränkungen und mögliche Lösungen.
„Binnen zweier Jahre kehrten sich die Unterstützungsverhältnisse geradezu um: Erhielten im Januar 1931 noch 2,5 Millionen Personen Arbeitslosenunterstützung, aber nur 0,8 Millionen Personen Wohlfahrtshilfe, standen im Januar 1933 nur 0,9 Millionen Empfänger(inne)n von Arbeitslosenunterstützung nicht weniger als 2,4 Millionen Wohlfahrterwerbslose gegenüber, was die Gemeinden wegen ihrer Belastung in der gewaltigen Höhe von 1,23 Mrd. Reichsmark veranlasste, im Genehmigungsverfahren nach Ausschlussgründen zu suchen, Anrechnungsvorschriften (zur Übernahme von Mietkosten) zu verschärfen und die bewilligten Leistungen auf das Allernötigste zu reduzieren (Übergang von Geld- auf Sachleistungen)“. Christoph Butterwegge, Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?, 2. Aufl. Weinheim 2015, S. 31