{"id":79,"date":"2011-09-23T15:31:27","date_gmt":"2011-09-23T14:31:27","guid":{"rendered":"http:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=79"},"modified":"2011-09-23T15:33:06","modified_gmt":"2011-09-23T14:33:06","slug":"hartz-iv-im-vergleich-mit-dem-bedingungslosen-grundeinkommen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=79","title":{"rendered":"Hartz IV im Vergleich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen"},"content":{"rendered":"<p><em>Auch wenn die Jeden-Monat-Demo zur 4. Internationalen Woche des Grundeinkommens mangels Masse abgesagt wurde, publiziere ich meinen vorgesehenen Redebeitrag gleichsam als <\/em>virtuelle<em> Demo f\u00fcr das Grundeinkommen: <\/em><\/p>\n<p>Manche halten Hartz IV oder besser gesagt: das Arbeitslosengeld II (kurz ALG II) f\u00fcr ein Grundeinkommen oder zumindest f\u00fcr einen Einstieg ins Grundeinkommen. Langfristig wird es vielleicht als Meilenstein auf dem Weg dorthin <em>wirken<\/em>, weil Hartz IV nun einmal historisch zwischen Sozialhilfe und dem Grundeinkommen zu liegen gekommen sein wird.<\/p>\n<p>Von den Grunds\u00e4tzen her ist Hartz IV jedoch absolut nicht als Grundeinkommen konzipiert und das Sozialgesetzbuch II (SGB II) enth\u00e4lt zu viele diesem Ziel entgegenstehende und oft verfassungswidrige Paragraphen, deren Entfernung zum Zwecke der Schaffung eines Grundeinkommensgesetzes das SGB II praktisch entkernen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Was sind die so entscheidenden Unterschiede?<\/p>\n<p>Hartz IV ist offiziell die \u201e<strong>Grund<em>sicherung<\/em> f\u00fcr Arbeitsuchende<\/strong>\u201c. Der Gesetzgeber hat also die Bedingung der Arbeitsuche vor den Leistungsbezug estellt, genauer: dass durch eine Erwerbst\u00e4tigkeit Hilfebed\u00fcrftigkeit beseitigt wird. Zugleich wird auf diese Weise ein <strong>eingeschr\u00e4nkter Adressatenkreis<\/strong> definiert, n\u00e4mlich die Menschen, die durch Langzeiterwerbslosigkeit und die wirklich gewordene \u201eArmut per Gesetz\u201c in die Hilfebed\u00fcrftigkeit abgerutscht sind und durch die Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit von mindestens Stunden t\u00e4glich zur Verringerung ihrer Hilfebed\u00fcrftigkeit gefordert werden sollen.<\/p>\n<p>Das <strong>Grund<em>einkommen<\/em> <\/strong>in seiner bedingungslosen Ausgestaltung ist demgegen\u00fcber als Grundrecht f\u00fcr <strong>alle <\/strong>dauerhaft im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden <strong>Menschen <\/strong>konzipiert. Es ist nicht an die Voraussetzung einer Hilfebed\u00fcrftigkeit gekoppelt und vor allem nicht \u2013 daher die <strong>Bedingungslosigkeit<\/strong> \u2013 an eine Gegenleistung in Form von Erwerbst\u00e4tigkeit. Sowohl erwerbst\u00e4tige als auch erwerbslose Arbeitnehmer erhalten es, sich selbst ausbeutende Selbstst\u00e4ndige erhalten es genauso wie millionenschwere Privatiers, die ihr Geld f\u00fcr sich arbeiten lassen, Kinder erhalten es gleicherma\u00dfen wie ihre Eltern, arme Kirchenm\u00e4use werden genauso gro\u00dfz\u00fcgig bedacht wie gut betuchte Rentner.<\/p>\n<p>Dabei wurde der Betrag der Hilfe zum Lebensunterhalt f\u00fcr die Betroffenen durch Einf\u00fchrung von Hartz IV massiv abgesenkt, n\u00e4mlich 1. durch die komplette Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und 2. durch Einbeziehung vieler au\u00dfergew\u00f6hnlicher Belastungen in die Pauschale des ALG-II-Regelsatzes, wo im Rahmen der Sozialhilfe noch fallweise und dann auch umfassend geholfen werden konnte. Dass Hartz IV gem\u00e4\u00df Paragraph 1 SGB II den Leistungsberechtigten erm\u00f6glichen soll, \u201eein Leben zu f\u00fchren, das der W\u00fcrde des Menschen entspricht\u201c, war von Anfang an eine Farce. Es wurde umso mehr eine Farce, als das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe auf der Grundlage der Artikels 1 Grundgesetz definierte, das sich im neuen SGB II nicht nur nicht wirklich niederschlug. Dadurch etwa, dass der Anteil f\u00fcr Alkohol und Tabak gestrichen wurde oder dass <em>expressis verbis<\/em> die \u201esoziale und kulturelle Teilhabe\u201c sichernde Anteile aus dem Kinderregelsatz (f\u00fcr soziokulturelle Teilhabe!) ausgelagert und hinter neue Antragsh\u00fcrden in das \u201eBildungs- und Teilhabepaket\u201c integriert wurde, ist Hartz IV sogar noch verfassungswidriger als zuvor. Das ist schon eine Ironie des Schicksals, dass dieses neue, durchaus zur Begr\u00fcndung eines bedingungslosen Grundeinkommens heranzuziehende Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe, das offenkundig kein exklusives Grundrecht f\u00fcr Langzeitarbeitslose ist, sondern ein Grundrecht aller Menschen, nicht im geringsten zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation in Deutschland gef\u00fchrt hat!<\/p>\n<p>Das bedingungslose Grundeinkommen hingegen soll wirklich die soziokulturelle Teilhabe garantieren, wie es das erste Kriterium des Netzwerks Grundeinkommen betont: \u201e<strong>Ein Grundeinkommen soll bedingungslos jedem Mitglied einer politischen Gemeinschaft die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe erm\u00f6glichen.<\/strong>\u201c<\/p>\n<p>Im Gegensatz zum Statistikmodell des SGB II oder der Warenkorbl\u00f6sung der Sozialhilfe die dem Wesen nach auch hinter Hartz IV steht und die beide letztlich nur <strong>Almosen<\/strong> von Seiten der Mehrheit der Habenden \u201eda oben\u201c f\u00fcr die Unterschicht bereitstellen, ist der Ansatz des bedingungslosen Grundeinkommens der einer emanzipatorischen Grundausstattung, die eine soziokulturelle Teilhabe garantiert und darum auch als <strong>Demokratiepauschale<\/strong> (Katja Kipping) bezeichnet wird, da sie das demokratische Subjekt zum Handeln erm\u00e4chtigt, indem es dieses zum Wirtschaftssubjekt erhebt. Das<br \/>\nBundesverfassungsgericht dr\u00fcckte es so aus:<\/p>\n<p>\u201e<strong>Das Grundrecht auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz sichert jedem Hilfebed\u00fcrftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die f\u00fcr seine physische Existenz und f\u00fcr ein Mindestma\u00df an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerl\u00e4sslich sind.<\/strong>\u201c (&#8230;)<br \/>\n\u201e<strong>Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er <em>stets<\/em> den <em>gesamten<\/em> existenznotwendigen Bedarf <em>jedes<\/em> individuellen Grundrechtstr\u00e4gers deckt.<\/strong>\u201c<\/p>\n<p>Prinzipiell geht es um den Gegensatz von fremdbestimmtem Leben unter Grundsicherungsregime und selbstbestimmtem Leben mit Hilfe eines bedingungslosen Grundeinkommens. Noch heute spielen viele Politiker die Schmierenkom\u00f6die, dass das ALG II doch nur zur \u00dcberbr\u00fcckung einer kurzen Zeitspanne ohne Job diene. Dabei bekommt man das ALG II ohnehin erst, wenn schon 12 Monate ALG I hinter einem liegen und man mit der \u201eArmut per Gesetz\u201c viele langfristig vorzuhaltende Ressourcen bereits aufgeben musste. Man st\u00fcrzt dann in einen Zustand der Armut, aus dem heraus die Wiederaufnahme eines existenzsichernden Jobs mit jedem Monat schwieriger wird. Statistiken zeigen dar\u00fcber hinaus, dass sich bei immer mehr Menschen der Hartz-IV-Zustand zunehmend verfestigt, einfach weil der Arbeitsmarkt im Kapitalismus eben so gestrickt ist, dass er einerseits die Anforderungen immer h\u00f6her schraubt, w\u00e4hrend er bei weitem nicht genug Angebote generiert (wenn es \u00fcberhaupt diese M\u00f6glichkeit gibt), ausnahmslos alle Menschen jenen Anforderungen anzupassen.<\/p>\n<p>Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen f\u00fcr Alle wird der \u00dcbergang zwischen einem Arbeitsplatz und einer Orientierungsphase in der Erwerbslosigkeit deutlich weicher, weil es lediglich um Fragen der Lebensstandardabsicherung geht und nicht um solche der Existenzsicherung.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus steht zu erwarten, dass <em>jedes<\/em> gesellschaftliche Engagement wertgesch\u00e4tzt wird. Vor allem Hilfsarbeiten und geringqualifizierte T\u00e4tigkeiten werden nicht mehr unter diesem zerst\u00f6rerischen Rationalisierungsdruck und diesem menschenverachtenden Kosteneinsparungsdruck stehen wie zur Zeit.<\/p>\n<p>Das bedingungslose Grundeinkommen ist also ein emanzipatorisches Projekt, mit dem die Menschen gegen\u00fcber dem Arbeitsmarkt (und damit auch dem Staat gegen\u00fcber sowie dem einzelnen Arbeitgeber in Gehaltsverhandlungen) und auch untereinander emanzipiert werden.<\/p>\n<p>Meines Erachtens klingt das sehr viel besser, als mit einem menschenunw\u00fcrdigen Regelsatz und menschenverachtenden Sanktionsandrohungen in menschenunw\u00fcrdig bezahlte Jobs oder sogar volkswirtschaftlich absurde Ein-Euro-Jobs abgeschoben zu werden und zu diesem Zweck die Kinder in fremde H\u00e4nde geben zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Her mit dem bedingungslosen Grundeinkommen!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch wenn die Jeden-Monat-Demo zur 4. 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