{"id":4,"date":"2007-07-17T20:04:10","date_gmt":"2007-07-17T19:04:10","guid":{"rendered":"http:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=4"},"modified":"2007-07-17T20:04:10","modified_gmt":"2007-07-17T19:04:10","slug":"das-neue-schuljahr-mit-sozialgeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=4","title":{"rendered":"Das neue Schuljahr mit Sozialgeld?"},"content":{"rendered":"<p>Nach <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/sgb_2\/__28.html\" title=\"Paragraph 28 SGB 2 Sozialgeld\">Paragraph 28 SGB 2<\/a> Absatz (1) erhalten \u201cnicht erwerbsf\u00e4hige Angeh\u00f6rige, die mit erwerbsf\u00e4higen Hilfebed\u00fcrftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, <strong>Sozialgeld<\/strong> (\u2026). (\u2026) 1. Die Regelleistung betr\u00e4gt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 vom Hundert und im 15. Lebensjahr 80 vom Hundert der nach <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/sgb_2\/__20.html\" title=\"Paragraph 28 SGB 2 Regelleistung\">Paragraph  20 SGB 2<\/a> Abs. 2 ma\u00dfgebenden Regelleistung [zur Sicherung des Lebensunterhalts] (\u2026).\u201d Da die Regelleistung seit dem 1. Juli 2007 auf 347 Euro (vorher: 345 Euro) erh\u00f6ht wurde, erhalten Kinder in \u201cBedarfsgemeinschaften\u201d erwerbsf\u00e4higer Hilfebed\u00fcrftiger<\/p>\n<ul>\n<li>bis zum 14. Geburtstag 60 Prozent der Regelleistung, also 208 Euro,<\/li>\n<li>bis zum 15. Geburtstag 80 Prozent der Regelleistung, also 278 Euro,<\/li>\n<li>und ab dem 15. Geburtstag wie sonstige erwerbsf\u00e4hige Angeh\u00f6rige der Bedarfsgemeinschaft 80 Prozent der Regelleistung, also 278 Euro.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Kindergeld, das selbst superreichen Eltern f\u00fcr das Existenzminimum ihrer Kinder zusteht, wird ALG-II-Empf\u00e4ngern als zus\u00e4tzliches Einkommen voll angerechnet, sodass sie dieses Geld niemals zu Gesicht bekommen. Der Betrag von 208 bzw. 278 Euro soll also f\u00fcr Essen, f\u00fcr die Winterschuhe, f\u00fcr Spielzeug und f\u00fcr vieles mehr reichen.<\/p>\n<p>Wir bezweifeln dies. Eine Arbeitslose m\u00fcsste lange sparen, um z. B. mit den vorgesehenen 4,40 Euro\/<em>Monat<\/em> die ben\u00f6tigten Sportschuhe oder mit den vorgesehenen 9,12 Euro\/<em>Jahr<\/em> geeignetes Spielzeug oder mit den vorgesehenen 2,51 Euro\/<em>Tag<\/em> ausreichendes und gesundes Essen  zu kaufen.<\/p>\n<p>Noch schlimmer sieht es mit dem Geld f\u00fcr Schulsachen aus. Denn von den 208 Euro ist kein einziger Cent f\u00fcr Schulsachen vorgesehen. Die Ausgaben f\u00fcr Bildung wurden komplett gestrichen, als die H\u00f6he des ALG II festgelegt wurde. F\u00fcr Schreibwaren im Allgemeinen sind von den 208 Euro monatlich 1,63 Euro vorgesehen. Daf\u00fcr bekommt man gerade mal einen Bleistift und einen Radiergummi. Aber was, wenn ein Zirkel oder ein neuer Schulranzen, ein M\u00e4ppchen oder ein Taschenrechner gebraucht werden? Von den Schulb\u00fcchern und Arbeitsheften ganz zu schweigen.<\/p>\n<p>Bei der Einschulung in eine st\u00e4dtische Grundschule sind z.B. im vergangenen Jahr f\u00fcr ein Kind folgende Kosten entstanden:<\/p>\n<ul>\n<li>B\u00fccher und Arbeitshefte gem\u00e4\u00df der von der Schule vorgegebenen Liste: 56,57 Euro. (Daf\u00fcr h\u00e4tte \u00fcbrigens der Lernmittelgutschein gem\u00e4\u00df der Landesverordnung \u00fcber die Lernmittelfreiheit nicht gereicht, selbst dann nicht, wenn man die f\u00fcr das Schuljahr 2007\/08 erh\u00f6hten Betr\u00e4ge zugrunde gelegt h\u00e4tte. Danach liegt der Grundbetrag f\u00fcr Kinder in der 1. Klasse bei 50 Euro, wovon Familien mit nur einem oder zwei Kindern nur 75 % erhalten.)<\/li>\n<li>Hefte, Mappen, Malbl\u00f6cke, Schere, Radiergummi, Stifte, Malkasten, Knete etc. gem\u00e4\u00df der Materialliste der Schule: 60 Euro.<\/li>\n<li>Schulranzen, Turnbeutel, M\u00e4ppchen: 40 Euro.<\/li>\n<li>Klassenkasse (Kopierkosten und Ausgaben f\u00fcr weiteres p\u00e4dagogisches Material): 30 Euro.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In diesen Ausgaben sind noch nicht die Kosten f\u00fcr die Turnkleidung, die Turnschuhe oder gar eine Schulspeisung enthalten.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Inanspruchnahme von Mehrbedarfen muss man schon alleinerziehend sein. Einmalige Beihilfen, wie sie noch in der alten Sozialhilfe geleistet wurden, sind aus dem schulischen Blickwinkel nur noch f\u00fcr mehrt\u00e4gige Klassenfahrten schulpflichtiger Kinder vorgesehen; beim Erstbezug einer Wohnung gibt es Beihilfen, nicht aber bei der Einschulung f\u00fcr die Schult\u00fcte und deren Inhalt.<\/p>\n<p>Wir fragen uns, von was Hartz-IV-Eltern diese Kosten bezahlen sollen. Ein \u201cAnsparen\u201d jedenfalls ist angesichts der oben genannten Zahlen kaum m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Es ist bereits statistisch nachgewiesen, dass gerade Kinder armer Eltern auch bei der Bildung benachteiligt werden und damit dauerhaft in Armut bleiben. Armut in fr\u00fchen Kindertagen ist vielfach pr\u00e4gend f\u00fcr l\u00e4ngere Zeiten und geht oft mit vielf\u00e4ltigen Benachteiligungen einher. Arme Kinder haben oftmals mehr gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigungen und ihnen bleiben oftmals erfolgreiche Bildungswege verschlossen. Bundesweite Untersuchungen zeigen, dass dreieinhalb Mal so viele arme Kinder wie nicht arme Kinder bereits in der Grundschule eine Klasse wiederholen. Mehr als jedes dritte Kind, das arm ist, bleibt sitzen.<\/p>\n<p>Es ist ganz offensichtlich, dass es um die Bildung von Hartz-IV-Kindern, die mit ihren Eltern von ALG II oder Sozialgeld leben m\u00fcssen, schlecht steht und dies oftmals die Weichen f\u00fcr ihr sp\u00e4teres Leben stellt. Chancengleichheit ist so nicht m\u00f6glich. Wenn \u00fcberhaupt, strebt \u201cChancengleichheit\u201d in die umgekehrte Richtung: Mit immer mehr Kindern ohne ausreichende Lernmittel werden auch die schulischen Leistungen im Klassenschnitt absinken und ganze Klassenverb\u00e4nde dem geforderten Niveau hinterher hinken.<\/p>\n<p>Der Stadtrat Oldenburg hat vor dem Hintergrund dieser Problemlage f\u00fcr 2007 einen <a href=\"http:\/\/www.oldenburg.de\/stadtol\/index.php?id=3808&amp;L=\" title=\"Oldenburger Schulmaterialfonds\">kommunalen Fonds f\u00fcr Schulmaterialien<\/a> in H\u00f6he von 200.000 Euro in seinen Haushalt eingestellt. Im folgenden Jahr soll dieser Fonds sogar auf 400.000 Euro erh\u00f6ht werden. Dabei rechnet man in Oldenburg mit 4.000 Bed\u00fcrftigen.<\/p>\n<p>In Mainz lebt mehr als jedes sechste Kind unter 15 Jahren unter Hartz-IV-Bedingungen. Dies sind 4.346 Kinder unserer Stadt, die arm sind (entsprechend einer Quote von 17,7 Prozent; Stand: Dez. 2006). Von ihnen sind mehr als 2.000 im schulpflichtigen Alter.<\/p>\n<p>Ein Aktionsb\u00fcndnis zur Finanzierung von Schul- und Bildungsbedarfen, bestehend aus Armut und Gesundheit in Deutschland e.V., dem DGB Rheinhessen-Nahe, der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, der Landesverband RLP des Verbandes Alleinerziehender M\u00fctter und V\u00e4ter (VAMV) und pro familia Mainz, hat die Mainzer Stadtratsfraktionen und Sozialdezernentin Birgitt Collisi aufgefordert,<\/p>\n<ul>\n<li>dem Beispiel Oldenburgs zu folgen und Kindern von Mainzer ALG-II-Empf\u00e4ngern und Geringverdienern eine unb\u00fcrokratische Soforthilfe zum n\u00e4chsten Schuljahr zur Verf\u00fcgung zu stellen,<\/li>\n<li>sich auf Landesebene f\u00fcr eine in Rheinland-Pfalz l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llige, umfassende Lernmittelfreiheit einzusetzen und<\/li>\n<li>auf Bundesebene f\u00fcr eine eignest\u00e4ndige Kindergrundsicherung als einzig m\u00f6gliche Gew\u00e4hrleistung von <em>tats\u00e4chlicher <\/em>Chancengleichheit von Kindern einzutreten.<\/li>\n<\/ul>\n<hr style=\"border: 1px solid #cccccc; width: 33%\" align=\"left\" \/>zur Pressemitteilung des DGB Rheinhessen-Nahe:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.dgb-rheinhessen-nahe.de\/e5978\/e6684\/e12518\/index_print_ger.html\" title=\"Ohne Schulsachen lernt's sich schlecht\">Ohne Schulsachen lernt\u2019s sich schlecht \u2013 Kein Geld f\u00fcr Schul- und Lernmittel bei Kindern von ALG-II Empf\u00e4nger\/inne\/n \u2013 Mainzer Aktionsb\u00fcndnis fordert Stadt zum Handeln auf<\/a><br \/>\nzum Artikel der \u201cAllgemeinen Zeitung\u201d, Mainz:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.main-rheiner.de\/region\/objekt.php3?artikel_id=2889782\" title=\"B\u00fcndnis fordert Lehrmittelfreiheit\">B\u00fcndnis fordert Lehrmittelfreiheit &#8211; Kritik an Hartz IV &#8211; Mittel f\u00fcr Schulbedarf fehlen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach Paragraph 28 SGB 2 Absatz (1) erhalten \u201cnicht erwerbsf\u00e4hige Angeh\u00f6rige, die mit erwerbsf\u00e4higen Hilfebed\u00fcrftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, Sozialgeld (\u2026). (\u2026) 1. Die Regelleistung betr\u00e4gt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 vom Hundert und im 15. 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