{"id":38,"date":"2010-04-21T20:37:26","date_gmt":"2010-04-21T19:37:26","guid":{"rendered":"http:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=38"},"modified":"2010-04-21T20:37:26","modified_gmt":"2010-04-21T19:37:26","slug":"mainzer-jeden-monat-demo-zur-1-mai-mobilisierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=38","title":{"rendered":"Mainzer Jeden-Monat-Demo zur 1.-Mai-Mobilisierung"},"content":{"rendered":"<p>Am 21.04.2010 fand die Jeden-Monat-Demo zum zw\u00f6lften Mal statt, womit das erste Jahr JMD abgeschlossen wurde. Hauptthema war die Verfassungs\u00e4nderung zum Erhalt der ARGEn und die Mobilisierung zum <a href=\"http:\/\/www.dgb-rlp.de\/regionen\/dgb-region-rheinhessen-nahe\/bilder-und-grafiken\/1-mai-2010\/mainz\/Mz%20Handzettel.pdf\" title=\"Flyer zum 1. Mai 2010 DGB Rheinhessen-Nahe Mainz\">1. Mai des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf dem Marktplatz<\/a> (PDF).<\/p>\n<p>Hier das Skript der Rede zur Abschlusskundgebung von Manfred Bartl:<\/p>\n<p><strong>Liebe Mainzer Arbeiterklasse! <\/strong><\/p>\n<p><strong>Liebe Mainzer Erwerbspersonenklasse!<\/strong><\/p>\n<p><strong>Liebe Mainzer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger<\/strong>!<\/p>\n<p>Am 20. Dezember 2007 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften mit der Verfassung f\u00fcr nicht vereinbar erkl\u00e4rt, weil die Arbeitsgemeinschaften, die der Bund einerseits (mit der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit) und die L\u00e4nder bzw. in der Auftrag die Kommunen (mit ihren Sozial\u00e4mtern) nach SGB II einzugehen h\u00e4tten, eine <strong>unzul\u00e4ssige Mischverwaltung<\/strong> darstellten.<\/p>\n<p>Die klagenden Landkreise und Kreise hatten beanstandet, dass mit den Arbeitsgemeinschaften ohne sachlichen Grund eine Mischverwaltung aus Bundes- und Landesbeh\u00f6rden gebildet worden. Dies diene allein als finanzielles Kompensationsmodell f\u00fcr den Bund. Die Experimentierklausel (Paragraph 6a SGB II: Optionskommunen) zeige, dass eine Mischverwaltung nicht zwingend oder sachlich geboten sei. (<em>Randziffer 99<\/em>) Die mehrfache Aufsicht \u00fcber die Arbeitsgemeinschaften spiegelt jedoch die problematische Zwischenstellung der Arbeitsgemeinschaften als Mischverwaltung einer Bundesbeh\u00f6rde und einer staatsorganisationsrechtlich den L\u00e4ndern zuzuordnenden kommunalen Beh\u00f6rde wider. (<em>189<\/em>) Die geschaffene Form der Mischverwaltung verletze wegen der unzureichenden aufsichtsrechtlichen Durchformung das Demokratieprinzip. Die Arbeitsgemeinschaften seien privatrechtlich organisierte Beliehene, f\u00fcr die eine Fachaufsicht nicht ausreichend sichergestellt sei. (<em>104<\/em>) Die Kommunen m\u00fcssten die Wahrnehmung der Aufgaben [in Bezug auf die Kosten der Unterkunft und Heizung] an die Arbeitsgemeinschaften \u00fcbertragen, obwohl sie Aufgabentr\u00e4ger und damit finanzierungsverantwortlich blieben. Das widerspreche Art. 104a Abs. 1 GG, der die Ausgabenlast an die Wahrnehmung, nicht an die Tr\u00e4gerschaft kn\u00fcpfe. [Damit] sei eine unzul\u00e4ssige Mischverwaltung entstanden. (<em>81<\/em>)<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis Ende des Jahres 2010 Zeit gegeben, einen verfassungsgem\u00e4\u00dfen Zustand der Grundsicherungsverwaltung herzustellen.<\/p>\n<p>Statt dass der Gesetzgeber nun diese unzul\u00e4ssige Mischverwaltung dauerhaft aufheben w\u00fcrde, will die schwarz-gelbe Regierungskoalition in Berlin einen <strong>Artikel 91 e ins Grundgesetz<\/strong> aufnehmen, um die dem Geist des Grundgesetzes nach unzul\u00e4ssige Mischverwaltung zul\u00e4ssig zu machen, frei nach dem Motto: \u201eWas nicht passt, wird passend gemacht\u201c. Nicht das als mit der Verfassung nicht zu vereinbarende Gesetz wird ge\u00e4ndert, sondern das Grundgesetz wird an das ARGE-Chaos angepasst!<\/p>\n<p>Der geplante <strong>Artikel 91 e<\/strong> im Wortlaut:<\/p>\n<p><strong>(1) <\/strong>Bei der Ausf\u00fchrung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende wirken Bund und L\u00e4nder oder die nach Landesrecht zust\u00e4ndigen Gemeinden und Gemeindeverb\u00e4nde in der Regel in gemeinsamen Einrichtungen zusammen.<br \/>\n<strong>(2) <\/strong>Der Bund kann zulassen, dass eine begrenzte Anzahl von Gemeinden und Gemeindeverb\u00e4nden auf ihren Antrag und mit Zustimmung der obersten Landesbeh\u00f6rde die Aufgaben nach Absatz 1 allein wahrnimmt. Die notwendigen Ausgaben einschlie\u00dflich der Verwaltungsausgaben tr\u00e4gt der Bund, soweit die Aufgaben bei einer Ausf\u00fchrung von Gesetzen nach Absatz 1 vom Bund wahrzunehmen sind.<br \/>\n<strong>(3)<\/strong> Das N\u00e4here regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.<\/p>\n<p>Ich war schon drauf und dran, mich wenigstens soweit zu beruhigen, dass die Grundgesetz\u00e4nderung sich wenigstens auf das Gebiet der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende beschr\u00e4nkt und somit nicht allen m\u00f6glichen Mischverwaltungen zwischen Bund, L\u00e4ndern und Kommunen T\u00fcr und Tor \u00f6ffnet, als ich feststellte, dass der Artikel 91 e nicht alleine steht und einige, ebenfalls neu ins Grundgesetz eingef\u00fcgte Geschwister hat, die <em>genau das<\/em> bewirken sollen: Artikel 91 c GG zu verwaltungsinternen Dienstleistungen und Artikel 91 d GG \u00fcber die informationstechnische Zusammenarbeit, denen Wolfgang Sch\u00e4uble im Zuge der <strong>F\u00f6deralismusreform<\/strong> \u201ebesondere Bedeutung\u201c beimisst!<\/p>\n<p>Es ist allerdings fraglich, wie ein zus\u00e4tzlicher Artikel im Grundgesetz die vom Gericht angemahnte Verfassungskonformit\u00e4t der SGB-II-ARGEn <em>\u00fcberhaupt<\/em> herstellen soll, wenn das Urteil bei h\u00f6heren Prinzipien ansetzt und sie nicht nur deswegen f\u00fcr verfassungswidrig h\u00e4lt, weil gerade mal kein explizit diese Mischverwaltung legalisierender Artikel vorhanden ist. Da hei\u00df es im Urteil n\u00e4mlich: Eine hinreichend klare Zuordnung von Verwaltungszust\u00e4ndigkeiten ist vor allem im Hinblick auf das Demokratieprinzip erforderlich, das eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern fordert und auf diese Weise demokratische Verantwortlichkeit erm\u00f6glicht. (\u2026) Der B\u00fcrger muss wissen k\u00f6nnen, wen er wof\u00fcr \u2013 auch durch Vergabe oder Entzug seiner W\u00e4hlerstimme \u2013 verantwortlich machen kann. (<em>Randziffer 159<\/em>)<\/p>\n<p><strong>Wir fordern:<\/strong><\/p>\n<p><strong>Stoppt den Grundgesetz-Murks, mit dem Ihr den ARGE-Murks legalisieren wollt!<\/strong><\/p>\n<p><strong>Keine Grundgesetz\u00e4nderung wegen schlechten Gesetzen, die ohnehin abgeschafft geh\u00f6ren!<\/strong><\/p>\n<p><strong>Keine weiteren Diskussionen um periphere Aspekte von Hartz IV!<br \/>\nHartz IV ist Armut per Gesetz und muss weg!<\/strong><\/p>\n<p>Unsere <strong>Dauerbrenner<\/strong> sind zwei grunds\u00e4tzlich verfehlte SGB-II-Konzepte, die obendrein viel zu oft missbraucht werden bzw. schlicht verfassungswidrig sind: Ein-Euro-Jobs und Sanktionen!<\/p>\n<p><strong>Ein-Euro-Jobs<\/strong> sind eigentlich Integrationsma\u00dfnahmen f\u00fcr Menschen, die aufgrund von extrem langer Arbeitslosigkeit oder anderen widrigen Umst\u00e4nden ohne weiteren Motivations- und Selbstdisziplinierungsschub keinen Arbeitgeber auf dem ersten Arbeitsmarkt finden werden, denen sie ihre (geschw\u00e4chte) Arbeitskraft verkaufen k\u00f6nnten. Auf diese Weise k\u00f6nnen sie sich an Arbeits- und Betriebsstrukturen gew\u00f6hnen, lernen die sozialen Kontakte im Arbeitsumfeld (wieder) zu sch\u00e4tzen und haben nebenbei noch gen\u00fcgend Zeit (und Unterst\u00fctzung) f\u00fcr Bewerbungen. Abgesehen davon, dass viele der angebotenen Ein-Euro-Jobs gegen die Kriterien der Zus\u00e4tzlichkeit, der Ausrichtung am \u00f6ffentlichen Interesse, der Qualifizierung der Betroffenen und der Vermeidung von Druck auf regul\u00e4re Besch\u00e4ftigung versto\u00dfen und selbst ein Ausbeutungsmittel darstellen, hei\u00dft das an all diejenigen gerichtet, f\u00fcr die ein Ein-Euro-Job keine geeignete Ma\u00dfnahme ist, weil sie ohne jedes Vermittlungshemmnis einfach auf die n\u00e4chste offene Stelle warten, dass wir von Euch fordern:<\/p>\n<p><strong>K\u00fcndigt sofort Euren Ein-Euro-Job!<\/strong><\/p>\n<p><strong>Nehmt keinen Ein-Euro-Job mehr an!<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wehrt Euch gegen Sanktionsandrohungen, weil&#8230;<\/strong><\/p>\n<p><strong>Sanktionen<\/strong> nach dem SGB II sind vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt worden, und zwar sowohl formaljuristisch als auch <em>per se<\/em> unter direktem Bezug auf die Menschenw\u00fcrde. Durch die Schaffung eines Grundrechts auf absolute Sicherung der soziokulturellen Teilhabe nach Ma\u00dfgaben der Menschenw\u00fcrde aus Artikel 1 GG wurde die Bedingung geschaffen, dass das SGB II den Grundrechtsparagraphen zitieren muss, in den es ggf. eingreift. Da das nicht der Fall ist, d\u00fcrfen Sanktionen derzeit nicht ausgesprochen werden. Aber auch aus Gr\u00fcnden der Menschenw\u00fcrde selbst wurden Sanktionen abgeschafft: Kein noch so absurd konstruierter Tatbestand dieses Rechtskreises (SGB II: Grundsicherung f\u00fcr Erwerbslose) kann ernsthaft einen Eingriff in Grundrechte nach sich ziehen! Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Artikel 1, Absatz 1: Da hei\u00dft es nicht nur: \u201eDie W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar.\u201c, sondern verst\u00e4rkend noch: \u201e<strong>Sie zu achten und zu sch\u00fctzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.<\/strong>\u201c Wenn das nicht mehr garantiert werden kann, w\u00e4re endg\u00fcltig der faschistische Ausnahmezustand festzustellen und jede\/r Deutsche w\u00e4re zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 GG aufgerufen!<\/p>\n<p>Wir wehren uns weiterhin gegen die d\u00fcrftig als \u201e<em><strong>bevorzugte Vermittlung von Alleinerziehenden<\/strong><\/em>\u201c getarnte Versch\u00e4rfung der Verfolgungsbetreuung von alleinerziehenden Erwerbslosen und ihren Kindern durch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen! Man sollte hellh\u00f6rig werden, wenn ausgerechnet ein Holger Sch\u00e4fer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im SPIEGEL Online sagt: \u201eDie fehlenden Kinderbetreuungsm\u00f6glichkeiten sind das Kernproblem von alleinerziehenden Langzeitarbeitslosen\u201c! Von der Leyen war zuvor Bundesfamilienministerin und sollte auch als Mutter von sieben Kindern wissen, dass Eltern wertvolle gesellschaftliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben und ihre prim\u00e4ren Verpflichtungen in der Kindeserziehung liegen und nicht in der eigenverantwortlichen Erwirtschaftung des Lebensunterhalts bei einem kapitalistischen Arbeitgeber. Sie m\u00fcsste wissen, dass es keine Pflicht zur Erwerbsarbeit, sondern ein Recht auf \u2013 u. a. auch gestaltende, d. h. arbeitende \u2013 Teilhabe an der Gesellschaft und mithin ein Recht auf Arbeit, ein Recht auf Anwendung aller erworbenen Qualifikationen und ein Recht auf angemessenen, fairen Lohn gibt, der bei der im Raum stehenden <em>ad hoc<\/em>-Verfolgungsbetreuung ganz zuletzt auf dem Plan steht, solange die Zumutbarkeitsregelungen des SGB II explizit die volkswirtschaftliche Vernunft aush\u00f6hlen!<\/p>\n<p>Weiterhin wehren wir uns gegen die <strong>neue Hetzkampagne von Guido Westerwelle<\/strong> gegen junge Hartz-IV-Leistungsberechtigte und Langzeitarbeitslose! Alles, was er \u00fcber das \u201eendlich Ernst machen mit dem Prinzip von F\u00f6rdern und Fordern\u201c gesagt hat, ist Schnee von gestern: Schon heute m\u00fcssen Betroffene unter 25 Jahren mit irgendeinem Sofortangebot betraut werden \u2013 und zwar tats\u00e4chlich sofort und nicht erst innerhalb von 6 Wochen! Schon heute kostet eine Verweigerung dessen unter Umst\u00e4nden das gesamte ALG II. <strong>Aber all das ist schon heute falsch!<\/strong> Jugendliche m\u00fcssen aus der gesellschaftlich verschuldeten Perspektivlosigkeit mit konkreten Perspektiven herausgeholt werden, nicht mit Larifari-Ma\u00dfnahmen und menschenunw\u00fcrdigen Sanktionen (die ohnehin abgeschafft wurden)!<\/p>\n<p>Zugleich wollen wir f\u00fcr den 1. Mai mobilisieren; der Tag der Arbeit findet nach zwei Jahren Abstinenz von der \u00d6ffentlichkeit wieder mitten in Mainz auf dem Marktplatz statt! Gibt es eine bessere M\u00f6glichkeit, um \u00fcber Arbeit, gute Arbeit, Arbeitszeitverk\u00fcrzung sowie Arbeiterklasse und Gewerkschaft zu diskutieren?! <strong>Heraus zum 1. Mai!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 21.04.2010 fand die Jeden-Monat-Demo zum zw\u00f6lften Mal statt, womit das erste Jahr JMD abgeschlossen wurde. Hauptthema war die Verfassungs\u00e4nderung zum Erhalt der ARGEn und die Mobilisierung zum 1. Mai des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf dem Marktplatz (PDF). Hier das Skript der Rede zur Abschlusskundgebung von Manfred Bartl: Liebe Mainzer Arbeiterklasse! Liebe Mainzer Erwerbspersonenklasse! 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