{"id":35,"date":"2010-03-01T16:46:25","date_gmt":"2010-03-01T15:46:25","guid":{"rendered":"http:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=35"},"modified":"2010-03-01T16:46:25","modified_gmt":"2010-03-01T15:46:25","slug":"papierner-standpunkt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=35","title":{"rendered":"Papierner Standpunkt"},"content":{"rendered":"<p>In der aktuellen Hartz-IV-Debatte hat sich Hans-J\u00fcrgen Papier, Vorsitzender des Senats am Bundesverfassungsgericht, der auch das Urteil vom 9. Februar 2010 verk\u00fcndet hatte,  in einem <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/die-welt\/politik\/article6593917\/Der-Sinn-des-Staates-ist-der-Schutz-der-Freiheit.html\" title=\"WELT am Sonntag interviewt Verfassungsrichter Hans-J\u00fcrgen Papier\">Interview mit der WELT am Sonntag<\/a> (aus Anlass seines formal letzten Arbeitstages) zu Wort gemeldet. Auch die Mainzer &#8220;<a href=\"http:\/\/www.allgemeine-zeitung.de\/nachrichten\/politik\/deutschland\/8508612.htm\" title=\"Bericht der Allgemeinen Zeitung Mainz zu den \u00c4u\u00dferungen von Verfassungsrichter Hans-J\u00fcrgen Papier\">Allgemeine<\/a> <a href=\"http:\/\/www.allgemeine-zeitung.de\/nachrichten\/politik\/8516192.htm\" title=\"Die Mainzer Allgemeine Zeitung berichtet \u00fcber die \u00c4u\u00dferungen von Verfassungsrichter Hans-J\u00fcrgen Papier\">Zeitung<\/a>&#8221; berichtet dar\u00fcber. Seine \u00c4u\u00dferungen sind jedoch von seinem eigenen Urteil nicht gedeckt!<\/p>\n<p>Im Interview antwortet Papier auf die Frage, ob &#8220;eine Arbeitspflicht f\u00fcr Hartz-IV-Empf\u00e4nger verfassungsgem\u00e4\u00df w\u00e4re&#8221;:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Juristisch handelt es sich genau genommen nicht um &#8216;Pflichten&#8217;, sondern um &#8216;Obliegenheiten&#8217; zur Erlangung einer Leistung. Und die sind im geltenden Recht durchaus schon vorgesehen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne triftige Gr\u00fcnde ablehnt, muss mit einer Leistungsk\u00fcrzung rechnen. Sozialleistungen des Staates sind prinzipiell subsidi\u00e4rer Natur, sie sollen nur dann gezahlt werden, wenn jemand in einer Notlage ist, aus der er mit eigener Kraft nicht herauskommt.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>M\u00f6glicherweise im Versuch, der Frage geschickt auszuweichen (wie er vielen Fragen ausweichend begegnet), verhaspelt sich Papier, vermengt den \u00fcber das SGB II hinausgehenden &#8220;Vorschlag&#8221; von\u00a0 Roland Koch und Guido Westerwelle (Letzterer explizit mit seinem &#8220;Schneeschippen&#8221;) mit Ansichten \u00fcber das SGB II selbst und heraus kommt eine L\u00fcge. Zun\u00e4chst muss ich eines ganz klar festhalten: <strong>Eine Arbeitspflicht <em>speziell<\/em> f\u00fcr Leistungsberechtigte nach Hartz IV ist nach Artikel 12 Grundgesetz klipp und klar verfassungswidrig!<\/strong> Eine solche Arbeitspflicht vorzuschlagen, stellt die Vorschlagenden ins gesellschaftliche Abseits der Verfassungswidrigkeit. Die genannte &#8220;Obliegenheit zur Erlangung einer Leistung&#8221; ergibt sich weder aus dem SGB II noch aus dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Gemeint ist hiermit vielmehr die &#8220;Annahme jeder zumutbaren Arbeit&#8221; gem\u00e4\u00df dem &#8220;Fordern&#8221;-Prinzip des SGB II zur Beendigung der Hilfebed\u00fcrftigkeit (das nat\u00fcrlich ebenfalls eine nach Artikel 12 Grundgesetz festzustellende Verfassungswidrigkeit darstellt, deren Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht allerdings noch aussteht). Diese Forderung steht jedoch mit der Gew\u00e4hrleistung der Sicherung des Lebensunterhalts durch das ALG II in keinerlei Zusammenhang, wie das Bundesverfassungsgericht j\u00fcngst klarmachte, als es die Auszahlung des ALG II direkt (und allein) mit der Wahrung der Menschenw\u00fcrde verkn\u00fcpfte. Dem Usus, dass beide Bestandteile des SGB II etwa bei der Verh\u00e4ngung von Sanktionen wegen der Verweigerung einer &#8220;zumutbaren&#8221; Arbeit vermengt wurden, hat das Bundesverfassungsgericht durch sein Urteil endg\u00fcltig einen Riegel vorgeschoben: <a href=\"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=24\" title=\"Bundesverfassungsgericht schafft Sanktionen ab!\">Das Bundesverfassungsgericht hat Sanktionen abgeschafft!<\/a><\/p>\n<p>Weiterhin behauptete Papier im WELT-Interview folgendes:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Der Gesetzgeber hat nicht nur bez\u00fcglich der H\u00f6he der Leistung einen Spielraum, sondern auch bez\u00fcglich der Art. Es ist ihm \u00fcberlassen, seiner Verpflichtung zur Gew\u00e4hrleistung des existenzsichernden Minimums durch Geld, Sachleistungen oder einer Kombination nachzukommen. Was da zweckm\u00e4\u00dfig ist, muss die Politik entscheiden.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Wenngleich diese \u00c4u\u00dferungen weitgehend korrekt sind, ist doch der Ma\u00dfstab falsch benannt: Nicht die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit entscheidet, sondern die Menschenw\u00fcrde! So sind Sachleistungen wie die erw\u00e4hnten Schulb\u00fccher oder Taschenrechner allenfalls so zu gew\u00e4hren, dass die Menschenw\u00fcrde davon unbeeintr\u00e4chtigt bleibt, also vor allem nicht vor aller Augen in der Schulklasse! Die Aussage hingegen, dass die kaputte Waschmaschine ein &#8220;einmaliger Sonderbedarf&#8221; sei, der &#8220;von der Regelleistung abgedeckt&#8221; werde und &#8220;kein H\u00e4rtefall&#8221; sei, ist zynisch und wird von seinem eigenen Urteil nicht gedeckt. Die Regelleistung deckt definitionsgem\u00e4\u00df das allt\u00e4gliche Existenzminimum ab und niemand wird behaupten wollen, dass Waschmaschinen jeden Monat kaputtgehen! Umgekehrt ist ein &#8220;Ansparen&#8221; f\u00fcr den Ersatz einer kaputten Waschmaschine menschenw\u00fcrdigerweise unm\u00f6glich, da der Gesetzgeber &#8211; wie schon im Gesetzgebungsprozess des g\u00fcltigen Sozialgesetzbuches II &#8211; allzu leicht in die Versuchung geraten wird, das Ansparen zwar f\u00fcr viele diverse &#8220;Sonderbedarfe&#8221; vorzusehen, aber keine L\u00f6sung f\u00fcr den Fall vorzugeben, dass mehrere der &#8220;Sonderbedarfe&#8221; zur gleichen Zeit oder \u00fcberhaupt zur Unzeit anfallen.<\/p>\n<p>Wolfgang Lieb bemerkte <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4630\" title=\"Wolfgang Lieb zweifelt auch in den NachDenkSeiten an Hans-J\u00fcrgen Papiers Worten\">in den NachDenkSeiten<\/a>: &#8220;<em>Es ist unglaublich, dass ein scheidender Pr\u00e4sident des Gerichts nachtr\u00e4glich Interpretationen des Urteils liefert, die sich so aus dem Urteil selbst gewiss nicht ableiten lassen.<\/em>&#8221;<\/p>\n<p>Die hier wiedergegebenen Aussagen lassen mich an der aktuellen Geistesverfassung von Verfassungsrichter Hans-J\u00fcrgen Papier zweifeln: Er versteht sein eigenes Urteil nicht! Die Regelleistung nach Hartz IV etwa hat er doch <em>expressis verbis<\/em> an die Menschenw\u00fcrde (Artikel 1 Grundgesetz) angekn\u00fcpft. Damit erledigt sich jeder Gedanke an eine Obliegenheit ganz zwanglos. Das ALG II ist die Leistung der Gesellschaft an Menschen, die von der Gesellschaft aus dem Arbeitsleben ausgeschlossen werden. Es sind nicht die Leistungsberchtigten, die eine Obliegenheit gegen\u00fcber der Gesellschaft haben &#8211; die Gesellschaft hat vielmehr den Langzeitarbeitslosen gegen\u00fcber die verdammte Pflicht, f\u00fcr Vollbesch\u00e4ftigung zu sorgen. Es handelt sich dabei keineswegs nur um eine Obliegenheit, da sich Erwerbspersonen &#8211; zumindest in diesem hofentlich bald \u00fcberwundenen Kapitalismus &#8211; noch immer \u00fcber ihre Erwerbsarbeit als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft definieren!<\/p>\n<p>Auch hat sein eigenes &#8220;Hartz-IV-Urteil&#8221; vom 9. Februar daf\u00fcr gesorgt, dass Leistungsk\u00fcrzungen als verfassungswidrig eingestuft wurden. Das steht zwar nicht explizit im Urteil. Da aber der Regelsatz als allerunterste, von der Menschenw\u00fcrde abh\u00e4ngige Grenze eingezogen wurde, w\u00f6rtlich: &#8220;Die Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums muss durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein. Dies verlangt bereits unmittelbar der Schutzgehalt des Art. 1 Abs. 1 GG.&#8221; (Randziffer 136) und: &#8220;Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtstr\u00e4gers deckt.&#8221; (Randziffer 137), sind Leistungsk\u00fcrzungen ausgeschlossen, da die Leistung dann hinter das Existenzminimum zur\u00fcckfallen und automatisch gegen die Menschenw\u00fcrde versto\u00dfen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Das Bundessozialgericht hat am 18. Februar dar\u00fcber hinaus geurteilt, dass \u00fcber Sanktionen &#8220;konkret, verst\u00e4ndlich, richtig und vollst\u00e4ndig&#8221; belehrt werden m\u00fcsse &#8211; was die ARGE vor un\u00fcberwindliche Probleme stellt, da das Sozialgesetzbuch II f\u00fcr Sanktionen KEINERLEI Zweck vorsieht, man dar\u00fcber also auch niemals vollst\u00e4ndig belehren kann.<\/p>\n<p>Sanktionen sind daher verfassungswidrig und gesetzwidrig und sollten nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz behandelt werden; andere Abhilfe hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil wiederum w\u00f6rtlich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(<em>Die vier letzten Abs\u00e4tze stellen die Leserkommentare dar, die ich versuchte, bei den beiden AZ-Artikeln unterzubringen. Ich halte es nicht f\u00fcr ausgeschlossen, dass sie noch ver\u00f6ffentlicht werden; die Wahrscheinlichkeit ist jedoch eher gering&#8230;<\/em>)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der aktuellen Hartz-IV-Debatte hat sich Hans-J\u00fcrgen Papier, Vorsitzender des Senats am Bundesverfassungsgericht, der auch das Urteil vom 9. Februar 2010 verk\u00fcndet hatte, in einem Interview mit der WELT am Sonntag (aus Anlass seines formal letzten Arbeitstages) zu Wort gemeldet. Auch die Mainzer &#8220;Allgemeine Zeitung&#8221; berichtet dar\u00fcber. 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