{"id":136,"date":"2015-02-10T01:21:55","date_gmt":"2015-02-10T00:21:55","guid":{"rendered":"http:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=136"},"modified":"2015-02-13T02:18:30","modified_gmt":"2015-02-13T01:18:30","slug":"redebeitrage-zum-5-geburtstag-des-grundrechts-auf-gewahrleistung-eines-menschenwurdigen-existenzminimums","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=136","title":{"rendered":"Redebeitr\u00e4ge zum 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums"},"content":{"rendered":"<p><em>\u00a0 Wir pr\u00e4sentieren hier die Redebeitr\u00e4ge zur Kundgebung zum 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums vom Bezirkserwerbslosenausschuss ver.di Rhein &#8211; Nahe &#8211; Hunsr\u00fcck gemeinsam mit dem ver.di Bezirk Rhein &#8211; Nahe &#8211; Hunsr\u00fcck am 9. Februar 2015 auf dem Gutenbergplatz\/Theaterseite in Mainz<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\"><b>Kommt alles Gute von oben?<\/b><\/span> <b><\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\"><b>von Manfred Bartl, Vorsitzender des Bezirkserwerbslosenausschusses ver.di Rhein &#8211; Nahe &#8211; Hunsr\u00fcck<\/b><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: large;\">Liebe Mainzerinnen und Mainzer!<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\"><b>Kommt alles Gute von oben?<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Das ist die Frage, mit der wir uns heute an die Welt wenden, indem wir 100 Luftballons zum 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums in den Himmel \u00fcber Mainz steigen lassen und ins Land Rheinland-Pfalz hinaus schicken. Wir feiern die normative Grundlage eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums, die Geburt eines sozialen Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG \u2013 der Menschen\u00adw\u00fcrde \u2013 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG \u2013 dem Sozialstaatsprinzip!<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Vor 5 Jahren, am 9. Februar 2010, wurde uns auf diese Weise vom Bundes\u00adverfassungs\u00adgericht in Karlsruhe ein menschenw\u00fcrdiges Existenzminimum versprochen \u2013 aber die neoliberalen Parteien im Bundestag und vor allem die in Regierungsverantwortung haben nur <b>das Blaue vom Himmel gelogen<\/b>! Und das ist schon <i>verdammt<\/i> <b>unversch\u00e4mt<\/b>, wenn man bedenkt, dass das Bundesverfassungsgericht sie und ihre Vorg\u00e4nger dabei ertappt hatte, das Existenzminimum teilweise mit \u201e<b>Sch\u00e4tzungen &#8216;ins Blaue hinein&#8217;<\/b>\u201c bestimmt zu haben, was der nunmehr grundrechtlich begr\u00fcndeten Obliegenheit des Gesetzgebers zuwider l\u00e4uft, die \u201eWertungen und Entscheidungen der verfassungsrechtlichen Garantie eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums nachvollziehbar zu begr\u00fcnden\u201c. Das sei vor allem zu fordern, so das Bundesverfassungsgericht, wenn der Gesetzgeber von seiner <i>selbst<\/i> gew\u00e4hlten Methode <i>abweiche<\/i>! <i>Und das hat er massiv!<\/i><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Erinnern wir uns an den Ursprung des Verfahrens: <b>J\u00fcrgen Borchert<\/b>, Richter am Landessozialgericht Hessen, hatte einen Fall dem Bundesverfassungs\u00adgericht vorgelegt, um prim\u00e4r die rein prozentual vom Eckregelsatz abgelei\u00adteten <b>Kinderregels\u00e4tze<\/b> auf Verfas\u00adsungsm\u00e4\u00dfigkeit hin \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. Denn Kinder sind keine halben Erwachsenen! Kinder brauchen nicht 60, 70 oder 80 Prozent der Alkoholmenge eines Erwachsenen, sondern haben eigene, spezifische Bed\u00fcrfnisse auf vielen altersabh\u00e4ngigen, auch quantitativ abgestuften Niveaus. Wir alle kennen den Bedarf von heranwachsenden Kindern an Schuhen, aus denen sie buchst\u00e4blich herauswachsen! Warum nicht auch der Gesetzgeber?<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">J\u00fcrgen Borchert hatte sich am Tag vor der Urteilsverk\u00fcndung gegen\u00fcber dpa als Prophet versucht und sich als erstaunlich treffsicher erwiesen: Er erwarte vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung von grunds\u00e4tzlicher Be\u00addeutung zu den Hartz-IV-Regels\u00e4tzen. \u201eEs wird wahrscheinlich die Geburt eines neuen Grundrechts geben. Es geht um die Frage eines an der Wohlstandsentwicklung der Gesamtgesellschaft orientierten menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums. Dieses muss in einem transparenten Verfahren im Parlament festgelegt werden.\u201c<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Tats\u00e4chlich umfasste das kurz darauf verk\u00fcndete Urteil nicht nur das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe, wie ich es schon zur Grundlage meiner Forderung nach einem menschenw\u00fcrdigen Sozialticket f\u00fcr Mainz Anfang 2009 gemacht hatte, sondern auch eine Transparenz bei der Berechnung der Regels\u00e4tze, f\u00fcr welche dem Gesetzgeber jedoch ein hohes Ma\u00df an Gestaltungsfreiheit zugebilligt wurde. Au\u00dferdem wurde dem Gesetz\u00adgeber ein Zeitlimit gesetzt: Bis zum 1.1.2011 sollte die alle Regulierungsanforderungen enthaltende Novelle in Kraft getreten sein. Die Bundes\u00adregierung versagte und umschiffte den so gef\u00fcrchteten \u201erechtsfreien Raum\u201c nur durch einen Kunstgriff, indem das am 1. April 2011 im Bundestag verabschiedete Gesetz r\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft trat. <b>Eine Blamage sondergleichen!<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Zugesagt wurden &#8211; zusammengefasst:<\/span><\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"font-size: large;\">ein menschenw\u00fcrdiges Existenzminimum,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: large;\">ein Mindestma\u00df an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen <i>und<\/i> politischen Leben und<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: large;\">eine Transparenz bei der Berechnung des Regelbedarfs und der Kinderregelbedarfe.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Umgesetzt wurden &#8211; zusammengefasst:<\/span><\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"font-size: large;\">Der Hartz IV-Regelbedarf wurde 2011 von 359 auf 364 Euro heraufgesetzt und ging bis heute auf nur 399 Euro hoch. Ist das menschenw\u00fcrdig? <b>Wir sagen: <i>Nein!<\/i><\/b><\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: large;\">In den 399 Euro sind 20,30 Euro f\u00fcr Mobilit\u00e4t festgeschrieben. Mobil zu sein ist die Grundlage, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu k\u00f6nnen. <b>Das reicht vorne und hinten nicht!<\/b><\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: large;\">Bei der Berechnung der Kinderregels\u00e4tze ist bis heute nichts passiert, Hier pr\u00fcft man in keinster Weise zwingende Notwendigkeiten. <b>Das ist <i>unglaublich!<\/i><\/b><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfs erwies sich als gro\u00df angelegte T\u00e4uschung der \u00d6ffentlichkeit:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Die Kinderregels\u00e4tze blieben blo\u00df mathematisch vom Eckregelsatz abgeleitet. Schlimmer noch: Im Zuge der Urteilsumsetzung erg\u00e4nzte Anteile f\u00fcr die Teilhabe von Kindern, die dem Anspruch eben dieses Urteils nach selbstverst\u00e4ndlich in den Regelbedarf hinein geh\u00f6ren, wurden als \u201eBildungs- und Teilhabepaket\u201c ausgelagert und hinter neue Antragsh\u00fcrden gestellt. Das hei\u00dft, man macht alles schwieriger \u2013 und schiebt ein paar Jahre sp\u00e4ter eine \u201eRechtsvereinfachung im SGB II\u201c nach, sodass es wieder einfacher wirken m\u00f6ge. Aber darauf, perfide Bundesregierung, ist <i>niemand<\/i> reingefallen!<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Die Bemessungsgrundlage wurde von 15 auf 20 Prozent der untersten Einkommen abgesenkt, ohne wirklich <i>alle<\/i> Transferempf\u00e4nger aus dieser Gruppe herauszurechnen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Der \u00d6PNV-Anteil am gesamten Mobilit\u00e4tsanteil in Hartz IV von aktuell 20,30 Euro ist in keinster Weise hinreichend, um sich das Mainzer Sozialticket f\u00fcr 57,30 Euro kaufen zu k\u00f6nnen. Dabei ist klar: <b>Ohne Mobilit\u00e4t keine Teilhabe!<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Der Regelsatzanteil f\u00fcr Alkohol- und Tabakprodukte in H\u00f6he von rund 20 Euro wurde komplett gestrichen und auf perfide Weise \u2013 n\u00e4mlich zum Ausgleich des Fl\u00fcssigkeitsverlust beim Absetzen des im Alkoholanteil mitzudenkenden Bieres \u2013 ersetzt durch einen Kasten Wasser im Wert von 2,99 Euro, sodass bei sparsamer Inanspruchnahme unter R\u00fcckgriff auf Billig-Mineralw\u00e4sser sogar noch die eine oder andere Flasche Fruchtsaft dabei rausspringe \u2013 ja, geht\u2019s denn <i>noch<\/i> zynischer?<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\"><b>Ja, es <i>ging<\/i> noch zynischer: Die <i>per saldo<\/i> \u00fcbrig bleibende Erh\u00f6hung der Summe aller Anteile von 5\u00a0Euro wurde als Regelbedarfs<i>erh\u00f6hung<\/i> verkauft, obwohl es sich in Wirklichkeit um eine massive Absenkung handelte!<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Die weitere j\u00e4hrliche Anpassung des Regelbedarfs, bis dahin an der Steigerung der Renten orientiert, wird zum \u00fcberwiegenden Teil am Preisindex festgemacht, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte, aber ein Teil Lohnorientierung ist noch immer drin. Und wenn man bedenkt, dass der reale Preisindex f\u00fcr den im Hartz IV-Regelbedarf ungef\u00e4hr ber\u00fccksichtigten statistischen Warenkorb den allgemeinen Preisindex in der Regel \u00fcbersteigt, dann gibt&#8217;s da kein Vertun: <b>Wir fordern: Weg damit!<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Es geschehen aber noch Zeichen und Wunder. Wenn wir heute am 9.\u00a0Februar 2015 den 5.\u00a0Geburtstag des Grundrechts auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums begehen, dann ist der ver.di-Bezirk Rhein \u2013 Nahe \u2013 Hunsr\u00fcck mit im Boot. Und schon auf der Bezirks\u00adkonferenz von ver.di Rhein-Nahe-Hunsr\u00fcck freute uns sehr, dass sich der Bezirk geschlossen gegen die Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) und ihre Pl\u00e4ne zur Rechtsvereinfachung im SGB II stellte: Die Bezirkskonferenz ver.di Rhein-Nahe-Hunsr\u00fcck hat am 11. Oktober 2014, den Antrag D 001 des Bezirkserwerbslosenausschusses ver.di Rhein-Nahe-Hunsr\u00fcck, \u201eDurchsetzung einer Rechtsvereinfachung nach dem SGB II nur im Sinne der Betroffenen\u201c, einstimmig wie folgt beschlossen:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Wir lehnen jede rechtliche Verschlechterung in Folge einer so genannten Rechtsvereinfachung, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz unter Vorsitz von Rheinland-Pfalz vorbereitet und beschlossen werden soll, ab. Wir sind f\u00fcr die strikte Einhaltung der Mindestvorgaben des Bundesverfassungs\u00adgerichts vom 9. Februar 2010. Wir lehnen jede rechtliche und tats\u00e4chliche Verschlechterungen f\u00fcr die Langzeiterwerbslosen und ihre Familien ab.\u201c<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Zur Begr\u00fcndung hei\u00dft es: \u201eSchon die sachwidrige Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe hat die grundrechtliche Situation der Betroffenen teilweise extrem verschlechtert. Dieser falsche Schritt ist zu korrigieren, anstatt durch immer weitere Verschlimmbesserungen den Karren immer tiefer in den Dreck zu fahren.\u201c<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Am 1. Januar 2015 wurde Hartz IV zehn Jahre alt, und der bereits erw\u00e4hnte J\u00fcrgen Borchert befindet sich nun im Un-Ruhestand. Dass die Zahl der Arbeitslosen so niedrig wie seit langem nicht mehr, wie es allenthalben gepriesen wird, ist laut Borchert kein Erfolg: \u201eDas Arbeitsvolumen blieb seit 2000 gleich, wurde durch Leih-und Teilzeitarbeit nur auf mehr Personen verteilt. So haben wir eine Abw\u00e4rtsspirale der L\u00f6hne in Gang gesetzt \u2013 mit der Folge, dass immer mehr L\u00f6hne subventioniert werden m\u00fcssen.\u201c Hier handele es sich um eine Marktverzerrung. \u201eDas stinkt nicht nur zum Himmel, sondern konkurriert auch die Arbeitsm\u00e4rkte unserer Nachbarn in Europa in Grund und Boden.\u201c Hartz IV erwecke den Eindruck, als ob die Langzeit\u00adarbeitslosigkeit ein pers\u00f6nliches Versagen sei. \u201eMan macht Opfer zu T\u00e4tern\u201c, so Borchert und: \u201e<b>Ja, es stimmt: Ich bin zornig!<\/b>\u201c<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">ver.di will \u2013 wir wollen \u2013, dass die Zusagen von Politik und der obersten Gerichtsbarkeit an die Betroffenen von Hartz IV endlich umgesetzt werden!<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">ver.di setzt sich \u2013 wir setzen uns \u2013 f\u00fcr ein menschenw\u00fcrdiges Leben <i>aller<\/i> B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ein!<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Ich w\u00fcnsche mir, dass das Grundrecht auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums f\u00fcr gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe vom 9. Februar 2010, dem heute noch immer keine ad\u00e4quat verfassungsgem\u00e4\u00dfe Gesetzgebung und Rechtsprechung folgen, jetzt endlich Verfassungswirklichkeit werden kann, da man zum 10. Geburtstag von Hartz IV erkannt hat, <i>wie<\/i> umfassend und <i>wie<\/i> gravierend diese sogenannten Reformen gescheitert sind.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">In diesem Sinne:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\"><b>Happy Birthday<\/b>, Grundrecht auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums!<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>=====<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5 Jahre Bundesverfassungsgerichtsurteil. Regelleistungen nach SGB II ( &#8220;Hartz IV-Gesetz&#8221;) nicht verfassungsgem\u00e4\u00df<\/strong><\/p>\n<p>Bevor ich vor Ihnen spreche, m\u00f6chte ich mich kurz bei Ihnen vorstellen. Mein Name ist Manuela Holz, ich bin Mitglied der Linken und Sprecherin der LAG Hartz IV in Rheinland- Pfalz sowie aktiv beim Erwerbslosenausschuss von ver.di Rhein &#8211; Nahe &#8211; Hunsr\u00fcck in Mainz.<\/p>\n<p>Mein Anliegen ist es heute, ein Fazit zu ziehen, meiner Meinung und selbstverst\u00e4ndlich auch die Ansicht meiner Partei hier in dieser kleinen Rede Ausdruck zu verleihen.<\/p>\n<p>Vor 5 Jahren, am 9.02.2010 f\u00e4llte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Urteil, dass die Regelleistungen nach SGB II ( &#8220;Hartz IV-Gesetz&#8221;) nicht verfassungsgem\u00e4\u00df sind.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht entschied \u00fcber die Gew\u00e4hrleistung und die Vorgehensweise bei der Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums gem\u00e4\u00df des Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes.<\/p>\n<p>Es erkl\u00e4rte als Leitsatz, das Grundrecht auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums aus Artikel 1 , Abs. 1 des GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip sichert jedem Hilfebed\u00fcrftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die f\u00fcr seine physische Existenz und f\u00fcr ein Mindestma\u00df an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerl\u00e4sslich sind.<\/p>\n<p>Dieses ist ein absoluter und grunds\u00e4tzlich stets zu gew\u00e4hrleistender Anspruch.<\/p>\n<p>Ich m\u00f6chte zur Erinnerung noch einmal kurz die wichtigsten Punkte des Urteils zusammenfassend darstellen:<\/p>\n<p>1. die Regelleistungen f\u00fcr Haushaltsvorst\u00e4nde und die davon abgeleiteten Regelleistungen f\u00fcr Partner\/innen und f\u00fcr im Haushalt lebendenden Kinder.<\/p>\n<p>2. das zweimal im Jahr gezahlte &#8220;Schulgeld&#8221; in H\u00f6he von 100 \u20ac, es wurde &#8220;freih\u00e4ndig&#8221; gesch\u00e4tzt.<\/p>\n<p>3. das Fehlen einer Regelung f\u00fcr Leistungen f\u00fcr atypische, laufende Bedarfe, die nicht von der pauschalierten Regelleistung erfasst werden.<\/p>\n<p>Ganz besonders bem\u00e4ngelte das BVerfG die Regelleistung f\u00fcr Kinder, da sie pauschalisiert (60 % und 80 % der Regelleistung des HHV) sind und nicht dem tats\u00e4chlichen Bedarf eines Kindes entsprechen. Sein vorgenommener Abschlag von 20 &#8211; 40 % beruht auf eine freih\u00e4ndige Sch\u00e4tzung ohne spezifische Fundierung. Weiterhin bef\u00fcrchtete das BVerfG, dass ohne Deckung dieser Kosten hilfebed\u00fcrftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen droht.<\/p>\n<p>Was macht einen Menschen aus? Sind Kinder nur 60 % oder 80 % Mensch? Die damalige und die heutige Bundesregierung sieht es wohl so, da sie bis heute keinen eigenst\u00e4ndigen realistischen Regelsatz f\u00fcr Kinder, wie vom BVerfG gefordert, geschaffen hat.<\/p>\n<p>Ebenso forderte das BVerfG eine transparente, nachvollziehbare, an den realen Bedingungen angepasste Neuberechnung der Regelleistungen.<\/p>\n<p>Das BVerfG gab der Bundesregierung bis zum 31.12.2010 Zeit, Neuregelungen zu finden und das Urteil umzusetzen.<\/p>\n<p>Aber was geschah wirklich?<\/p>\n<p>Nach monatelangen Verhandlungen, mehr als 3 Monate \u00fcber die gesetzte Frist hinaus und \u00fcbertriebenen Gesch\u00e4ftigkeit sowie mediale Propagandamaschine (stetige Diskussion \u00fcber und mit Diskriminierung SGB II-Beziehern) einigte man sich schlie\u00dflich auf eine Erh\u00f6hung des Regelsatzes um 8 Euro in zwei Schritten. Gleichzeitig kam es aber zu einer K\u00fcrzung, durch Zahlenschiebereien, Streichung bestimmter Leistungen aus dem Regelsatz finanzierte sich die Erh\u00f6hung de facto selbst aus den K\u00fcrzungen des Regelsatzes.<\/p>\n<p>&#8220;Ein Schelm ist, wer B\u00f6ses dabei denkt!&#8221;<\/p>\n<p>Frau von der Leyen zauberte aus dem Hut ihr Bildungs- und Teilhabepaket.<\/p>\n<p>250 Euro f\u00fcr ein sogenanntes Bildungspaket im Jahr.<\/p>\n<p>Was Frau von der Leyen( jetzt Frau Nahles ) jedoch verwundern sollte , ist, dass 10 Euro f\u00fcr \u201egesellschaftliche Teilhabe\u201c ausreichen sollen, und diese eigentlich die Kernelemente einer menschenw\u00fcrdigen, zug\u00e4nglichen und teilhabef\u00f6rdernden Leistungsgestaltung sein sollten, wie vom BVerfG gefordert.<\/p>\n<p>Hat das das den Kindern aus einer Hartz-IV-Familie aus seiner Armut geholfen? Hilft es den Kindern zu verbesserten Lebenschancen, sind die Ver\u00e4nderungen an den realen Bedingungen angepasst worden? Ist die Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden, so dass sie dem Sozialstaatsprinzip und dem Artikel 1 des GG entsprechen?<\/p>\n<p>Ich behaupte &#8220;Nein&#8221;, im Gegenteil.<\/p>\n<p>Dies trifft ebenso auf die Regeleistungen f\u00fcr Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben und es wird weiterhin die 100 \u20ac f\u00fcr den Schulbedarf aufgeteilt in 2 Chargen gezahlt.<\/p>\n<p>Ich m\u00f6chte noch einmal auf den ersten Leitsatz des BVerfG eingehen:\u00a0 &#8220;Der Umgang mit der Menschenw\u00fcrde&#8221; anhand des Teilhabe und Bildungspaketes.<\/p>\n<p>Das Teilhabe und Bildungspaket wird als Sachleistung gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Im Allgemeinen sind Sachleistungen im SGB II nur in gesetzlich ausdr\u00fccklich geregelten F\u00e4llen m\u00f6glich und bed\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich \u201estets einer Einzelfallentscheidung. Sachleistungen haben tendenziell einen diskriminierenden Charakter, die Leistungen geh\u00f6ren als Geldleistung in die Hand der Eltern. Die Sachleistungs- bzw. Gutscheinregelung stellt Eltern unter den Generalverdacht, nicht mit Geld umgehen zu k\u00f6nnen \u2013 eine Behauptung, die so nicht stimmt, widerlegt ist und jeglicher Grundlage entbehrt, gerade Eltern mit geringem Einkommen sparen mehr an sich, als an ihren Kinder.<\/p>\n<p>Das Leistungspaket dient letztendlich der Entm\u00fcndigung und Diskriminierung von Eltern im Sozialleistungsbezug, da ihnen pauschal unterstellt wird, dass sie Geldleistungen nicht f\u00fcr ihre Kinder ausgeben w\u00fcrden..<\/p>\n<p>Auch hier ist durch die Herausnahme der Bildungsleistungen aus dem Regelsatz und die einkalkulierten &#8220;Nichtinanspruchnahme des Bildungspaketes&#8221; , finanziert sich das Teilhabepaket fast von selbst.<\/p>\n<p>Hier trifft auch der Satz zu: &#8220;Es ist ein Schelm, der B\u00f6ses dabei denkt&#8221;.<\/p>\n<p>Meine Schlusbetrachtung:<\/p>\n<p>Bis heute sind die grundlegenden Forderungen des BVerfG nicht umgesetzt worden. Es gibt immer noch kein transparentes realistisches Berechnungsmodell, die Regels\u00e4tze f\u00fcr Erwachsene und f\u00fcr die Kinder sind immer noch nicht angepasst. Da stellt sich nat\u00fcrlich die Frage, wie ernst ist es der Politik mit unserem Grundgesetz, wie ernst ist es ihnen mit dem BVerfG. Da macht es nat\u00fcrlich Sinn die Behauptung, das BVerfG h\u00e4tte zu viel Einfluss auf die Politik.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens 2005 mit Einf\u00fchrung der sogenannten &#8220;HARTZ IV&#8221;-Gesetzen wurde , so stellt es sich f\u00fcr mich dar, anscheinend unumkehrbar, die totale Umw\u00e4lzung s\u00e4mtlicher gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse eingeleitet.<\/p>\n<p>Laut Statistisches Bundesamt waren im Jahr 2013 schon 16,2 Millionen Deutsche von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Dieses System ist die Ursache f\u00fcr die wachsende soziale K\u00e4lte, f\u00fcr den Mangel an vern\u00fcnftigen Arbeitspl\u00e4tzen und die Existenz\u00e4ngste der meisten B\u00fcrger&#8230;<\/p>\n<p>Die im Raum stehenden &#8220;Rechtsvereinfachungen&#8221; und Passiv-Aktiv-Transfers deuten eher auf eine Verschlimmbesserung bzw. teilweise R\u00fcckabwicklung, z.B. die tempor\u00e4re Bedarfsgemeinschaft, bereits erk\u00e4mpfter positiver Erfolge. Es ist anzuzweifeln, ob dieses Gesetz der &#8220;Rechtsvereinfachung&#8221; von Frau Nahles mit dem Grundgesetz vertr\u00e4glich ist.<\/p>\n<p>In diesem Sinne:<br \/>\nHartz IV&#8230; ist verfassungswidrig&#8230;.. geh\u00f6rt abgeschafft!!!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0 Wir pr\u00e4sentieren hier die Redebeitr\u00e4ge zur Kundgebung zum 5. Geburtstag des Grundrechts auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums vom Bezirkserwerbslosenausschuss ver.di Rhein &#8211; Nahe &#8211; Hunsr\u00fcck gemeinsam mit dem ver.di Bezirk Rhein &#8211; Nahe &#8211; Hunsr\u00fcck am 9. Februar 2015 auf dem Gutenbergplatz\/Theaterseite in Mainz &nbsp; Kommt alles Gute von oben? von Manfred Bartl, Vorsitzender &hellip; <a href=\"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=136\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Redebeitr\u00e4ge zum 5. 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