{"id":126,"date":"2014-11-29T12:05:16","date_gmt":"2014-11-29T11:05:16","guid":{"rendered":"http:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=126"},"modified":"2014-11-29T12:07:56","modified_gmt":"2014-11-29T11:07:56","slug":"katja-kippings-positionspapier-zu-sog-rechtsvereinfachungen-im-sgb-ii","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=126","title":{"rendered":"Katja Kippings Positionspapier zu sog. Rechtsvereinfachungen im SGB II"},"content":{"rendered":"<p><em>Katja Kipping hat am 27.11.2014 ein zum Aktionstag gegen Rechtsvereinfachungen im SGB II und gegen die in Mainz tagende Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) passendes &#8220;<a href=\"http:\/\/www.katja-kipping.de\/de\/article\/845.positionspapier-zur-sogenannten-rechtsvereinfachung-bei-hartz-iv.html\">Positionspapier zu den sogenannten Rechtsvereinfachungen im SGB II.\u00a0Eine Bewertung der Ergebnisse der &#8216;Bund-L\u00e4nder-AG zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB \u00a0II&#8217; aus meiner Sicht<\/a>&#8221; (<a href=\"http:\/\/www.katja-kipping.de\/kontext\/controllers\/document.php\/248.9\/c\/a49284.pdf\">PDF<\/a>) ver\u00f6ffentlicht. Wir geben das Positionspapier hier in der am 29.11.2014 um 10:06 Uhr abgerufenen Fassung wieder. Ma\u00dfgeblich ist nat\u00fcrlich ihr Original-Positionspapier!<\/em><\/p>\n<p><strong>Katja Kipping<\/strong><\/p>\n<p><strong>November 2014<\/strong><\/p>\n<p><strong>Positionspapier zu den sogenannten Rechtsvereinfachungen im SGB II<\/p>\n<p>(Bund-L\u00e4nder-AG zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB II)<\/p>\n<p><\/strong><strong>Vorbemerkung<\/strong><\/p>\n<p>Gegenw\u00e4rtig liegt uns noch nicht der Referentenentwurf des Gesetzes, sondern nur die zwischen Bund und L\u00e4ndern ausgehandelte Konsensliste vor. Deren Text ist an mehreren Stellen offen f\u00fcr verschiedene Interpretationen. Urspr\u00fcnglich war vom BMAS geplant, dass der Referentenentwurf am 5.11.2014 im Kabinett und am 19.12.2014 im Bundesrat in 1. Lesung behandelt wird. Von diesem Zeitplan musste Andrea Nahles wohl Abstand nehmen, da die CSU Einspruch gegen die Abschaffung der versch\u00e4rften U25-Sanktionen eingelegt hat.<\/p>\n<p><strong>1. Grunds\u00e4tzliche Kritik an der Zielsetzung der Arbeitsgruppe<\/strong><\/p>\n<p>Die grunds\u00e4tzlichen Probleme der Hartz-IV-Gesetzgebung liegen nicht auf verwaltungstechnischer Ebene.<\/p>\n<p>Hartz IV ist von Grund auf falsch konstruiert und muss abgeschafft werden (siehe dazu den Antrag der Fraktion DIE LINKE &#8220;Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV&#8221;).<\/p>\n<p><strong>2. Kritik der Arbeitsweise der Bund-L\u00e4nder-AG \u2013 intransparent, undemokratisch<\/strong><\/p>\n<p>Die Arbeitsweise der zust\u00e4ndigen Arbeitsgruppe war von Intransparenz gepr\u00e4gt. Zwischenergebnisse und konkrete Arbeitsweise wurden nicht ver\u00f6ffentlicht, sondern nur durch Whistleblower bekannt. Sowohl au\u00dferparlamentarische Kr\u00e4fte wie Gewerkschaften, Wohlfahrtsverb\u00e4nde (au\u00dfer der Deutsche Verein f\u00fcr \u00f6ffentliche und private F\u00fcrsorge) und Erwerbsloseninitiativen als auch Bundestagsabgeordnete wurden nicht in die Arbeit der Gruppe einbezogen.<\/p>\n<p><strong>3. Einsch\u00e4tzung der Konsensvorschl\u00e4ge der Arbeitsgruppe<\/strong><\/p>\n<p>a) Zumindest teilweise positive Vorschl\u00e4ge<br \/>\nWir wollen nicht verhehlen, dass einige Vorschl\u00e4ge zumindest teilweise positiv zu bewerten sind. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n<p>&#8211; Die Abschaffung des Sanktionssonderrechts f\u00fcr Menschen unter 25 Jahren und die Abschaffung der Sanktion der Kosten der Unterkunft und Heizung (Bayern stimmte dem Punkt jedoch nicht zu). Der jahrelange Kampf der Erwerbslosenbewegung und der LINKEN gegen die Sanktionen hat zumindest teilweise zum Erfolg gef\u00fchrt. Wobei ganz klar ist: Alle Sanktionen und Leistungseinschr\u00e4nkungen geh\u00f6ren unverz\u00fcglich abgeschafft.<\/p>\n<p>&#8211; Positiv zu bewerten ist der l\u00e4ngere Regelbewilligungszeitraum (jetzt immerhin 12 Monate) der Leistungen.<\/p>\n<p>&#8211; Die grunds\u00e4tzliche Anspruchsberechtigung auf erg\u00e4nzendes Arbeitslosengeld II f\u00fcr Auszubildende in Berufsausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsma\u00dfnahmen sowie von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in schulischen Ausbildungen. Aber auch hier ist zu kritisieren: Erstens fehlen die Studierenden, zweitens gilt aber grunds\u00e4tzlich: Vorrangige Leistungssysteme und Einkommen sind so auszugestalten, dass erst gar nicht auf aufstockendes Hartz IV zur\u00fcckgegriffen werden muss.<br \/>\nb) Vorschl\u00e4ge, die zur Versch\u00e4rfung des Sonderrechts Hartz IV f\u00fchren<br \/>\nDie unter a genannten Bewertungen f\u00fchren keineswegs zu einer positiven Gesamtbewertung der Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Rechtsvereinfachung. Im Gegenteil: Viele Vorschl\u00e4ge f\u00fchren zur Rechtsversch\u00e4rfung im Sonderrecht Hartz IV. Zu nennen sind z. B.:<\/p>\n<p>&#8211; Bei einem Umzug sollen k\u00fcnftig f\u00fcr alle nur noch die Kosten der Unterkunft und Heizung finanziert werden, die vor dem Umzug als &#8220;angemessen&#8221; galten. Damit wird eine m\u00f6gliche Verbesserung der Wohnsituation von Hartz-IV-Betroffenen durch Umzug ausgeschlossen und das Freiz\u00fcgigkeitsrecht ausgehebelt.<\/p>\n<p>&#8211; Das Problem der Absicherung von Kindern mit getrennt lebenden Eltern im Leistungsbezug wird auf die Eltern verschoben. K\u00fcnftig soll nur noch das Elternteil mit Kindeshauptwohnsitz den Bedarf f\u00fcr das Kind ausgezahlt bekommen, und Bedarfe f\u00fcr den Aufenthalt des Kindes beim Umgangsberechtigten diesem abtreten. F\u00fcr den Konfliktfall soll dem Umgangsberechtigten ein Auszahlungsanspruch zuerkannt werden.<\/p>\n<p>Konsequent und sachlich korrekt w\u00e4re aber, den vollen Regelbedarf den Sorgeberechtigten zukommen zu lassen, denn viele G\u00fcter des Grundbedarfs (Wohnung, Nahrung, Kleidung usw.) lassen sich nicht in Tagen abrechnen, m\u00fcssen dauerhaft vorgehalten werden. Bei Aufenthalten der Kinder bei Umgangsberechtigten (tempor\u00e4re Bedarfsgemeinschaft) sollte dann diesem ein Mehrbedarf f\u00fcr den Kinderbedarf zugebilligt werden.<\/p>\n<p>&#8211; Folgt man dem Wortlaut des Gesetzes kann ein\/e Leistungsbeziehende\/r, der Erwerbseinkommen und Einkommen aus ehrenamtlicher T\u00e4tigkeit hat, den pauschalen Einkommensfreibetrag von 200 Euro vom Einkommen absetzen. Zuk\u00fcnftig soll der Freibetrag aber nach der Einkommensart bemessen werden, bei der das Einkommen h\u00f6her ausf\u00e4llt. Das f\u00fchrt zu Problemen bei einer Kombination von Erwerbseinkommen und Einkommen aus ehrenamtlicher T\u00e4tigkeit, so soll zuk\u00fcnftig z. B. bei einem Erwerbseinkommensfreibetrag von 100 Euro im Falle eines zus\u00e4tzlichen Einkommens aus ehrenamtlicher T\u00e4tigkeit von 105 Euro der Gesamtfreibetrag nunmehr nur noch 105 Euro betragen statt bisher 200 Euro.<\/p>\n<p>&#8211; Die r\u00fcckwirkende Korrektur rechtswidriger Verwaltungsakte zu den Leistungen wird erschwert. Bisher konnte die r\u00fcckwirkende Korrektur nach einer h\u00f6chstrichterlichen Klarstellung nur dann verwehrt werden, wenn es eine bundeseinheitliche rechtswidrige Verwaltungspraxis aller Leistungstr\u00e4ger (BA, kommunaler Tr\u00e4ger, zugelassener kommunaler Tr\u00e4ger) gegeben hat. K\u00fcnftig soll es allein auf die Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis des zust\u00e4ndigen Tr\u00e4gers (BA, kommunaler Tr\u00e4ger oder zugelassener kommunaler Tr\u00e4ger) ankommen.<\/p>\n<p>&#8211; Erh\u00f6hung der Frequenz der Datenabgleiche bez\u00fcglich Besch\u00e4ftigungszeiten auf eine Frequenz von einmal monatlich, also zw\u00f6lfmal j\u00e4hrlich statt bisher viermal j\u00e4hrlich.<br \/>\nDieser Vorschlag bedient die Ideologie des Leistungsmissbrauchs und f\u00fchrt nicht zur Vereinfachung sondern zur Ausweitung des Verwaltungshandelns (Verdreifachung).<\/p>\n<p>&#8211; Der Logik des unterstellten Leistungsmissbrauchs folgt auch der Vorschlag den Katalog des &#8220;sozialwidrigen Verhaltens&#8221;, der Ersatzanspr\u00fcche (Regressforderung) gegen\u00fcber den Leistungsbeziehenden bewirkt, zu erweitern. Das hei\u00dft, dass das Rechtskonstrukt der &#8220;Sozialwidrigkeit&#8221; versch\u00e4rft werden soll: War bisher von &#8220;Herbeif\u00fchren der Hilfebed\u00fcrftigkeit&#8221; als sozialwidriges Verhalten die Rede, sollen nun auch die &#8220;Erh\u00f6hung&#8221;, das &#8220;aufrecht Erhalten&#8221; und &#8220;nicht erfolgte Verringerung&#8221; der Hilfebed\u00fcrftigkeit zu Ersatzanspr\u00fcchen der \u00c4mter gegen\u00fcber Betroffenen f\u00fchren. Erstens wird aber durch die Ersatzanspr\u00fcche eine wirtschaftliche Schw\u00e4chung der betroffenen Personen bewirkt. Zweitens werden neue unbestimmte und unscharfe Rechtsbegriffe eingef\u00fchrt, die zu einer erheblichen Schw\u00e4chung der Rechtsposition der Betroffenen f\u00fchren.<\/p>\n<p>Vergleicht man die tlw. positiven Vorschl\u00e4ge mit den Vorschl\u00e4gen, die eindeutig die Position und Situation der Betroffenen verschlechtern, muss festgestellt werden: Trotz einiger positiver Vorschl\u00e4ge handelt es sich bei dem Vorschlagspaket weniger um eine Rechtsvereinfachung, sondern mehr um eine Rechtsversch\u00e4rfung bei Hartz IV!<\/p>\n<p><strong>4. Vorschl\u00e4ge, die in der Arbeitsgruppe keinen Konsens fanden<\/strong><\/p>\n<p>In den ersten Meldungen, die aus der Arbeit der Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe durchsickerten, waren noch weit mehr Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Verschlechterungen zu finden, so z. B., dass Soloselbst\u00e4ndige bei &#8220;unrentabler Selbst\u00e4ndigkeit&#8221; nur noch 24 Monate Leistungsanspruch haben sollen (Vorschlag aus Sachsen-Anhalt), verst\u00e4rkte Datenabgleiche zur Aufdeckung von E-commerce (u. a. ebay-Einkommen) im Internet (Bundesagentur f\u00fcr Arbeit), Erhebung einer Geb\u00fchr f\u00fcr Klagen und Widerspr\u00fcche durch Betroffene (Sachsen, Rheinland-Pfalz), Streichung des Mehrbedarfszuschlags f\u00fcr nicht erwerbst\u00e4tige Alleinerziehende &#8220;um Fehlanreize zu vermindern&#8221; (Bundesagentur f\u00fcr Arbeit).<br \/>\nDass diese und weitere Vorschl\u00e4ge, die die Situation und Rechtsposition der Betroffenen eindeutig verschlechtert h\u00e4tten, nicht in die Liste der Konsensvorschl\u00e4ge aufgenommen worden sind, hat z. T. auch damit zu tun, dass sie bekannt gemacht und \u00f6ffentlich skandalisiert worden sind. Dies ist auch ein Erfolg unseres Agierens. Auch hier zeigt sich: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.<\/p>\n<p><strong>Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Erstens<\/strong> sind Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen nicht dazu geeignet grunds\u00e4tzlich das grundrechtswidrige Sonderrecht Hartz IV, das Armut, Ausgrenzung und Entrechtung f\u00fcr Millionen Menschen in Deutschland bedeutet, zu beseitigen.<\/p>\n<p><strong>Zweitens<\/strong> sollten bei Debatten u. a. im Bundestag und Bundesrat neben der grunds\u00e4tzlichen Kritik an diesem Paket auch die besonders versch\u00e4rfenden Regelungen angegriffen werden.<\/p>\n<p><strong>Drittens<\/strong> ist der aktive Widerstand gegen Hartz IV weiterhin ein zentrales Feld linker und LINKER Politik und vieler sozialer Bewegungen. Hartz IV wird nicht durch sogenannte Rechtsvereinfachung gut, sondern muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden: DIE LINKE bringt dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag mit folgenden Eckpunkten ein:<\/p>\n<p>&#8211; Erwerbslosigkeit, Dumping- und Niedrigl\u00f6hnen sowie der Ausweitung von prek\u00e4rer Besch\u00e4ftigung sind entgegenzutreten. Stattdessen wird Existenz sichernde und sozial abgesicherte gute Erwerbsarbeit gef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>&#8211; Mit einer individuellen, sanktionsfreien Mindestsicherung in H\u00f6he von 1.050 Euro netto muss die Verarmung und Entw\u00fcrdigung von allen Erwerbslosen und Menschen mit geringem Einkommen, die in der Bundesrepublik leben, beendet werden. Sofort m\u00fcssen alle Sanktionen abgeschafft und ein Regelsatz von 500 Euro eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>&#8211; Es ist eine Kindergrundsicherung f\u00fcr alle Kinder und Jugendlichen einzuf\u00fchren, die die Existenz und Teilhabe der Kinder und Jugendlichen sichert. Sie ist am tats\u00e4chlichen verfassungsrechtlichen Existenzminimum der Kinder zu orientieren. Dieses liegt derzeit bei 536 Euro. Die Kindergrundsicherung fasst als eigenst\u00e4ndige Leistung bisherige kindbezogene Transferleistungen wie Kindergeld, Regelleistungen f\u00fcr Kinder und Jugendliche und Kinderzuschlag zusammen.<\/p>\n<p>&#8211; Die mit der Einf\u00fchrung von Hartz IV betriebene Entrechtung der Grundsicherungsbeziehenden ist zu stoppen und r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Die Rechtsposition der Leistungsberechtigten ist grunds\u00e4tzlich durch verschiedene Ma\u00dfnahmen zu st\u00e4rken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Katja Kipping hat am 27.11.2014 ein zum Aktionstag gegen Rechtsvereinfachungen im SGB II und gegen die in Mainz tagende Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) passendes &#8220;Positionspapier zu den sogenannten Rechtsvereinfachungen im SGB II.\u00a0Eine Bewertung der Ergebnisse der &#8216;Bund-L\u00e4nder-AG zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB \u00a0II&#8217; aus meiner Sicht&#8221; (PDF) ver\u00f6ffentlicht. Wir geben das Positionspapier hier &hellip; <a href=\"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=126\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Katja Kippings Positionspapier zu sog. 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