{"id":113,"date":"2014-06-06T07:48:53","date_gmt":"2014-06-06T06:48:53","guid":{"rendered":"http:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=113"},"modified":"2014-06-06T07:48:53","modified_gmt":"2014-06-06T06:48:53","slug":"linksfraktion-stellt-antrag-auf-abschaffung-aller-sanktionen-bei-hartz-iv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=113","title":{"rendered":"LINKSFRAKTION stellt Antrag auf Abschaffung aller Sanktionen bei Hartz IV"},"content":{"rendered":"<p>Heute, am Freitag, den 6. Juni 2014, stellt die LINKSFRAKTION im Deutschen Bundestag den Antrag auf Abschaffung aller Sanktionen im SGB II (Hartz IV) und aller Leistungseinschr\u00e4nkungen im SGB XII!<\/p>\n<p>Wie <a href=\"http:\/\/www.katja-kipping.de\/de\/topic\/14.termine.html?id=387\">Katja Kipping vermeldete<\/a>, werden sie und Sabine Zimmermann den Antrag mit je einem Redebeitrag vertreten und auch <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/mediathek?action=tv\">live zu sehen sein in der Mediathek des Bundestages<\/a>. Die \u00dcbertragung beginne ab 10:45 Uhr und l\u00e4uft sch\u00e4tzungsweise bis 12:30 Uhr.<\/p>\n<p><strong>Viel Erfolg!!!<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/18\/011\/1801115.pdf\">Der Antrag im Wortlaut<\/a> (PDF) oder hier:<\/p>\n<p><strong>Deutscher Bundestag Drucksache 18\/1115<\/p>\n<p>18. Wahlperiode 09.04.2014<\/p>\n<p>Antrag<\/p>\n<p>der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Thomas Lutze, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit W\u00f6llert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.<\/p>\n<p>Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschr\u00e4nkungen bei der Sozialhilfe abschaffen<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundestag wolle beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:<\/p>\n<p>Das menschenw\u00fcrdige Existenzminimum ist durch das Grundgesetz verfassungsrechtlich gesch\u00fctzt. Es ergibt sich aus der Menschenw\u00fcrde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot (BVerfG 1 BvL 1\/09 vom 9.2.2010). Die Menschenw\u00fcrde nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) begr\u00fcndet den Leistungsanspruch. Das Sozialstaatgebot erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenw\u00fcrdiges Existenzminimum zu sichern. Der konkrete Leistungsumfang ist durch den Gesetzgeber auf der Grundlage einer Bedarfsberechnung festzulegen.<\/p>\n<p>Mit dieser Festlegung konkretisiert der Gesetzgeber &#8211; sofern diese Ermittlung ihrerseits verfassungskonform vollzogen wurde &#8211; das Grundrecht auf ein menschenw\u00fcrdiges Existenzminimum. Das Grundrecht auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums ist \u201edem Grunde nach unverf\u00fcgbar\u201c (Nr. 133) und der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er \u201estets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtstr\u00e4gers deckt\u201c (Nr. 137).<\/p>\n<p>In Deutschland erfolgt die Gew\u00e4hrleistung des menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums \u00fcber die Sicherungssysteme Hartz IV und Sozialhilfe (gem\u00e4\u00df dem Zweiten und Zw\u00f6lften Buch Sozialgesetzbuch \u2013 SGB II und SGB XII). Mit dem Grundrecht auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums sind gesetzliche Regelungen unvereinbar, die zu einer Unterschreitung des Existenzminimums f\u00fchren. Sanktionen in Form einer Minderung oder eines vollst\u00e4ndigen Wegfalls der Leistungen (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und Leistungseinschr\u00e4nkungen (Zw\u00f6lftes Buch Sozialgesetzbuch) f\u00fchren aber zu einer Unterschreitung des gesetzlich festgelegten menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums.<\/p>\n<p>Ebenso wie das Grundrecht auf Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums nicht \u201emigrationspolitisch\u201c zu relativieren ist &#8211; so das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz (BVerfG vom 18.7.2012 &#8211; 1 BvL 10\/10, 1 BvL 2\/11, Absatz-Nr. 121) -, darf es \u201earbeitsmarktpolitisch\u201c nicht relativiert werden, indem jenseits der Bed\u00fcrftigkeit ein bestimmtes Verhalten der Leistungsberechtigten zur Voraussetzung des Leistungsbezugs gemacht wird (vgl. Wolfgang Neskovic\/Isabel Erdem: Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV &#8211; zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht, in: SGb 2012, 134-140; Wolfgang Neskovic: Sanktionen im SGB II &#8211; nur problematisch oder verfassungswidrig? Thesen zu einem Streitgespr\u00e4ch, in: info also 2013, 205 f.).<br \/>\nSanktionen und Leistungseinschr\u00e4nkungen im Sozialrecht sind der Ausdruck eines Sozialstaats, der in dieser Hinsicht als paternalistischer Erziehungsstaat agiert. Insofern sind Sanktionen und Leistungseinschr\u00e4nkungen \u00dcberbleibsel einer armenrechtlichen Tradition des Arbeitshauses und der Disziplinierung zu Wohlverhalten, die bis heute weiterwirkt. In dieser Tradition werden leistungsberechtigte Menschen als Erziehungsbed\u00fcrftige angesehen. Mit einem demokratischen Sozialstaat, der von Rechtsanspr\u00fcchen der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ausgeht, ist dieses Denken unvereinbar.<\/p>\n<p>Sanktionen und drohende Leistungseinschr\u00e4nkungen zielen auch auf die Mitte der Gesellschaft und f\u00fchren zu \u00c4ngsten und Verunsicherung bei den Besch\u00e4ftigten. Der Druck, auch niedrig bezahlte Besch\u00e4ftigung anzunehmen, hat prek\u00e4re Besch\u00e4ftigungsformen auf dem Arbeitsmarkt verfestigt und f\u00fchrt zu niedrigen L\u00f6hnen. Die Handlungsf\u00e4higkeit der Interessenvertretungen der Besch\u00e4ftigten und der Gewerkschaften wird geschw\u00e4cht.<\/p>\n<p>Nicht nur aus den Perspektiven von Demokratie und Verfassungsrecht sind Sanktionen und Leistungseinschr\u00e4nkungen abzulehnen. Es gibt dar\u00fcber hinaus keinerlei Belege f\u00fcr eine arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Wirkung. Die SGB-IILeistungsberechtigten sind bereits jetzt vielf\u00e4ltig aktiv: sie gehen Erwerbsarbeit nach, sie pflegen und betreuen Kinder, Eltern, Kranke und\/oder sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Die Bereitschaft zur Erwerbsarbeit muss und kann nicht durch Sanktionen oder Leistungseinschr\u00e4nkungen erzwungen werden. Die Motivation zur Erwerbsarbeit ist in aller Regel vorhanden. Wo Sanktionen vorgenommen werden, f\u00fchren sie nicht zu w\u00fcnschenswerten Verhaltens\u00e4nderungen. Im Gegenteil: Vertrauen in die Jobcenter geht verloren und teilweise brechen Sanktionierte den Kontakt mit den Jobcentern ganz ab (vgl. Klaus D\u00f6rre u. a.: Bew\u00e4hrungsproben f\u00fcr die Unterschicht. Soziale Folgen aktivierender Arbeitsmarktpolitik, Frankfurt am Main 2013; Helmut Apel, Dietrich Engels: Unabh\u00e4ngige wissenschaftliche Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach \u00a7 31 SGB II und nach dem SGB III in NRW, 2013).<\/p>\n<p>Erwerbslosigkeit ist entgegen der Unterstellung des Aktivierungsansatzes nicht das Ergebnis von \u201efalschem\u201c Verhalten der Arbeitsuchenden, das durch Sanktionen ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnte, sondern hat ihre Ursache in den strukturellen Problemen des Kapitalismus. Das arbeitsmarktpolitische Paradigma der \u201eAktivierung\u201c individualisiert dagegen gesellschaftliche Probleme. Auf diese Art und Weise werden die Opfer des Arbeitsmarktes zu \u201eT\u00e4tern\u201c umgedeutet. Au\u00dferdem werden Leistungsbeziehende mit Sanktionsandrohungen in Jobs mit schlechten L\u00f6hnen und Arbeitsbedingungen gezwungen (IAB-Kurzbericht 15\/2010). Hartz-IVLeistungsberechtigte sind wehrlos gegen\u00fcber den Zumutungen ausbeuterischer Arbeitsverh\u00e4ltnisse. Dies f\u00fchrt auch zur Disziplinierung aller Besch\u00e4ftigten. Aus Angst vor Jobverlust mit anschlie\u00dfendem Bezug von Hartz-IV-Leistungen sind sie bereit, Verschlechterungen von L\u00f6hnen und Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Durch die Minderung bzw. den vollst\u00e4ndigen Wegfall von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschr\u00e4nkungen nach dem Zw\u00f6lften Buch Sozialgesetzbuch wird das menschenw\u00fcrdige Existenzminimum unterschritten oder sogar komplett vorenthalten. Selbst die Wohnkosten werden nicht verschont. Junge Erwachsene werden besonders h\u00e4ufig und drastisch sanktioniert. Das Sanktionsrecht verbreitet Angst und Existenznot unter den Betroffenen. Es untergr\u00e4bt ihre W\u00fcrde, weil sie zu Objekten der staatlichen B\u00fcrokratie degradiert werden.<\/p>\n<p>Sanktionierte haben nur selten die M\u00f6glichkeit, die finanziellen Einbu\u00dfen zu \u00fcberbr\u00fccken. Soziale Isolierung und Verelendung sind daher die Folge: Diese zeigt sich in einer massiven Verschlechterung des Gesundheitszustandes, einer zunehmenden Verschuldung und einem sp\u00fcrbaren Anstieg der Wohnungslosigkeit der betroffenen Personen. Insbesondere bei den unter 25-J\u00e4hrigen wird die Zunahme der Wohnungslosigkeit in einen urs\u00e4chlichen Zusammenhang mit den Hartz-IV-Regelungen gebracht (BAG Wohnungslosenhilfe, Pressemitteilung vom 28.1.2008). Sanktionen \u201eaktivieren\u201c die Betroffenen in einer \u00e4u\u00dferst unproduktiven Art und Weise: Die Sanktion zieht einen \u201e\u00dcberlebenskampf\u201c nach sich, der Zeit und Energie vollst\u00e4ndig bindet. Viele, insbesondere junge Erwerbslose, brechen ihren Kontakt zu den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ab. Damit verschwinden diese Personen sowohl aus der Statistik als auch aus den \u00f6ffentlichen Unterst\u00fctzungssystemen (Anne Ames: Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach \u00a7 31 SGB II, NDV 3\/2100, S. 11 ff.; Berliner Kampagne gegen Hartz IV: Wer nicht spurt, kriegt kein Geld, Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende. Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen. Berlin 2008).<\/p>\n<p>Eine sanktionsfreie Mindestsicherung beseitigt die grundrechtswidrige M\u00f6glichkeit der Unterschreitung des Existenzminimums, beugt sozialen Verwerfungen vor und st\u00e4rkt die W\u00fcrde der Leistungsberechtigten. Eine sanktionsfreie Mindestsicherung macht die Leistungsberechtigten zu handlungsf\u00e4higen Subjekten gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden und auf dem Arbeitsmarkt. Die Tr\u00e4ger der Sozialleistungen m\u00fcssen den Leistungsberechtigten attraktive und individuell angemessene Angebote machen, um von den Leistungsberechtigten als konkrete Hilfe angesehen zu werden. Die Organisation und die Instrumente der Sozialleistungssysteme sind st\u00e4rker an den Bed\u00fcrfnissen der Leistungsberechtigten auszurichten.<\/p>\n<p>Der Bundestag begr\u00fc\u00dft aus den genannten Gr\u00fcnden gesellschaftliche Aktivit\u00e4ten und Initiativen, die die Abschaffung aller Sanktionsm\u00f6glichkeiten im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und aller M\u00f6glichkeiten von Leistungseinschr\u00e4nkungen im Zw\u00f6lften Buch Sozialgesetzbuch bef\u00f6rdern. Der Bundestag begr\u00fc\u00dft ausdr\u00fccklich die Petition von Inge Hannemann zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschr\u00e4nkungen, die von rund 90 000 Menschen unterst\u00fctzt wurde.<\/p>\n<p>II. <strong>Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,<br \/>\neinen Gesetzentwurf mit folgenden Kernpunkten vorzulegen:<\/p>\n<p>1. Im Zweiten und Zw\u00f6lften Buch Sozialgesetzbuch werden s\u00e4mtliche Sanktionen und Leistungseinschr\u00e4nkungen abgeschafft. Eine Unterschreitung der Leistungen unter das Niveau der gesetzlich festgelegten Regelbedarfe wird dadurch ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2. Widerspr\u00fcche und Anfechtungsklagen gegen einen Verwaltungsakt, der Sanktionen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch feststellt, haben eine aufschiebende Wirkung.<\/strong><\/p>\n<p>Berlin, den 9. April 2014<\/p>\n<p>Dr. Gregor Gysi und Fraktion<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute, am Freitag, den 6. Juni 2014, stellt die LINKSFRAKTION im Deutschen Bundestag den Antrag auf Abschaffung aller Sanktionen im SGB II (Hartz IV) und aller Leistungseinschr\u00e4nkungen im SGB XII! Wie Katja Kipping vermeldete, werden sie und Sabine Zimmermann den Antrag mit je einem Redebeitrag vertreten und auch live zu sehen sein in der Mediathek &hellip; <a href=\"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=113\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">LINKSFRAKTION stellt Antrag auf Abschaffung aller Sanktionen bei Hartz IV<\/span> <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6,19],"tags":[],"class_list":["post-113","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-hartz4","category-linke"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/113","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=113"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/113\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=113"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=113"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=113"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}