{"id":112,"date":"2014-06-05T08:01:34","date_gmt":"2014-06-05T07:01:34","guid":{"rendered":"http:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=112"},"modified":"2014-06-05T08:01:34","modified_gmt":"2014-06-05T07:01:34","slug":"bohrende-fragen-der-linksfraktion-im-deutschen-bundestag-zur-giftliste","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hartz4-muss-weg.de\/?p=112","title":{"rendered":"Bohrende Fragen der LINKSFRAKTION im Deutschen Bundestag zur Giftliste"},"content":{"rendered":"<p>Deutscher Bundestag Drucksache 18\/1444<\/p>\n<p>18. Wahlperiode 15.05.2014<\/p>\n<p><strong>Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hartz-IV-Verwaltungspraxis \u2013 Vorschl\u00e4ge zur sogenannten Rechtsvereinfachung<\/strong><\/p>\n<p>Seit Juni 2013 arbeitet eine Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe an Vorschl\u00e4gen zu einer Rechtsvereinfachung bei Hartz IV. Der Begriff der Rechtsvereinfachung suggeriert, dass die Anwendung und Lesbarkeit der Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB\u00a0II) einfacher, \u00fcbersichtlicher und verst\u00e4ndlicher werden. Inwieweit die zwischenzeitlich in einigen Zeitungen publik gewordenen Vorschl\u00e4ge von der Bundesregierung aufgegriffen werden, ist noch nicht entschieden. Bislang weigert sich die Bundesregierung, zu einzelnen Vorschl\u00e4gen inhaltlich Stellung zu beziehen. Die Bundesregierung gibt auch keine Ausk\u00fcnfte \u00fcber den aktuellen Stand der Beratungen und evtl. vorgelegte eigene Vorschl\u00e4ge.<\/p>\n<p>Gleichwohl wird die Bundesregierung keine Auskunft zu einigen ausgew\u00e4hlten Bereichen der bisherigen SGB-II-Verwaltungspraxis verweigern k\u00f6nnen. Von exemplarischem Interesse sind hier zun\u00e4chst Fragen zum Mehrbedarfszuschlag f\u00fcr alleinerziehende M\u00fctter, zu automatisierten Datenabgleichen, zu Selbstst\u00e4ndigen im Hartz-IV-Leistungsbezug sowie zu tempor\u00e4ren Bedarfsgemeinschaften.<\/p>\n<p>Wir fragen die Bundesregierung:<\/p>\n<p>1. Wie ist der Verfahrensstand bei der Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB\u00a0II?<\/p>\n<p>2. Wie viele Treffen haben zu welchen Themenfeldern bislang stattgefunden?<\/p>\n<p>3. Aus welchen Gr\u00fcnden ist die Expertise von Erwerbslosen und Gewerkschaften nicht in die Beratungen einbezogen worden?<\/p>\n<p>4. Wie viele Treffen sind derzeit noch zu welchen Themenfeldern geplant?<\/p>\n<p>5. F\u00fcr welchen Termin ist die Vorlage eines Abschlussberichts vorgesehen?<\/p>\n<p>6. Wann wird die Bundesregierung das Parlament \u00fcber die Beratungen und das Ergebnis der Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe \u201eRechtsvereinfachung\u201c informieren?<\/p>\n<p>7. Wann wird die Bundesregierung inhaltlich Stellung beziehen zu den Vorschl\u00e4gen der Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe?<\/p>\n<p>8. Wann sollen m\u00f6gliche Gesetzes\u00e4nderungen bei Hartz IV in Kraft treten?<\/p>\n<p>9. Mit welcher Begr\u00fcndung verweigert die Bundesregierung bislang Informationen zu konkret vorgelegten Vorschl\u00e4gen und deren Bewertung im Rahmen der Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe \u2013 insbesondere nach Vorlage des Zwischenberichts vom 4. September 2013 f\u00fcr die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK)?<\/p>\n<p>10. Wie viele Alleinerziehende beziehen Leistungen nach dem SGB\u00a0II (bitte j\u00e4hrliche Durchschnittsdaten seit dem Jahr 2005 und differenziert nach Frauen und M\u00e4nnern)?<\/p>\n<p>11. Wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden, die SGB-II-Leistungen beziehen, an allen Alleinerziehenden (SGB-II-Quote, j\u00e4hrlicher Durchschnitt seit dem Jahr 2005)?<\/p>\n<p>12. Wie viele Alleinerziehende im SGB-II-Leistungsbezug sind statistisch jeweils arbeitslos, erwerbst\u00e4tig, in einer arbeitsmarktpolitischen Ma\u00dfnahme oder stehen wegen der Erziehung eines Kindes bis drei Jahre oder der Pflege einer bzw. eines Angeh\u00f6rigen (nach \u00a7\u00a010 Absatz\u00a01 Nummer\u00a03 und 4 SGB\u00a0II) dem Arbeitsmarkt nicht zur Verf\u00fcgung (soweit verf\u00fcgbar bitte jeweilige Daten seit dem Jahr 2005)?<\/p>\n<p>13. Welche Gr\u00fcnde sind nach Auffassung der Bundesregierung f\u00fcr die vergleichsweise hohe Hartz-IV-Bed\u00fcrftigkeit von Alleinerziehenden verantwortlich?<\/p>\n<p>14. H\u00e4lt die Bundesregierung die vom Gesetzgeber f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines Mehrbedarfszuschlags f\u00fcr Alleinerziehende gegebene Begr\u00fcndung f\u00fcr weiterhin g\u00fcltig, und wie bewertet die Bundesregierung heute die Mehrbedarfszuschl\u00e4ge f\u00fcr Alleinerziehende?<\/p>\n<p>15. Welche Regeln gelten derzeit f\u00fcr die Berechnung des Mehrbedarfszuschlags f\u00fcr Alleinerziehende?<br \/>\nBetrachtet die Bundesregierung die verwaltungstechnische Ermittlung und Abwicklung des Mehrbedarfszuschlags f\u00fcr eine Bedarfsgemeinschaft als einen administrativ aufw\u00e4ndigen Vorgang?<\/p>\n<p>16. Wie hoch ist der Mehrbedarfszuschlag in Euro pro Monat f\u00fcr eine alleinerziehende Person mit ein, zwei oder drei Kindern in der Bedarfsgemeinschaft?<\/p>\n<p>17. Wie viele Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften haben ein, zwei oder drei Kinder (j\u00e4hrliche Daten, wenn m\u00f6glich mit Altersangaben)?<\/p>\n<p>18. Welche Rechtsgrundlagen regeln den automatischen Datenabgleich von Jobcentern mit welchen anderen Institutionen?<\/p>\n<p>19. Welches sind die Ziele des automatischen Datenabgleichs, und in welchem Umfang wurden diese Ziele bislang durch den automatischen Datenabgleich erreicht?<\/p>\n<p>20. In welchem Umfang werden automatische Datenabgleiche pro Jahr durchgef\u00fchrt und ausgewertet?<br \/>\nIn welchem Umfang werden f\u00fcr die Durchf\u00fchrung und Auswertung der Datenabgleiche Verwaltungskapazit\u00e4ten in Anspruch genommen?<br \/>\nWelcher Finanzaufwand entsteht durch die Durchf\u00fchrung und Auswertung der automatischen Datenabgleiche?<\/p>\n<p>21. Inwieweit ist es zutreffend, dass nach g\u00e4ngiger Verwaltungspraxis im SGB\u00a0II auch Personen regelm\u00e4\u00dfig im Wege des automatischen Datenabgleichs \u00fcberpr\u00fcft werden, die mit Leistungsbeziehenden in einer Bedarfsgemeinschaft leben, und auf welche Rechtsgrundlagen st\u00fctzt sich ggf. diese Praxis?<\/p>\n<p>22. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Bedarf, automatische Datenabgleiche zu erweitern, und welcher zus\u00e4tzliche Verwaltungsaufwand geht mit m\u00f6glichen Erweiterungen \u2013 etwa Erweiterung auf Erfassung und Auswertung des Internethandels von SGB-II-Leistungsberechtigten, monatliche statt viertelj\u00e4hrliche Datenabgleiche, Erweiterung auf Antragstellerinnen und Antragsteller statt ausschlie\u00dflich Leistungsberechtigte, Erweiterungen auf Verm\u00f6gensanlagen bei Versicherungsunternehmen \u2013 jeweils einher?<\/p>\n<p>23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach zur Kontenabfrage durch Sozialbeh\u00f6rden nach \u00a7\u00a093 Absatz\u00a08 der Abgabenordnung (AO) \u201eroutinem\u00e4\u00dfige oder anlasslose Ermittlungen [\u2026] im Sozialrecht verfassungsrechtlich ebenso wenig zu rechtfertigen [sind] wie im Bereich des Sozialrechts\u201c (BVerfG vom 13. Juni 2007 \u2013 1 BvR 1550\/03 u.\u00a0a. Rn. 144) in Bezug auf die verfassungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit von automatischen Datenabgleichen, wie sie in \u00a7\u00a052 SGB\u00a0II normiert sind?<\/p>\n<p>24. Welche Konstellationen einer \u201etempor\u00e4ren\u201c Bedarfsgemeinschaft gibt es, und welche Regelungen bestehen, um in diesen F\u00e4llen die Bedarfsdeckung aller involvierten betroffenen Personen zu gew\u00e4hrleisten?<\/p>\n<p>25. Wie viele F\u00e4lle \u201etempor\u00e4rer\u201c Bedarfsgemeinschaft sind seit Inkrafttreten des SGB\u00a0II dokumentiert (j\u00e4hrliche Zahlen seit dem Jahr 2005)?<\/p>\n<p>26. Wie h\u00e4ufig waren in den einzelnen Jahren Kinder auf Kosten der Jugendhilfe im Heim untergebracht und haben f\u00fcr die Tage, in denen sie zu Besuch bei den Eltern waren, Leistungen nach dem SGB\u00a0II erhalten?<\/p>\n<p>27. Wie hoch waren in den einzelnen Jahren die in diesem  Zusammenhang erbrachten j\u00e4hrlichen Leistungen?<\/p>\n<p>28. Wie hat sich der Anteil der tempor\u00e4ren Bedarfsgemeinschaften entwickelt, die aufgrund von Trennungen und\/oder Scheidungen entstanden sind?<br \/>\nWie viele Personen waren davon in den einzelnen Jahren betroffen?<\/p>\n<p>29. Wie viele selbstst\u00e4ndig Erwerbst\u00e4tige beziehen Leistungen nach dem SGB\u00a0II (bitte j\u00e4hrliche Angaben seit dem Jahr 2005)?<\/p>\n<p>30. Wie hoch ist die durchschnittliche SGB-II-Leistung pro selbstst\u00e4ndig erwerbst\u00e4tiger Person (bitte j\u00e4hrliche Angaben seit dem Jahr 2005, wenn m\u00f6glich differenziert nach Bedarfsgemeinschaftstyp)?<\/p>\n<p>31. Wie hoch ist die durchschnittliche SGB-II-Leistung pro selbstst\u00e4ndig erwerbst\u00e4tiger Person (bitte j\u00e4hrliche Angaben seit 2005, wenn m\u00f6glich differenziert nach Bedarfsgemeinschaftstyp)?<\/p>\n<p>32. Wie viele dieser selbstst\u00e4ndig erwerbst\u00e4tigen SGB-II-Leistungsberechtigten wurden durch Ma\u00dfnahmen der aktiven Arbeitsf\u00f6rderung (insbesondere Ich-AG und Existenzgr\u00fcnderzuschuss) gef\u00f6rdert?<\/p>\n<p>33. Wie viele selbstst\u00e4ndig erwerbst\u00e4tige SGB-II-Leistungsberechtigte sind im Jahr vor der Leistungsbeantragung nach Deutschland zugezogen?<\/p>\n<p>34. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer von selbstst\u00e4ndig Erwerbst\u00e4tigen im SGB-II-Bezug (Bestand und Abgang \u2013 wenn m\u00f6glich, j\u00e4hrliche Angaben seit dem Jahr 2005)?<\/p>\n<p>35. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass selbstst\u00e4ndig Erwerbst\u00e4tige ihren SGB-II-Leistungsanspruch durch ihre Erwerbst\u00e4tigkeit verringern und damit der Aufforderung des \u00a7\u00a01 SGB\u00a0II (\u201ealle M\u00f6glichkeiten zur [\u2026] Verringerung ihrer Hilfebed\u00fcrftigkeit aussch\u00f6pfen\u201c) nachkommen?<\/p>\n<p>36. H\u00e4lt die Bundesregierung eine Begrenzung der Dauer des SGB-II-Leistungsbezugs f\u00fcr selbstst\u00e4ndig erwerbst\u00e4tige Hartz-IV-Beziehende \u2013 etwa zwei Jahre \u2013 f\u00fcr verfassungsrechtlich zul\u00e4ssig?<\/p>\n<p>37. Welche Vor- und Nachteile erkennt die Bundesregierung in einer m\u00f6glichen Begrenzung der SGB-II-Anspruchsberechtigung f\u00fcr selbstst\u00e4ndige SGB-II-Leistungsberechtigte?<\/p>\n<p>38. Gibt es bei der Bundesregierung \u00dcberlegungen, eine eigenst\u00e4ndige Definition des Arbeitnehmer- bzw. Selbstst\u00e4ndigenstatus im SGB\u00a0II einzuf\u00fchren?<\/p>\n<p>39. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag, dass eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller zur Erreichung des Arbeitnehmer- bzw. Selbstst\u00e4ndigenstatus nachweisen muss, dass er oder sie in den drei Monaten vor der Antragstellung ein existenzsicherndes<br \/>\nErwerbseinkommen erzielt hat?<\/p>\n<p>40. Wie hoch waren die eingesetzten Mittel der Arbeitsf\u00f6rderung, um selbstst\u00e4ndige Leistungsberechtigte bei der Existenzgr\u00fcndung und der Erreichung bedarfsdeckender Einkommen in der Selbstst\u00e4ndigkeit zu unterst\u00fctzen (bitte j\u00e4hrliche Zahlen seit dem Jahr 2005)?<\/p>\n<p>Berlin, den 15. Mai 2014<\/p>\n<p>Dr. Gregor Gysi und Fraktion<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutscher Bundestag Drucksache 18\/1444 18. Wahlperiode 15.05.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE. Hartz-IV-Verwaltungspraxis \u2013 Vorschl\u00e4ge zur sogenannten Rechtsvereinfachung Seit Juni 2013 arbeitet eine Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe an Vorschl\u00e4gen zu einer Rechtsvereinfachung bei Hartz IV. 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