Jeden-Monat-Demo zum verschwundenen Regelsatz und zum Sozialticket

Treffpunkt zur Jeden-Monat-Demo ist am Mittwoch, den 19. Januar 2011 um 12 Uhr am Münsterplatz beim ver.di-Haus! Abschlusskundgebung gegen 12:25 Uhr vor dem Staatstheater Mainz.

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 wurde auch das Mainzer “Sozialticket” wieder teurer und kostet nun 51,40 Euro. Man erkennt daran, dass es sich i.e.S. gar nicht um ein Sozialticket handelt, das zu sozialen Zwecken mit einem diesem Zweck angemessenen Preis ausgestattet ist, sondern einfach einen willkürlich gesetzten Rabatt von 25 Prozent auf die normale Monatskarte. Wir fordern den Mainzer Stadtrat auf, endlich ein echtes Sozialticket zum Preis von 15 Euro zur Verfügung zu stellen, alternativ einen umfassenden SozialPass mit einem Mobilitätsanteil (für ÖPNV-Dienstleistungen) von maximal 15 Euro! Gesellschaftlich noch günstiger würde sich dann nur noch der voll steuerfinanzierte gratis nutzbare ÖPNV darstellen, mit dem umfassend Gerechtigkeit hergestellt werden könnte und viele volkwirtschaftliche Kostenfaktoren wie Fahrkartenausgabestellen und -automaten, Kontrolleure etc. überflüssig werden würden.

Am 25. Januar 2011 fahre ich, Manfred Bartl, seit zwei Jahren ohne Sozialticket und andere Fahrkarten (Ausnahmen bestätigen die Regel) für die Aktion “Schwarzfahren für Gerechtigkeit” Busse und Bahnen in Mainz und verleihe dieser Forderung auf verfassungsgemäße Umsetzung von Grundrechten, hier dem Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe, auf diese Weise entsprechenden Nachdruck!

Mit dem Januar 2011 ist erstmals in den knapp über sechs Jahren, die wir schon unter Hartz IV leiden müssen, derzeit kein gültiger Regelsatz definiert! Der zuvor geltende Regelsatz von 359 Euro ist einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zufolge verfassungswidrig zustandegekommen, und der neue Regelsatz, der als Folge verfassungsgemäßer “Berechnungen” zustandekommen sollte, ist noch nicht ausgehandelt und ist, soweit man die “Berechnungen” transparent nennen möchte, nur insofern durchscheinend, als die Verfassungswidrigkeit auch dieser neuen “Berechnungen” klar erkennbar ist; so wurde etwa der Anteil für Alkohol und Tabak herausgerechnet –  ein gerade in der Weinanbauregion Rheinhessen leicht nachvollziehbar unerhörter Eingriff ins Recht auf Lebensgestaltung erwachsener Menschen! Wir forderen den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales klare Anweisungen zur transparenten und verfassungsgemäßen “Berechnung” des Grundsicherungsregelsatzes mit auf den Weg zu geben: nicht weniger als das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe muss uns garantiert werden, und dies darf nicht von einem anti-marktwirtschaftlich erfundenen “Lohnabstandsgebot” eingeschränkt werden, wie es der Bundesregierung schon vom Bundesverfassunsgericht aufgegeben wurde!

Wir haben mindestens ein Anrecht auf ein normales Leben, und diese Gesellschaft wird uns entweder einen Arbeitsplatz mit angemessenem Einkommen zum Auskommen zur Verfügung stellen, oder – falls die Bevölkerungsmehrheit wirklich unbedingt viel mehr arbeiten möchte als wir – das entsprechende Einkommen zum Auskommen ohne marktwirtschaftlich abgestimmte Gegenleistung in Höhe von 500 Euro plus die Kosten der Unterkunft! Vom Tätigwerden für die Gesellschaft könnt Ihr uns sowieso nicht abhalten, wie Euch unser vielfältiges ehrenamtliches Engagement demonstriert!

Treffpunkt zur Jeden-Monat-Demo ist am Mittwoch, den 19. Januar 2011 um 12 Uhr am Münsterplatz beim ver.di-Haus! Abschlusskundgebung gegen 12:25 Uhr  vor dem Staatstheater Mainz.

Vorbereitung ab 10 Uhr im 5. Stock im ver.di-Haus beim Erwerbslosenausschuss des ver.di-Bezirks Rhein – Nahe – Hunsrück.

Leave a Reply