Fehlurteil beim Bundesverfassungsgericht!

Schon am 28.09.2010 ging über den Newsticker der Sueddeutschen Zeitung Online eine Nachricht, die gleich zwei handfeste Skandale birgt!

Der erste Skandal ergibt sich aus dem Titel des dpa-Stücks: “Rechtsbeihilfe bei Hartz IV: Kostenloser Anwalt nur in Not” – Wieso “nur“? Hartz IV steht für die Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitssuchende und wird ausbezahlt an Hilfebedürftige (sic!). Hartz IV ist also eine permanente Notlage! Selbst wenn “jemand, der den Anwalt bezahlen muss und sich deshalb überlegt, ob er seine Rechte nicht auch selbst wahrnehmen kann” (gegen den das Bundesverfassungsgericht die Hilfebedürftigen nämlich ausspielen will), sich nach reiflicher Entscheidung keinen Anwalt nimmt, weil er aus eigener Kraft damit fertigwerden könnte, heißt das noch lange nicht, dass Hilfebedürftige in einer durchaus vergleichbaren Situation nicht doch einen Anwalt nehmen müssten, weil im Falle einer möglichen Niederlage gleich ihre Existenzgrundlage auf dem Spiel stehen könnte!

Der zweite Skandal ergibt sich aus der konkreten Situation der Betroffenen: “Nachdem sie bereits in zwei Fällen selbst Widerspruch gegen Kürzungen eingelegt hatte – und damit zum Teil auch Erfolg hatte -, beauftragte sie in einem dritten Fall einen Anwalt, obwohl es sich um dieselbe Problematik handelte. Der Frau (…) war das Geld gekürzt worden, weil sie mehrmals über Wochen im Krankenhaus war und dort kostenlose Verpflegung bekam. Ihr Antrag auf Übernahme der Anwaltskosten im Wege der sogenannten Beratungshilfe wurde abgelehnt.” – Der Vorgang ist unerhört, denn selbst juristischen Laien wird deutlich, dass die Frau sich mit Hilfe des Anwalts nicht gegen eine eventuell diskussionswürdige Kürzung ihrer Regelleistung an sich wehren wollte, sondern global gegen die fortgesetzte illegale Praxis, ihr das Geld aus immer dem gleichen Anlass zu kürzen, obwohl ihr die ARGE oder die Optionskommune – oder gar das Sozialgericht – die Rechtswidrigkeit der Kürzung zuvor schon mehrfach bestätigt hatte. Der Frau wird dabei stets Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts – das nicht umsonst ex ante ausbezahlt wird – über wer weiß wie lange Zeit vorenthalten. Der ARGE oder Optionskommune dieses rechtswidrige und menschenverachtende Verhalten abzugewöhnen, würde auch mir nur schwerlich ohne einen Anwalt und seinen fachlichen Einblick ins SGG, ins SGB I und X sowie weitere Spezialgesetze gelingen!

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