Unser Flugblatt zur BGE-Woche

Hartz IV für Leistungsberechtigte
Grundeinkommen für alle!
Wir fordern: Erspart uns die Erhöhung des Hartz-IV-Leistungssatzes von 382 auf 391 Euro zum 1.1.2014, sondern führt gleich das bedingungslose Grundeinkommen für alle ein!

Das vom Bundesverfassungsgericht am 9.2.2010 festgestellte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums braucht Wirtschaftssubjekte mit echten wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um die allen grundrechtlich garantierten sozialen, kulturellen und politischen Teilhaberechte in Anspruch nehmen zu können!

Grundeinkommen ist finanzierbar!

Gerade mal die Hälfte des Bruttonationaleinkommens in Höhe von 2 Billionen Euro wird zur Finanzierung des Grundeinkommens in Anspruch genommen!

Das bedingungslose Grundeinkommen

  1. ist ein individueller Grundrechtsanspruch (keine Bedarfsgemeinschaften!),
  2. der in existenzsichernder Höhe ausgezahlt wird und dabei
  3. weder an eine Bedürftigkeitsprüfung (Bürokratieeinsparung)
  4. noch an eine Gegenleistung oder gar an einen Arbeitszwang geknüpft ist.

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