Monthly Archives: April 2011

Heraus nicht nur zum 1. Mai!

Wie Hartz IV noch schlimmer werden konnte

Ausgerechnet in der ohnehin unter massivem juristischen Druck stehenden Problematik der Lang­zeitarbeitslosen beweist die schwarz-gelbe Koalition eine unverfrorene Dreistigkeit, die den Standpunkt des Politischen verlässt – oder sogar verrät. Das Urteil des Bundesverfas­sungsgerichts vom Februar 2010 wird vollständig ignoriert. Die geforderte Transparenz wird allenfalls insofern erreicht, als das einzige, was durch das neue Gesetz durchscheint, die nackte Verfassungswidrig­keit ist.

Armut als Maßstab

So wurde die Bemessungsgrundlage bei der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe von den unteren 20 Prozent auf die ärmsten 15 Prozent reduziert – und das ohne die Heraus­rechnung ausnahmslos aller Transferempfänger. Dieser Schritt reduziert den Hartz-IV-Regelsatz, noch bevor man auch nur über Notwendiges nach Maßgabe des Grundrechts auf soziokulturelle Teil­habe auch nur nachzudenken beginnt!
Nach dem Kindergeld wird nun auch noch das – gegenüber dem Erziehungs­geld ohnehin schon um die Hälfte gekürzte – Elterngeld als Einkommen auf den Regelsatz angerechnet und damit gestrichen!

Kein Alkohol, kein Tabak für die!

Die Streichung des Anteils für den Bedarf an Alkohol und Tabak aus dem Hartz-IV-Regelsatz ist besonders verletzend. Als „Genussgift“ diffamiert, wird Alkohol nicht etwa ersatzlos gestrichen, sondern durch ein perfide exakt ausgerechnetes Flüssigkeits­äquivalent in Form von Sprudelwasser aus­getauscht. Dadurch werden Leistungs­berechtigte in – in der Bundesrepublik – nie gekannter Offenheit zu Menschen zweiter Klasse abgewertet!

Rente brauchen die doch nicht

Aus den vielen anderen Details der massiven Verschlechterungen ragt eins hervor, weil seine Einführung bei Inkrafttreten von Hartz IV als Fortschritt gegenüber dem Bundes­sozialhilfegesetz gefeiert worden war: Die komplette Streichung des – ohnehin mickrigen und auf halber Strecke auch schon halbierten – Beitrags zur Rentenversicherung zum Aufbau von Eigentums­ansprüchen für die Altersvorsorge. Hier bleiben nur noch bloße Anwart­schaftszeiten übrig.

Immerhin: Wir sind wieder wer…

Eine einzige Verbesserung ist zu vermelden: Langzeitarbeitslose werden nicht mehr als Hilfebedürftige bezeichnet, sondern als das, was sie nach der mit Gesetzeskraft im Verfassungsrang verkündeten Definition des Grund­rechts auf soziokulturelle Teilhabe sind: Leistungsberechtigte. Leider können sich die Betroffenen davon nichts kaufen…

Menschenverachtende Sanktionen

Nicht unerwähnt bleiben darf die Unterlassung dieses Gesetzgebers, Sanktionen aus dem Sozialgesetzbuch 2 zu entfernen, wie es vom Bundes­verfassungs­gericht implizit gefordert worden war, weil das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe stets zu gelten habe. Wo manche noch ein „Sanktionsmoratorium“ erbitten, ist eine Normenkontrollklage angesagt!

Hartz IV ist ein Druckmittel!

Hartz IV bleibt damit unverändert das, als was es 2005 in Kraft getreten war: ein Mittel, um langzeitarbeitslose Arbeitnehmer in Niedriglohnjobs zu pressen, Arbeitnehmer mit der Angst um ihren Job einzuschüchtern und die soziale Hänge­matte verschärft dem Mottenfraß preiszugeben! Wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, ist Hartz IV nichts anderes als ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des demokratischen und sozialen Bundesstaats!

Dagegen müsst Ihr Euch mit aller Kraft wehren!

Hartz IV muss sofort abgeschafft werden!

Bedingungsloses Grundeinkommen für alle!

Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

Unsere Gruppentreffen sind:
jeden 1. Dienstag des Monats im DGB-Haus, Kl. Saal 1. OG

Eingang über den Hof

Zur Jeden-Monat-Demo rufen wir auf:
jeden 3. Mittwoch des Monats um 12 Uhr ab Münsterplatz beim ver.di-Haus

Redebeitrag zur 22. Jeden-Monat-Demo

Manfred Bartl fordert der gesetzlichen Mindestlohn und erläutert das Wesen eines möglichst hohen Regelsatzes der Grundsicherung für Arbeitsuchende als de facto-Mindestlohn, solange in Deutschland kein gesetzlicher Mindestlohn existiert. Ein Appell an die Solidarität unserer arbeitenden Kolleginnen und Kollegen in ihrem ureigensten Interesse.

Liebe Mainzerinnen und Mainzer!

Der gesetzliche Mindestlohn ist in Europa schon weit verbreitet, ja, beinahe schon selbstverständlich geworden. Gesetzliche Mindest­löhne gibt es in 20 von 27 Ländern der Europäischen Union. Die Werte, zumindest in Westeuropa, sind einigermaßen realistisch, sie werden an der Teuerungsrate orientiert dynamisch angehoben – sogar inmitten in der Krise! Sie verhindern „arbeitende Arme“ (auf Englisch „working poor“) und stabilisieren die Binnennachfrage.

Nur wir in Deutschland müssen wir noch immer auf einen gesetzlichen Mindestlohn verzichten!

Der gesetzliche Mindestlohn würde über die oben geschilderten Vorzüge hinaus das Aufstocker-Syndrom verhindern, bei dem unsere Steuergelder als Kombilöhne in die Bezahlung privat­wirtschaftlicher Arbeit gesteckt werden, und leiten womöglich ein Ende des Niedriglohnsektors als Ganzes ein, was wiederum neue Chancen für Geringqualifizierte darstellen würde. Der gesetzliche Mindestlohn verbessert ganz nebenbei die Geschlechtergerechtig­keit, weil überdurchschnittlich viele Frauen zur Zeit im Niedriglohn­sektor arbeiten, was – wie überhaupt die ganze Schlechterstellung der Frauen – nicht hinzunehmen ist!

Dabei existiert in Deutschland mit Hartz IV ein Gesetz, das den gesetzlichen Mindestlohn zur Verhinderung der unaufhaltsamen Abwärtsspirale notwendig macht! Rationale Menschen können Hartz IV ohne den Einzug einer Untergrenze gar nicht denken – jetzt mal ganz abgesehen davon, dass vernünftige Menschen sich ein so menschenverachtendes System wie Hartz IV niemals ausdenken würden.

Hartz IV macht wirklich deutlich, wie notwendig der gesetzliche Mindestlohn ist: Langzeitarbeitslose sind durch Hartz IV gezwungen, jeden „zumutbaren“ Job anzunehmen, und darunter fallen auch Jobs, die bis zu 30 Prozent unter ortsüblichem Tarifgefüge bezahlt werden. Dem kann nur eine gesetzlicher Mindestlohn einen Riegel vorschieben, der verhindert, dass Jobs entsprechend dieser Formulierung überhaupt angeboten werden dürften.

Mich wundert ohnehin, warum die Gewerkschaften diesen unzulässigen und darüber hinaus systemwidrigen Eingriff in die Tarifautonomie durch Hartz IV so widerstandslos hinnehmen.

Solange kein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wurde, gibt es nur eine wirksame Methode, das Lohngefüge nach oben zu drücken, indem man den Gegner mit seinen eigenen Waffen schlägt, nämlich gemäß dem halluzinierten „Lohnabstandsgebot“ der Arbeitgeber­verbände als de facto-Mindestlohn einen möglichst hohen Regelsatz bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch­zusetzen!

Wir brauchen einen Regelsatz in einer Höhe, der dieses Lohnabstandsgebot eindeutig als Gebot an die Adresse der Arbeitgeber richtet, das Lohngefüge anzuheben – und nicht wie bisher als Gebot an den Bund, die sozialen Errungenschaften ohne jede Not zu vernichten wie etwa die Arbeitslosenhilfe oder das Elterngeld, das Leistungsberechtigten jetzt wie zuvor schon das Kindergeld als Einkommen angerechnet, im Klartext: gestrichen wird!

Wenn die Arbeitgeberverbände den gesetzlichen Mindestlohn nicht gerade als „Jobkiller“ diffamieren oder in konkreten Arbeitskämpfen ganz ungeniert mit der Abwanderung ihrer Unternehmungen drohen, um bloß keine höheren Löhne zahlen zu müssen, stimmen sie nämlich komischerweise immer in den Chor derer ein, die meinen, dass es sinnvoller ist Arbeit zu bezahlen statt Arbeitslosig­keit. Dieser Gemeinplatz ist freilich nicht von der Hand zu weisen – wobei wir das Pferd nicht gerne von hinten aufgezäumt sehen wollen und darauf verweisen, dass die Massenarbeitslosig­keit sich gar nicht erst aufgeschaukelt hätte, wenn man die Produktivitäts­fortschritte zeitnahe in mehr Freizeit – also in Arbeitszeit­verkürzung – umgemünzt hätte und dass eine heutige Maßnahme nur daraus bestehen kann, entsprechend eine radikale Arbeitszeit­verkürzung durchzusetzen und erst anschließend nach dem Lohnniveau zu schauen bzw. dann auch nachzubessern.

Liebe Mainzerinnen und Mainzer,

lasst mich noch einmal zusammenfassen:

Wir brauchen den gesetzlichen Mindestlohn!

Und solange wir keinen gesetzlichen Mindestlohn haben, brauchen wir für die Grundsicherung einen Regelsatz, der das Lohnabstands­gebot als Gebot an die Arbeitgeber adressiert, das Lohngefüge auf Basis der unverrückbar menschenwürdig auszugestaltenden Grundsicherung anzuheben!

Aufruf zu 22. Jeden-Monat-Demo

Noch immer hat Deutschland nicht den gesetzlichen Mindestlohn, während er in Europa fast selbstverständlich, auf jeden Fall weit verbreitet ist und mit Hartz IV ein Gesetz existiert, das ihn zur Verhinderung der unaufhaltsamen Abwärtsspirale notwendig macht. Solange kein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wurde, gibt es nur eine wirksame Methode, gemäß Lohnabstandsgebot das Lohngefüge nach oben zu drücken: ein möglichst hoher Regelsatz bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende als de facto-Mindestlohn!

Am Mittwoch, den 20. April 2011 fordern wir ihn ein!

Sammelpunkt ist der Münsterplatz vor dem ver.di-Haus.

Die Jeden-Monat-Demo startet um 12 Uhr.

Schlusskundgebung gegen 12:30 Uhr vor dem Theater auf dem Gutenbergplatz

Sanktionen sind verfassungswidrig! (Ergänzung)

Sanktionen nach SGB II sind nicht nur intrinsisch verfassungswidrig. Die Verfassungswidrigkeit erhärtet sich auch unter folgendem Blickwinkel: Wenn das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe im Wesentlichen ernst genommen werden wird, dann kam man es staatlicherseits deswegen nicht einschränken, weil das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass Hilfebedürftige (heute eher Leistungsbrechtigte) nicht an Dritte verweisen dürfen. Spätestens also, wenn der Leistungsberechtigte beim Jobcenter mit der Erklärung vorspricht, kein Essen mehr kaufen zu können, muss das Jobcenter die Regelsatzabsenkung zurückzunehmen und den vollen Betrag auszahlen, weil der Leistungsberechtigte nicht an die Tafel verwiesen werden darf.

Aufruf zum Ostermarsch 2011 in Mainz

Karsamstag, 23. April

Ostermarsch 2011 in Mainz

Für eine Welt ohne Krieg, Militär und Gewalt!

Deutschland führt Krieg. Diese grausame Realität wird nach neun Jahren Krieg in Afghanistan von der Bundesregierung zugegeben. Jetzt wird sogar nicht mehr geleugnet, dass es da­bei um wirtschaftliche Interessen geht. Dass die Bundeswehr Rohstoffe und Handelswege sichern soll, steht zwar schon seit Jahren im Weißbuch der Bundeswehr, führte aber, als der damalige Bundespräsident Köhler es aussprach zu sei­nem Rücktritt. Gutten­berg bekennt sich mittlerweile offen zum Krieg für Wirtschaftsinteressen. Es geht um Wohlstand, von dem immer weniger Menschen etwas haben. Die Schere zwischen Reich und Arm klafft im­mer mehr auseinander.

Schluss mit deutscher Beteiligung an Kriegen!

Fairer Welthandel statt Wirtschaftskriege!

Entgegen dem Gerede von Aufbauhilfe für Ent­wick­lung und Demokratie stützt die Bundeswehr in Afgha­nistan ein korruptes undemokratisches menschenrechtsverletzendes Regime, das von regionalen Kriegs­herren und Drogenhändlern getra­gen wird. Nach neun Jahren hat sich der Krieg ausgeweitet, die westlichen Truppen werden im­mer mehr als todbringende Besat­zungstruppe wahrgenommen. Gerade weil die Bun­deswehr in Afghanistan Krieg führt, hat sich die Wahr­schein­lichkeit terroristischer Anschläge in Deutschland erhöht.

Die Fortsetzung des Kriegs in Afghanistan bringt immer mehr Tote, aber weder Frieden noch Demokratie.

Bundeswehr raus aus Afghanistan!

Zivile Konfliktlösung unter Berücksichtigung der Friedenspläne, die die Friedensbewegung bereits er arbeitet hat.

Die Aussetzung – nicht Abschaffung – des Zwangs zum Kriegsdienst ist eine gewaltige Erleichterung für diejenigen, denen Musterungen, Gewissens­prüfungen, Zwangskriegsdienst oder Gefängnis erspart bleiben.

Dahinter stehen jedoch weder Friedenswille noch Men­schen­freundlichkeit: Die Bundeswehr wird immer kon­se­quenter zur weltweit agierenden Interventions­trup­pe um­gebaut, personell und materiell.

Der Bundeswehr nutzt Massenarbeitslosigkeit und Per­spektivlosigkeit vieler Jugendlicher zur Rekru­tierung. Sie wirbt aggressiv und penetrant in Fuß­gängerzonen, Schulen und Arbeitsagenturen sowie bei Jugendfesti­vals und Berufsausbildungsmessen. Nicht nur Aussetzung, sondern Abschaffung des Zwangs zum Kriegsdienst! Schluss mit der Bun­deswehr-Rekrutierung im öffentlichen Raum!

Krieg ist zu einem selbstverständlichen Mittel der deutschen Außenpolitik geworden.

Krieg darf kein Mittel der Politik sein!

Krieg und Gewalt verschärfen Probleme.

Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit.

Krieg ist organisierter Massenmord.

Krieg schafft die Voraussetzungen für neue Kriege und neue Gewalt.

Dieser gefährlichen Dynamik müssen wir uns ent­ge­genstellen, indem wir uns für Abrüstung, Ent­militari­sierung, gewaltfreie Konfliktlösung und die Beseiti­gung aller Kriegsursachen einsetzen.

Wir treten ein für:

  • Rückzug der Bundeswehr von allen Auslandseinsätzen
  • Austritt aus der NATO
  • eine Bundesrepublik ohne Armee
  • Abzug der Besatzungsmächte aus Irak und Afghanistan
  • Abschaffung aller Kriegs- und Zwangsdienste
  • Ende der Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern in aller Welt
  • Asyl für Kriegsdienstverweigerer
  • Geld für Konversionsprojekte statt Rüstungsausgaben
  • zivile Nutzung von Militäranlagen und Rüstungsfabriken (Rüstungskonversion)
  • Beendigung aller Waffenexporte
  • Abschaffung aller Atomwaffen, auch der in Büchel (Eifel) stationierten Atombomben
  • Stilllegung aller Atomkraftwerke
  • Abkehr vom Öl zugunsten erneuerbarer Energien
  • eine Lebens- und Produktionsweise, die mit deutlich weniger Energie auskommt; Klimapolitik ist Friedenspolitik!
  • Sicherung und Verteidigung sozialer und politischer Errungenschaften und damit gegen Polizeigewalt, Sozialabbau, Überwachungsstaat und Bundeswehreinsatz im Innern
  • eine gerechte Weltwirtschaftsordnung

Veranstalter: sehr viele Gruppen des alternativen Spektrums, darunter die Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, Linkswärts e. V., attac Mainz, DIE LINKE. Stadt Mainz uvm.

um 10:30 am Hauptbahnhof Manz

Weitere Informationen: DFG-VK Mainz