Monthly Archives: October 2010

Redebeitrag zur 18. Jeden-Monat-Demo

Nach dem Kürzungspaket der Bundesregierung müssen die Leistungsberechtigten nach Hartz IV offenbar erneut einen schweren Schlag hinnehmen. Wer von Anfang an nichts hat, dem kann man offenbar besonders gut was wegnehmen. Die Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV würde nach Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales eine Erhöhung um 5 Euro ermöglichen… Hier der Redebeitrag von Manfred Bartl, Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, zur 18. Jeden-Monat-Demo:

Liebe Mainzerinnen und Mainzer!

Willkommen zur 18. Mainzer Jeden-Monat-Demo!

Hartz IV wurde 2003 beschlossen – trotz aller Warnungen vor der “Armut per Gesetz“!

Seit dem 1.1.2005, dem Tag, an dem mit der Arbeitslosenhilfe eine ganze Gerechtigkeitsstufe des Sozialstaats abgerissen wurde, wird die Armut per Gesetz per Hartz IV in die Wirklichkeit umgesetzt.

Seitdem wurde Hartz IV drei- oder viermal vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt – aber Hartz IV ist immer noch unter uns und Ihr lasst immer noch mehr Schweinereien zu!

Schon das Kürzungspaket der Bundesreierung ist ein Schlag ins Kontor aller Leistungsberechtigten: Streichung des Armutsgewöhnungszuschlags, Streichung des Elterngeldes, Streichung des Rentenversicherungsbeitrags – um nur die heftigsten Einschläge zu nennen.

Nun bemüht sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales um die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010. Nach sozialstaatlichen Maßstäben versagt Ursula von der Leyen kläglich, nach rechtsstaatlichen Maßstäben (und der Sozialstaat gehört nach Artikel 20 Grundgesetz dazu!) handelt  Ursula von der Leyen massiv verfassungswidrig.

Die virtuelle Erhöhung um 5 Euro ist eine Verhöhnung aller Hartz-IV-Leistungsberechtigten, des  Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes, des auf den Konsum der Leistungsberechtigten angewiesenen Einzelhandels, der Verkehrsbetriebe und der auf den Umsatz der Leistungsberechtigtenangewiesenen Kommunen, bevor die Binnenkonjunktur vollends einbricht, und damit von uns allen!

Viele halten die Erhöhung des Regelsatzes um 5 Euro für ausreichend, offenbar ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass die Erhöhung um nur 5 Euro dadurch zustande gekommen ist, dass eine kalt berechnete Absenkung um rund 30 Euro (von der nichts vom Bundesverfassungsgericht gefordert oder angedacht oder auch nur in den Raum gestellt worden war, sei doch der bisherige Regelsatz an sich nicht verfassungswidrig gewesen) durch wohlbemessene Erhöhungsposten gerade eben so wieder aufgestockt wurde, dass absolut eine kleine Erhöhung herauskommt, die zumindest die einfachen Gemüter, so die Kalkulation, ruhig gestellt hätte.
Besonders zynisch daran ist die Herausnahme des kompletten Postens für alkoholische und Tabak-“Genussgifte” (so die Diktion des Referentenentwurfs). Dieser Schrtt träfe, sofern er vor dem Bundestag und dem Bundesrat bestünde, ausgerechnet die Leute, denen der Frust so zusetzt, dass diese Genussmittel den letzten soziokulturellen Anker darstellen, wenn man zusammen steht. Getoppt wird diese Streichung durch die menschenfeindlich exakt begründete Umrechnung des der Durstlöschung dienenden Wassergehalts des (billigen) Bieres durch Sprudelwasser, das man, wenn man es beim Discounter besorgt, sogar noch mit zwei, drei Flaschen Fruchtsaft aufbessern könne!

Was soll das??

Wir sind normale Menschen mit normalen Bedürfnissen und gesellschaftlich als Genussmittel anerkannte und weitverbreitete “Genussgifte” gehören zum soziokulturellen Teilhabeminimum!

Im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 9. Februar 2010 waren ganz zentral im Gespräch die Kinderregelsätze. Viele Menschen und sogar manche Medien glaubten gar, dass es  in Karlsruhe überhaupt nur um die Kinderregelsätze ginge! Auf jeden Fall erlebten wir eine ungewöhnlich breite Zustimmung zu der sich abzeichnenden Erhöhung der Kinderregelsätz, womöglich hätte sich sogar eine eigene Kindergrundsicherung ergeben.

Tatsächlich hat sich das  Bundesverfassungsgericht in dieser Sache ganz klar geäußert, was die Erwartungen nur noch mehr in die Höhe schraubte. Herausgekommen ist aber gar nichts! Schlimmer noch: Ursula von der Leyen hat sich hingestellt und behauptet, die Kinderregelsätze müssten den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge gekürzt werden, man würde es aus Menschenfreundlichkeit nicht tun, könne aber bei den nächsten preisinduzierten Erhöhungen der Regelsätze die Kinder leider nicht berücksichtigen…

Geht’s noch??

Das Maß der Entrechtung nimmt also nicht alleine zu, die Entrechtung beschleunigt sich auch noch! Wollt Ihr Mainzerinnen und Mainzer wirklich Menschen zweiter Klasse in Eurer Stadt? Diese Entwicklung kann doch niemand zulassen wollen! Schon gar nicht im Europäischen Jahr gegen Armut und Ausgrenzung, denn sonst möchte ich kein Jahr erleben, in dem diese Maxime nicht einmal gilt…

Danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!

Jeden-Monat-Demo zum Hartz-IV-Regelsatz

Die 18. Jeden-Monat-Demo am 20.10.2010 richtet sich gegen die Verhöhnung aller Hartz-IV-Leistungsberechtigten, des Bundesverfassungsgerichts, des Einzelhandels und der Verkehrsbetriebe Deutschlands durch den derzeitigen “Referentenentwurf” für einen neuen Hartz-IV-Regelsatz!

Was nach außen dringt, die Erhöhung des Regelsatzes um 5 Euro, ist in Wirklichkeit eine vom Bundesverfassungsgericht mit keinem Wort geforderte Senkung, die um eine etwas umfangreichere, aber die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils keinesfalls deckende Erhöhung wieder aufgewogen wird. So wurden vor allem die gesellschaftlich anerkannten “Genussgifte” Alkohol und Tabakwaren aus dem Regelsatz herausgerechnet, zynischerweise unter Ersatz des daraus scheinbar resultierenden Flüssigkeitverlustes durch eine äquivalente Menge Sprudelwasser, zu dem man, wenn man es zu Billigpreisen beim Discounter holt, auch noch eine Flasche Saft bekommen könnte.

Der Anteil für Mobilitätsdienstleistungen wurde um etwa 2 Euro angehoben, doch zum Mainzer Wucher-“Sozialticket” ergibt sich noch immer ein Verhältnis von etwa 1:3, was eine Verwehrung des Grundrechts auf Mobilität darstellt!

Die im Vorfeld des Urteils im Fokus der medialen Aufmerksamkeit stehenden Regelsätze für Kinder werden überhaupt nicht erhöht, schlimmer noch: Angeblich liegt der Bedarf niedriger als bisher angenommen, doch “großzügigerweise” will man die Sätze beibehalten, wird dann aber in Zukunft “gezwungen” sein, bei nach Preiserhöhungen angezeigten Erhöhungen der Regelsätze darauf zu verzichten.

Angeblich wurden auch die Praxisgebühr und “Kosten von Internet-Downloads” in den Regelsatz einberechnet, aber ich konnte sie noch nicht finden, obwohl ich sie mit der Lupe gesucht habe. Kein Mensch kann derweil sagen, welche Kosten für Internet-Uploads vorgesehen sind…

Das Maß an Entrechtung nimmt also nicht nur zu, die Entrechtung beschleunigt sich auch. Mit dem Herausrechnen von Alkohol und Tabakwaren – und das vor dem Hintergrund des Grundrechts auf soziokulturelle Mindestteilhabe – sollen Hartz-IV-Leistungsberechtigte endgültig zu Menschen zweiter Klasse gemacht werden. Niemand kann das zulassen wollen!

Darum lasst uns am 20.10.2010 um 12 Uhr am Münsterplatz in Mainz zusammenkommen und die Gegenwehr organisieren!

Wo bleibt die Fürsorgepflicht der ARGEn?

Am 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das “Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums” etabliert und dabei (Randziffer 137) darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber darauf hinzuwirken hat, dass dieses Grundrecht permanent gewahrt bleibt: “Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (…). Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.”

Eines habe ich daraus von Anfang an geschlossen, nämlich dass Sanktionen nach Paragraph 31 SGB II damit hinfällig sind, da die Mittel zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach einer Absenkung logischerweise nicht mehr vollumfänglich zur Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums beitragen könnten. Klar!

Einen starken Hinweis darauf hatte das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden abgegeben (wir berichteten), das Verrechnungen von Überzahlungen durch Einbehalt bei der nächsten Auszahlung durch die ARGE unter den Vorbehalt der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen stellte. Da man auch im Falle von “Sanktionen” (was immer die eigentlich rechtlich rechtfertigt) ein Anrecht auf die Leistungen des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums hat, müsste das Geld in voller Höhe ausbezahlt werden und Einbehalte nach Paragraph 31 SGB II zumindest unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen stehen.

Meines Wissens hat bislang aber noch niemand auf die zweite Konsequenz aus diesem Anspruch hingewiesen: Im Zuge der Einführung von Hartz IV war seinerzeit der Wegfall jener Fürsorgepflicht der Sozialbehörden nach dem Sozialhilfegesetz in den Fokus geraten, derzufolge sie selbstständig tätig zu werden hatten, wenn sie von der Hilfebedürftigkeit eines Menschen Kenntnis erlangt hatten. Letztlich war die Streichung dieser Regelung die Todesursache des jungen Mannes in Speyer. Mit dem Urteil vom 9. Februar 2010 muss diese Fürsorgeverpflichtung wieder ins SGB II aufgenommen werden!!