Category Archives: Grundeinkommen

“…um das Schlimmste zu verhindern.”

Bericht zur Kundgebung gegen Rechtsvereinfachungen im SGB II am Standort der ASMK in Mainz, 26.11.2014

Dem nasskalten Novemberwetter zu trotzen, ist für die 50 Aktivist_innen aus dem und um das Hartz IV-Netzwerk Rheinland-Pfalz noch das geringste Problem. Im Windschatten des – welche Ironie! – mit falschen Weihnachtsgeschenken und goldfarbenen Kugeln behangenen Weihnachtsbaums der Stadt Mainz protestierten sie am 26. November 2014 gegen die sog. Rechtsvereinfachungen im SGB II, die nach dem Willen der Bundesregierung mit kaum weniger Ironie ausgerechnet am 1. April 2015 als Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Kraft treten sollen. Auf den Weg gebracht wurden sie von einer Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft im Auftrag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die gleichzeitig in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz tagte. Gleichwohl das Gesetzesvorhaben eines Referentenentwurfs aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin harrt, hat das Hartz IV-Netzwerk Rheinland-Pfalz beschlossen, den öffentlichen Protest dorthin zu tragen, wo der Unmut der Aktivist_innen über die geplanten, zum Teil verfassungswidrigen Eingriffe in Grundrechte und dreisten Einschnitte in die materiellen Rechte von Langzeiterwerbslosen seinen Ursprung hat: in der Hauptstadt des Bundeslandes, das zur Zeit den Vorsitz in der ASMK innehat.

Mit einer Protestnote tat das Hartz IV-Netzwerk Rheinland-Pfalz den Unmut der Aktivist_innen kund: “Wir protestieren auf Schärfste gegen die geplanten ‘Rechtsvereinfachungen im SGB II’, die nur die Effektivierung der Verwaltung bezwecken, aber die Situation der Betroffenen weiterhin massiv verschlechtern.” Da auch künftig mit einer Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse zu rechnen sei, würden diese Verschärfungen dazu beitragen, dass immer mehr Leistungsbezieher_innen dauerhaft an der Peripherie unserer Gesellschaft leben müssten, “mit unabsehbaren Folgen für unsere Demokratie”. Die bereits eingeleitete Spaltung unserer Gesellschaft in Arm und Reich, in Arbeitsplatzinhaber und Arbeitsplatzsuchende, würde dadurch nur vorangetrieben. Daraus ergeben sich als Schlussfolgerung und Forderung: “Arbeitslosigkeit ist kein individuelles Problem, sondern ein volkswirtschaftliches. Mit den im nächsten Jahr geplanten ‘Rechtsvereinfachungen im SGB II’ werden diese untragbaren Zustände nicht nur zementiert, sondern weiter verschlechtert und verschärft. Daher muss Hartz IV – schnellstens – durch eine verbesserte gesetzliche Regelung ersetzt werden!”

“Das System Hartz IV war von Anfang an mit ethischen Mängeln und Denkfehlern behaftet und ist auf eine traurige und ethisch bedenkliche Weise gescheitert”, konstatierte Burkhard Tomm-Bub, Ex-Fallmanager aus Ludwigshafen. “Daran wird nun auch ein Gemischtwarenladen an sogenannten Rechtsvereinfachungen nichts ändern, weil keines der Grundprobleme gelöst werden, die mit Hartz IV verbunden sind.” Tomm-Bub zitterte nach eigenem Bekunden “nicht wegen Entzugserscheinungen oder vor Angst so auffällig … eher vor Wut”: “Hier kommt ein bemerkenswerter Grad an Realitätverdrängung zum Tragen, denn dass für jeden freien Arbeitsplatz drei, vier, fünf und mehr arbeitwillige Menschen zur Verfügung stehen, wird vergessen, verdrängt, de facto geleugnet.”

“Wir lehnen die Legalisierung eines ‘rechtsfreien Raumes’, genannt Jobcenter, ab. Das Einklagen von Rechten von Leistungsbeziehern über Sozialgerichtsurteile sollte die Ausnahme sein und nicht zur Regel werden”, hob Gernot Reipen, Koordinator der AG BGE bei der Piratenpartei Deutschland, hervor. “Wir PIRATEN unterstützen die von Erwerbslosengruppen und -netzwerken im Herbst bundesweit gestartete Kampagne ‘AufRecht bestehen!'”. Logische Schlussfolgerung für Reipen: “Hartz V gehört abgeschafft!” Hartz IV sei schließlich das Ergebnis einer Politik, die einzig und allein wirtschaftlichen und kapitalistischen Interessen und Gesetzen folge. Unter diesen politischen Bedingungen und Voraussetzungen könne und werde der Mensch nur in einer Kosten-Nutzen-Analyse eingehen. “Ist der Einzelne für unser Wirtschaftssystem noch nützlich oder nicht?” benennt Gernot Reipen die in diesem System einzig entscheidende Frage. “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt”, ruft Reipen Artikel 1 des Grundgesetzes in Erinnerung. “Aus diesem Grundrecht heraus leiten wir PIRATEN unsere Forderung nach einem Recht auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe ab. Deshalb setzen wir uns uneingeschränkt für das bedingungslose Grundeinkommen ein!”

“Wir brauchen Jobs für alle!” forderte Manfred Bartl, Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV, energisch. “Wenn wir keine Jobs für alle haben, dann brauchen wir wenigstens eine starke Bewegung gegen all die Hartz IV-Verschlimmbesserungen, wir brauchen eine Bewegung für gute Arbeit und wir brauchen eine Bewegung für das bedingungslose Grundenkommen!!”

Zum zweiten Tag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz brachte Katja Kipping, Bundesvorsitzende der Partei DIE LINKE. ein Positionspapier zu den sogenannten Rechtsvereinfachungen im SGB II heraus, in dem sie Kritik am Auftrag…: “Die grundsätzlichen Probleme der Hartz-IV-Gesetzgebung liegen nicht auf verwaltungstechnischer Ebene. Hartz IV ist von Grund auf falsch konstruiert und muss abgeschafft werden!” … und am Stil der Bund-Länder-AG übte: “Die Arbeitsweise der zuständigen Arbeitsgruppe war von Intransparenz geprägt. Zwischenergebnisse und konkrete Arbeitsweise wurden nicht veröffentlicht, sondern nur durch Whistleblower bekannt. Sowohl außerparlamentarische Kräfte wie Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Erwerbsloseninitiativen als auch Bundestagsabgeordnete wurden nicht in die Arbeit der Gruppe einbezogen.”
Die inhaltliche Kritik Kippings an den Rechtsvereinfachungen ist stellenweise vernichtend, etwa zur Absicht, “die Frequenz der Datenabgleiche bezüglich Beschäftigungszeiten auf eine Frequenz von einmal monatlich, also zwölfmal jährlich statt bisher viermal jährlich zu erhöhen. “Der Vorschlag (…) bedient die Ideologie des Leistungsmissbrauchs [und] führt nicht zur Vereinfachung sondern zur Ausweitung, nämlich zu einer Verdreifachung des Verwaltungshandelns!”
Außerdem werde das Problem der Absicherung von Kindern mit getrennt lebenden Eltern im Leistungsbezug auf die Eltern verschoben. Künftig solle nur noch das Elternteil mit Kindeshauptwohnsitz den Bedarf für das Kind ausgezahlt bekommen und Bedarfe für den Aufenthalt des Kindes beim Umgangsberechtigten diesem abtreten. “Konsequent und sachlich korrekt wäre aber”, so die Parteivorsitzende, “den vollen Regelbedarf den Sorgeberechtigten zukommen zu lassen, denn viele Güter des Grundbedarfs (Wohnung, Nahrung, Kleidung usw.) lassen sich nicht in Tagen abrechnen, müssen dauerhaft vorgehalten werden. Bei Aufenthalten der Kinder bei Umgangsberechtigten in einer sog. temporären Bedarfsgemeinschaft sollte dann diesem ein Mehrbedarf für den Kinderbedarf zugebilligt werden!”
Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen seien nicht dazu geeignet, das grundrechtswidrige Sonderrecht Hartz IV, das Armut, Ausgrenzung und Entrechtung für Millionen Menschen in Deutschland bedeute, zu beseitigen. “Der aktive Widerstand gegen Hartz IV ist weiterhin ein zentrales Feld linker und LINKER Politik und vieler sozialer Bewegungen. Hartz IV muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden! DIE LINKE”, kündigt Kipping an, “bringt dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag ein.”

Unser Flugblatt zur BGE-Woche

Hartz IV für Leistungsberechtigte
Grundeinkommen für alle!
Wir fordern: Erspart uns die Erhöhung des Hartz-IV-Leistungssatzes von 382 auf 391 Euro zum 1.1.2014, sondern führt gleich das bedingungslose Grundeinkommen für alle ein!

Das vom Bundesverfassungsgericht am 9.2.2010 festgestellte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums braucht Wirtschaftssubjekte mit echten wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um die allen grundrechtlich garantierten sozialen, kulturellen und politischen Teilhaberechte in Anspruch nehmen zu können!

Grundeinkommen ist finanzierbar!

Gerade mal die Hälfte des Bruttonationaleinkommens in Höhe von 2 Billionen Euro wird zur Finanzierung des Grundeinkommens in Anspruch genommen!

Das bedingungslose Grundeinkommen

  1. ist ein individueller Grundrechtsanspruch (keine Bedarfsgemeinschaften!),
  2. der in existenzsichernder Höhe ausgezahlt wird und dabei
  3. weder an eine Bedürftigkeitsprüfung (Bürokratieeinsparung)
  4. noch an eine Gegenleistung oder gar an einen Arbeitszwang geknüpft ist.

Jeden-Monat-Infostand im September

Der ohnehin fällige Termin des Jeden-Monat-Infostands liegt 2013 (mal wieder) mitten in der Woche des bedingungslosen Grundeinkommens. Am 18. September 2013 organisieren wir also den Jeden-Monat-Infostand mit Kundgebung. Vortreffen um 10 Uhr im ver.di-Haus. Der Infostand selbst findet statt zwischen (etwa) 11 und 14 Uhr vor dem stadtabgewandten Ausgang der Römerpassage in Mainz. Einen Bezug zur bevorstehenden Erhöhung des Hartz-IV-Regelbedarfs zum 1.1.2014 werden wir sinnigerweise herstellen. Ob es ein Trauerzug um die mickrige Erhöhung von 382 auf 391 Euro wird oder eine Jubeldemo für die baldige Einführung des bedingungslosen Grundeinkommen, erfahrt Ihr bald!

Und nicht vergessen: Nur vier Tage nach dem Jeden-Monat-Infostand ist die Bundestagswahl 2013! Nur wer die Partei DIE LINKE wählt, wählt Hartz IV ab!

Das Grundeinkommensexperiment in Namibia

Herbert Jauch (Windhoek, Namibia) und Werner Rätz (Bonn) gehen auf Vortragsreise zum Grundeinkommen in Namibia. Vom 8. bis 12. April 2013 berichten die beiden in fünf deutschen Städten über die aktuelle Entwicklung des Grundeinkommensexperiments in der Gemeinde Otjivero/Namibia.

Herbert Jauch ist Mitglied der Basic Income Grant Coalition in Namibia, die sich für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Namibia einsetzt, um die Armut zu bekämpfen und die Wirtschaftsentwicklung im ganzen Land zu fördern. Zusammen mit Werner Rätz wird er die Zuhörer mitnehmen auf eine Reise nach Afrika, in eine kleine Welt mit Grundeinkommen, die Vorbild für Afrika und Länder anderer Kontinente sein könnte.

Nach wie vor findet das Projekt bedingungsloser sozialer Absicherung in Otjivero, Namibia, international große Aufmerksamkeit. Herbert Jauch wird die Geschichte der Grundeinkommensidee in Namibia vortragen sowie die Ergebnisse des Pilotprojekts würdigen. Trotz der sehr positiven Resultate wurde ein Grundeinkommen in Namibia bisher nicht eingeführt und der Referent wird kritisch analysieren, welche internen und externen Faktoren dazu beigetragen haben. Er wird auch aufzeigen, welche Möglichkeiten ein Grundeinkommen in afrikanischen Ländern wie Namibia bietet.

Werner Rätz von der attac-AG „Genug für Alle“ (kurz GfA) wird den Vortrag in den allgemeinen Rahmen der entwicklungspolitischen Debatte um Sozialgeldtransfers einordnen. Angesichts der aktuellen Armutsentwicklung auch in einigen Staaten der Europäischen Union geht er der spannenden Frage nach, ob Erfahrungen mit Modellen eines bedingungslosen Mindesteinkommens auch in Industrieländern nutzbar wären. Das Europaparlament hatte schon 2008 einen entsprechenden Prüfauftrag an die Europäische Kommission gegeben.

Die attac-AG „Genug für Alle“ organisiert als Veranstalter in Kooperation mit attac Mainz, attac Rüsselsheim, Linkswärts. e.V., der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV sowie mit dem NachDenkSeiten-Gesprächskreis Mainz den Vortragsabend:

am 12. April 2013 um 19:30 Uhr in Mainz

im Wolfgang-Capito-Haus, Gartenfeldstr. 13-15, 55118 Mainz.

Weiter Termine der Speakers’ Tour:

8.4.2013, 19:00 Uhr in Bonn – DGB-Haus, Endenicher Allee 127, 53115 Bonn
9.4.2013, 19:30 Uhr in Bremen – DGB-Haus, Bahnhofsplatz 28, 28195 Bremen
10.4.2013, 18:00 Uhr in Magdeburg – DGB-Haus, Otto-von-Guericke-Str. 6, 39104 Magdeburg
11.4.2013, 19:30 Uhr in Ludwigshafen – Verdi-Haus, Kaiser-Wilhelm-Str. 7, 67059 Ludwigshafen

Unser Flugblatt zum UmFAIRteilen-Aktionstag

UmFAIRteilen in volkswirtschaft- lichen Zusammenhängen

Am UmFAIRteilen-Aktionstag (29.09.2012) steht die Forderung im Mittelpunkt, die Folgekosten der Bankenkrise kurzfristig und mittelfristig einen (wieder) größeren Anteil an der Finanzierung des Gemeinwesens den finanziell starken Schultern der Reichen und Besserverdienenden aufzubürden. In volkswirtschaftlichen Kategorien stellt diese Forderung eine klassische Umverteilung dar: Die schwächeren Schultern werden entlastet und die stärkeren Schultern werden belastet. Dabei wird keine neue Idee von Solidarität bemüht: Es soll lediglich ein in den letzten 30 Jahren neoliberaler Hegemonie ohne wirtschaftliche Not und ohne politische Notwendigkeit entstandenes Ungleichgewicht behoben werden.

Doch Umverteilung ist nicht die einzige volkswirtschaftliche Kategorie und UmFAIRteilen darf sich nicht auf diese eine Kategorie beschränken! Wenn das gesellschaftliche Ziel ein Gleichgewicht ist, das unter dem Begriff Gerechtigkeit bekannt ist, dann ist die Sekundär­verteilung mit dem Namen Umverteilung schließlich nur ein Reparaturkonstrukt, mit dem die in der ersten Verteilungssphäre entstandenen Ungleichgewichte korrigiert werden. Die Primärverteilung heißt als volkswirtschaftliche Kategorie Verteilung. Warum sollten wir Gerechtigkeit nicht nach Möglichkeit schon mit der Primärverteilung anstreben?

Das war die ursprüngliche Idee des Sozialstaats: Mit den in der Primärverteilung aus­geschütteten Kapitalgewinnen und Löhnen sollte Gerechtigkeit schon so weit her­gestellt werden, dass nahezu alle in dieser Sphäre tätigen Menschen versorgt wären. Mit den Mitteln gezielter Umverteilung (Kindergeld, Rente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe) wurden Ungerechtigkeiten abgemildert und die Menschen bedacht, die (gerade) (noch) nicht (mehr) im Erwerbsleben stehen: Kinder, RentnerInnen, Kranke, Erwerbslose usw. Heute jedoch ist die Primärverteilung unzureichend; so ist die Lohn­quote in wenigen Jahren auf 66,5 Prozent gesunken. Die Mittel der Sekundär­verteilung erfüllen ihre Aufgaben immer schlechter; offenkundigstes Beispiel ist das Total­versagen des Sozialstaats rund um Hartz IV.

Wie kann nun das UmFAIRteilen – wie wir es meinen – nicht nur zu bloßer Fairness beim Umverteilen, sondern zu wahrhaftiger Gerechtigkeit schon beim Verteilen führen?

30-Stunden-Woche: Wenn wir die Wochenarbeitszeit bei vollem Lohn- und Personal­ausgleich auf eine 30-Stunden-Woche verkürzen, können wir Vollbeschäftigung dergestalt erreichen, dass alle Erwerbspersonen einer Lohnarbeit nachgehen, eigenes Einkommen erzielen und hinreichend Freizeit genießen können. Für die Zukunft muss der Produktivitätsfortschritt überwiegend in Arbeitszeitverkürzung umgemünzt werden.

Bedingungsloses Grundeinkommen: Aus dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums lässt sich ein bedingungsloses Grundeinkommen ableiten. Wenn wir jedem Menschen in Deutschland monatlich ein garantiertes Einkom­men überweisen, eliminieren wir (fast) jede Form von Armut und gewinnen maximale ökonomische Freiheit unter Entkopplung von Existenzminimum und Lohnarbeit, was vor allem Familien zugute kommt. Politische und Familienarbeit bekommen somit einen angemessenen gesellschaftlichen Stellenwert zugewiesen. Endlich kommt auch die freie Berufswahl nach Artikel 12 Grundgesetz voll zum Tragen.

Manfred Bartl

Hartz IV im Vergleich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen

Auch wenn die Jeden-Monat-Demo zur 4. Internationalen Woche des Grundeinkommens mangels Masse abgesagt wurde, publiziere ich meinen vorgesehenen Redebeitrag gleichsam als virtuelle Demo für das Grundeinkommen:

Manche halten Hartz IV oder besser gesagt: das Arbeitslosengeld II (kurz ALG II) für ein Grundeinkommen oder zumindest für einen Einstieg ins Grundeinkommen. Langfristig wird es vielleicht als Meilenstein auf dem Weg dorthin wirken, weil Hartz IV nun einmal historisch zwischen Sozialhilfe und dem Grundeinkommen zu liegen gekommen sein wird.

Von den Grundsätzen her ist Hartz IV jedoch absolut nicht als Grundeinkommen konzipiert und das Sozialgesetzbuch II (SGB II) enthält zu viele diesem Ziel entgegenstehende und oft verfassungswidrige Paragraphen, deren Entfernung zum Zwecke der Schaffung eines Grundeinkommensgesetzes das SGB II praktisch entkernen würde.

Was sind die so entscheidenden Unterschiede?

Hartz IV ist offiziell die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Der Gesetzgeber hat also die Bedingung der Arbeitsuche vor den Leistungsbezug estellt, genauer: dass durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit beseitigt wird. Zugleich wird auf diese Weise ein eingeschränkter Adressatenkreis definiert, nämlich die Menschen, die durch Langzeiterwerbslosigkeit und die wirklich gewordene „Armut per Gesetz“ in die Hilfebedürftigkeit abgerutscht sind und durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit von mindestens Stunden täglich zur Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit gefordert werden sollen.

Das Grundeinkommen in seiner bedingungslosen Ausgestaltung ist demgegenüber als Grundrecht für alle dauerhaft im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Menschen konzipiert. Es ist nicht an die Voraussetzung einer Hilfebedürftigkeit gekoppelt und vor allem nicht – daher die Bedingungslosigkeit – an eine Gegenleistung in Form von Erwerbstätigkeit. Sowohl erwerbstätige als auch erwerbslose Arbeitnehmer erhalten es, sich selbst ausbeutende Selbstständige erhalten es genauso wie millionenschwere Privatiers, die ihr Geld für sich arbeiten lassen, Kinder erhalten es gleichermaßen wie ihre Eltern, arme Kirchenmäuse werden genauso großzügig bedacht wie gut betuchte Rentner.

Dabei wurde der Betrag der Hilfe zum Lebensunterhalt für die Betroffenen durch Einführung von Hartz IV massiv abgesenkt, nämlich 1. durch die komplette Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und 2. durch Einbeziehung vieler außergewöhnlicher Belastungen in die Pauschale des ALG-II-Regelsatzes, wo im Rahmen der Sozialhilfe noch fallweise und dann auch umfassend geholfen werden konnte. Dass Hartz IV gemäß Paragraph 1 SGB II den Leistungsberechtigten ermöglichen soll, „ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“, war von Anfang an eine Farce. Es wurde umso mehr eine Farce, als das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe auf der Grundlage der Artikels 1 Grundgesetz definierte, das sich im neuen SGB II nicht nur nicht wirklich niederschlug. Dadurch etwa, dass der Anteil für Alkohol und Tabak gestrichen wurde oder dass expressis verbis die „soziale und kulturelle Teilhabe“ sichernde Anteile aus dem Kinderregelsatz (für soziokulturelle Teilhabe!) ausgelagert und hinter neue Antragshürden in das „Bildungs- und Teilhabepaket“ integriert wurde, ist Hartz IV sogar noch verfassungswidriger als zuvor. Das ist schon eine Ironie des Schicksals, dass dieses neue, durchaus zur Begründung eines bedingungslosen Grundeinkommens heranzuziehende Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe, das offenkundig kein exklusives Grundrecht für Langzeitarbeitslose ist, sondern ein Grundrecht aller Menschen, nicht im geringsten zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation in Deutschland geführt hat!

Das bedingungslose Grundeinkommen hingegen soll wirklich die soziokulturelle Teilhabe garantieren, wie es das erste Kriterium des Netzwerks Grundeinkommen betont: „Ein Grundeinkommen soll bedingungslos jedem Mitglied einer politischen Gemeinschaft die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Im Gegensatz zum Statistikmodell des SGB II oder der Warenkorblösung der Sozialhilfe die dem Wesen nach auch hinter Hartz IV steht und die beide letztlich nur Almosen von Seiten der Mehrheit der Habenden „da oben“ für die Unterschicht bereitstellen, ist der Ansatz des bedingungslosen Grundeinkommens der einer emanzipatorischen Grundausstattung, die eine soziokulturelle Teilhabe garantiert und darum auch als Demokratiepauschale (Katja Kipping) bezeichnet wird, da sie das demokratische Subjekt zum Handeln ermächtigt, indem es dieses zum Wirtschaftssubjekt erhebt. Das
Bundesverfassungsgericht drückte es so aus:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“ (…)
Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.

Prinzipiell geht es um den Gegensatz von fremdbestimmtem Leben unter Grundsicherungsregime und selbstbestimmtem Leben mit Hilfe eines bedingungslosen Grundeinkommens. Noch heute spielen viele Politiker die Schmierenkomödie, dass das ALG II doch nur zur Überbrückung einer kurzen Zeitspanne ohne Job diene. Dabei bekommt man das ALG II ohnehin erst, wenn schon 12 Monate ALG I hinter einem liegen und man mit der „Armut per Gesetz“ viele langfristig vorzuhaltende Ressourcen bereits aufgeben musste. Man stürzt dann in einen Zustand der Armut, aus dem heraus die Wiederaufnahme eines existenzsichernden Jobs mit jedem Monat schwieriger wird. Statistiken zeigen darüber hinaus, dass sich bei immer mehr Menschen der Hartz-IV-Zustand zunehmend verfestigt, einfach weil der Arbeitsmarkt im Kapitalismus eben so gestrickt ist, dass er einerseits die Anforderungen immer höher schraubt, während er bei weitem nicht genug Angebote generiert (wenn es überhaupt diese Möglichkeit gibt), ausnahmslos alle Menschen jenen Anforderungen anzupassen.

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen für Alle wird der Übergang zwischen einem Arbeitsplatz und einer Orientierungsphase in der Erwerbslosigkeit deutlich weicher, weil es lediglich um Fragen der Lebensstandardabsicherung geht und nicht um solche der Existenzsicherung.

Darüber hinaus steht zu erwarten, dass jedes gesellschaftliche Engagement wertgeschätzt wird. Vor allem Hilfsarbeiten und geringqualifizierte Tätigkeiten werden nicht mehr unter diesem zerstörerischen Rationalisierungsdruck und diesem menschenverachtenden Kosteneinsparungsdruck stehen wie zur Zeit.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist also ein emanzipatorisches Projekt, mit dem die Menschen gegenüber dem Arbeitsmarkt (und damit auch dem Staat gegenüber sowie dem einzelnen Arbeitgeber in Gehaltsverhandlungen) und auch untereinander emanzipiert werden.

Meines Erachtens klingt das sehr viel besser, als mit einem menschenunwürdigen Regelsatz und menschenverachtenden Sanktionsandrohungen in menschenunwürdig bezahlte Jobs oder sogar volkswirtschaftlich absurde Ein-Euro-Jobs abgeschoben zu werden und zu diesem Zweck die Kinder in fremde Hände geben zu müssen.

Her mit dem bedingungslosen Grundeinkommen!

Grundeinkommen auf dem OPEN OHR

Beim Markt der Möglichkeiten am Pfingstsonntag auf dem OPEN OHR-Festival 2011 unter dem Motto “Rien ne va plus – Nichts geht mehr” stellt die Mainzer Initiative gegen HARTZ IV das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) vor. Wir stehen zu allen Fragen rund um das BGE Rede und Antwort, aber zwei Themen möchten wir besonders betonen:

Warum müssen alle Menschen ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten?

Warum ist das bedingungslose Grundeinkommen definitiv finanzierbar?

Dazu mehr am Sonntag, den 12. Juni 2011 ab 15 Uhr auf der Hauptwiese auf dem Festivalgelände in der Mainzer Zitadelle

Weitere Informationen: Markt der Möglichkeiten auf dem OPEN OHR 2011

Heraus nicht nur zum 1. Mai!

Wie Hartz IV noch schlimmer werden konnte

Ausgerechnet in der ohnehin unter massivem juristischen Druck stehenden Problematik der Lang­zeitarbeitslosen beweist die schwarz-gelbe Koalition eine unverfrorene Dreistigkeit, die den Standpunkt des Politischen verlässt – oder sogar verrät. Das Urteil des Bundesverfas­sungsgerichts vom Februar 2010 wird vollständig ignoriert. Die geforderte Transparenz wird allenfalls insofern erreicht, als das einzige, was durch das neue Gesetz durchscheint, die nackte Verfassungswidrig­keit ist.

Armut als Maßstab

So wurde die Bemessungsgrundlage bei der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe von den unteren 20 Prozent auf die ärmsten 15 Prozent reduziert – und das ohne die Heraus­rechnung ausnahmslos aller Transferempfänger. Dieser Schritt reduziert den Hartz-IV-Regelsatz, noch bevor man auch nur über Notwendiges nach Maßgabe des Grundrechts auf soziokulturelle Teil­habe auch nur nachzudenken beginnt!
Nach dem Kindergeld wird nun auch noch das – gegenüber dem Erziehungs­geld ohnehin schon um die Hälfte gekürzte – Elterngeld als Einkommen auf den Regelsatz angerechnet und damit gestrichen!

Kein Alkohol, kein Tabak für die!

Die Streichung des Anteils für den Bedarf an Alkohol und Tabak aus dem Hartz-IV-Regelsatz ist besonders verletzend. Als „Genussgift“ diffamiert, wird Alkohol nicht etwa ersatzlos gestrichen, sondern durch ein perfide exakt ausgerechnetes Flüssigkeits­äquivalent in Form von Sprudelwasser aus­getauscht. Dadurch werden Leistungs­berechtigte in – in der Bundesrepublik – nie gekannter Offenheit zu Menschen zweiter Klasse abgewertet!

Rente brauchen die doch nicht

Aus den vielen anderen Details der massiven Verschlechterungen ragt eins hervor, weil seine Einführung bei Inkrafttreten von Hartz IV als Fortschritt gegenüber dem Bundes­sozialhilfegesetz gefeiert worden war: Die komplette Streichung des – ohnehin mickrigen und auf halber Strecke auch schon halbierten – Beitrags zur Rentenversicherung zum Aufbau von Eigentums­ansprüchen für die Altersvorsorge. Hier bleiben nur noch bloße Anwart­schaftszeiten übrig.

Immerhin: Wir sind wieder wer…

Eine einzige Verbesserung ist zu vermelden: Langzeitarbeitslose werden nicht mehr als Hilfebedürftige bezeichnet, sondern als das, was sie nach der mit Gesetzeskraft im Verfassungsrang verkündeten Definition des Grund­rechts auf soziokulturelle Teilhabe sind: Leistungsberechtigte. Leider können sich die Betroffenen davon nichts kaufen…

Menschenverachtende Sanktionen

Nicht unerwähnt bleiben darf die Unterlassung dieses Gesetzgebers, Sanktionen aus dem Sozialgesetzbuch 2 zu entfernen, wie es vom Bundes­verfassungs­gericht implizit gefordert worden war, weil das Grundrecht auf soziokulturelle Teilhabe stets zu gelten habe. Wo manche noch ein „Sanktionsmoratorium“ erbitten, ist eine Normenkontrollklage angesagt!

Hartz IV ist ein Druckmittel!

Hartz IV bleibt damit unverändert das, als was es 2005 in Kraft getreten war: ein Mittel, um langzeitarbeitslose Arbeitnehmer in Niedriglohnjobs zu pressen, Arbeitnehmer mit der Angst um ihren Job einzuschüchtern und die soziale Hänge­matte verschärft dem Mottenfraß preiszugeben! Wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, ist Hartz IV nichts anderes als ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des demokratischen und sozialen Bundesstaats!

Dagegen müsst Ihr Euch mit aller Kraft wehren!

Hartz IV muss sofort abgeschafft werden!

Bedingungsloses Grundeinkommen für alle!

Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

Unsere Gruppentreffen sind:
jeden 1. Dienstag des Monats im DGB-Haus, Kl. Saal 1. OG

Eingang über den Hof

Zur Jeden-Monat-Demo rufen wir auf:
jeden 3. Mittwoch des Monats um 12 Uhr ab Münsterplatz beim ver.di-Haus